Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0188/2014Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0188/2014

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Irak

25.2.2014 - (2014/2565(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 110 Absätze 2 und 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
ALDE (B7‑0188/2014)
ECR (B7‑0189/2014)
S&D (B7‑0190/2013)
PPE (B7‑0191/2014)
Verts/ALE (B7‑0192/2014)

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Mairead McGuinness, Cristian Dan Preda, Ria Oomen-Ruijten, Tunne Kelam, Francisco José Millán Mon, György Schöpflin, Bernd Posselt, Krzysztof Lisek, Alf Svensson, Esther de Lange, Roberta Angelilli, Sari Essayah, Alejo Vidal-Quadras, Dubravka Šuica, Elena Băsescu, Davor Ivo Stier, Arnaud Danjean, Tokia Saïfi, Filip Kaczmarek, Salvador Sedó i Alabart im Namen der PPE-Fraktion
Pino Arlacchi, Véronique De Keyser, Ana Gomes, Silvia Costa, Libor Rouček im Namen der S&D-Fraktion
Jelko Kacin, Marietje Schaake, Ramon Tremosa i Balcells, Louis Michel, Izaskun Bilbao Barandica, Hannu Takkula im Namen der ALDE-Fraktion
Tarja Cronberg im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Charles Tannock, Struan Stevenson im Namen der ECR-Fraktion


Verfahren : 2014/2565(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0188/2014
Eingereichte Texte :
RC-B7-0188/2014
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Irak

(2014/2565 (RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Irak, insbesondere die Entschließung vom 10. Oktober 2013 zur jüngsten Gewalt in Irak[1],

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits, und auf seine Entschließung vom 17. Januar 2013 zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Irak[2],

–   unter Hinweis auf das gemeinsame EU-Strategiepapier der Kommission für den Irak (2011–2013),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Syrien, insbesondere die Schlussfolgerungen vom 10. Februar 2014,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV), Catherine Ashton, zum Irak, insbesondere die Erklärungen vom 5. Februar 2014, vom 16. Januar 2014, vom 18. Dezember 2013 und vom 5. September 2013,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der VP/HV vom 28. Dezember 2013 zur Tötung von Bewohnern des Lagers Hurrija,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Januar 2014 zum Irak,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien der Irak gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Irak vor schweren politischen, sicherheitsbezogenen und sozio-ökonomischen Herausforderungen steht und dass seine politische Landschaft extrem fragmentiert ist und es häufig zu gewalttätigen Übergriffen und zu religiöser Hetze kommt, sodass viele der legitimen Hoffnungen der Menschen im Irak auf Frieden, Wohlstand und einen echten demokratischen Wandel zunichte gemacht werden; in der Erwägung, dass der Irak den heftigsten Gewaltausbruch seit 2008 durchmacht;

B.  in der Erwägung, dass den Angaben der Hilfsmission der Vereinten Nationen für den Irak (UNAMI) vom 1. Februar 2014 über Opferzahlen zufolge im Januar 2014 bei Terrorakten und Gewalttaten insgesamt 733 Iraker getötet und weitere 1 229 verletzt wurden; in der Erwägung, dass bei den Zahlen für Januar 2014 die Opfer der andauernden Kämpfe in der Provinz Anbar nicht mitgezählt wurden, weil es schwierig ist, diese Zahlen zu überprüfen und festzustellen, wie viele Menschen getötet bzw. verletzt wurden;

C. in der Erwägung, dass der andauernde Bürgerkrieg in Syrien die Lage im Irak verschlimmert hat; in der Erwägung, dass er auf den Irak übergreift und dass Tausende Kämpfer – insbesondere die mit Al-Qaida in Verbindung stehenden militanten Islamisten der Gruppe „Islamischer Staat im Irak und in der Levante“ (ISIL) – ihre Aktivitäten auf irakisches Hoheitsgebiet ausdehnen;

