EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security

3.4.2012 - (17433/2011 – C7‑0511/2011 – 2011/0382(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Sophia in 't Veld
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2011/0382(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0099/2012

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security

(17433/2011 – C7‑0511/2011 – 2011/0382(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (17433/2011),

–   in Kenntnis des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security, das diesem Entwurf des Beschluss des Rates beigefügt ist (17434/2011),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer (COM(2010)0492),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Februar 2007 zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen[1], vom 12. Juli 2007 zu dem PNR-Abkommen mit den USA[2], vom 5. Mai 2010 zum Start der Verhandlungen über Abkommen über Fluggastdatensätze mit den USA, Australien und Kanada[3], vom 11. November 2010 zu einem sektorübergreifenden Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer und den Empfehlungen der Kommission an den Rat zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Australien, Kanada beziehungsweise den Vereinigten Staaten von Amerika[4],

–   unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 19. Oktober 2010 zu der Mitteilung der Kommission über das sektorübergreifende Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer[5] und vom 9. Dezember 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security[6],

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme 7/2010 der Artikel-29-Datenschutzgruppe vom 12. November 2010 zu der Mitteilung der Kommission zu einem sektorübergreifenden Konzept für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) an Drittländer und auf das Schreiben vom 6. Januar 2012 zu dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security,

–   in Kenntnis des Ersuchens um Zustimmung (C7-0511/2011), das vom Rat gemäß Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitet wurde,

–   unter Hinweis auf Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0099/2012),

1.  gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;

2.  vertritt die Ansicht, dass das Verfahren 2009/0187(NLE) hinfällig geworden ist, nachdem das PNR-Abkommen aus dem Jahr 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika durch das neue PNR-Abkommen ersetzt wurde;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 349.
  • [2]  ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 564.
  • [3]  ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 70.
  • [4]  ABl. C 74 E vom 13.3.2012, S. 8.
  • [5]  ABl. C 357 vom 30.12.2010, S. 7.
  • [6]  ABl. C 35 vom 9.2.2012, S. 16.

MINDERHEITENANSICHT

gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Geschäftsordnung

Jan Philipp Albrecht, Rui Tavares

Das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Fluggastdatensätzen trägt nicht für die Einhaltung der Garantien Sorge, die das Parlament in seinen bisherigen Entschließungen verlangt hat. Diese Garantien stellen tatsächlich unverzichtbare Bedingungen dar.

Die Kommission hat weder Beweise für die Behauptung vorgelegt, dass die Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen für Strafverfolgungszwecke notwendig und angemessen sind, noch hat sie weniger einschneidende Alternativen ernsthaft ausgelotet.

Es ist der Kommission nicht gelungen, das Abkommen von 2007 in irgendeiner Weise zu verbessern. Von vollkommen unverdächtigen Reisenden werden noch immer Profile erstellt, sie werden in intransparente Risikokategorien eingeteilt, und ihre Daten werden für einen Zeitraum von 15 Jahren gespeichert. Anschließend werden ihre Daten nicht gelöscht, sondern „vollständig anonymisiert“. Dies gibt Anlass zur ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Abkommens mit der Charta der Grundrechte und mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des deutschen Bundesverfassungsgerichts.

Die Verfasser betonen ihr Engagement für eine Zusammenarbeit mit den USA und anderen Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus, sind jedoch der Ansicht, dass die pauschale Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen sämtlicher Fluggäste nicht mit ihrer Vorstellung von einer offenen Gesellschaft vereinbar ist.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (5.3.2012)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security
(17433/2011 – C7‑0511/2011 – 2011/0382(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Traian Ungureanu

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KURZE BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten sehen sich bei ihren Bemühungen, als Teil einer umfassenderen globalen Agenda eine wirksame Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu gewährleisten, einer Reihe von gemeinsamen Herausforderungen gegenüber. Bei dieser gemeinsamen Aufgabe dient der Austausch von Informationen und konkret die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) durch Fluggesellschaften, die Passagierflüge zwischen der EU und den Vereinigten Staaten durchführen, dem Ziel, gegen die Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit vorzugehen.

Um ihre Zusammenarbeit beim Datenaustausch mit dem Ziel, den internationalen Terrorismus einzudämmen, auszubauen, haben die EU und die USA im Jahr 2007 ein Abkommen über PNR-Daten unterzeichnet, das seither auf vorläufiger Basis angewandt wird. Im Mai 2010 verweigerte das Europäische Parlament seine Zustimmung und forderte unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Einhaltung europäischer Datenschutzstandards eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über das vorläufige Abkommen. In seiner Entschließung betonte das Parlament seine Entschlossenheit, den internationalen Terrorismus und organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität als wesentliche Elemente der Außentätigkeit der EU zu bekämpfen und diesbezüglich eine Politik der Prävention zu verfolgen.

