BERICHT über die Komplementarität und Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.2.2009 - (2008/2100(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Wojciech Roszkowski

Verfahren : 2008/2100(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0042/2009
Eingereichte Texte :
A6-0042/2009
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Komplementarität und Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

(2008/2100(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[1] und insbesondere von Artikel 9 dieser Verordnung,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[2],

–   in Kenntnis der Entscheidung des Rates 2006/702/EG vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft[3],

–   in Kenntnis der Beschlusses des Rates 2006/144/EG vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)[4],

–   in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union und des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der Arbeiten der Kommission zum Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt,

–   in Kenntnis der Untersuchung des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) mit dem Titel: „Zukunftskonzepte für die räumliche Entwicklung; Szenarien der territorialen Entwicklung Europas“,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0042/2009),

A. in der Erwägung, dass der Begriff „ländlicher Raum“ von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert worden ist und Charakteristika wie geringe Bevölkerungsdichte und fehlenden Zugang zu Dienstleistungen beinhaltet, sowie in der Erwägung, dass diese Definition von der Kommission benutzt wird, um Entwicklungsziele für diese Räume zu ermitteln und zu skizzieren,

B.  in der Erwägung, dass sich die ländlichen Räume innerhalb der Europäischen Union je nach Mitgliedstaat stark unterscheiden und dass sich in einigen Regionen und Mitgliedstaaten eine demografische und wirtschaftliche Entwicklung dieser Räume vollzogen hat, während es sich in vielen dieser Gebiete um Räume handelt, aus denen die Bevölkerung in die Städte abwandert oder nach Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung sucht, was die ländlichen Räume vor enorme Herausforderungen stellt,

C. in der Erwägung, dass der ländliche Raum 80 % des Gebietes der EU umfasst,

D. in der Erwägung, dass sich die Bedürfnisse ländlicher Übergangsregionen, die von einer wirtschaftlichen Struktur gekennzeichnet sind, die derjenigen der an sie angrenzenden städtischen Gebiete ähnlich ist, von den Bedürfnissen von Gebieten unterscheiden, die überwiegend ländlich, am Rande gelegen oder isoliert sind,

E.  in der Erwägung, dass eines der Entwicklungsziele der Union die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus und die Erzielung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung ist,

F.  in der Erwägung, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt der EU durch wirtschaftliche Entwicklung, die Förderung von Beschäftigungsstrukturen im ländlichen Raum und in städtischen Gebieten sowie die Gewährleistung gleicher Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Dienstleistungen verbessert werden kann,

G. in der Erwägung, dass die Reform der Strukturpolitik für den Zeitraum 2007-2013 zu Veränderungen in der Struktur der Fonds und bei den Regelungen für die Verteilung der Mittel über diese Fonds sowie zur Einrichtung eines an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gebundenen und von der Kohäsionspolitik losgelösten neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geführt hat,

H. in der Erwägung, dass die LEADER-Programme in der Vergangenheit bereits gezeigt haben, wie die ländliche Entwicklung erfolgreich durch Instrumente der Regionalpolitik gefördert werden kann,

I.   in der Erwägung, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nur dann zu einem erfolgreichen Modell werden kann, wenn die gegenseitige Komplementarität der aus dem ELER und aus den Strukturfonds kofinanzierten Maßnahmen gewährleistet wird und es damit zu einem effektiven Zusammenspiel der Fördermechanismen aus den verschiedenen Fonds, insbesondere jedoch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds kommt, sowie die gegenseitige Komplementarität dieser Fonds gewährleistet wird,

J.   in der Erwägung, dass die Schaffung des ELER und die Ausgliederung der Finanzierung von Zielen der ländlichen Entwicklung aus der Kohäsionspolitik sowie eine breit angelegte Perspektive für die regionale Entwicklung nicht dazu führen müssen, dass einige Ziele (z. B. Umweltschutz, Verkehr und Bildung) sich überschneiden oder vollständig unberücksichtigt bleiben,

