BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009: Europol, Eurojust, OLAF

9.9.2009 - (12952/2009 – C7‑0131/2009 – 2009/2050(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Jutta Haug

Verfahren : 2009/2050(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0010/2009
Eingereichte Texte :
A7-0010/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Europol, Eurojust, OLAF

(12952/2009 – C7‑0131/2009 – 2009/2050(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 3. Juli 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0337),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009, der vom Rat am 7. September 2009 aufgestellt wurde (12952/2009 – C7‑0131/2009),

–   gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0010/2009),

A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8 zum Gesamthaushaltsplan 2009 Folgendes zum Gegenstand hat:

–   eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für die Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des körperlichen Zustands von Tieren, die aufgrund externer Faktoren ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen,

–   die Schaffung eines Haushaltspostens „Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) – HFR-Zusatzprogramme”,

–   die Schaffung eines Haushaltspostens „Europäisches Polizeiamt – Übergangskosten”,

–   eine Erhöhung des Gemeinschaftszuschusses für Eurojust,

–   Änderungen am Stellenplan von OLAF,

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen;

1.  billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 im Anschluss an die Ergebnisse des Trilogs vom 1. September 2009[4] ohne Abänderungen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [4]  Siehe Anlage I.

BEGRÜNDUNG

Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 8 für das Haushaltsjahr 2009 hat Folgendes zum Gegenstand:

–   Blauzungenkrankheit: eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltspostens 17 04 01 01 (Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des körperlichen Zustands von Tieren, die aufgrund externer Faktoren ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen – Neue Maßnahmen) um 49 340 000 EUR. Ziel ist es, mehr Haushaltsmittel für die Tilgung der Blauzungenkrankheit bereitzustellen;

–   HFR: Schaffung eines mit einem p.m.-Vermerk ausgestatteten Haushaltspostens 10 04 04 02 „Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) – HFR-Zusatzprogramme (2009‑2011)”;

–   EUROPOL: Die Kommission hat die Schaffung eines Haushaltspostens 18 05 02 03 „Europäisches Polizeiamt – Übergangskosten“ vorgeschlagen, der mit Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 250 000 EUR ausgestattet werden soll. Die betreffenden Mittel sollen im Wege der Umschichtung aus Artikel 18 05 09 „Prävention und Bekämpfung von Kriminalität“ entnommen werden;

–   EUROJUST: Erhöhung des Gemeinschaftszuschusses für EUROJUST um 3 900 000 EUR, wovon 1 600 000 EUR aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden sollen, die aus der Wiedereinziehung des EUROJUST-Überschusses des Haushaltsjahres 2008 stammen. An neuen Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen dieses Berichtigungshaushaltsplans somit 2 300 000 EUR beantragt. Die entsprechenden Zahlungsermächtigungen sollen Artikel 18 06 07 „Ziviljustiz” entnommen werden;

–   OLAF: Änderungen am Stellenplan von OLAF ohne zusätzliche Mittelzuweisungen.

Die finanziellen Nettoauswirkungen dieses Berichtigungshaushaltsplans belaufen sich auf 51 640 000 EUR an neuen Verpflichtungsermächtigungen, während die Zahlungsermächtigungen unverändert bleiben.

Standpunkt der Berichterstatterin

Blauzungenkrankheit: Die Kommission schlägt zusätzliche Verpflichtungsermächti­gungen in Höhe von 49 340 000 EUR zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit vor. Diese Mittel sollen zusätzlich zu den im Haushaltsplan veranschlagen 62 Millionen EUR die Kosten (obligatorische Ausgaben) decken, die den Mitgliedstaaten durch die in der Entscheidung 90/424/EWG vorgesehenen Notimpfungen entstehen. Der für 2009 zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird sich somit auf 111 340 000 EUR gegenüber 130 000 000 EUR im Jahr 2008 belaufen.

Der vorgeschlagene Betrag basiert auf einer Analyse des Haushaltvollzugs in der Vergangenheit und einer Bewertung der derzeitigen Situation. Er bleibt etwas hinter den Schätzungen der Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 2 zum HVE 2009 zurück. Es werden keine zusätzlichen Zahlungsermächtigungen beantragt.

Die Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit durch Impfung der jeweiligen Tierpopulationen stellt die kostenwirksamste Methode zur Bekämpfung der Krankheit dar. Die Mittelvorschläge scheinen durchaus begründet zu sein und dem tatsächlichen Bedarf zu entsprechen.

