BERICHT über den Jahresbericht 2009 der Europäischen Investitionsbank

22.3.2011 - (2010/2248(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: George Sabin Cutaş


Verfahren : 2010/2248(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0073/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Jahresbericht 2009 der Europäischen Investitionsbank

(2010/2248(INI))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des Jahresberichts 2009 der EIB-Gruppe (Tätigkeit und Corporate Responsibility, Finanzbericht und Statistischer Bericht),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2010 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank für 2008[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung[2],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU-2020-Strategie[3],

–       gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses (A7-0073/2011),

Die neue Satzung der EIB

1.      begrüßt die Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat und die größere Flexibilität bei der Finanzierung durch die EIB ermöglichen, einschließlich Beteiligungen als Ergänzung der herkömmlichen Tätigkeit der Bank, der Möglichkeit der Errichtung von Tochtergesellschaften oder anderer Rechtsträger zur Regelung der so genannten „Sonderaktivitäten“ und zur Bereitstellung ausgeweiteter Dienste der technischen Hilfe und der Stärkung des Prüfungsausschusses;

2.      erinnert an die Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat und durch die die Ziele der EIB-Finanzierung in Drittländern klargestellt wurden, nämlich die Unterstützung der übergeordneten Grundsätze der Beziehungen der EU zur übrigen Welt, die in Artikel 3 Absatz 5 EUV erwähnt sind, und die Unterstützung der Ziele des auswärtigen Handelns der EU gemäß Artikel 21 EUV im Rahmen der Garantie;

3.      ist sich der Tatsache bewusst, dass einige Mitgliedstaaten fordern, dass die EIB ein größeres Risiko bei ihren Finanzierungsoperationen eingeht, weist aber darauf hin, dass dies nicht das AAA-Rating der EIB gefährden sollte, das ausschlaggebend dafür ist, dass sie für ihre Darlehen weiterhin die besten Bedingungen gewährleisten kann;

4.      erinnert daran, dass das Ziel der EIB darin besteht, die politischen Ziele der EU zu unterstützen, und dass sie dem Rechnungshof, OLAF und den EU-Mitgliedstaaten sowie – auf freiwilliger Basis – dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist;

5.      empfiehlt jedoch, die Anregung zu überdenken, die Finanzlage der EIB, die genaue Messung ihrer Ergebnisse und die Einhaltung des Verhaltenskodex der Branche aufsichtsrechtlich zu kontrollieren;

6.      fordert, dass diese aufsichtsrechtliche Kontrolle

i)  von der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 127 Absatz 6 AEUV

ii) oder andernfalls bei Einwilligung der EIB von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde – mit oder ohne Beteiligung einer oder mehrerer nationaler Regulierungsbehörden – oder von einem unabhängigen Rechnungsprüfer ausgeübt wird;

7.   fordert die Kommission auf, dem Parlament bis zum 30. November 2011 eine juristische Analyse der möglichen Optionen für eine Beaufsichtigung der EIB zu übermitteln;

8.   schlägt vor, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit der EIB angesichts ihres qualifizierten Personals und ihrer Erfahrungen mit der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben strategische Überlegungen zu Investitionen anstellt und dabei keine Finanzierungstechnik ausschließt, wie zum Beispiel Finanzhilfen, Einzahlungen auf das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital der EIB, von der Europäischen Union gezeichnetes Kapital der EIB, Darlehen, innovative Instrumente, Finanzierungstechniken, die auf langfristige, nicht sofort rentable Projekte zugeschnitten sind, Entwicklung von Garantiesystemen, Schaffung eines Einzelplans für Investitionen im Haushaltsplan der EU, Finanzierungskonsortien aus europäischen, nationalen und lokalen Stellen und öffentlich-private Partnerschaften;

9.   erinnert jedoch an seine Warnungen und seine Sorge hinsichtlich der Tatsache, dass ein Teil der von der EIB verwalteten EU-Programme und EU-Mittel nicht dem Entlastungsverfahren unterliegt, was eine besondere Abstimmung zwischen der Kommission und der EIB erforderlich macht und es erschwert, sich einen vollständigen Überblick über die erzielten Ergebnisse zu verschaffen; fordert die EIB nachdrücklich auf, vollständige Informationen über die Ergebnisse vorzulegen, d. h. über die gesetzten und erreichten Ziele, die Gründe für mögliche Abweichungen sowie die Ergebnisse durchgeführter Bewertungen; ersucht die Kommission um ausführliche Informationen über die Verfahren der Abstimmung mit der EIB und deren Wirksamkeit;