K. in der Erwägung, dass der permanente Mitteltransfer zwischen dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem ELER zu Planungsunsicherheit für die Landwirte und für die Träger von Projekten zur ländlichen Entwicklung führt,

L.  in der Erwägung, dass die im Rahmen des EFRE verfügbaren Mittel angesichts bestehender Haushaltskürzungen in hohem Maße genutzt werden, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in größeren Stadtzentren oder in den Regionen mit der größten Dynamik zu erhöhen, während die Mittel des ELER vor allem zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft – die nach wie vor der wichtigste Motor des ländlichen Raums ist – eingesetzt werden, aber auch zur Förderung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten und zur Entwicklung von KMU im ländlichen Raum, weshalb eine bessere Koordinierung notwendig ist, um zu verhindern, dass bestimmte Bereiche nicht abgedeckt werden,

M. in der Erwägung, dass die KMU, und insbesondere die Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe, eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im ländlichen Raum sowie bei der Gewährleistung der Stabilität dieses Raums spielen,

N. in der Erwägung, dass insbesondere die entwicklungspolitischen Ziele für den ländlichen Raum nicht im Widerspruch zu den Zielen von Lissabon stehen dürfen, wenn sich diese Entwicklung auf die Nutzung des Mechanismus der relativen Wettbewerbsfähigkeit (bessere Kostenwirksamkeit) stützt, vor allem in der örtlichen Lebensmittelverarbeitung und im Zusammenhang mit der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Fremdenverkehr, Bildung und Umweltschutz,

O. in der Erwägung, dass der natürliche Zusammenhang zwischen der Agrarpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie deren Komplementarität anerkannt werden sollten,

1.  vertritt die Auffassung, dass die Kriterien, in denen sich der ländliche Raum traditionell vom städtischen Raum unterscheidet (geringere Bevölkerungsdichte und niedriger Urbanisierungsgrad), nicht immer ausreichend sind, um ein realistisches Bild der Lage zu vermitteln; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Möglichkeit geprüft werden sollte, zusätzliche Kriterien in Betracht zu ziehen, und fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang eine Untersuchung anzustellen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten;

2.  ist der Ansicht, dass angesichts der beträchtlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen ländlichen Räumen der Europäischen Union, die sich über rund 80 % der Fläche der EU erstrecken, ein entsprechend zielgerichtetes und integriertes Konzept für eine nachhaltige Entwicklung dieser Räume angenommen und umgesetzt werden muss, um die bestehenden Unterschiede abzubauen und die wirtschaftliche Dynamik städtischer und ländlicher Gebiete zu fördern; betont, dass für die hierzu erforderlichen Maßnahmen ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen;

3.  erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass allen Regionen im Bereich der Union, auch den ländlichen und abgelegenen Gebieten, grundsätzlich die gleichen Entwicklungschancen zuteil werden sollten, um eine weitere territoriale Ausgrenzung der am meisten benachteiligten Gebiete zu verhindern;

4.  betont, dass der erschwerte Zugang zu öffentlichen Diensten, das Fehlen von Arbeitsplätzen und die Alterspyramide in einer größeren Anzahl ländlicher Gebiete das Entwicklungspotenzial verringern, insbesondere für Jugendliche und Frauen;

5.  weist darauf hin, dass es in bestimmten Gebieten keine Alternativen zu bestimmten Formen der Agrarproduktion gibt, die oft aus umwelt- und regionalpolitischen Gründen um jeden Preis aufrechterhalten werden müssen, insbesondere in entlegenen und hochgelegenen landwirtschaftlichen Gebieten, die von der Wüstenbildung betroffen sind;

6.  verweist darauf, dass der Europäische Rat von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 die Lissabon-Ziele um die Begriffe Nachhaltigkeit und Zusammenhalt erweitert hat und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ausdrücklich auf eine nachhaltige Landwirtschaft, die Erhaltung nichtagrarischer ländlicher Aktivitäten, die Verwertung der lokalen Entwicklungspotenziale, den Umweltschutz, die ausgewogene territoriale Entwicklung und die Weiterentwicklung von KMU zielt;