Die Berichterstatterin befürwortet daher diesen Punkt des EBH.

HFR: Schaffung eines mit einem p.m.-Vermerk ausgestatteten Haushaltspostens 10 04 04 02 „Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) – HFR-Zusatzprogramme (2009-2011)”.

Am 19. Februar 2004 hat der Rat ein zusätzliches Forschungsprogramm für den Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) der Gemeinschaft in Petten (Niederlande) mit einer Laufzeit von drei Jahren (2004-2006) verabschiedet, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchgeführt werden sollte. Das Programm wurde um ein Jahr verlängert, und 2008 wurde der HFR ohne zusätzliches Forschungsprogramm weiterbetrieben. Gleichzeitig bemühte man sich, seinen Betrieb und seine Nutzung auf eine unabhängige und dauerhaftere Rechtsgrundlage zu stellen.

Da diese Bemühungen scheiterten, musste die weitere finanzielle Unterstützung durch ein neues zusätzliches Forschungsprogramm gesichert werden. Das neue zusätzliche Forschungsprogramm für den Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) in Petten wurde für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit dem 1. Januar 2009, verabschiedet.

Während des Haushaltsverfahrens 2009 war noch nicht absehbar, wann diese Entscheidung erlassen und in Kraft treten würde, d. h. es wurde im Haushaltsplan 2009 hierfür auch kein Posten vorgesehen. Im Zuge der fortschreitenden Verhandlungen war es schließlich möglich, im HVE 2010 Vorkehrungen für dieses Programm zu treffen. Dessen ungeachtet muss das Programm jetzt jedoch auch für 2009 berücksichtigt werden.

In dem zusätzlichen Programm ist vorgesehen, dass dieses von den drei beteiligten Mitgliedstaaten, den Niederlanden, Frankreich und Belgien, über Finanzbeiträge finanziert wird, die in Form zweckgebundener Einnahmen an den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geleistet werden. Die Kommission beteiligt sich nicht an den Betriebskosten des HFR. Sie muss jedoch eine „Aufnahmestruktur“ für dieses Programm schaffen und den neuen Haushaltsposten 10 04 04 02 „Betrieb des Hochflussreaktors (HFR) — HFR-Zusatzprogramme (2009-2011)“ mit einem p.m.-Vermerk versehen.

Angesichts der Herkunft der Mittel befürwortet die Berichterstatterin diesen Punkt des EBH.

EUROPOL: Schaffung eines Haushaltspostens 18 05 02 04 „Europäisches Polizeiamt – Übergangskosten“. Dieser Posten soll mit Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 250 000 ausgestattet werden. Die betreffenden Mittel sollen im Wege der Umschichtung aus Artikel 18 05 09 „Prävention und Bekämpfung von Kriminalität“ entnommen werden.

Gemäß Artikel 60 Absatz 5 des Beschlusses des Rates[1] zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) übernimmt der Haushaltsplan der Union für 2009 einen Teil der Übergangskosten, die durch die Umwandlung von EUROPOL in eine vollständig dezentralisierte EU-Einrichtung entstehen. Die Kommission schlägt vor, 1 250 000 EUR der insgesamt 1 337 000 EUR über den BH8/2009 zu finanzieren.

Die Kommission hat der Berichterstatterin weitere Erklärungen zu den aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union zu finanzierenden Übergangskosten geliefert. Außerdem fand am 1. September ein Trilog gemäß den Bestimmungen von Nummer 47 der IIV, nämlich über die Finanzierung der Einbeziehung von EUROPOL in den Haushaltsplan der Europäischen Union (deren Auswirkungen denen der Einrichtung einer neuen Agentur gleich kämen), statt. Die Schlussfolgerungen des Trilogs waren zufriedenstellend[2]. Die Berichterstatterin stimmt diesem Punkt des EBH 8/2009 daher zu.

EUROJUST: Erhöhung des Gemeinschaftszuschusses für EUROJUST um 3 900 000 EUR, wovon 1 600 000 EUR aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden sollen, die aus der Wiedereinziehung des EUROJUST-Überschusses des Haushaltsjahres 2008 stammen. An neuen Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen dieses Berichtigungshaushaltsplans somit 2 300 000 EUR beantragt. Die entsprechenden Zahlungsermächtigungen sollen Artikel 18 06 07 „Ziviljustiz” entnommen werden;

Die Kommission schlägt vor, den Zuschuss für EUROJUST um 3,9 Millionen EUR aufzustocken, um den neuen Bedarf der Agentur in folgenden Bereichen decken zu können:

–         Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter (1,24 Millionen EUR),

–         Gebäude-/Sicherheitskosten im Zusammenhang mit dem Umzug in ein neues Gebäude – HV1 (1,75 Millionen EUR) und

–         operativer Bedarf aufgrund der Verstärkung seiner Tätigkeiten (0,91 Millionen EUR).