10. fordert die Kommission auf, die EIB zu einer Mitteilung über Aktivitäten mit großen Multiplikatoreffekten zu verpflichten, für die eine Garantie aus dem EU-Haushalt bereitgestellt wird;

11. betont, dass sich die Haushaltsgarantien der EU für Darlehen der EIB Ende 2009 auf 19,2 Milliarden EUR beliefen; hebt hervor, dass dieser Betrag für den Haushalt der EU nicht unwesentlich ist, und erwartet eine ausführliche Erläuterung der bestehenden Risiken; ist der Auffassung, dass die EIB zudem die Zweckbestimmung der aus diesen hohen Garantien resultierenden Darlehenszinsen erläutern sollte;

12. fordert eine ausführliche Erläuterung der Verwaltungsgebühren, die die EIB aus dem EU-Haushalt erhalten hat;

13. bekräftigt seinen Vorschlag, der darauf abzielt, dass die Europäische Union Mitglied der EIB werden kann;

EIB-Finanzierung in der EU

Die weltweite Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB

14.    begrüßt, dass sich die Bank auf die drei Bereiche konzentriert, in denen die Krise Europa am stärksten getroffen hat, und zwar kleine und mittlere Unternehmen, Konvergenzregionen und Klimapolitik;

15.    ist sich der wichtigen Rolle bewusst, die die EIB bei der Unterstützung von KMU spielt, insbesondere in Zeiten der Finanzkrise und der Wirtschaftrezession, und fordert sie auf, die Wechselwirkung zwischen ihrem weltweiten Darlehenssystem und Finanzhilfen aus den Strukturfonds zu erleichtern;

16.    weist darauf hin, wie wichtig KMU für die europäische Wirtschaft sind, und begrüßt deshalb, dass die EIB-Finanzierung für KMU zwischen 2008 und 2010 auf einen Gesamtbetrag von 30,8 Milliarden EUR angestiegen ist, und erkennt an, dass dieser Betrag den Zielbetrag von 7,5 Milliarden EUR für diesen Zeitraum übersteigt; begrüßt, dass im März 2010 das europäische PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument mit einer Finanzausstattung von 200 Millionen EUR von der Kommission und der Bank eingerichtet wurde; betont allerdings die Schwierigkeiten, vor denen KMU bei dem Versuch, Darlehen zu erhalten, stehen, und fordert in diesem Zusammenhang die EIB auf, bei ihrer Kreditvergabe durch Finanzmittler die Transparenz weiter zu erhöhen; fordert hierfür die Festlegung eindeutiger Finanzierungsbedingungen sowie strengerer Effizienzkriterien bei der Kreditvergabe für ihre Finanzmittler; fordert eine Verpflichtung der EIB, jährlich über ihre Kreditvergabe an KMU Bericht zu erstatten, einschließlich einer Bewertung der Zugänglichkeit und der Wirksamkeit dieser Kreditvergabe, sowie über die Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, einen größeren Verbreitungsgrad zu erreichen;

17.    empfiehlt, die Tätigkeit der EIB konzentrierter, gezielter, wirksamer und ergebnisorientierter auszugestalten; ist der Auffassung, dass die EIB, um die kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen, insbesondere mit transparenten und verantwortungsvoll handelnden Finanzmittlern zusammenarbeiten sollte, die mit der lokalen Wirtschaft verknüpft sind; ist in Bezug auf die Kreditvergabe an KMU der Auffassung, dass die EIB auf ihrer Website relevante Informationen veröffentlichen sollte, insbesondere über den ausgezahlten Betrag, die Anzahl der bislang gewährten Darlehen sowie die Regionen und Industriebranchen, denen Darlehen ausgezahlt wurden; ist der Ansicht, dass überdies Informationen über die von den Finanzmittlern zu erfüllenden Bedingungen bereitgestellt werden sollten;

