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Verfahren : 2013/2100(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0048/2014

Eingereichte Texte :

A7-0048/2014

Aussprachen :

PV 10/03/2014 - 18
CRE 10/03/2014 - 18

Abstimmungen :

PV 11/03/2014 - 9.27
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0205

Angenommene Texte
PDF 161kWORD 69k
Dienstag, 11. März 2014 - Straßburg
Gartenbau
P7_TA(2014)0205A7-0048/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2014 zur Zukunft des Wirtschaftszweigs Gartenbau in Europa: Wachstumsstrategien (2013/2100(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Teil 3, Titel III und VII des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/128/EG vom 21. Oktober 2009 über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates vom 26. September 2007 mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor(2) und auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen(5),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 1996 zu einer Gemeinschaftsinitiative zugunsten des Zierpflanzenbaus(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2008 „Lebensmittelpreise in Europa“ (COM(2008)0821),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008 über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (COM(2008)0397),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009 mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2009 über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse (COM(2009)0234),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ vom 3. Mai 2011 (COM(2011)0244),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2008/359/EG der Kommission vom 28. April 2008 über die Einsetzung der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und auf den Bericht dieser Hochrangigen Gruppe vom 17. März 2009 zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelindustrie sowie auf die Empfehlungen und den Fahrplan für die zentralen Initiativen der Hochrangigen Gruppe(8),

–  unter Hinweis auf die im November 2012 veröffentlichte Studie „Support for Farmers’ Cooperatives“ [Unterstützung für bäuerliche Genossenschaften], in der die Ergebnisse des von der Kommission initiierten Projekts der Unterstützung für bäuerliche Genossenschaften dargestellt werden(9),

–  unter Hinweis auf die 2013 veröffentlichte Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, dem Institut für technologische Zukunftsforschung, mit dem Titel „Short Food Supply Chains and Local Food Systems in the EU. A State of Play of their Socio-Economic Characteristics“ [Kurze Lebensmittelversorgungsketten und lokale Lebensmittelstrukturen in der EU. Bestandsaufnahme ihrer sozioökonomischen Eigenschaften](10),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0048/2014),

A.  in der Erwägung, dass der Wirtschaftszweig Obst und Gemüse etwa 3 % der GAP-Beihilfen erhält und dennoch 18 % des Gesamtwerts der landwirtschaftlichen Erzeugung der EU erwirtschaftet und dass er 3 % der landwirtschaftliche Nutzfläche in der EU in Anspruch nimmt und einen Marktwert von über 50 Mrd. EUR hat;

B.  in der Erwägung, dass Gartenbau den Anbau von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salat, Kräutern und Zierpflanzen umfasst und sich aus den Wirtschaftszweigen Baumschulen, Staudengärtnerei, gärtnerische Dienstleistungen, Friedhofsgärtnerei, gärtnerischer Einzelhandel, Gartencenter, Floristik, Garten- und Landschaftsbau zusammensetzt;

C.  in der Erwägung, dass die Lieferkette für Obst und Gemüse einen geschätzten Umsatz von über 120 Mrd. EUR erzeugt und etwa 550 000 Arbeitsplätze bietet und dass sie für die Wirtschaft der Gebiete in der EU, in denen in der Regel eine hohe Arbeitslosigkeit besteht, von großer Bedeutung ist;

D.  in der Erwägung, dass die EU der zweitgrößte Erzeuger und gleichzeitig auch der zweitgrößter Einführer von Obst und Gemüse weltweit ist; in der Erwägung, dass die Nachfrage in diesem Wirtschaftszweig wächst und derzeit höher ist als das Marktangebot; in der Erwägung, dass der Obst- und Gemüsehandel von über 90 Milliarden USD im Jahr 2000 auf nahezu 218 Milliarden USD im Jahr 2010 angewachsen ist und fast 21 Prozent des weltweiten Handels mit Lebensmitteln und tierischen Erzeugnissen ausmacht; in der Erwägung, dass die EU ihre Märkte weitgehend für Einfuhren aus Drittländern, mit denen sie bilaterale und multilaterale Handelsabkommen geschlossen hat, geöffnet hat;

