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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0525/2007

Aussprachen :

PV 13/12/2007 - 11.3
CRE 13/12/2007 - 11.3

Abstimmungen :

PV 13/12/2007 - 12.3
CRE 13/12/2007 - 12.3

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 13. Dezember 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12.3. Gerechtigkeit für Trostfrauen (Abstimmung)
PV
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC-B6-0525/2007)

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), Verfasser. (EN) Frau Präsidentin! Es gab eine Änderung in der Abstimmungsliste der PPE-DE-Fraktion. Ich empfehle den Kollegen, diese Änderung vom Positiven zum Negativen vorzunehmen. Zum Originaltext wird in Bezug auf den Erwägungsgrund B seitens der UEN-Fraktion zu einer Abstimmung über den Originaltext aufgefordert, und ich empfehle den Kollegen, dass wir nunmehr für die Streichung dieses Absatzes stimmen, das heißt, dass wir dagegen stimmen. Hier wird derzeit ein positives Ergebnis angezeigt. Das wollen wir in ein „dagegen“ ändern.

 
  
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  Andrikienė, Laima Liucija (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte einen mündlichen Änderungsantrag einreichen, so dass der Titel des Entschließungsantrags wie folgt lautet: „Gerechtigkeit für ‚Trostfrauen‘ (Sexsklavinnen in Asien vor und während des Zweiten Weltkriegs)“.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Frau Präsidentin! Es gab eine eindeutige Änderung des mündlichen Änderungsantrags, und nun befürwortet der Verfasser diesen mündlichen Änderungsantrag.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 9:

 
  
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  Sophia in 't Veld, Verfasserin. − (EN) Frau Präsidentin! Wir schlagen vor, die Worte „wie dies die moralische Pflicht aller Länder ist“ nach dem ersten Teil des ersten Satzes einzufügen, so dass dieser wie folgt lautet: „Ermutigt die japanische Bevölkerung und die japanische Regierung, weitere Schritte zur Anerkennung der vollständigen Geschichte ihrer Nation zu unternehmen, wie dies die moralische Pflicht aller Länder ist“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 
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