18.    begrüßt die Tatsache, dass man sich darauf geeinigt hat, dass der EIB Zugang zu EZB-Liquidität über die Zentralbank Luxemburgs im Hinblick auf die Erleichterung der Kreditprogramme der EIB und des Liquiditätsmanagements gewährt wird;

19.    stellt fest, dass das Konvergenzziel der Kohäsionspolitik der EU ein Kernziel für die EIB ist; betont den zusätzlichen Nutzen der gemeinsamen Maßnahmen der EIB mit der Kommission im Bereich der technischen Hilfe (JASPERS), durch die dem Einsatz der Strukturfonds zusätzliche Unterstützung und Hebelwirkung verliehen wird;

20.    empfiehlt der EIB, den Regionen, die unter das Ziel „Konvergenz“ fallen, weiterhin die technische Hilfe und Kofinanzierung zu gewähren, die sie benötigen, um einen größeren Anteil der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch nehmen zu können, insbesondere für Projekte in vorrangigen Sektoren, wie etwa dem Sektor der Verkehrsinfrastruktur, und andere Projekte, die Wachstum und Beschäftigung fördern, sowie Projekte, die zur Strategie „Europa 2020“ gehören, im Einklang mit hohen Sozial-, Transparenz- und Umweltstandards;

21.    fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass ihre Operationen in jeder Hinsicht im Einklang mit dem EU-Ziel eines raschen Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft stehen, und einen Plan für den Ausstieg aus der Kreditvergabe für fossile Brennstoffe, einschließlich der Kreditvergabe für kohlebetriebene Kraftwerke, anzunehmen, sowie weitaus größere Bemühungen um einen verstärkten Transfer von Technologien für erneuerbare Energieträger und energieeffiziente Energien zu unternehmen;

22.    ist besorgt über die fortbestehende mangelnde steuerliche Transparenz bei der Gewährung und Kontrolle von Globaldarlehen; ist daher der Ansicht, dass dafür Sorge getragen werden sollte, dass Darlehensnehmer nicht die Möglichkeiten von Steueroasen ausnutzen oder sonstige Praktiken der Steuerumgehung anwenden;

23.    fordert mehr Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der EIB und des EIF, vor allem um die Ausrichtung des EIF näher an die Europa-2020-Ziele heranzuführen, und ersucht in diesem Zusammenhang um die Aufteilung der Arbeit zwischen den Einrichtungen und die Optimierung des Einsatzes ihrer jeweiligen Bilanzsummen;

24.    begrüßt die Entscheidung der EIB-Gruppe, enger mit der Kommission im Rahmen der Kohäsionspolitik hinsichtlich der drei gemeinsamen Initiativen JESSICA, JEREMIE und JASMINE zusammenzuarbeiten, durch die die Kohäsionspolitik effizienter und effektiver gestaltet und die Hebelwirkung der Strukturfonds erhöht werden soll; stellt fest, dass sich die vorstehend erwähnte Zusammenarbeit als nützlich und Gewinn bringend insbesondere im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise erwiesen hat;

EIB-Finanzierung nach 2013

25.    vertritt die Auffassung, dass es an der Zeit ist, die langfristigen strategischen Investitionen in Europa in erheblichem Umfang mit einem besonderen Augenmerk auf den Schlüsselbereichen Infrastruktur und Kohäsion in Europa zu erhöhen; fordert in diesem Zusammenhang,

–  dass die Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank für das Europäische Parlament transparenter werden,

–  dass die EIB gegenüber dem Europäischen Parlament eindeutig rechenschaftspflichtig ist,

–  dass die Finanzinstrumente gezielt eingesetzt werden;

26.    empfiehlt der EIB, eine operative Strategie für die Zeit nach 2013 im Einklang mit der Strategie „Europa 2020“zu entwickeln;

27.    glaubt, dass die Strategie „Europa 2020“ einen interessanten und positiven Ansatz zu Finanzinstrumenten verfolgt; ersucht die EIB und die Kommission zur Stärkung ihrer Wirksamkeit darum, die folgenden Ziele nicht aus den Augen zu verlieren: Vereinfachung der Verfahren und Maximierung der Multiplikatorfaktoren sowie der Katalysatorwirkung der EIB-Gruppe, um Anleger aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor anzulocken;