D. in der Erwägung, dass der UN-Sicherheitsrat am 10. Januar 2014 die Anschläge der Gruppe ISIL, die sich gegen die irakische Bevölkerung richteten und das Land und den ganzen Raum destabilisieren sollten, verurteilt hat;

E.  in der Erwägung, dass die Regierung von Ministerpräsident Nuri al-Maliki die Anliegen der sunnitischen Minderheit nicht angemessen berücksichtigt; in der Erwägung, dass im Zuge der „Entbaathifizierung“ nach Maßgabe des Gesetzes für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht vorwiegend Sunniten aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, wodurch sich der Eindruck noch verstärkte, die Regierung verfolge eine religiös motivierte Politik; in der Erwägung, dass insbesondere der von der Regierung in Auftrag gegebene Abriss des jahrelang bestehenden sunnitischen Protestlagers in Ramadi am 30. Dezember 2013 die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Provinz Anbar ausgelöst hat; in der Erwägung, dass infolgedessen in Falludscha und anderen Städten der Provinz Anbar seit Dezember 2013 Kämpfe zwischen Regierungstruppen und ISIL-Kämpfern stattfinden;

F.  in der Erwägung, dass am 13. Februar 2014 mehr als 63 000 von den Kämpfen in der Provinz Anbar betroffene Familien (das entspricht nach Berechnungen der Vereinten Nationen über 370 000 Personen) als Binnenvertriebene registriert waren; in der Erwägung, dass viele Menschen in andere Landesteile geflüchtet sind, beispielsweise in die Provinzen Kerbala, Bagdad und Arbil, während andere in den Randgebieten der Provinz Anbar Schutz suchen oder nicht imstande sind, vor den Kämpfen zu fliehen; in der Erwägung, dass ihre Situation nach wie vor unsicher ist, da die Lebensmittel- und Trinkwasservorräte zur Neige gehen, die sanitären Verhältnisse schlecht sind und die gesundheitliche Versorgung eingeschränkt ist;

G. in der Erwägung, dass die tödlichen Bombenanschläge im ganzen Irak – wie etwa der am 5. Februar 2014 auf den irakischen Außenminister verübte Anschlag – unvermindert weitergehen und sich hauptsächlich in schiitischen Wohngebieten ereignen und dass die Zahl der Kämpfer in militanten Extremistengruppen als Folge mehrerer Gefängnisausbrüche zunimmt;

H. in der Erwägung, dass am 25. Dezember 2013 bei Bombenanschlägen in christlichen Wohngebieten von Bagdad mindestens 35 Menschen getötet und Dutzende verletzt wurden; in der Erwägung, dass seit 2003 vermutlich mindestens die Hälfte der irakischen Christen das Land verlassen haben;

I.   in der Erwägung, dass am 5. Februar 2014 das irakische Außenministerium in Bagdad angegriffen wurde und dass am 10. Februar 2014 der Konvoi des Präsidenten des Repräsentantenhauses, Osama al-Nudschaifi, in Mosul in der Provinz Ninawa angegriffen wurde;

J.   in der Erwägung, dass zwischen der irakischen Regierung und der kurdischen Regionalregierung noch immer Uneinigkeit über die Verteilung der mineralischen Ressourcen besteht, wobei über eine neue Pipeline jeden Monat voraussichtlich 2 Mio. Barrel Öl von Kurdistan in die Türkei transportiert werden sollen und die nationale Regierung rechtliche Schritte gegen die Provinz vorbereitet;

K. in der Erwägung, dass ein großer Teil der Bevölkerung nach wie vor unter schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen – weitverbreiteter Armut, hoher Arbeitslosigkeit, wirtschaftlicher Stagnation, Umweltbelastung und fehlender Grundversorgung – leidet;

