EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste

19.12.2007 - (13593/6/2007 – C6‑0410/2006 – 2006/0196(COD)) - ***II

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Markus Ferber

Verfahren : 2006/0196(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0505/2007

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste

(13593/6/2007 – C6‑0410/2007 – 2006/0196(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (13593/6/2007 – C6‑0410/2006),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0594),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A6‑0505/2007),

1.  billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Die Postdienste in der EU unterliegen derzeit der Postrichtlinie aus dem Jahr 1997 (97/67/EG). Mit dieser wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, der den Bürgern einen Universaldienst garantiert und gleichzeitig den reservierten Bereich schrittweise einschränkt (anfangs Sendungen mit einem Gewicht von unter 350 Gramm, im Jahr 2002 auf 100 Gramm und am 1. Januar 2006 auf 50 Gramm verringert). Die Richtlinie zielt darauf ab, durch eine schrittweise Marktöffnung eine optimale Dienstleistung zu garantieren; die vollständige Marktöffnung soll im Jahr 2009 erfolgen. Die Richtlinie sieht darüber hinaus vor, dass die Kommission regelmäßig Berichte über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und bis Ende 2006 mitteilen sollte, ob das Zieldatum 2009 weiterhin angemessen erscheint.

Vorschlag der Kommission

Ausgehend von einer Prospektivstudie über die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste auf den Universaldienst hat die Kommission im Oktober 2006 den vorliegenden Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 97/67/EG unterbreitet. In dem Vorschlag wird der 1.  Januar 2009 als Termin bestätigt, ab dem nationale Diensteanbieter kein Monopol mehr auf Sendungen von unter 50 Gramm Gewicht haben sollen. Die derzeitige Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen hochwertigen Universaldienst zu einem erschwinglichen Preis zu gewährleisten, soll beibehalten werden. Die Kommission schlägt eine Reihe von flankierenden Maßnahmen zur Sicherung des Universaldienstes vor, wie beispielsweise die Abschaffung der verbindlichen Vorabfestlegung auf Anbieter und kostenorientierte Tarife. Was die Finanzierung etwaiger Nettokosten, die sich aus der Universaldienstbestimmung ergeben, anbelangt, so liefert die Kommission Klarstellungen zu einer Reihe von Alternativen, belässt jedoch den Mitgliedstaaten die freie Wahl der an ihre besondere Situation am besten angepassten Methode.

Erste Lesung im EP

Der Berichterstatter hat die Kernziele des Kommissionsvorschlags seit Beginn des Legislativverfahrens unterstützt. Die Festlegung eines unwiderruflichen Termins für die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste ist von besonderer Bedeutung, da die Marktöffnung für mehr Wettbewerb sorgen und damit das Niveau der den Kunden angebotenen Dienstleistungen im Hinblick auf Qualität, Preis und Angebot verbessern wird. Außerdem werden damit die Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor geschaffen. Mehrere Elemente des Vorschlags bedürfen jedoch einer Klarstellung oder Feinabstimmung.

Während der ersten Lesung führte der Berichterstatter umfangreiche Gespräche mit Kollegen aus dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sowie aus den mitberatenden Ausschüssen, um Kompromisslösungen für eine Reihe von Kernpunkten zu finden. Die Verhandlungen führten schließlich zu einem Kompromisspaket, das bei der Abstimmung im Plenum im Juli 2007 von einer großen Mehrheit unterstützt wurde. Im Folgenden seien die wichtigsten Elemente des vom Parlament in erster Lesung vertretenen Standpunkts genannt:

-          Fristen für die Marktöffnung: Die Frist für die Marktöffnung sollte am 31. Dezember 2010 ablaufen. Somit hätten Diensteanbieter und Regulierungsbehörden in Ländern, die mit dem Liberalisierungsprozess im Rückstand sind, mehr Zeit für Anpassungen. Die zwölf Mitgliedstaaten, die der EU ab 2004 beigetreten sind, sowie Mitgliedstaaten mit besonders schwierigen Reliefbedingungen sollten zwei Jahre mehr Zeit für die Marktöffnung erhalten (Frist: 31. Dezember 2012).