28.    fordert die EIB auf, gemeinsamen Initiativen mit der Kommission weiterhin eine wichtige Rolle im Kontext ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission einzuräumen, insbesondere hinsichtlich der Kohäsionspolitik; sieht die Rolle, die diese Initiativen als Katalysator für eine weitere Entwicklung spielen, unter anderem bezüglich der Vorbereitung des nächsten Programmplanungszeitraums nach 2013;

29.    ermuntert die EIB, eine Hierarchie der Prioritäten bei ihren Investitionsprojekten aufzustellen und dabei Methoden wie die Kosten-Nutzen-Analyse anzuwenden, um einen möglichst großen Multiplikatoreffekt auf das BIP zu erreichen;

30.    unterstützt diejenigen Beteiligten, die Investitionen von hoher Qualität getätigt haben, wie zum Beispiel die EIB, die insbesondere auf ihren Sachverstand bei der Nutzung innovativer Instrumente wie etwa der Fazilität für strukturierte Finanzierungen, der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) und der Europäischen Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr (ECTF) zurückgreifen kann;

31.    tritt für eine erweiterte Kombination von EU-Finanzhilfen mit EIB-Krediten als einem Mittel zur Steigerung der Hebelwirkung verfügbarer Ressourcen ein, sofern die neuen Finanzinstrumente intelligent, integriert und flexibel sind;

32.    ist der Auffassung, dass es die umfangreichen Erfahrungen bei der Schaffung und dem Einsatz von Finanzinstrumenten während des derzeitigen Programmplanungszeitraums sowohl der Kommission als auch der EIB ermöglichen sollten, über den derzeitigen Umfang und Einsatz dieser Instrumente hinauszugehen und innovativ zu sein, indem sie die Bandbreite der angebotenen Produkte erweitern;

33.    ist der Meinung, dass klare und gesonderte Ziele und Rechtsrahmen für Anleihen erforderlich sind, die die EIB zu ihrer eigenen Finanzierung ausgibt, sowie für künftige „projektbezogene Anleihen“;

34.    weist auf den Umstand hin, dass sich die EIB erfolgreich durch die Auflage gemeinsamer Anleihen, für die alle EU-Mitgliedstaaten bürgen, selbst finanziert;

35.    begrüßt die Idee „projektbezogener Anleihen“, durch die nicht nur im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ das Rating von Anleihen, die Unternehmen selbst ausgeben, verbessert, sondern auch die europäische Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie und Informationstechnologie sowie eine umweltfreundlichere Wirtschaft finanziert werden sollen; glaubt, dass die Ausgabe solcher projektbezogener Anleihen einen positiven Einfluss auf die Verfügbarkeit von Kapital für nachhaltige Investitionen zur Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen als Ergänzung zu nationalen Investitionen und zu Investitionen aus Mitteln des Kohäsionsfonds hätte; ist der Auffassung, dass dieses Instrument das Rating ausgewählter Projekte verbessern und eine private Finanzierung als Ergänzung zu nationalen Investitionen und zu Investitionen aus Mitteln des Kohäsionsfonds anlocken sollte;

36.    fordert die Kommission und die EIB deshalb auf, konkrete Vorschläge zur Schaffung „projektbezogener Anleihen“ vorzulegen; betont, dass das Parlament bei der Errichtung eines solchen Instruments in vollem Umfang einbezogen werden muss, und ersucht darum, dass der Einsatz des EU-Haushalts im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen als einem Erstverlust-Risikopuffer mit Obergrenze („first loss capped risk buffer“) mit der EIB als nachrangigem Finanzierer in Erwägung gezogen wird;

37.    glaubt, dass es einen klaren Bedarf an zusätzlicher Unterstützung durch die EIB in den folgenden Bereichen gibt: KMU, mittelgroße Unternehmen sowie Infrastruktur und andere wichtige Projekte, die Wachstum und Beschäftigung fördern, als Teil der Strategie „Europa 2020“;

38.    fordert die EIB nachdrücklich auf, in den Güterverkehr im europäischen Eisenbahnsektor sowie in andere transeuropäische Netze des Güterverkehrs zu investieren, wobei der Schwerpunkt auf den Seehäfen des Mittelmeers, des Schwarzen Meeres und der Ostsee liegen sollte, damit sie endgültig mit den europäischen Märkten verbunden werden;