7.  ist davon überzeugt, dass es zur erfolgreichen Verwirklichung der entwicklungspolitischen Ziele im ländlichen Raum im Hinblick auf seine nachhaltige Entwicklung erforderlich ist, den Besonderheiten der einzelnen Regionen mit ihren natürlichen Ressourcen Rechnung zu tragen und dabei insbesondere den Schutz, die Förderung und die Verwaltung des Kulturerbes im ländlichen Raum sicherzustellen sowie Verbindungen und gemeinsame Projekte mit städtischen Gebieten zu entwickeln;

8.  betont gleichfalls, dass die Sektoren zu berücksichtigen sind, die alternative wirtschaftliche Tätigkeiten umfassen, und dass diese Sektoren Chancen für die Diversifizierung der beruflichen Tätigkeit der Einwohner bieten;

9.  vertritt die Auffassung, dass die Herausforderungen, denen sich der ländliche Raum gegenübersieht, eine ausgewogene Entwicklungspolitik erfordern, in die alle wirtschaftlichen und sozialen Akteure eingebunden sind, auch die kleinen und kleinsten Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die bei der integrierten Entwicklung der Gebiete eine Rolle spielen;

10. ist der Ansicht, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Falle der neuen Mitgliedstaaten unter anderem durch die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten gezielt sowohl auf die Verbesserung der Effizienz der Landwirtschaft als auch auf die Verringerung des wirtschaftlichen Entwicklungsgefälles zwischen ländlichen und städtischen Gebieten ausgerichtet sein sollte; ist der Auffassung, dass dieses Ziel auch durch den Einsatz der Strukturfonds erreicht werden kann;

11. begrüßt die auf der Zweiten Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung 2003 in Salzburg vereinbarten ehrgeizigen Ziele, bedauert allerdings, dass die für die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bewilligten Mittel mit der letzten Finanziellen Vorausschau drastisch gekürzt wurden, was die Gefahr birgt, dass eine ineffiziente Entwicklung einsetzt und der Konkurrenz zwischen den verschiedenen Akteuren des ländlichen Raums Vorschub geleistet wird;

12. weist darauf hin, dass eine kohärente, langfristige Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums entwickelt werden muss, um zu gewährleisten, dass alle verfügbaren Mittel so wirkungsvoll und effizient wie möglich genutzt werden;

13. fordert die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden auf, gemeinsam mit der Kommission sowie in Partnerschaft mit allen zuständigen Behörden und Einrichtungen der Zivilgesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene eine transparente, langfristige und nachhaltige Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums zu erarbeiten, um die Prioritäten und Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums klar festzulegen und die Anpassung, Koordinierung und Komplementarität der verfügbaren Mittel aus den verschiedenen Quellen zu gewährleisten;

14. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, die Organisationen, die KMU, Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe vertreten, unmittelbar an der Ermittlung dieser Prioritäten zu beteiligen, um den Bedürfnissen und Erwartungen dieser Unternehmen bestmöglich Rechnung zu tragen;

15. erkennt an, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine sehr wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, spezifische Probleme in ländlichen Gebieten gezielt anzugehen, und ist der Auffassung, dass die Schaffung des ELER und die zweite Säule der GAP ein Versuch sind, ein flexibles, strategisches, thematisches und integriertes Konzept zu verfolgen, mit dem der Vielfalt von Situationen und dem Ausmaß der Herausforderungen, denen sich die ländlichen Gebiete der EU gegenübersehen, Rechnung getragen werden soll, sowie die Finanzierungsverfahren zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass der Schwerpunkt der Fonds auf diesen Bereichen liegt;

16. verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert worden sind, für den laufenden Programmplanungszeitraum zwei Strategiepapiere vorzubereiten: einen nationalen Strategieplan für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und einen nationalen strategischen Referenzrahmen für Regionalpolitik (Strukturfonds); verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten ersucht worden sind, Synergien zu mobilisieren und wirksame Mechanismen der Koordinierung zwischen den verschiedenen Fonds zu schaffen; bedauert jedoch, dass der Hauptschwerpunkt bei diesem Prozess darauf lag, die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Fonds und Programmen zu gewährleisten und weniger darauf, Synergien aus ihnen zu erzeugen;

17. vertritt die Auffassung, dass eine wirksame Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Maßnahmen, die im Rahmen des ELER und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf den Weg gebracht werden, aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen und somit Doppelbezuschussung vermieden wird und Lücken geschlossen werden; beobachtet mit Besorgnis die fehlende Koordinierung dieser Maßnahmen im laufenden Programmplanungszeitraum in den einzelnen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission deshalb auf, Reformen zur Gewährleistung einer besseren Koordinierung der Planung und Durchführung der im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik kofinanzierten Maßnahmen vorzuschlagen; weist darauf hin, dass die nach 2013 anstehende Reform der GAP und der EU-Strukturfonds die Möglichkeit eröffnet, das Verhältnis zwischen ländlicher Entwicklung auf der einen Seite und Agrar- und Kohäsionspolitik auf der anderen Seite erneut zu überprüfen;

18. erkennt an, dass es nach wie vor von vorrangiger Bedeutung für die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ist, dass die Landflucht verhindert wird und dass die Einwohner des ländlichen Raums angemessene Lebensbedingungen vorfinden;

19. ist der Auffassung, dass dieser Ansatz – die Abkopplung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums von der Kohäsionspolitik mit der Einrichtung des ELER – genauestens überwacht werden muss, um seine tatsächlichen Auswirkungen auf die Entwicklung ländlicher Gebiete bewerten zu können; stellt fest, dass das neue System im Jahr 2007 eingerichtet wurde und dass es deshalb verfrüht wäre, bereits jetzt Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zukunft dieser gemeinschaftlichen Politik zu ziehen;

20. weist darauf hin, dass eine der Hauptaufgaben der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums darin besteht, Maßnahmen zu konzipieren, die dazu führen, dass die ländliche Bevölkerung nicht gezwungen ist, die Landwirtschaft aufzugeben, sondern die unter anderem zur Förderung neuer wettbewerbsfähiger Kulturen und der Erzeugung biologischer Produkte sowie z. B. traditioneller hochwertiger Lebensmittel und Getränke beitragen;

21. nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass Achse 3 und Achse 4 (LEADER) der zweiten Säule der GAP (Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums), auf die 15 % der gesamten ELER-Ausgaben entfallen, sich auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten mit Hauptschwerpunkt auf der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten im ländlichen Raum beziehen; ist der Auffassung, dass angesichts der Art der im Rahmen dieser Achsen finanzierten Maßnahmen, die einigen Maßnahmen ähnlich sind, die aus Mitteln der Strukturfonds finanziert werden, die Gefahr besteht, dass sich Maßnahmen überschneiden;

22. betont jedoch, dass vor allem die Perspektiven der in der Landwirtschaft Beschäftigten berücksichtigt werden müssen, die weiterhin im Zentrum der im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen stehen sollten;

23. betont, wie wichtig die Unterstützung von Junglandwirten ist, damit sie im ländlichen Raum bleiben, selbst wenn sie sich nicht ausschließlich mit der Agrarproduktion beschäftigen, indem Anreize für die Entwicklung weiterer Tätigkeiten gegeben werden, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, wie Agrotourismus und die Stärkung von KMU auf dem Lande;

24. vertritt die Auffassung, dass die wichtigsten politischen Ziele zur Entwicklung des ländlichen Raums nur durch die Bereitstellung ausreichender Mitteln verwirklicht werden können und diese Mittel im Einklang mit den für den ländlichen Raum festgelegten Prioritäten eingesetzt werden müssen, und dass die durch Modulation aufgebrachten Mittel immer an aktive landwirtschaftliche Gemeinschaften zurückfließen sollten;