-          Gegenseitigkeit: Um Marktverzerrungen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern, sollten diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Märkte geöffnet haben, Diensteanbietern, die in einem anderen Mitgliedstaat noch durch ein nationales Monopol (reservierter Bereich) geschützt sind, die Genehmigung verweigern können.

-          Garantierter Universaldienst: Der Universaldienst muss weiterhin in vollem Ausmaß gewährleistet sein, d. h. er muss für jeden EU-Bürger an fünf Tagen pro Woche mindestens eine Abholung und Zustellung umfassen. Darüber hinaus ist es wichtig, gut funktionierende Postnetze mit einer ausreichenden Anzahl von Zugangspunkten in ländlichen, abgelegenen oder dünnbesiedelten Gebieten aufrechtzuerhalten, um der Universaldienstverpflichtung Genüge zu tun.

-          Soziale Überlegungen sollten beim Marktöffnungsprozess im Allgemeinen berücksichtigt werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Arbeitsbedingungen in ihren Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten müssen auch das Recht haben, aus Gründen nichtwirtschaftlicher Art für die Erbringung von Postdiensten Bedingungen vorzuschreiben, beispielsweise die Beachtung von Beschäftigungsbedingungen und Systemen der sozialen Sicherheit, die durch Rechtsvorschriften und/oder Tarifverträge, die zwischen nationalen Sozialpartnern ausgehandelt wurden, geschaffen wurden.

-          Finanzierung: Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass die Universaldienstverpflichtungen zu Nettokosten führen, sollte er einen Finanzierungsplan aufstellen und die Kommission unterrichten. Die Kommission sollte Leitlinien zur Berechnung der Nettokosten zur Verfügung stellen.

Gemeinsamer Standpunkt des Rates

Der Berichterstatter ist erfreut darüber, dass der Rat alle wichtigen, oben genannten Elemente aus dem Standpunkt des Europäischen Parlaments in seinen Gemeinsamen Standpunkt aufgenommen hat. Es wurden vom Rat einige Änderungen an der Struktur der Richtlinie vorgenommen; diese haben jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt der wichtigsten vom Parlament eingebrachten Abänderungen. Darüber hinaus begrüßt es der Berichterstatter, dass gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt diejenigen Länder, welche die vollständige Marktöffnung bis Ende 2012 verschieben können, ausdrücklich genannt werden und dass die Leitlinien zur Berechnung der Nettokosten in Form eines neu hinzugekommenen Anhangs in die Richtlinie aufgenommen werden.

Empfehlung

Der Berichterstatter begrüßt es, dass der Rat den im Parlament erzielten Kompromiss billigt, und empfiehlt deshalb, den Gemeinsamen Standpunkt ohne Abänderung zu billigen.

VERFAHREN

Titel

Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

13593/6/2007 - C6-0410/2007 - 2006/0196(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

11.7.2007                     T6-0336/2007

Vorschlag der Kommission

COM(2006)0594 - C6-0354/2006

Datum der Bekanntgabe der Übermittlung des Gemeinsamen Standpunkts im Plenum

15.11.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

15.11.2007

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Markus Ferber

10.10.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

20.11.2007

17.12.2007

 

 

Datum der Annahme

18.12.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

2

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Inés Ayala Sender, Etelka Barsi-Pataky, Jean-Louis Bourlanges, Paolo Costa, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Arūnas Degutis, Christine De Veyrac, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Mathieu Grosch, Georg Jarzembowski, Stanisław Jałowiecki, Dieter-Lebrecht Koch, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Sepp Kusstatscher, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Robert Navarro, Seán Ó Neachtain, Willi Piecyk, Paweł Bartłomiej Piskorski, Luís Queiró, Reinhard Rack, Brian Simpson, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Silvia-Adriana Ţicău, Yannick Vaugrenard, Armando Veneto, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luigi Cocilovo, Markus Ferber, Nathalie Griesbeck, Pedro Guerreiro, Zita Gurmai, Lily Jacobs, Vladimír Remek, Leopold Józef Rutowicz, Corien Wortmann-Kool

Datum der Einreichung

19.12.2007