39.    dringt bei der EIB darauf, die Verwirklichung des TEN-V-Netzes stärker mit dem Ziel zu unterstützen, eine Hebelwirkung für mehr Investitionen sowohl aus dem öffentlichen als aus dem privaten Sektor zu erzielen; ist der Ansicht, dass auch hier die „projektbezogenen Anleihen“ ein ergänzendes Investitionsinstrument sein können, zusätzlich zu den für den TEN-V-Fonds bereitgestellten Mittel; dringt darauf, die künftigen Investitionen auf die grenzüberschreitenden Teile des TEN-V-Netzes zu konzentrieren, um auf diese Weise die erzeugte europäische Wertschöpfung zu optimieren;

40.    fordert die EIB nachdrücklich auf, Investitionen in die Nabucco-Gaspipeline und andere TEN-V-Vorhaben zu tätigen, die es der EU ermöglichen werden, ihren künftigen Energiebedarf zu decken, indem der Pool von Lieferländern diversifiziert, der Policy-Mix der EU verbessert und dazu beigetragen wird, die Zusagen der EU im Umweltbereich einzuhalten;

EIB-Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

41.    ist der Auffassung, dass sich die EIB als Teil ihrer Tätigkeiten in den Beitrittsländern stärker auf Maßnahmen der Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Umweltinfrastruktur sowie TEN, TEN-E und ÖPP im Einklang mit hohen Sozial-, Transparenz- und Umweltstandards konzentrieren und im Einklang mit den Klimazielen der EU nachhaltigen Verkehrsträgern, insbesondere der Eisenbahn, Vorrang einräumen sollte;

42.    ist der Auffassung, dass die EIB den Beitrittsländern technische Hilfe leisten sollte, wie dies in dem neuen Artikel 18 der Satzung der Bank vorgesehen ist;

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

43.    begrüßt die mit dem Vertrag von Lissabon an Artikel 209 AEUV (in Verbindung mit Artikel 208 AEUV) vorgenommenen Änderungen, wonach die EIB nach Maßgabe ihrer Satzung zur Durchführung von Maßnahmen beiträgt, die zur Förderung der Ziele der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sind;

44.    weist darauf hin, dass die Finanzierungsstrategien und -tätigkeiten der EIB einen Beitrag leisten sollten zur Verwirklichung der dem auswärtigen Handeln der EU zugrunde liegenden und in Artikel 21 EUV verankerten allgemeinen Grundsätze der Entwicklung und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Einhaltung der internationalen Umweltübereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind; weist ferner darauf hin, dass die Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten von der EIB in den verschiedenen Phasen der Projekte gewährleistet werden sollte;

45.    begrüßt die Schlussfolgerung des aus „Weisen“ bestehenden Lenkungsausschusses („Steering Committee of Wise Persons“, SCWP), dass die Einrichtung einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung“ in Betracht gezogen werden sollte; fordert allerdings die EIB und andere europäische Institutionen nachdrücklich auf, sich gewissenhaft mit der Durchführbarkeit dieses neuen Ansatzes und seinen langfristigen Auswirkungen auf die Effektivität des gesamten auswärtigen Handelns der EU zu befassen, damit die allgemeine Entwicklungspolitik und -zielsetzung nicht dadurch verwässert wird, dass Instrumente ohne eine vorherige Einschätzung der Ziele und Prioritäten, denen sie dienen, geschaffen werden;

46.    begrüßt den vorgeschlagenen neuen Beschluss, der die Kapazität der EIB zur Unterstützung der Entwicklungsziele der EU stärken, regionale Ziele durch horizontale, übergeordnete Ziele ersetzen und operative Leitlinien für jede vom Außenmandat abgedeckte Region entwickeln würde; erinnert daran, dass klare Prioritäten, einschließlich erneuerbarer Energie, städtischer Infrastruktur, Entwicklung von Gemeinden und von Finanzinstituten in lokalem Eigentum, gesetzt werden müssen;