E.  in der Erwägung, dass der Gartenbausektor – sowohl die Primärproduktion als auch die Verarbeitungsindustrie – eine Multiplikatorrolle in der EU‑Wirtschaft hat, da er sowohl Nachfrage generiert als auch die Wertschöpfung in anderen Wirtschaftszweigen wie Handel, Bauwesen und Finanzdienstleistungen fördert;

F.  in der Erwägung, dass der biologische Obst- und Gemüsesektor der wachstumsstärkste Bio-Sektor im EU-Markt ist, der ein Volumen von 19,7 Milliarden EUR im Jahr 2011, ein Wachstum von 9 % zwischen 2010 und 2011 und einen Zehnjahrestrend mit jährlichen Wachstumsraten zwischen 5 und 10 % aufweist; in der Erwägung dass im Hinblick auf die bepflanzte Fläche der Anbau von Bio-Obst zwischen 2010 und 2011 um 18,2 % und der von Bio-Gemüse um 3,5 % angewachsen ist;

G.  in der Erwägung, dass der Pro-Kopf-Verbrauch von Obst und Gemüse trotz der positiven Auswirkungen von deren Konsum auf die Gesundheit in der EU-27 2011 um 3 % geringer war als der Durchschnittsverbrauch in den vorangegangenen fünf Jahren;

H.  in der Erwägung, dass die EU der weltweit größte Erzeuger im Bereich Blumen, Blumenzwiebeln und Topfpflanzen (44 % der weltweiten Erzeugung) mit der höchsten Dichte pro Hektar ist; in der Erwägung, dass der Wirtschaftszweig Zierpflanzen einen geschätzten Umsatz von 20 Milliarden EUR im Anbau,, 28 Mrd. im Großhandel und 38 Milliarden EUR im Einzelhandel erwirtschaftet und ca. 650 000 Arbeitskräfte beschäftigt;

I.  in der Erwägung, dass die Beihilferegelung für Obst und Gemüse zu den GAP-Beihilfen gehört und unter anderem die Wiederherstellung des Gleichgewichts in der Lebensmittelversorgungskette, die Förderung des Obst- und Gemüseanbaus, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung von Innovationen zum Ziel hat; in der Erwägung, dass die Mitgliederzahl der Erzeugerorganisationen erhöht werden sollte, und zwar auch in den Regionen, in denen es seit Jahren keine Möglichkeit gibt, den Betriebsfonds zu nutzen bzw. in denen die Produktionsverfahren veraltet sind, indem die Attraktivität des Systems erhöht wird, da mehr als die Hälfte aller Erzeuger in der EU noch keiner Erzeugerorganisation angehören, obwohl die Kommission das Ziel gesetzt hatte, dass bis 2013 durchschnittlich 60 % der Erzeuger einer Erzeugerorganisation angehören; in der Erwägung, dass in bestimmten Mitgliedstaaten die Mitgliederzahl der Erzeugerorganisationen unter anderem deshalb so gering ist, weil diese für eine gewisse Zeit abgeschafft wurden, was zu Verunsicherungen seitens der Erzeuger geführt hat; in der Erwägung, dass es angesichts der Schlüsselrolle, die die Erzeugerorganisationen bei der Stärkung der Verhandlungsmacht der Organisationen für Obst- und Gemüseerzeuger spielen, von entscheidender Bedeutung ist, die EU‑Rechtsvorschriften hinsichtlich der Anerkennung von Erzeugerorganisationen eindeutiger zu formulieren und so einer Verunsicherung unter Erzeugern vorzubeugen;

J.  in der Erwägung, dass laut Eurostat die Betriebsmittelkosten für die Landwirte der EU zwischen 2000 und 2010 durchschnittlich um fast 40 %, die Erzeugerpreise hingegen im Durchschnitt um weniger als 25 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass die Steigerung der Betriebsmittelkosten bei Kunstdünger und Bodenverbesserungsmitteln fast 80 %, bei Saat- und Pflanzgut fast 30 % und bei Pflanzenschutzmitteln fast 13 % betrug;

K.  in der Erwägung, dass der Verlust von Bodenfruchtbarkeit durch Erosion, die geringere Einbringung von organischem Material, die zu einer schlechten Krümelstruktur und einem mangelhaften Humusgehalt führt, sowie durch eine geringere Nährstoff- und Wasserspeicherkapazität und eine Reduzierung ökologischer Prozesse einen beträchtlichen Kostenfaktor sowohl für die Landwirte als auch für die öffentlichen Haushalte darstellen;