25. ist der Ansicht, dass die Koordinierung von Strukturpolitik und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung Projekte mit größerem europäischen Mehrwert ermöglicht; sieht darin eine Chance zur dauerhaften Aufwertung des ländlichen Raumes, z. B. durch Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zum Umweltschutz;

26. fordert die Kommission auf, genaue Angaben und Prognosen zur Abrufung der Mittel aus dem ELER und den Strukturfonds im ländlichen Raum vorzulegen sowie zu untersuchen, welche Synergien durch den ELER und die Strukturfonds im Hinblick auf die verfügbaren Mittel im ländlichen Raum geschaffen werden können;

27. fordert die Kommission auf, zu überprüfen, ob die Programme der Regionalpolitik dazu beitragen können, den Landwirten ein verlässliches Einkommen zu sichern, beispielsweise durch die Ausführung von Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz und zur Landschaftspflege;

28. betont, dass die größten Herausforderungen für die Kohäsionspolitik eine nachhaltige Entwicklung, die Höhe des Pro-Kopf-Einkommens, Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Gütern und Diensten sowie der Bevölkerungsschwund im ländlichen Raum sind, und dass die entsprechenden Zielsetzungen unter anderem durch die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum am besten erreicht werden können;

29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die ländlichen Gebiete systematisch im Rahmen der EU-Politiken zu berücksichtigen und Projekte zur Entwicklung des Humankapitals unter besonderer Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Umschulung und Fortbildung für Agrarunternehmer und Nicht-Agrarunternehmer im ländlichen Raum, insbesondere für junge Frauen, gezielt voranzutreiben, um so Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

30. betont, dass die Entwicklung im ländlichen Raum größere Aufmerksamkeit und Unterstützung für den Schutz der Natur- und Kulturlandschaft, für sanften Tourismus, für die Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien und für lokale Initiativen, wie z. B. lokale Qualitätssicherungsprogramme für Lebensmittel und lokale Bauernmärkte, erfordert;  

31. betont insbesondere die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen bei der Entwicklung des ländlichen Raums, aber auch ihren Beitrag zum Abbau der Unterschiede auf Ebene der Regionen und lokalen Gemeinschaften; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, das Gewicht auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Unterstützung weiterer Produktionszweige zu legen und das Unternehmertum im ländlichen Raum zu fördern, auch durch die Beseitigung administrativer, juristischer und planerischer Hürden sowie dadurch, dass eine angemessene IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und die Anreize für die Aufnahme einer neuen unternehmerischen Tätigkeit verbessert sowie nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten stärker unterstützt und gleichzeitig die wirtschaftliche Diversifizierung in diesen Gebieten gefördert werden;

32. weist den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden erneut darauf hin, dass das prognostizierte Verschwinden von mehreren Millionen kleiner Unternehmen im ländlichen Raum mit großen Herausforderungen verbunden ist und beträchtliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und somit auf die Stabilität der ländlichen Gebiete haben wird; fordert, dass auf allen Ebenen und in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden;

33. weist darauf hin, dass die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums aus der Abkoppelung der sektorbezogenen Politikbereiche von der Politik des territorialen Zusammenhalts sowie auch aus der Trennung der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte beider Politikbereiche und den zahlreichen Organisationsmodellen zur Aufteilung von Zuständigkeiten und zur politischen Koordination in den Mitgliedstaaten resultieren, betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass Synergien zwischen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Struktur- und Kohäsionsfonds hergestellt werden müssen und fordert die Kommission auf, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden dabei zu unterstützen, die Möglichkeiten dieser Finanzinstrumente entsprechend zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Dialog zwischen den Verwaltungsbehörden in Gang zu setzen sowie Synergien zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen zu schaffen und ihre Effektivität zu steigern;