L.  in der Erwägung, dass die Bemühungen, die von jahrzehntelangen Konflikten und Sanktionen erschütterte Wirtschaft wiederzubeleben, durch Gewaltakte und Sabotage behindert werden; in der Erwägung, dass der Irak über die drittgrößten Rohölvorräte der Welt verfügt, die Ausfuhren jedoch durch Anschläge, Korruption und Schmuggel gedrosselt werden; in der Erwägung, dass das soziale Gefüge des Landes – auch das frühere Niveau an Gleichstellung der Frau – stark in Mitleidenschaft gezogen wurde;

M. in der Erwägung, dass die Presse- und Medienfreiheit sowohl durch die Regierung als auch durch extremistische Gruppierungen wiederholt und in zunehmendem Maß verletzt worden ist; in der Erwägung, dass Journalisten und Nachrichtenorgane angegriffen oder zensiert worden sind und dass die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ von einer Nachrichtensperre in Bezug auf die Lage in der Provinz Anbar berichtet hat; in der Erwägung, dass der Irak im Bericht zur Pressefreiheit 2014 der Organisation Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wurde;

N. in der Erwägung, dass die irakische Verfassung die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und die administrativen, politischen, kulturellen und bildungsbezogenen Rechte der einzelnen ethnischen Gruppen garantiert;

O. in der Erwägung, dass im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Irak und insbesondere in seiner Menschenrechtsklausel betont wird, dass der politische Dialog zwischen der EU und dem Irak einen Schwerpunkt bei den Menschenrechten und der Stärkung demokratischer Institutionen haben sollte;

P.  in der Erwägung, dass im November 2013 Änderungen des irakischen Wahlrechts verabschiedet wurden, mit denen der Weg für die für den 30. April 2014 vorgesehene Parlamentswahl geebnet wurde;

Q. in der Erwägung, dass die EU ihre Zusage bekräftigt hat, den Irak beim Übergang zur Demokratie zu unterstützen, und darauf hingewiesen hat, dass die Einheit und die territoriale Integrität des Irak wesentliche Elemente beim Aufbau eines sicheren und gesunden Staates für alle Bürger und bei der Stabilisierung der gesamten Weltregion sind;

R.  in der Erwägung, dass der Kooperationsrat der EU und der Republik Irak am 20. Januar 2014 in Brüssel seine erste Sitzung abgehalten hat; in der Erwägung, dass der Kooperationsrat, der im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Irak tagt, die Bereitschaft beider Parteien bekräftigt hat, ihre Beziehungen weiter zu stärken; in der Erwägung, dass die EU weiterhin die Zusammenarbeit in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse intensivieren und auf gemeinsam vereinbarten Gebieten zielgerichtet Hilfe leisten wird;

S.  in der Erwägung, dass der irakische Staat weiterhin die Todesstrafe anwendet; in der Erwägung, dass die EU-Missionsleiter in Bagdad im Oktober 2013 eine Erklärung zum Welttag gegen die Todesstrafe mitunterzeichnet haben, in der starke Bedenken gegen die Anwendung der Todesstrafe im Irak zum Ausdruck gebracht wurden und die Regierung des Irak zu einem Moratorium aufgefordert wurde;

T.  in der Erwägung, dass im Irak derzeit massiv aufgerüstet und in großem Umfang militärische Ausrüstung verkauft wird;

1.  verurteilt nachdrücklich die Terrorakte und die zunehmenden religiös motivierten Gewaltakte der letzten Zeit, die die Gefahr aufkommen lassen, dass das Land in religiöse Konflikte zurückfällt, und die Befürchtung wecken, diese Konflikte könnten sich auf den gesamten Raum ausweiten; weist darauf hin, dass sich die Gewalt zwar zwischen den religiösen Gemeinschaften entlädt, die Ursachen jedoch eher politisch als religiös sind; spricht den Angehörigen und Freunden der Toten und Verletzten sein Mitgefühl aus;