L.  in der Erwägung, dass der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis im Bereich des Gartenbaus unter erschwerten Bedingungen stattfindet und dass die Forschungsausgaben in der privaten Wirtschaft allgemein niedrig sind und dass 2004 – dem letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen – nur 0,24 % der Gesamtausgaben der Lebensmittelindustrie in der EU-15 für Forschung und Entwicklung (FuE) bestimmt waren;

M.  in der Erwägung, dass viele Gemüsesorten aufgrund ihrer niedrigen Wirtschaftlichkeit vom Aussterben bedroht sind; in der Erwägung, dass Erzeuger, die diese Sorten weiterhin anbauen, wichtige Elemente der europäischen Landwirtschaft bewahren und so in ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht eine wesentliche Rolle spielen;

N.  in der Erwägung, dass die wachsenden Schwierigkeiten bei der Prävention, Bekämpfung und Tilgung von Schadorganismen sowie eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Gartenbaukulturen sich negativ auf die Diversifizierung der Landwirtschaft und die Qualität des Gartenbaus in Europa auswirken könnten;

O.  in der Erwägung, dass die Unternehmen des Gartenbaus häufig gleichzeitig in der Produktion, im Handel und im Bereich der Dienstleistungen tätig sind;

P.  in der Erwägung, dass Cisgenetik als eine Genmanipulationstechnik definiert werden kann, bei der Gene einer verwandten Gattung oder Art in die Zielpflanze eingeführt werden;

1.  erachtet es als sehr wichtig, den Wirtschaftszweig Gartenbau zu fördern und es ihm zu ermöglichen, durch Innovation, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz und -sicherheit, Anpassung an den Klimawandel bei gleichzeitigen Maßnahmen zu dessen Eindämmung sowie durch Absatzförderung weltweit wettbewerbsfähiger zu werden, und ist der Ansicht, dass weiter daran gearbeitet werden muss, das bestehende Ungleichgewicht zwischen Betreibern und Anbietern beseitigen;

2.  hebt hervor, dass der Zugang zu den Märkten von Drittstaaten für die Erzeuger vereinfacht werden muss; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Unterstützung der Exporteure von Obst und Gemüse sowie von Blumen und Zierpflanzen zu intensivieren, indem sie die zunehmende Zahl der nichttarifären Handelshemmnisse, wie etwa gewisse Pflanzenschutznormen von Drittländern, die Ausfuhren aus der EU erschweren oder sogar unmöglich machen, aus dem Weg räumt;

3.  fordert die Kommission auf, für alle Marktteilnehmer innerhalb der EU dieselben Zugangsbedingungen etwa in Bezug auf Vermarktungsnormen oder Herkunftsbezeichnungen zu schaffen und die Einhaltung dieser Bedingungen durch entsprechende Kontrollen zu gewährleisten, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird;

4.  spricht sich dafür aus, den Verzehr von Obst und Gemüse in den Mitgliedstaaten durch Bildungskampagnen zu fördern, etwa durch das Schulobstprogramm der EU oder durch nationale Programme wie etwa die Kampagnen „Grow Your Own Potato“ [Bau Deine eigene Kartoffel an] und „Cook Your Own Potato“ [Koche Deine eigene Kartoffel] im Vereinigten Königreich;

5.  weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Märkte häufig nicht ausreichend mit dort angebauten Gartenbauerzeugnissen versorgt sind und dass daher in den betroffenen Regionen die Gründung landwirtschaftlicher Unternehmen gefördert und insbesondere Anreize für unternehmerische Initiativen junger Menschen geschaffen werden sollten, da auf diese Weise Arbeitsplätze in der Landwirtschaft entstehen können und die Versorgung mit lokalen Frischerzeugnissen sichergestellt werden kann;

6.  hebt hervor, dass der Ziergartenbau durch die verbesserte Gestaltung der Grünflächen, mit der das städtische Umfeld im Hinblick auf den Klimawandel verbessert und die Wirtschaft im ländlichen Raum gefördert wird, sich günstig auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen auswirkt; hält es für geboten, diesen Sektor durch Investitionsanreize und die Förderung von beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten konkreter zu unterstützen;