34. vertritt die Auffassung, dass der Reform der Förderung des ländlichen Raums grundlegende Untersuchungen der Kommission über alle sektorbezogenen Politikbereiche, die im Kontext der Kohäsiosnpolitik Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben – und insbesondere die GAP und die Regionalpolitik – vorausgehen müssen, und dass im Vorfeld der Reform eine Reihe bewährter Verfahren im Bereich der gesamten politischen Maßnahmen im ländlichen Raum erarbeitet werden muss;

35. fordert den Rat auf, ein gemeinsames informelles Treffen der Minister für Landwirtschaft und Regionalpolitik einzuberufen, um optimale Methoden zur Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erörtern, und zu diesem Treffen die beratenden Institutionen der EU (Ausschuss der Regionen und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) sowie Vertreter regionaler und lokaler Behörden hinzuzuziehen;

36. fordert die Einrichtung einer hochrangigen Arbeitsgruppe durch die Kommission bis 2011 als Teil des „Gesundheitschecks“ der GAP, die Vorschläge zur Sicherung der Zukunft der ländlichen Wirtschaft und all jener, die nach 2013 in ländlichen Gebieten leben, vorlegen würde;

37. fordert die Kommission auf, wirksame Governance- und Partnerschaftsregelungen auf allen Ebenen einzuführen oder auszubauen, indem sie alle Akteure, einschließlich der KMU und der Kleinstunternehmen, sowie alle Wirtschafts- und Sozialpartner unmittelbar daran beteiligt, Handlungsprioritäten festzulegen, die den Entwicklungsbedürfnissen der ländlichen Gebiete am besten entsprechen;

38. stellt fest, dass der Entwicklungsprozess des ländlichen Raumes mit den Interessen städtischer Randgebiete verbunden werden und eng mit der Förderung der Entwicklung der Städte koordiniert werden muss, und betont, dass es keine ausreichenden und effektiven Synergien zwischen der Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum und der für die städtischen Gebiete gibt;

39. erkennt das Potenzial der ländlichen Bevölkerung an, durch das Ausüben umweltfreundlicher Tätigkeiten und die Entwicklung alternativer Energiequellen (z. B. Biokraftstoffe) einen positiven Beitrag zum Erhalt der Umwelt zu leisten, insbesondere im Hinblick auf die vier neuen Herausforderungen, die im Rahmen der Generalüberprüfung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums skizziert werden, wie biologische Vielfalt und erneuerbare Energien;

40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
  • [2]  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
  • [3]  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
  • [4]  ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.

BEGRÜNDUNG

Die Reform der Strukturpolitik für den Zeitraum 2007-2013 brachte Veränderungen in der Struktur der Fonds und bei den Regelungen für die Verteilung der Mittel über die Fonds mit sich.

Eine wichtige Veränderung war die Einrichtung eines an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gebundenen neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums waren in der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006 an die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik gebunden und somit von der GAP abgekoppelt. In der neuen Finanziellen Vorausschau 2007-2013 fällt der ELER unter die GAP und infolgedessen nicht mehr unter die Kohäsionspolitik.

Mit der Abkopplung des ELER von den anderen Strukturfonds und seiner Anbindung an die GAP verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Nutzung der Mittel aus diesen Fonds zu rationalisieren und die Einführung eines integrierten Ansatzes im ländlichen Raum zu erleichtern.

Voraussetzung für den Erfolg dieser Veränderungen war allerdings eine angemessene Koordinierung der Unterstützung aus den verschiedenen Fonds, insbesondere jedoch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds sowie die Gewährleistung der gegenseitigen Komplementarität dieser Fonds.

Nach der Einführung dieser Veränderungen stellt sich die Frage, ob diese Trennung zu einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Mittel geführt hat.

Die Anbindung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stellt nur scheinbar eine Vereinfachung der Haushaltsregelungen dar. In Wirklichkeit bedeutet sie die Ausgliederung der Mittel für nichtlandwirtschaftliche Ziele aus der Kohäsionspolitik sowie eine breit angelegte Perspektive der regionalen Entwicklung und folglich entweder die Überschneidung einiger Ziele (z.B. Umweltschutz und Bildung) oder ihre fehlende Berücksichtigung in beiden Bereichen.