2.  verurteilt nachdrücklich die Anschläge der Gruppe ISIL in der Provinz Anbar und unterstützt den Appell des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an die irakische Bevölkerung einschließlich der irakischen Stämme, der führenden lokalen Entscheidungsträger und der irakischen Sicherheitskräfte in der Provinz Anbar, beim Kampf gegen Gewalt und Terror zu kooperieren; betont, dass die Gruppe ISIL Ziel der mit den Resolutionen 1267 (1999) und 2083 (2012) des UN-Sicherheitsrats verhängten Maßnahmen – eines Waffenembargos und des Einfrierens von Vermögenswerten – ist und dass diese Maßnahmen unbedingt schnell und wirksam umgesetzt werden müssen;

3.  ist zutiefst beunruhigt angesichts der Entwicklungen in der Provinz Anbar und der großen Anzahl von Binnenvertriebenen, die aus den Konfliktgebieten fliehen; fordert, dass humanitäre Hilfe nach Falludscha gelassen wird; fordert die irakische Regierung auf, ihrer Pflicht zum Schutz der Zivilbevölkerung in Falludscha und anderen Gebieten nachzukommen; legt der irakischen Regierung nahe, weiterhin mit der Hilfsmission der Vereinten Nationen für den Irak (UNAMI) und mit humanitären Organisationen zusammenzuarbeiten, um für die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu sorgen; begrüßt die Anstrengungen der Vereinten Nationen, den von den Kämpfen in der Provinz Anbar betroffenen Menschen trotz der Schwierigkeiten aufgrund der immer schlechteren Sicherheitslage und der laufenden Operationen in der Provinz zu helfen;

4.  fordert den Europäischen auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission auf, alle Bemühungen der irakischen Regierung und der UNAMI um den Schutz der Zivilbevölkerung in Falludscha und anderen Gebieten zu unterstützen, damit nach Möglichkeit für ein sicheres Geleit der in Konfliktgebieten eingeschlossenen Zivilisten und die sichere Rückkehr von Binnenvertriebenen gesorgt wird, soweit es die Umstände erlauben;

5.  fordert die irakische Regierung auf, die Lösung der langfristigen Probleme, die das Land weiter destabilisieren, in Angriff zu nehmen und dabei auch den berechtigten Anliegen der sunnitischen Minderheit Rechnung zu tragen, indem sie einen inklusiven nationalen Dialog über die Reform des Gesetzes über Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht einleitet, auf aufwieglerische, die religiöse Spaltung begünstigende Äußerungen verzichtet und Maßnahmen zur nationalen Aussöhnung ergreift; lehnt Forderungen nach der Errichtung einer sunnitischen föderalen Region im Irak als Lösung für den derzeitigen Konflikt ab, weil wahrscheinlich nur weiter zunehmende religiöse Spaltung und Gewalthandlungen die Folge wären;

6.  stellt mit Sorge fest, dass mit dem Konflikt in Syrien verbundene Gewaltakte auf den Irak übergreifen; fordert die irakische Regierung auf, sich mit Nachdruck darum zu bemühen, den Irak aus dem syrischen Bürgerkrieg herauszuhalten, indem sie keine der Konfliktparteien unterstützt und sowohl sunnitische als auch schiitische Kämpfer davon abhält, die Grenze zu Syrien zu überqueren;

7.  ist zutiefst beunruhigt über die anhaltenden Gewalthandlungen gegen die Zivilbevölkerung, schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und Religionsgemeinschaften; fordert die irakische Regierung und alle führenden Politiker auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen im Irak und insbesondere den Angehörigen der schutzbedürftigen Minderheiten, wie Frauen, Journalisten, jungen Menschen, Grundrechtsaktivisten, Gewerkschaftern, und den Religionsgemeinschaften einschließlich der Christen Sicherheit und Schutz zu bieten; fordert die irakische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitskräfte die Rechtsstaatlichkeit achten und internationale Normen einhalten;