47.    empfiehlt die folgenden Schritte zur Stärkung der Rolle der EIB bei der Entwicklung:

a) die Zuweisung einer größeren Anzahl von eigenen Fachkräften mit Know-how in Entwicklungsfragen und bezüglich Entwicklungsländern sowie eine Steigerung der örtlichen Präsenz von Mitarbeitern in Drittländern;

b) die Steigerung des Anteils der Beteiligung örtlicher Akteure an den Projekten;

c) zusätzliches eigenes Kapital im Bereich von Projekten, die auf Entwicklung ausgerichtet sind;

d) die Gewährung von mehr Finanzhilfen;

e) die Prüfung der Möglichkeit, die Tätigkeiten der EIB in Drittländern in einer einzigen gesonderten Einrichtung zu bündeln;

48.    empfiehlt der EIB, sich auf Investitionen in Projekte zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen in Entwicklungsländern mit einem besonderen Schwerpunkt auf Subsahara-Afrika zu konzentrieren;

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

49.    erkennt an, dass die Zusammenarbeit zwischen der EIB und multilateralen Entwicklungsbanken, regionalen Entwicklungsbanken, europäischen bilateralen Entwicklungsagenturen und öffentlichen und privaten Finanzinstituten aus Entwicklungsländern zur Unterstützung der EU-Politik ausgebaut werden sollte;

50.    glaubt, dass eine stärkere Zusammenarbeit unter denselben Bedingungen und auf der Grundlage von Gegenseitigkeit mit regionalen und nationalen Finanzinstitutionen erforderlich ist, um einen wirksameren Einsatz der Ressourcen und die gezielte Ausrichtung auf spezifische örtliche Bedürfnisse sicherzustellen;

51.    tritt für die Unterzeichnung des „Memorandum of Understanding“ ein, über das derzeit zwischen der EIB, der EBWE und der Kommission im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit in allen Ländern außerhalb der EU, in denen sie gemeinsam Operationen durchführen, Verhandlungen geführt werden, wodurch das zweifache Ziel verfolgt werden soll, ihre Kreditvergabe miteinander und mit den politischen Zielen der EU, wie etwa sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz, in Einklang zu bringen;

Offshore-Finanzzentren

52.    fordert die EIB auf, eindeutige Finanzierungsbedingungen für Finanzmittler auszuarbeiten und über die Fortschritte bei der Transparenz und der Steigerung der Rechenschaftspflicht, insbesondere in Hinblick auf die Kreditvergabe durch Finanzmittler, Bericht zu erstatten; ist der Auffassung, dass die EIB ihre Politik in Bezug auf Offshore-Finanzplätze aktualisieren und dabei über die bestehenden gleichen Wettbewerbsbedingungen (sog. „level playing field“) der OECD-Listen hinausgehen und sämtliche Hoheitsgebiete berücksichtigen sollte, die eine Steuerumgehung oder -hinterziehung ermöglichen könnten;

53.    ist der Meinung, dass es nicht ausreicht, sich auf die OECD-Liste der Offshore-Finanzzentren zu verlassen, und dass alle international anerkannte Listen gelten sollten, bis die EU ihre eigene Liste erstellt hat; ist allerdings der Auffassung, dass die EIB ihre eigene unabhängige Bewertung und Überwachung einschlägiger kooperationsunwilliger Staaten vornehmen und ihre Ergebnisse öffentlich machen sollte, was die Analysen aus internationalen und EU-Referenzlisten ergänzen würde;

54.    ist der Meinung, dass sich die EIB nicht an Operationen beteiligen darf, die durch einen Staat durchgeführt werden, der von der OECD, der FATF oder anderen einschlägigen internationalen Organisationen als „nicht kooperativ“ eingestuft wird, und dass sie ihre eigene unabhängige Bewertung und Überwachung vorzunehmen hat;

55.    ist der Meinung, dass die EIB ihre aktualisierte und veröffentlichte Politik gegenüber nicht kooperationsbereiten Ländern (non-compliant jurisdictions – NCJ) und Offshore-Finanzzentren (Offshore Financial Centres – OFC) sehr streng anwenden sollte um sicherzustellen, dass ihre Finanzierungsoperationen nicht zu irgend einer Art von Steuerhinterziehung oder Geldwäsche beitragen;

56.    ersucht die EIB darum, in ihren Jahresbericht an das EP Einzelheiten zur Umsetzung ihrer Politik gegenüber Offshore-Finanzzentren aufzunehmen, insbesondere durch Angabe der Zahl der Anträge, die wegen Nichteinhaltung der Vorschriften abgelehnt wurden, und Informationen darüber, wie oft eine Verlagerung gefordert und durchgeführt wurde, um die Vorschriften einzuhalten;

