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Verfahren : 2008/2128(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0085/2009

Eingereichte Texte :

A6-0085/2009

Aussprachen :

PV 23/03/2009 - 18
CRE 23/03/2009 - 18

Abstimmungen :

PV 24/03/2009 - 4.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0152

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 23. März 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Verträge betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt umfasst eine kurze Darstellung einer Reihe von Berichten, insgesamt acht an der Zahl. Ich möchte daher alle Parlamentsmitglieder freundlich bitten, sich im Rahmen dieses besonderen Verfahrens strikt an die ihnen gewährte Redezeit zu halten. Und ich möchte auch die Kommission darum bitten, ihre Antworten auf den entsprechenden Punkt zu beschränken, ansonsten werden wir Schwierigkeiten haben, die Tagesordnung einzuhalten. Dies wird auch den Dolmetschern helfen.

Als nächster Tagesordnungspunkt folgt der Bericht (A6-0085/2009) von Alain Hutchinson, im Namen des Ausschusses für Entwicklung zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) (2008/2128(INI)).

 
  
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  Alain Hutchinson, Berichterstatter.(FR) Herr Präsident, Kommissar Michel, meine Damen und Herren! Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten setzen sich nun bereits seit fast drei Jahren für die Verbesserung der Effektivität unserer Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern ein. Es wurden zwar Dinge auf den Weg gebracht, aber es bestehen diesbezüglich noch starke Widerstände, insbesondere innerhalb der Mitgliedstaaten. Daher müssen noch viele weitere Fortschritte gemacht werden.

Millionen von Menschen, darunter viele Frauen, können von einem Zugang zu Gesundheitsdiensten und einer Grundausbildung nur träumen. Täglich gehen 72 Millionen Kinder – hauptsächlich Mädchen – nicht zur Schule. Jede Minute stirbt eine Frau an Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt. Alle drei Sekunden stirbt ein Kind an einer Krankheit, die durch ärztliche Behandlung hätte leicht abgewendet werden können.

Geografisch betrachtet sind es die Länder südlich der Sahara, wie wir uns noch einmal in Erinnerung rufen, die nach wie vor mit den katastrophalsten Verhältnissen konfrontiert sind. Und wie die Dinge stehen, besteht die Gefahr, dass diese Verhältnisse noch viele Jahre fortbestehen.

In diesem Zusammenhang trifft es zu, dass Budgetbeihilfen – also Finanzhilfe, die direkt in die Staatshaushalte der Empfängerländer fließt – in nützlicher Weise zu einer planbareren Entwicklungshilfe in Form einer gezielten sektoriellen Förderung prioritärer Bereiche beitragen könnte. Dies würde die Wirksamkeit der Hilfe verbessern. Aus diesem Grund hat die Kommission ein Konzept zum Abschluss von Vereinbarungen über Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) entwickelt, die sie bestimmten Ländern anbieten möchte. In diesem Rahmen werden für einen Zeitraum von sechs Jahren finanzielle Mittel bereitgestellt, die mit jährlich stattfindenden Überprüfungen hinsichtlich der Erreichung von Zielen im Gesundheits- und Bildungsbereich verknüpft werden.

Unser Bericht betont die Bedeutung einer solchen Initiative, aber er formuliert auch eine Reihe von Fragen, die klare Antworten erfordern. Welche Kriterien beispielsweise legt die Kommission fest, die die Entwicklungsländer beachten müssen, um in den Genuss solcher Kooperationsvereinbarungen zu kommen? Welche Laufzeiten sollen diese Projekte haben und welche Bedingungen werden zu deren Durchführung definiert? Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Kommission noch keine offizielle Mitteilung zu diesem Thema vorgelegt hat. Wer Näheres erfahren möchte, muss sich mit den Grundinformationen begnügen, die auf der Website des Entwicklungsausschusses verfügbar sind. Es gibt derzeit keine internen Unterlagen, auf die man zurückgreifen könnte.

Obgleich die Budgetbeihilfe der Kommission eine Reihe positiver Aspekte umfasst – beispielsweise die Verknüpfung mit nachweisbaren Ergebnissen hinsichtlich der Gesundheitsversorgung und des Bildungswesens, oder auch die allgemeine Laufzeitplanung über drei Jahre hinweg – muss man sich doch klar machen, dass dieses Programm alles andere als perfekt ist. So möchte die Kommission zum Beispiel, wie auch die meisten anderen Entwicklungshilfegeber, nur solchen Ländern Budgetbeihilfen gewähren, die ein Reformprogramm des Internationalen Währungsfonds umsetzen. Diese Situation ist besonders problematisch, wenn wir uns klar machen, dass solche Programme die Fähigkeit der betreffenden Regierungen zur Durchführung von Entwicklungsinvestitionen einschränken können – und wenn übermäßig ehrgeizige Ziele gesetzt werden, insbesondere hinsichtlich Inflation und Haushaltsdefizit.

Darüber hinaus gibt es keinerlei Garantie dafür, dass die zu gewährende Hilfe nicht selbst zum Spielball bürokratischer Prozeduren wird – was, wie wir alle wissen, zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung führt – selbst wenn die Kommission beschließen sollte, Budgetbeihilfen auf lange Sicht bereitzustellen.