Nach Ansicht der Kommission können 1,6 Millionen EUR aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, sodass nur noch 2,3 Millionen EUR aus neuen Mitteln finanziert werden müssen (1,39 Millionen EUR aus Posten 18 06 04 01 „Haushaltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2“ und 0,91 Millionen EUR aus Posten 18 06 04 02 „Haushaltszuschuss im Rahmen des Titels 3“. Dieser Betrag soll aus dem bei Rubrik 3a verfügbaren Spielraum finanziert werden. Die Zahlungsermächtigungen werden in voller Höhe im Wege der Umschichtung aus Artikel 18 06 07 „Ziviljustiz“ finanziert.

Angesichts dieser Sachlage stimmt die Berichterstatterin diesem Punkt des VEBH zu.

OLAF: Die vorgeschlagenen Änderungen am Stellenplan betreffen die Bewilligung von 12 zusätzlichen AD11-Dauerplanstellen ohne Mittelzuweisungen. Der Stellenplan von OLAF wurde im HVE 2010 bereits um die entsprechende Zahl von AD11-Zeitplanstellen gekürzt.

Die Berichterstatterin befürwortet diese Anpassung des Stellenplans von OLAF.

  • [1]  „5. Ein Teil der Übergangskosten, die Europol bei der Vorbereitung auf den neuen Finanzrahmen ab dem Jahr vor dem ersten Haushaltsjahr nach Beginn der Geltung dieses Beschlusses entstehen, gehen zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union. Die Finanzierung dieser Kosten kann in Form eines Gemeinschaftszuschusses erfolgen.“
  • [2]  Siehe Anlage I: Zusammenfassung der Schlussfolgerungen des Trilogs vom 1. September 2009.

ANLAGE I

TRILOG VOM 1. SEPTEMBER 2009

Zusammenfassung der Schlussfolgerungen

Gemäß Artikel 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 kommen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission wie folgt überein:

-         Auf der Grundlage der von der Kommission in ihrer Finanzplanung übermittelten Informationen stellen das Europäische Parlament und der Rat fest, dass die Finanzierung von Europol als Gemeinschaftsagentur innerhalb der vereinbarten Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 3a des mehrjährigen Finanzrahmens (MFJ) für den Zeitraum 2007-2013 sichergestellt werden kann; der jährliche Betrag wird im Rahmen des jeweiligen jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt;

-         auf der Grundlage des von der Kommission vorgelegten Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 billigen das Europäische Parlament und der Rat die Übergangskosten in Höhe von 1 250 000 EUR im Jahr 2009, die im Wege von Umschichtungen innerhalb der Teilrubrik 3a des MFR 2007-2013 finanziert werden;

-         das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, möglichst rasch einen Entwurf für gemeinsame Leitlinien zur Umsetzung von Nummer 47 der IIV vorzulegen.

________________________

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009: Europol, Eurojust, OLAF

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

12952/2009– C7-0131/2009 – 2009/2046(BUD)

Federführender Ausschuss

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG0.0.0000

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

  Datum der Benennung

Jutta Haug

24.1.2008

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat

8.9.2009

Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat

9.9.2009

Prüfung im Ausschuss

2.9.2009

 

 

 

 

Datum der Annahme

2.9.2009

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Reimer Böge, Giovanni Collino, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Barbara Matera, Nadezhda Mihaylova, László Surján, Francesca Balzani, Andrea Cozzolino, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Estelle Grelier, Jutta Haug, Jiří Havel, Edit Herczog, Ivaylo Kalfin, Vladimír Maňka, Alexander Alvaro, Ivars Godmanis, Carl Haglund, Sergej Kozlík, Helga Trüpel, James Elles, Jacek Włosowicz, Miguel Portas, Vladimír Remek, Claudio Morganti, Daniël van der Stoep, Angelika Werthmann.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Frederic Daerden, Cătălin Sorin Ivan, Georgios Stavrakakis, Cristian Silviu Buşoi, Riikka Manner.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

9.9.2009

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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