57.    fordert die EIB auf, eine proaktive und zeitnahe Offenlegung von Projektinformationen weiter zu stärken, einschließlich ihrer eigenen Bewertung der Auswirkungen eines Projekts in den Bereichen Umwelt, Soziales, Menschenrechte und Entwicklung sowie von Kontrollberichten und Berichten mit einer nachträglichen Bewertung;

58.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank, der Weltbankgruppe, allen regionalen Entwicklungsbanken sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (1.3.2011)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Jahresbericht der EIB für 2009
(2010/2248(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jean-Pierre Audy

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. vertritt die Auffassung, dass es an der Zeit ist, die langfristigen strategischen Investitionen in Europa in erheblichem Umfang zu erhöhen, mit einem besonderen Augenmerk auf den Schlüsselbereichen Infrastruktur und europäische Kohäsion; fordert in diesem Zusammenhang:

 -   dass die Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank (EIB) für das Europäische Parlament transparenter werden,

      -   dass die EIB gegenüber dem Europäischen Parlament eindeutig rechenschaftspflichtig ist,

      - dass die Finanzinstrumente gezielt eingesetzt werden;

2. unterstützt jene, die Investitionen von hoher Qualität getätigt haben, wie zum Beispiel die EIB, die insbesondere auf ihren Sachverstand bei der Nutzung innovativer Instrumente wie etwa der Fazilität für strukturierte Finanzierungen, der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und der Europäischen Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr zurückgreifen kann;

3. betont, dass die EIB unbedingt ihr AAA-Rating behalten muss;

4. fordert erneut, dass die EIB unter aufsichtsrechtliche Kontrolle gestellt wird, um die Qualität ihrer Finanzlage, die genaue Messung ihrer Ergebnisse und die Beachtung der bewährten Verhaltensregeln zu überwachen;

5. fordert, dass diese aufsichtsrechtliche Kontrolle

  i)  von der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 127 Absatz 6 AEUV ausgeübt wird

      ii) oder andernfalls bei Einwilligung der EIB von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde mit oder ohne die Beteiligung einer oder mehrerer nationaler Regulierungsbehörden oder von einem unabhängigen Rechnungsprüfer durchgeführt wird;

6. fordert die Kommission auf, dem Parlament bis zum 30. November 2011 eine juristische Analyse der möglichen Optionen für eine Beaufsichtigung der EIB zu übermitteln;

7. schlägt vor, dass die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der EIB angesichts ihres qualifizierten Personals und ihrer Erfahrungen mit der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben strategische Überlegungen zu Investitionen anstellt und dabei keine Finanzierungstechnik ausschließt, wie zum Beispiel Finanzhilfen, Einzahlungen auf das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital der EIB, von der Europäischen Union gezeichnetes Kapital der EIB, Darlehen, innovative Instrumente, Finanzierungstechniken, die auf langfristige, nicht sofort rentable Projekte zugeschnitten sind, Entwicklung von Garantiesystemen, Schaffung eines Einzelplans für Investitionen im Haushaltsplan der Europäischen Union, Finanzierungskonsortien aus europäischen, nationalen und lokalen Stellen und öffentlich-private Partnerschaften;

8. erinnert jedoch an seine Warnungen und seine Sorge hinsichtlich der Tatsache, dass ein Teil der von der EIB verwalteten EU-Programme und EU-Mittel nicht dem Entlastungsverfahren unterliegt, was eine besondere Abstimmung zwischen der Kommission und der EIB erforderlich macht und es erschwert, sich einen vollständigen Überblick über die erzielten Ergebnisse zu verschaffen; fordert die EIB nachdrücklich auf, vollständige Informationen über die Ergebnisse vorzulegen, d. h. über die gesetzten und erreichten Ziele, die Gründe für mögliche Abweichungen sowie die Ergebnisse durchgeführter Bewertungen; ersucht die Kommission um ausführliche Informationen über die Verfahren der Abstimmung mit der EIB und deren Wirksamkeit;

9. fordert die Kommission auf, die EIB zu einer Mitteilung über Aktivitäten mit großen Multiplikatoreffekten zu verpflichten, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden;