Schließlich kranken Budgetbeihilfen an erheblicher Intransparenz und einem Mangel an Eigenverantwortung von Seiten der Empfängerländer und ihrer Bevölkerung. Finanzierungsvereinbarungen werden nur selten offen gelegt, und darüber hinaus bezieht die Kommission, wie bereits zuvor angesprochen, verfahrensbedingt auch nicht Organisationen der Zivilgesellschaft oder Parlamentsmitglieder dieser Entwicklungsländer in ihre Verhandlungen mit den betreffenden Regierungen ein.

Dessen ungeachtet besteht heute allgemeiner Konsens darüber, dass, sollen Entwicklungsprogramme wirklich greifen, diese nicht nur ausschließlich von den Regierungen kontrolliert werden dürfen sondern die Völker solcher Entwicklungsländer ebenfalls in vollem Umfang in diese Projekte eingebunden werden müssen.

Kurz: Das Projekt Vereinbarungen über Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) wird sich nur dann als Chance für die Verbesserung der Effektivität unserer Entwicklungshilfe erweisen, wenn es ganz klar definiert wird, zusammen mit all den erforderlichen Bedingungen in Bezug auf die Aspekte Berechtigung, Ausführung und Überprüfung. Unser Bericht betont daher die Bedeutung dieser Initiative, mahnt aber dennoch zur Vorsicht und hebt die Notwendigkeit für die Kommission hervor, wesentlich klarer zu sein hinsichtlich ihrer Absichten. Zugleich wird die Kommission aufgerufen, Antworten zu liefern auf die im Bericht gestellten Fragen.

Ich möchte meine Ausführungen nicht schließen, ohne einen Augenblick auf den jüngsten Sonderbericht des Rechnungshofs über die Entwicklungshilfe der Europäischen Kommission für Gesundheitsdienste in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara hinzuweisen. Die Ergebnisse des Berichts sind besorgniserregend. Von einem finanziellen Blickwinkel aus betrachtet wird deutlich, dass die Beiträge zur öffentlichen Entwicklungshilfe für den Gesundheitsbereich seit 2000 nicht gestiegen sind. Weiterhin scheint es, dass Budgetbeihilfen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara für den Gesundheitsbereich in nur sehr geringem Umfang verwendet wurden. Sie werden daher nachvollziehen können, Kommissar Michel, warum wir in unserem Bericht darauf pochen, dass es von überragender Bedeutung für uns ist, dem Gesundheitsbereich mehr Gewicht zukommen zu lassen; aber auch, warum wir betonen, dass es keine Garantie dafür gibt, dass ausgerechnet die MDG-Vereinbarungen dazu geeignet sind, dies zu erreichen.

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst dem Ausschuss für Entwicklung und seinem Berichterstatter Alain Hutchinson für diesen Bericht danken, der auf eine Reihe von Problemen und Bedenken verweist, die wir gemeinsam uneingeschränkt teilen.

Mehr und bessere Entwicklungshilfe ist erforderlich, wenn wir bis 2015 die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) erreichen wollen, aber auch Hilfe, die wesentlich prognostizierbarer und weniger schwankungsanfällig ist, wie uns Ihr Bericht ganz richtig in Erinnerung ruft.

Diese Bemühungen werden natürlich unter Verwendung einer Kombination mehrerer Instrumente zu erfolgen haben. Aus meiner Sicht jedoch sind Budgetbeihilfen, ob nun allgemein gerichtet oder sektorenbezogen, in den Ländern, wo diese möglich sind, das passendste und auch angemessenste Instrument.

Budgetbeihilfen sind die beste Methode zur Stärkung nationaler Systeme und Prozesse, zu mehr Eigenverantwortung von Seiten der Empfängerländer, zur Erleichterung der Harmonisierung, Verringerung von Transaktionskosten, und somit die beste Methode zur Verbesserung der Kontrolle öffentlicher Ausgaben und der schnelleren Erreichung von Entwicklungszielen.

Die Kommission hat die Verwendung von Budgetbeihilfen bereits in großem Umfang ausgeweitet und wird im Rahmen des zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) über die nächsten sechs Jahre auf diesem Weg fortfahren. Dies soll das Instrument effizienter und planbarer machen. In Konsultation mit den Mitgliedstaaten und anderen Verfahrensbeteiligten hat die Kommission eine längerfristige Form der Budgetbeihilfen entwickelt, bei der es sich um die MDG-Vereinbarungen handelt. Diese sind für Länder, die bestimmte Kriterien erfüllen: gute Ergebnisse in der Vergangenheit, eine zuverlässige öffentliche Finanzverwaltung, angemessene Sektorenpolitik, und so weiter. Die MDG-Vereinbarung ist die natürliche Weiterentwicklung der allgemeinen Budgetbeihilfen, nicht nur, weil sie planbarer, sondern auch weil sie ergebnisorientiert ist. Sie kann entsprechend den erzielten Leistungsergebnissen reaktiv angepasst werden. Die Partnerstaaten verpflichten sich dazu, ihre Entwicklungspolitik, und demnach auch ihre Ausgabenpolitik, nach den MDG auszurichten.

