Entschließungsantrag - B6-0377/2008Entschließungsantrag
B6-0377/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

27.8.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Margrete Auken und Marie-Hélène Aubert
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu dem Thema Müttersterblichkeit im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0377/2008

Verfahren : 2008/2621(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0377/2008
Eingereichte Texte :
B6-0377/2008
Angenommene Texte :

B6‑0377/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema Müttersterblichkeit im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die im September 2000 beim UN-Millenniumsgipfel angenommenen Millenniums-Entwicklungsziele,

–  unter Hinweis auf die Internationale Konferenz der Vereinten Nationen zu Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die im September 1994 in Kairo stattfand, das in Kairo verabschiedete Aktionsgramm und die Abschlussdokumente der Sondertagung der Vereinten Nationen zum Thema „Kairo+5“ über weitere Maßnahmen zur Umsetzung des im Jahr 1999 verabschiedeten Aktionsprogramms,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 3. September 1981,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Millenniums-Entwicklungsziel, das die Verbesserung der Gesundheit von Schwangeren und Müttern betrifft, darin besteht, die Müttersterblichkeit bis 2015 um drei Viertel zu senken,

B.  in der Erwägung, dass sich die Müttersterblichkeit in den meisten Fällen abwenden ließe, dass aber nach wie vor, insbesondere in Afrika südlich der Sahara, jedes Jahr mehr als eine halbe Million Frauen an Komplikationen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben,

C.  in der Erwägung, dass Komplikationen während Schwangerschaft oder Geburt die Haupttodesursache bei jungen Mädchen in Entwicklungsländern ist,

D.  in der Erwägung, dass die Krankheits- und Sterblichkeitsrate bei Schwangeren und Müttern weltweit ein akutes Gesundheitsproblem darstellt, dass jedes Jahr etwa 536.000 Frauen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben, wobei auf jeden solchen Sterbefall mindestens 30 Fälle kommen, bei denen erhebliche Komplikationen, von chronischen Infektionen bis hin zu bleibenden Leiden wie Scheidenfisteln, auftreten, die leicht zu vermeiden wären, wenn alle Frauen Zugang zu einer Grund- bzw. Notversorgung bei der Entbindung sowie zu Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit hätten,

E.  in der Erwägung, dass HIV/AIDS, bewaffnete Konflikte und die Verschlechterung der Gesundheitssysteme die Müttersterblichkeit noch zusätzlich erhöhen,

F.  in der Erwägung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, wie sie im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz der Vereinten Nationen zu Bevölkerung und Entwicklung definiert wurden, entscheidend für die Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele sind, insbesondere jener, die die Gesundheit von Müttern und Kindern sowie die Vorbeugung gegen HIV/AIDS betreffen,

G.  in der Erwägung, dass die Nichtanerkennung der Rechte der Frauen, der kaum vorhandene Zugang zu Informationen, frühe Eheschließungen, der geringe politische Stellenwert von Frauen und das Fehlen von ausreichenden Mitteln für die gesundheitliche Versorgung von Schwangeren und Müttern Mitursachen für die hohe Sterblichkeitsrate sind,

H.  in der Erwägung, dass die Geberhilfe im Bereich der Familienplanung nicht nur keinen Anstieg zu verzeichnen hat, sondern insgesamt viel niedriger ausfällt als noch im Jahr 1994 und, absolut gerechnet, von 723 USD 1995 auf 442 Millionen USD 2004 gesunken ist,

1.  ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass die Müttersterblichkeitsrate weiter denn je von dem im 5. Millenniums-Entwicklungsziel angestrebten Zielwert entfernt liegt, wobei wenig Aussicht darauf besteht, dass dieses Ziel in den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, erreicht wird;

2.  stellt fest, dass neben Bildungsmaßnahmen auch die Emanzipierung der Frauen maßgeblich zur Erreichung des 5. Millenniums-Entwicklungsziels – Gesundheit von Schwangeren und Müttern – beiträgt, und dass sie ein wichtiger Indikator für den Gesamtfortschritt im Bereich Entwicklung ist;

3.  fordert den Rat und die Kommission auf, im Vorfeld des hochrangigen VN-Treffens zu den Millenniums-Entwicklungszielen den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Erreichung des fünften Millenniums-Entwicklungsziels – die Verbesserung der Gesundheit von Schwangeren und Müttern – zu legen;

4.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Anstrengungen zur Beseitigung vermeidbarer Krankheits- und Sterbefälle bei Schwangeren und Müttern zu intensivieren, indem „Roadmaps“ und Aktionspläne zur allgemeinen Verminderung dieses Problems ausgearbeitet, umgesetzt und regelmäßig evaluiert werden, denen ein gleichheitsorientierter, systematischer und nachhaltiger menschenrechtspolitischer Ansatz zugrunde liegen sollte, der durch gut funktionierende institutionelle Mechanismen und eine entsprechende Finanzierung ausreichend unterstützt und begünstigt wird;

5.  fordert den Rat und die Kommission auf, die gesundheitliche Versorgung von Schwangeren und Müttern im Rahmen der medizinischen Grundversorgung umfassender zu gestalten, wobei Folgendes maßgeblich sein sollte: die Möglichkeit einer fundierten Entscheidung, Schulungen im Hinblick auf eine komplikationsfreie Mutterschaft, gezielte und wirksame vorgeburtliche Versorgung, Ernährungsprogramme für Schwangere und Mütter, fachgerechte Geburtshilfe, bei der Kaiserschnitte nach Möglichkeit vermieden werden und die auch eine Notfallversorgung vorsieht, Anlaufstellen bei Komplikationen während der Schwangerschaft, Geburt oder im Fall einer Abtreibung, Betreuung nach der Geburt sowie Familienplanung;

6.  fordert den Rat und die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Frauen Zugang zu umfassenden Informationen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und zu entsprechenden Dienstleistungen haben;

7.  fordert den Rat und die Kommission auf, Indikatoren und Richtwerte für die Senkung der Müttersterblichkeit (wobei auch Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe zum Einsatz kommen) auszuarbeiten und Mechanismen für Kontrolle und Rechenschaftspflicht einzurichten, die zu einer dauerhaften Verbesserung der bereits bestehenden Maßnahmen und Programme führen könnten;

8.  fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit erreichbar, allgemein zugänglich und hochwertig sind, und ein Höchstmaß an verfügbaren Mitteln für Maßnahmen und Programme zur Bekämpfung der Müttersterblichkeit zu verwenden;

9.  fordert den Rat und die Kommission auf, unbedenkliche und allgemein zugängliche Dienstleistungen im Bereich Abtreibung in dem Umfang vorzusehen, der im Rahmen des einzelstaatlichen rechts möglich ist, und gleichzeitig die Gesundheitsdienstleister entsprechend auszubilden und auszustatten, sodass sie in der Lage sind, umfassende und unbedenkliche Betreuung bei Abtreibungen zu leisten;

10.  fordert den Rat und die Kommission auf, Programme und Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen die relevanten gesundheitspolitischen Faktoren zur Vorbeugung gegen Müttersterblichkeit in Angriff genommen werden, wie etwa Beteiligung an Beschlussfassungsverfahren im Gesundheitsbereich, Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit, Alphabetisierung, richtige Ernährung, Nichtdiskriminierung und die Gleichstellung der Geschlechter;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.