7.  begrüßt die Maßnahmen im Rahmen der Gemüse- und Obstregelung der EU, mit denen die Marktausrichtung der EU-Erzeuger verbessert und Innovationen sowie der Obst- und Gemüseanbau gefördert werden sollen und mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger und die Vermarktung, die Qualität und die Umweltbelange der Erzeugung verbessert werden sollen, indem Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände unterstützt werden und ein Netz von Organisationen gefördert wird, sodass neue Einkommensströme für neue Investitionen generiert werden; weist gleichzeitig darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer Diskriminierung von Selbst- und Direktvermarktern vorzubeugen, denen es möglich sein soll, innovative Projekte zu realisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen;

8.  weist darauf hin, dass lokale und regionale Erzeugung und Vermarktung dazu beiträgt, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu schaffen und zu erhalten;

9.  stellt fest, dass kurze Wertschöpfungsketten dazu beitragen klimaschädliche Emissionen einzusparen;

10.  merkt an, dass „Urban-Farming“ dem Gartenbausektor neue Möglichkeiten bietet;

11.  begrüßt den Bericht über die öffentliche Anhörung der Kommission zu dem Thema „A Review of the EU Regime for the Fruit and Vegetables Sector“ [Überprüfung der EU-Regelung für den Obst- und Gemüsesektor] und insbesondere deren Abschnitt 3.8, in dem betont wird, dass die derzeitigen Regelungen für Erzeugerorganisationen vereinfacht werden müssen; befürwortet den Vorschlag der Kommission, die Erzeugerorganisationen zu stärken, und nimmt zur Kenntnis, dass die erhaltenen Stellungnahmen mehrheitlich auf die Beibehaltung der Grundzüge des derzeitigen Beihilfesystems setzen;

12.  betont, dass der Bürokratieabbau insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe im Vordergrund stehen muss, ohne jedoch die für diese Betriebe nötige Rechtssicherheit zu gefährden;

13.  begrüßt, dass in der Einigung über die Reform der GAP-Beihilfe daran festgehalten wird, das EU‑Beihilfesystem für Obst und Gemüse auf Erzeugerorganisationen auszurichten, und stellt gleichzeitig fest, dass die vorhandenen Instrumente sich bislang nicht immer als wirksam erwiesen haben, wie die Kommission in ihrem Papier für die öffentliche Anhörung zu dem Thema „A Review of the EU Regime for the Fruit and Vegetables Sector“ [Überprüfung der EU-Regelung für den Obst- und Gemüsesektor] einräumt; befürwortet daher die Arbeit der „Newcastle Group“, mit der die EU-Regelung für den Obst- und Gemüsesektor verbessert werden soll und bei der die Besonderheiten der Rechtsform der Genossenschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollte, um die Bildung neuer Erzeugerorganisationen nicht einzuschränken und gleichzeitig der Tatsache Rechnung zu tragen, dass wahrscheinlich nicht alle Erzeuger in eine Genossenschaft eintreten wollen; weist zudem auf die Einführung eines EU‑Instruments zur Bewältigung schwerwiegender Krisen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, hin und betont, dass dieses Instrument allen Erzeugern offenstehen sollte, unabhängig davon, ob sie Erzeugerorganisationen angehören;

14.  fordert die Kommission auf, bei ihrer Überprüfung der EU‑Regelung für den Obst- und Gemüsesektor eindeutige und praktische Regelungen dazu vorzusehen, wie Erzeugerorganisationen aufgebaut und verwaltet werden sollten, und die Regelung an die in den Mitgliedstaaten jeweils bestehenden Marktstrukturen anzupassen, um den Nutzen der Erzeugerorganisationen für die Erzeuger zu erhöhen, sodass die Erzeugerorganisationen die ihnen zugedachte Rolle am Markt erfüllen können und für die Erzeuger ein Anreiz besteht, ihnen beizutreten, sofern dies nicht gegen die grundlegenden Zielsetzungen der Regelung verstößt und die Entscheidungsfreiheit der Erzeuger gewährleistet bleibt;