Gleichzeitig forderte das Parlament den Schutz der Grundrechte und die größtmögliche Achtung der Privatsphäre der Unionsbürger in Einklang mit den Standards und Normen der EU im Bereich des Datenschutzes. Es forderte ein neues Abkommen, mit dem u.a. angemessene Verfahren für eine unabhängige Prüfung und gerichtliche Überwachung eingeführt, Vorkehrungen für die Nutzung der PNR-Daten – im „Push“-Verfahren – ausschließlich für Strafverfolgungs- und Sicherheitszwecke im Falle terroristischer Straftaten und grenzüberschreitender Kriminalität festgelegt werden sollen und die Verwendung der Daten für die Sammlung von personenbezogenen Daten und die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen unter allen Umständen untersagt werden soll. Das Europäische Parlament hat darüber hinaus bekräftigt, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit Grundprinzipien im Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Straftaten bleiben müssen, da dieser Kampf sonst nicht effektiv geführt werden kann.

Das neu ausgehandelte PNR-Abkommen zwischen EU und USA, das im November 2011 paraphiert wurde und dem das Parlament nun seine Zustimmung geben muss, ermöglicht einen besseren Austausch von Informationen zwischen den Strafverfolgungsbehörden beider Seiten. Zudem werden einige Bestimmungen zum Schutz der Daten der EU-Bürger verschärft und die Datenschutzgarantien verstärkt. Der Zweck der Verarbeitung von PNR-Daten wurde auf die Vorbeugung, Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung terroristischer Straftaten und grenzüberschreitender schwerer Kriminalität beschränkt, die Speicherfrist für PNR-Daten begrenzt, die Offenlegung von in den PNR-Datensätzen enthaltenen Informationen rechtlichen Beschränkungen unterworfen und das Push-Verfahren als Standardverfahren für die Übermittlung anerkannt. Einzelpersonen wird u. a. das Recht zugestanden, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen und zu löschen, und jedem EU-Bürger stehen nun wirksame administrative und gerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Wenngleich eine Reihe von Mängeln in dem neuen Entwurf für ein Abkommen festzustellen sind, besonders im Hinblick auf den allgemeinen Zweck der Verwendung von PNR-Daten, die Speicherfristen sowie Bedenken hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Drittstaaten, unterstützt der Berichterstatter voll und ganz ein Abkommen, das der Stärkung des gemeinsamen Vorgehens von EU und USA gegen den internationalen Terrorismus im Interesse der Sicherheit der EU-Bürger dienen soll. Er ist fest davon überzeugt, dass die EU und die USA bei der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung zusammenstehen und eine multidimensionale Strategie verfolgen sollten, die auch den Austausch von Informationen einschließt, um die zahlreichen Gefahren des Terrorismus einzudämmen.

Nach Prüfung der oben genannten Bestimmungen ist der Berichterstatter der Ansicht, dass der neue Entwurf eines Abkommens ein wichtiges und notwendiges Element der engen transatlantischen Zusammenarbeit bei der erfolgreichen gemeinsamen Bekämpfung des Terrorismus darstellt und die grundlegenden Garantien dafür bietet, dass die Rechte der Unionsbürger auf den Schutz ihrer Daten geachtet werden.

******

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

12

13

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bastiaan Belder, Franziska Katharina Brantner, Frieda Brepoels, Elmar Brok, Jerzy Buzek, Arnaud Danjean, Mário David, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Eduard Kukan, Alexander Graf Lambsdorff, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, Alexander Mirsky, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Kristiina Ojuland, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, György Schöpflin, Werner Schulz, Charles Tannock, Inese Vaidere, Kristian Vigenin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Charalampos Angourakis, Emine Bozkurt, Andrew Duff, Hélène Flautre, Lorenzo Fontana, Carmen Romero López, Marietje Schaake, Traian Ungureanu, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Vicente Miguel Garcés Ramón

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

31

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Edit Bauer, Mario Borghezio, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Simon Busuttil, Philip Claeys, Carlos Coelho, Rosario Crocetta, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Ioan Enciu, Frank Engel, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Monika Flašíková Beňová, Hélène Flautre, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Ágnes Hankiss, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Juan Fernando López Aguilar, Baroness Sarah Ludford, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu, Anthea McIntyre, Nuno Melo, Louis Michel, Claude Moraes, Jan Mulder, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Birgit Sippel, Rui Tavares, Kyriacos Triantaphyllides, Axel Voss, Renate Weber, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elena Oana Antonescu, Monika Hohlmeier, Ulrike Lunacek, Hubert Pirker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Julie Girling, Esther Herranz García, Vincenzo Iovine, Marina Yannakoudakis