8.  befürwortet die Anstrengungen der EU, den Irak bei der Förderung der Demokratie, der Menschenrechte, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen und sich dabei auch auf die Erfahrungen und Ergebnisse der Mission EUJUST LEX-Iraq – deren Mandat leider am 31. Dezember 2013 abgelaufen ist – zu stützen, ebenso wie die Anstrengungen der UNAMI und des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs, mit denen die irakische Regierung dabei unterstützt wird, ihre demokratischen Institutionen und Prozesse zu stärken, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, den regionalen Dialog zu erleichtern, die Grundversorgung zu verbessern und die Menschenrechte zu schützen; begrüßt das am 22. Januar 2014 eingeleitete, von der EU finanzierte und vom Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste umgesetzte Programm für den Aufbau von Kapazitäten, mit dem das irakische Hochkommissariat für Menschenrechte bei der Wahrnehmung seines Mandats zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im Irak unterstützt werden soll;

9.  begrüßt es, dass am 4. November 2013 Änderungen des irakischen Wahlrechts verabschiedet wurden, mit denen der Weg für die Parlamentswahl geebnet wurde, die am 30. April 2014 stattfinden soll; hebt hervor, dass diese Wahl von großer Bedeutung für eine Fortführung des Übergangs des Irak zur Demokratie ist, und appelliert an alle Akteure, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlen inklusiv, transparent und glaubwürdig sind und termingerecht abgehalten werden; fordert den EAD auf, die irakische Regierung so umfassend wie möglich bei den praktischen Vorbereitungen zu unterstützen;

10. ist zutiefst beunruhigt über die hohe Zahl von Hinrichtungen im Irak; fordert die irakischen Staatsorgane auf, die Vollstreckung aller Todesurteile auszusetzen; vertritt die Auffassung, dass es dringend einer Reform des Justizsystems bedarf, um den irakischen Bürgen ein Gefühl von Sicherheit zurückzugeben, und dass im Rahmen dieser Reform das Antiterrorismus-Gesetz überarbeitet werden sollte, das Beschuldigten und Inhaftierten einen wesentlich geringeren Schutz bietet als die Strafprozessordnung, und fordert ein Ende der Straffreiheit, insbesondere für staatliche Sicherheitskräfte;

11. fordert alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure auf, die Freiheit von Presse und Medien zu wahren und Journalisten und Nachrichtenorgane vor Gewalttaten zu schützen; weist darauf hin, dass eine freie Presse und freie Medien wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie sind, da sie den Bürgern den Zugang zu Informationen ermöglichen und ihnen eine Kommunikationsplattform bieten;

12. fordert, dass die EU einen gemeinsamen Standpunkt dahingehend ausarbeitet, die Verwendung von Munition mit abgereichertem Uran zu verbieten und Hilfsmittel für die Behandlung der Opfer, auch der Opfer chemischer Waffen, und für mögliche Arbeiten zur Entseuchung der betroffenen Gebiete bereitzustellen;

13. vertritt die Auffassung, dass die vor kurzem abgehaltenen Gespräche zwischen den E3+3 und dem Iran auch die Chance bieten, dass der Irak sich stabilisiert, vorausgesetzt, dass alle benachbarten Mächte aufhören, sich in interne irakische Angelegenheiten einzumischen;

14. verurteilt nachdrücklich den Raketenangriff vom 26. Dezember 2013 auf das Flüchtlingslager Hurrija, bei dem verschiedenen Meldungen zufolge mehrere Bewohner des Lagers ums Leben kamen und weitere verletzt wurden; betont, dass die Umstände dieses brutalen Vorfalls aufgeklärt werden müssen; fordert den irakischen Staat auf, die Sicherheitsvorkehrungen um das Lager herum zu erhöhen, damit die Bewohner vor weiteren Gewalttaten geschützt werden; fordert die irakische Regierung auf, die Täter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen; stellt fest, dass die EU allen Parteien nahelegt, die Bemühungen des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen zu unterstützen, für alle Einwohner des Lagers Hurrija so schnell wie möglich eine ständige und sichere Unterkunft außerhalb des Irak zu finden;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Repräsentantenrat des Irak, der Regionalregierung von Kurdistan, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.