15.  weist mit Besorgnis darauf hin, dass die Regelungen für Erzeugerorganisationen den Prüfern der Kommission eine große Interpretationsfreiheit lassen, was ein hohes Maß an Unsicherheit nach sich zieht und Mitgliedstaaten dem Risiko der Nichtzulassung und der richterlichen Kontrolle aussetzt; betont überdies, dass Prüfverfahren und Finanzkorrekturen schneller und innerhalb eines vereinbarten Zeitraums ausgeführt werden müssen;

16.  stellt fest, dass nach wie vor EU-weit unlautere Handelspraktiken an der Tagesordnung sind, die Gartenbaubetrieben und ihren Erzeugerorganisationen das Wirtschaften erschweren und die Bereitschaft der Erzeuger verringern, in die Zukunft zu investieren; vertritt die Auffassung, dass mit Verhaltensregeln, die von allen an der Lieferkette Beteiligten vereinbart, rechtlich untermauert und von Schlichtern in den Mitgliedstaaten, deren Aufgabe die Kontrolle der Handelspraktiken ist, überwacht werden, das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette und des Binnenmarkts deutlich verbessert werden könnte;

17.  ist der Ansicht, dass die unterschiedlichen Normen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die etliche Einzelhandelsketten jeweils eingeführt haben, auf die Erzeuger des Wirtschaftszweigs Obst und Gemüse wettbewerbsschädigende und schädliche Auswirkungen haben; fordert die Kommission auf, diese Praktiken zu unterbinden, da die zulässigen Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und Erzeugern in EU‑Vorschriften festgelegt sind;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den integrierten Pflanzenschutz (Integrated Pest Management, IPM) zu fördern und Innovation und unternehmerische Initiative durch die gesteigerte Erforschung und Entwicklung nichtchemischer Alternativen wie natürliche Feinde und Parasiten von Schädlingsarten zu fördern und das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zur Finanzierung angewandter Forschungsprojekte zu nutzen, mit denen die Entwicklung integrierter Strategien zur Schädlings-, Krankheits- und Unkrautbekämpfung unterstützt wird, und Erzeugern die erforderlichen Mittel und Informationen im Einklang mit Richtlinie 2009/128/EG bereitzustellen, in der in Artikel 14 festgelegt ist, dass Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um einen Pflanzenschutz mit geringer Pestizidverwendung zu fördern, wobei, wann immer möglich, nichtchemischen Methoden der Vorzug zu geben ist, und um die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes zu schaffen bzw. die Schaffung dieser Voraussetzung zu unterstützen;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Intensivierung ökologischer Prozesse zu fördern, mit denen die Bodengesundheit, -fruchtbarkeit und -bildung langfristig gesichert werden kann und Schädlingspopulationen eingedämmt und bekämpft werden können; ist der Überzeugung, dass dies zu langfristigen Produktivitätszuwächsen für Landwirte und geringeren Ausgaben der öffentlichen Haushalte führen kann;

20.  hebt hervor, dass der Gartenbau von zahlreichen Pflanzenschutzmitteln abhängig ist, und fordert die Kommission auf, hinsichtlich der Regulierung dieser Produkte einen Ansatz zu wählen, der auf der Einschätzung der Risiken und den Ergebnissen von durch Peer‑Review überprüften unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen beruht; hebt hervor, dass kleine Nutzer aufgrund des Mangels an verfügbaren Wirkstoffen besonders gefährdet sind; fordert die Kommission auf, die Koordinierung der Datenerhebung in den Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf Daten über Rückstände, was eine wesentliche Anforderung für die Genehmigung von für den Verzehr bestimmten Sonderkulturen darstellt; fordert die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, die Generaldirektion Umwelt und die Generaldirektion Wettbewerb auf, strategisch zusammenzuarbeiten, damit die Auswirkungen von Veränderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden;

21.  fordert die Kommission auf, die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zwischen den Mitgliedstaaten der Union gemäß Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu überprüfen, um deren Anwendung zu erleichtern und gegebenenfalls bürokratische Hürden zu beseitigen; fordert die Kommission auf, das langfristige Ziel der weltweiten Harmonisierung von Pflanzenschutzmittelvorschriften und den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse für den Ausfuhrhandel in Betracht zu ziehen;