Es besteht nämlich die Gefahr, dass die im Rahmen des EFRE verfügbaren Mittel angesichts bestehender Haushaltsbeschränkungen in hohem Maße genutzt werden, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in größeren Stadtzentren oder in Regionen mit der größten Dynamik zu erhöhen, während die Mittel des ELER schwerpunktmäßig zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft eingesetzt werden.

In dieser Situation würden die Ausgaben zur Unterstützung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten und der Entwicklung von KMU im ländlichen Raum im Grenzbereich beider Fonds liegen und von keinem von ihnen abgedeckt werden.

Dadurch, dass die grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturinvestitionen im ländlichen Raum, zu denen ebenfalls der Kohäsionsfonds beitragen soll, gewährleistet werden müssen, könnten auch die Mittel knapp werden.

In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, eine transparente, langfristige Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums auf nationaler und regionaler Ebene zu erarbeiten, um die Prioritäten und Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums klar festzulegen und ihnen die verfügbaren Mittel aus den verschiedenen Quellen zuzuweisen.

Die Koppelung der zweiten Säule an die Maßnahmen der Kohäsionspolitik würde jedoch eine enge Koordinierung der Maßnahmen auf nationaler Ebene erfordern.

Außerdem müssen zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden, die die Entwicklung und die Methoden der Finanzierung der Entwicklung im ländlichen Raum beeinflussen.

1.  Der Begriff „ländlicher Raum“ ist bislang noch nicht genau definiert worden. Wenn über die Entwicklung des ländlichen Raums gesprochen wird, muss darüber nachgedacht werden, wie der ländliche Raum unter dem Gesichtspunkt seiner Merkmale und Entwicklungsziele definiert werden kann.

Herkömmlicherweise unterscheidet sich der ländliche Raum von städtischen Gebieten durch seine geringere Bevölkerungsdichte, eine andere Beschäftigungsstruktur, ein niedrigeres Einkommensniveau und einen schlechteren Zugang zu öffentlichen Gütern. Unter dem Gesichtspunkt des territorialen Zusammenhalts sollte die niedrigere Bevölkerungsdichte nicht der entscheidende Faktor sein.

Eines der Entwicklungsziele der Union ist die Modernisierung der sozialen Strukturen, einschließlich der Beschäftigungsstrukturen. Der territoriale Zusammenhalt kann daher verbessert werden, indem die Beschäftigungsstrukturen im ländlichen Raum und in städtischen Gebieten aneinander angeglichen werden. Die größten Herausforderungen für den territorialen Zusammenhalt sind daher das Einkommensniveau und der Zugang zu öffentlichen Gütern. Diese Ziele können am effektivsten durch die Unterstützung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum erreicht werden. Allerdings sollten die Mittel für den ländlichen Raum keine Kürzung der Mittel für die Direktbeihilfen für die Landwirtschaft zur Folge haben.

2.  In den nächsten Jahren sind in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union grundlegende Veränderungen zu erwarten. Die erste Gelegenheit, Veränderungen durchzuführen, könnte der Gesundheitscheck der GAP sein. In den bisherigen Auseinandersetzungen um die Struktur der GAP dominierte die Ansicht, dass es sich um Mittel handle, die die Unterschiedlichkeit der Wirtschaft der EU vertiefen und gleichzeitig die Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht zulassen. Angesichts der derzeitigen Finanzierungspolitik der Union kann diese Ansicht teilweise gerechtfertigt sein, in Wirklichkeit hängt dies jedoch davon ab, wie die Mittel der Union ausgegeben werden. Insbesondere die entwicklungspolitischen Ziele für den ländlichen Raum dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielen von Lissabon stehen, wenn sich die Entwicklung auf die relative Wettbewerbsfähigkeit (bessere Kostenwirksamkeit) stützt, insbesondere in der örtlichen Lebensmittelverarbeitung und der Entwicklung von Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Fremdenverkehr, Bildung und Umweltschutz.