Eine MDG-Vereinbarung umfasst die folgenden Schlüsselelemente: ein Sechsjahresengagement, das heißt sechs volle Jahre an Unterstützung gegenüber der normalen Laufzeit von drei Jahren für allgemeine Budgetbeihilfen; eine garantierte Fixzahlung im Umfang von mindestens 70 % des gesamten Finanzengagements, vorausgesetzt es sind keine Verletzungen der Auszahlungskonditionen zum jeweiligen Zahlungstermin oder der wesentlichen und fundamentalen Elemente der Kooperation zu verzeichnen; eine variable Komponente von bis zu 60 %, gedacht als Belohnung für erzielte Leistungsergebnisse hinsichtlich der MDG, gekoppelt an bestimmte Ergebnisindikatoren, hauptsächlich in den Bereichen Gesundheit und Bildung sowie erzielte Fortschritte bei der öffentlichen Finanzverwaltung.

Länder qualifizieren sich für diese Unterstützung, wenn sie entweder bereits zuvor im Rahmen des neunten Europäischen Entwicklungsfonds Budgetbeihilfen in befriedigender Weise in praktische Entwicklungsprojekte umgesetzt haben, oder wenn sie ein entschlossenes Engagement bei der Sicherstellung der Kontrolle und der Erreichung der MDG glaubhaft machen können. Damit soll das Haushaltsressourcen-Management von Ländern verbessert werden, in denen Geber ihre eigene Koordination unterhalten.

Nach der Evaluierung von 10 Ländern gewährte die Kommission sieben von ihnen MDG-Vereinbarungen: Burkina Faso, Ghana, Mali, Mosambik, Ruanda, Uganda, Tansania und Sambia. Diese Programme wurden den Mitgliedstaaten letzten Dezember vorgelegt und von diesen dann gewährt. Drei dieser Vereinbarungen wurden bereits unterzeichnet: für Sambia und Ruanda – die ich persönlich unterzeichnete – sowie für Mali. Die übrigen Vereinbarungen werden in den nächsten paar Wochen abgeschlossen werden. Alle sieben dieser Programme zusammen genommen repräsentieren ein Finanzierungsvolumen von ungefähr 1,8 Milliarden Euro. Mit anderen Worten: Etwa 50 % der gesamten allgemeinen Budgetbeihilfen und etwa 14 % der im Rahmen des zehnten Europäischen Entwicklungsfonds aufgebrachten Mittel summieren sich für nationale indikative Programme.

Es versteht sich – Ihr Bericht spricht sich ja dafür aus – dass wir bestrebt sind, entsprechend den mit diesen ersten Ländern gemachten Erfahrungen, diese Maßnahme auf andere Länder auszudehnen, auch auf Nicht-AKP-Staaten. Natürlich wird es erforderlich sein, für Länder, die noch nicht die Voraussetzungen für die Budgetbeihilfen erfüllen, andere Hilfeansätze zu entwickeln. Aber die MDG-Vereinbarung stellt bereits einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Effektivität der Hilfen und zu einem schnelleren Vorankommen hinsichtlich der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele dar.

 
  
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  Der Präsident. – Die Darstellung ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt am Dienstag, den 24. März 2009.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Toomas Savi (ALDE), schriftlich. Die MDG-Vereinbarungen versprechen eine deutliche Verschiebung der Verfahrensweisen hin zu einem klarer umrissenen Fahrplan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele darzustellen. Dabei ist es natürlich wichtig, dass das Potenzial dieser Vereinbarungen nicht durch übermäßige Verwaltungsprozeduren von Seiten der Kommission beeinträchtigt wird, wie der Berichterstatter betonte.

Die an Bedingungen geknüpfte EU-Entwicklungshilfe könnte nur dann Bestand haben, wenn die EU diesbezüglich eine Monopolstellung einnehmen würde und der alleinige Anbieter von Entwicklungshilfe wäre. Im Augenblick sind unsere Bemühungen in Afrika beispielsweise in einem nicht unerheblichen Maß vergebens, da die Volksrepublik China eine Art „politisches Dumping“ betreibt, indem das Land seine Hilfe mit keinerlei Anforderungen in Bezug auf einen demokratischen Wandel, rechtsstaatliche Prinzipien oder die Achtung von Menschenrechten verknüpft.

Einige afrikanische Regierungen könnten somit versucht sein, die bürokratischen Auflagen der Kommission zu umgehen, indem sie unsere Angebote für Entwicklungshilfe einfach in den Wind schlagen. Dies wäre eine äußerst gefährliche Entwicklung, denn dadurch hätten wir keine Möglichkeiten mehr, solche Länder in die richtige Richtung zu lenken.

Ich möchte die Kommission daher auffordern, diese Problematik anzugehen, indem sie die entsprechenden Verfahrensweisen vereinfacht und dennoch gleichzeitig genügend Kontrollmechanismen vorhält, um die Verwendungsüberwachung der geleisteten Finanzhilfen sicherzustellen.

 
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