22.  fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat unverzüglich einen Bericht über die Einrichtung eines europäischen Fonds für geringfügige Verwendungen und Sonderkulturen gemäß den Verpflichtungen nach Artikel 51 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorzulegen; betont, dass aus diesem Fonds ein ständiges europäisches Arbeitsprogramm zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsteilnehmern im Agrar- und Nahrungsmittelsektor, zuständigen Behörden und betroffenen Akteuren, wie etwa Forschungsinstituten, für die Durchführung und gegebenenfalls die Finanzierung von Forschung und Innovation zum Schutz von Sonderkulturen und geringfügigen Verwendungen finanziert werden sollte;

23.  weist darauf hin, dass Einfuhren nicht dieselben Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz erfüllen müssen wie EU‑Erzeugnisse; hebt hervor, dass dieses beständige Missverhältnis nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der EU‑Erzeuger untergräbt, sondern auch den Verbrauchern in der EU schadet;

24.  weist darauf hin, dass sowohl die Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009(11)) als auch die neue Biozidproduktverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012(12)) der Kommission dazu verpflichten, bis Dezember 2013 wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften festzulegen; hält transparente Verfahren für sehr wichtig, damit die wissenschaftliche Grundlage der Entscheidungen für die betroffenen Marktakteure nachvollziehbar sind und ihnen die an der Entwicklung der neuen Kriterien beteiligten Akteure bekannt sind; fordert die Kommission auf, in ihren Vorschlägen für Chemikalien mit endokriner Wirkung die Auswirkungen unterschiedlicher Ansätze umfassend zu berücksichtigen;

25.  betont, dass der Gartenbausektor stark von der Verwendung hochwertiger, genau spezifizierter Düngemittel abhängt; begrüßt die aktuelle Überprüfung der EU-Düngemittelverordnung, nimmt aber mit Besorgnis das Ziel der Kommission zur Kenntnis, zuvor nicht unter die Verordnung fallende Stoffe wie Bodenverbesserungsmittel einzubeziehen; betont, dass für die Herstellung und Nutzung dieser Stoffe keine Präzision erforderlich ist und fordert die Kommission auf, sie nicht in den Geltungsbereich der Düngemittelverordnung aufzunehmen;

26.  hebt hervor, dass der Gartenbausektor bei die Entwicklung und Einführung innovativer Teilschlagsbewirtschaftungssysteme führend ist, und ist der Auffassung, dass derartige Systeme die Nutzung von Pestiziden und Düngemitteln senken, die marktfähigen Erträge steigern und die Verschwendung verringern und überdies die Kontinuität der Versorgungs- und Wirtschaftsleistung verbessern werden; hebt hervor, dass pflanzenbauliche Maßnahmen wie Fruchtfolgen oder Zwischenfruchtanbau und auch Forschung und Entwicklung darauf ausgerichtet sein sollten, die Umweltbelastung möglichst gering zu halten;

27.  verweist auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial (COM(2013)0262) und erklärt sich dahingehend besorgt, dass der Vorschlag sich möglicherweise unverhältnismäßig auf den Gartenbausektor und insbesondere auf den Zierpflanzen- und Obstanbau auswirken würde; hebt hervor, dass die Gesetzgebung stets verhältnismäßig sein und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden sollte; hebt zudem hervor, dass alte Sorten und traditionelle Kulturpflanzen nicht durch eine Änderung der Gesetzgebung gefährdet werden dürfen, sondern zur genetischen Vielfalt bei den und innerhalb von Pflanzenpopulationen mit dem Ziel der Sicherstellung einer langfristigen Ernährungssicherheit und der Widerstandskraft von Lebensmittelsystemen betragen sollte;

28.  weist auf die Auswirkungen gebietsfremder, invasiver Arten auf die weitere Umgebung hin, legt der Kommission jedoch nahe, ihrem Vorschlag für eine Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten (COM(2013)0620) einen regionalen oder länderbezogenen Ansatz zugrundezulegen, mit dem anerkannt wird, dass bestimmte Gebiete Europas stärker gefährdet sind als andere und dass unterschiedliche Gebiete Europas unterschiedliche klimatische Bedingungen aufweisen, in denen jeweils eine unterschiedliche Pflanzenvielfalt gedeiht;

29.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, als ein Grundprinzip die allgemeine Freiheit von Pflanzenzüchtern sicherzustellen, vorhandene Pflanzenbestände uneingeschränkt zur Entwicklung und Vermarktung neuer Pflanzen zu verwenden, ohne dabei Rücksicht auf etwaige Patentansprüche nehmen zu müssen, die sich auf pflanzliches Material erstrecken;