10. betont, dass sich die Haushaltsgarantien der EU für Darlehen der EIB Ende 2009 auf 19,2 Milliarden EUR beliefen; hebt hervor, dass dieser Betrag für den Haushalt der EU nicht unwesentlich ist, und erwartet eine ausführliche Erläuterung der bestehenden Risiken; ist der Auffassung, dass die EIB zudem die Bestimmung der aus diesen hohen Garantien resultierenden Darlehenszinsen erläutern sollte;

11. fordert eine ausführliche Erläuterung der Verwaltungsgebühr, die die EIB aus dem EU-Haushalt erhalten hat;

12. begrüßt die mit dem Vertrag von Lissabon gemäß Artikel 209 EG in Verbindung mit Artikel 208 EG herbeigeführten Änderungen, wonach die EIB nach Maßgabe ihrer Satzung zur Durchführung von Maßnahmen beiträgt, die zur Förderung der Ziele der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sind;

13. weist darauf hin, dass die Finanzierungsstrategien und -tätigkeiten der EIB einen Beitrag leisten sollten zur Verwirklichung der dem auswärtigen Handeln der EU zugrunde liegenden und in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union verankerten allgemeinen Grundsätze der Entwicklung und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Einhaltung der internationalen Umweltübereinkommen, denen die Europäische Gemeinschaft oder ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind; weist ferner darauf hin, dass die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten von der EIB in den verschiedenen Phasen der Projekte gewährleistet werden sollte;

14. empfiehlt, die Tätigkeit der EIB konzentrierter, gezielter, wirksamer und ergebnisorientierter auszugestalten; ist der Auffassung, dass die EIB, um die kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen, insbesondere mit transparenten und verantwortungsvoll handelnden Finanzmittlern zusammenarbeiten sollte, die mit der lokalen Wirtschaft verknüpft sind; ist in Bezug auf die Kreditvergabe an KMU der Auffassung, dass die EIB auf ihrer Internetpräsenz relevante Informationen veröffentlichen sollte, insbesondere über die Darlehenshöhe, die Anzahl der bislang gewährten Darlehen sowie über die begünstigten Regionen und Industriezweige; ist der Ansicht, dass überdies Informationen über die von den Finanzmittlern zu erfüllenden Bedingungen bereitgestellt werden sollten;

15. fordert, dass die EIB für Garantien, die die Europäische Union für sie im Falle von Verlusten übernimmt, die aus Krediten und Garantien für Projekte außerhalb Europas entstehen, den Durchschnittswert der Kosten einer Garantie auf dem Finanzmarkt entrichtet; ist der Auffassung, dass die Garantie der Union für die EIB und die Vergütung der daraus entstandenen Kosten durch den Rechnungshof kontrolliert werden müssen;

16. bekräftigt seinen Vorschlag, der darauf abzielt, dass die Europäische Union Mitglied der EIB werden kann;

17. ist der Auffassung, dass die Bank eindeutige Finanzierungsbedingungen für Finanzmittler ausarbeiten und über die Bewertung der Fortschritte bei der Transparenz und der Steigerung der Rechenschaftspflicht insbesondere im Hinblick auf die Kreditvergabe durch Finanzmittler, Bericht erstatten sollte; ist der Auffassung, dass die EIB ihre Politik in Bezug auf Offshore-Finanzplätze aktualisieren und dabei über die bestehenden gleichen Bedingungen der OECD-Listen hinausgehen sowie sämtliche Hoheitsgebiete berücksichtigen sollte, die eine Steuerumgehung oder -hinterziehung ermöglichen könnten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Andrea Češková, Jorgo Chatzimarkakis, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Iliana Ivanova, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zuzana Brzobohatá, Derk Jan Eppink, Christofer Fjellner, Edit Herczog, Ivailo Kalfin, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

László Surján

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Rachida Dati, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Diogo Feio, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Wolf Klinz, Philippe Lamberts, Astrid Lulling, Íñigo Méndez de Vigo, Ivari Padar, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Edward Scicluna, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Marianne Thyssen, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Sophie Auconie, Elena Băsescu, Saïd El Khadraoui, Danuta Jazłowiecka, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Sirpa Pietikäinen, Catherine Stihler