30.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung der lokalen Obst- und Gemüsemärkte und kurzen Versorgungsketten zu unterstützen und so für die Versorgung mit frischen Produkten zu sorgen;

31.  fordert die Kommission auf, zwischen cisgenetischen und transgenetischen Pflanzen zu unterscheiden und ein eigenes Zulassungsverfahren für cisgenetische Pflanzen zu schaffen; sieht der von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz angeforderten Stellungnahme der EFSA zur Bewertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe über neue biotechnologische Pflanzenzuchttechniken erwartungsvoll entgegen;

32.  stellt fest, dass im Wirtschaftszweig Gartenbau saisonal ein hoher Arbeitskräftebedarf besteht und fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass wirksame Regelungen gelten, die es den Erzeugern in diesem Wirtschaftszweig ermöglichen, unter vollständiger Einhaltung der Anforderungen der Saisonarbeiterrichtlinie, wie etwa des Grundsatzes der gerechten Entlohnung, die Arbeitskräfte einzusetzen, die sie in den für sie entscheidenden Phasen im Jahresablauf benötigen;

33.  begrüßt, dass inzwischen Weiterbildung und Lehrlingsausbildung wieder mehr Bedeutung beigemessen wird, nimmt aber mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Anzahl der Auszubildenden, die eine Lehre im Bereich Gartenbau abschließen, in einigen Mitgliedstaaten unverändert gering ist, was zu einer Verschlechterung der Aussichten für Berufseinsteiger führt; stellt fest, dass nicht alle Auszubildenden die nötige Ausbildungsreife besitzen; vertritt die Auffassung, dass die Nachwuchsförderung und ‑bildung im Gartenbau durch Image- und Kommunikationskampagnen auf EU‑Ebene unterstützt werden sollte, mit denen das Image des Gartenbaus verbessert wird;

34.  fordert die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Forschung auf, bei der Förderung und Ausbildung der nächsten Forschergeneration und der Fortbildung der bereits tätigen Arbeitskräfte systematisch zusammenzuarbeiten;

35.  hebt die Vorteile hervor, die eine Intensivierung und Ausdehnung der Partnerschaften zwischen Regierung, Industrie und Forschungsorganisationen haben, und betont, dass Programme zur Unterstützung derartiger Partnerschaften so aufgebaut sein müssen, dass sie eine möglichst hohe Wirkung und Kohärenz der Investitionen insgesamt erreichen;

36.  hebt hervor, dass eine effiziente Nutzung des qualifizierten wissenschaftlichen Potentials von wesentlicher Bedeutung ist, um die Umsetzung der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch den Transfer innovativer Technologien der landwirtschaftlichen Erzeugung in den Gartenbausektor und die Integration von Forschung und Entwicklung, Aus- und Weiterbildung im Landwirtschaftsbereich und der Wirtschaftspolitik zu beschleunigen, die den Anforderungen der Entwicklung des Gartenbaus gerecht wird und seine Effizienz erhöht;

37.  ist der Ansicht, dass es dem Blumen- und Zierpflanzensektor ermöglicht werden muss, die auf Forschung, technologische Entwicklung und Innovationen ausgelegten Programme der Union verstärkt in Anspruch zu nehmen, und fordert die Kommission auf, „geschützte Kulturen“ in die Aufrufe unter Horizont 2020 einzubeziehen, um beispielsweise Innovationsanreize im Hinblick auf nachhaltigen Pflanzenschutz, nachhaltige Wasser- und Nährstoffnutzung, Energieeffizienz, fortschrittliche Kultivierungs- und Produktionssysteme und nachhaltigen Transport zu schaffen;

38.  vertritt die Auffassung, dass angesichts der Sparmaßnahmen in den Mitgliedstaaten, die sich auch auf die Finanzierung der Forschung im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau auswirken, die Finanzierung durch Dritte, wie etwa Einzelhändler, angeregt werden und dem Forschungsinteresse des Sektors insgesamt entsprechen sollte;

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für Investitionen in moderne Produktionstechnologien im Gartenbausektor den Zugang zu langfristigen finanziellen Ressourcen zu erleichtern, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gartenbauprodukte und ‑dienstleistungen erhöht wird;

40.  hebt hervor, dass ein sorgfältig ausgearbeiteter Geschäftsplan von entscheidender Bedeutung ist, um Kapitalfinanzierung einzuholen; fordert die Erzeuger auf, für Unternehmen angebotene unterstützende und beratende Dienstleistungen stärker in Anspruch zu nehmen, und fordert die Kommission auf, enger mit dem Wirtschaftszweig zusammenzuarbeiten, damit die Erzeuger diese Dienste unproblematisch nutzen können;

41.  fordert die Kommission auf, die Codenummern der Kombinierten Nomenklatur für die Erzeugnisse in Kapitel 6 „Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels“ (KN 2012) im Wege eines transparenten Verfahrens und unter Mitwirkung der Akteure des Gartenbausektors zu aktualisieren;

42.  erklärt sich besorgt über die mögliche Verlagerung der Produktion von Gartenbauerzeugnissen in Gebiete außerhalb der EU;

43.  verleiht seiner starken Besorgnis darüber Ausdruck, dass ein Drittel bis die Hälfte der erzeugten Lebensmittel aufgrund ihres Aussehens weggeworfen wird, und fordert die Kommission dringend auf, insbesondere auf lokalen und regionalen Märkten Möglichkeiten zu schaffen, Erzeugnisse mit einem breiteren Spektrum an Merkmalen zu vermarkten, wobei die Transparenz und das reibungslose Funktionieren des Markts sichergestellt wird; verweist auf Initiativen in Österreich und der Schweiz, wo Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern testweise im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden; fordert Supermärkte auf, Marktforschungsergebnissen Beachtung zu schenken, mit denen belegt wird, dass sich viele Verbraucher kaum um das oberflächliche Aussehen von Obst und Gemüse kümmern und gerne Erzeugnisse niedrigerer Güteklassen kaufen, insbesondere wenn diese billiger erscheinen;

44.  stellt mit Besorgnis fest, dass Obst und Gemüse, das für die Nutzung im Primärmarkt vorgesehen ist, in großem Ausmaß verloren geht und verschwendet wird und dass den Betrieben dadurch beträchtliche wirtschaftliche Verluste entstehen; stellt fest, dass der der systematischen Verschwendung von Lebensmitteln unbedingt entgegengewirkt werden muss, um die Nahrungsmittelversorgung für eine wachsende Weltbevölkerung zu steigern; begrüßt jedoch die Bemühungen, die von Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette unternommen werden, um die betreffenden Erzeugnisse in einen Sekundärmarkt umzuleiten, anstatt sie der Entsorgung zuzuführen;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das gesetzliche und politische Umfeld für die Nutzung von Gartenbauabfällen möglichst förderlich zu gestalten; stellt fest, dass es eine Reihe von Materialien gibt, z. B. verbrauchter Pilzkompost, die bei der Erzeugung von Kultursubstraten mit Mehrwert genutzt werden könnten, wenn sie nicht als „Abfall“ klassifiziert würden;

46.  weist darauf hin, dass Aquaponiksysteme das Potenzial haben, Lebensmittel nachhaltig und lokal zu produzieren und durch die kombinierte Zucht von Süßwasserfisch und Gemüse in einem geschlossenen System dazu beitragen, den Verbrauch von Ressourcen im Vergleich zu herkömmlichen Systemen zu verringern;

47.  hebt hervor, dass eine bessere Überwachung der Preise und der produzierten und vermarkteten Mengen von großer Bedeutung ist und dass EU-Statistiken für den Bereich Gartenbau erstellt werden müssen, damit Erzeuger Markttrends besser erkennen, Krisen vorhersehen und sich auf zukünftige Ernten vorbereiten können; fordert die Kommission auf, den Ziergartenbau in ihre Prognoseinformationen einzubeziehen;

48.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
(2) ABl. L 273 vom 17.10.2007, S. 1.
(3) ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1.
(4) ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18.
(5) ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1.
(6) ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1.
(7) ABl. C 198 vom 8.7.1996, S. 266.
(8) Aufzurufen unter: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/food/competitiveness/high-level-group/documentation/
(9) Aufzurufen unter: http://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/2012/support-farmers-coop/fulltext_en.pdf
(10) Aufzurufen unter: http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC80420.pdf
(11) ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.
(12) ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

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