3.  Im Rahmen des ELER wurden für den Zeitraum 2007-2013 folgende Prioritäten hervorgehoben: 1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in Land- und Forstwirtschaft. 2. Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums. 3. Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum. 4. Aufbau örtlicher Fähigkeiten für Beschäftigung und Diversifizierung (LEADER). Fraglich ist jedoch, ob die zweite Säule der GAP ein „politisch korrektes“ Verfahren für die indirekte Unterstützung der Landwirtschaft bleiben sollte. Sollten Mittel auch an Begünstigte im ländlichen Raum außerhalb des Landwirtschaftssektors und an Begünstigte fließen, die von der Landwirtschaft in andere Wirtschaftsbereiche wechseln, aber im ländlichen Raum bleiben? Würde der Verbleib der Entwicklung des ländlichen Raumes in der GAP es nicht erleichtern, die Landwirte bisheriger Methoden der Finanzierung aus Unionsfonds zu berauben?

4.  Die konfliktträchtigsten Punkte in der Diskussion um die GAP werden die Höhe der Direktbeihilfen für die Landwirtschaft (erste Säule) und die Höhe der Kofinanzierung aus nationalen Quellen bei gleichzeitigem Bemühen, den Gemeinschaftscharakter der GAP zu bewahren, sein. Der Vorschlag der Kommission, die Direktbeihilfen für große landwirtschaftliche Betriebe zu kürzen und die zweite Säule der GAP zu stärken, d.h. die Entwicklung des ländlichen Raums, indem der Modulationssatz erhöht wird, verdient Beachtung.

5.  Die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ergeben sich aus der Abkoppelung der sektorbezogenen Politikbereiche von der Politik des territorialen Zusammenhalts und auch aus der Trennung der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der beiden Politikbereiche. Dies erklärt die deutliche Schwerpunktsetzung bei den bisherigen Maßnahmen auf die Trennung der Zuständigkeiten anstatt auf die Synergie der Maßnahmen. Das Ziel der Koordinierung sollte jedoch gerade darin bestehen, bei der Nutzung der Mittel Synergien zu erzielen. In den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es viele Modelle für die Koordinierung der Maßnahmen für die Aufteilung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Derzeit ist es schwierig zu behaupten, dass die Lösung eines bestimmten Landes als Modell für andere Länder gelten sollte. Über den Erfolg dürfte eher der politische Wille entscheiden als die einen oder anderen organisatorischen Modalitäten.

Eine geeignete Lösung könnte daher darin bestehen, auf Unionsebene die offene Methode der Koordinierung auf diesen Aspekt der Zusammenarbeit anzuwenden.

Allerdings muss klar hervorgehoben werden, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums einen großen Einfluss auf den territorialen Zusammenhalt hat. Aus diesem Grund scheint es nicht gerechtfertigt zu sein, Maßnahmen für die ländliche Entwicklung von der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu trennen. Diese Politik ist besser in der Lage als die GAP, die nichtlandwirtschaftlichen Probleme der Entwicklung des ländlichen Raums wie etwa die Umschulung von Menschen für eine Tätigkeit in produktiveren Wirtschaftsbereichen zu lösen.

Nichtsdestoweniger ist die Einbindung der Entwicklung des ländlichen Raums in die Kohäsionspolitik und die regionale Entwicklungspolitik nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Entwicklung des ländlichen Raums ausreichende Mittel erhält und dass diese Mittel im Einklang mit den Prioritäten eingesetzt werden, die für den ländlichen Raum festgelegt wurden.

STELLUNGNAHME Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (11.9.2008)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zur Abstimmung und Koordinierung der Kohäsionspolitik und der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
(2008/2100(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Bernadette Bourzai

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass bei der Ausrichtung der Strukturfonds auf die Ziele der Lissabon-Strategie für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 die Besonderheiten der Regionen berücksichtigt werden müssen, da sie sich nachteilig auf die Ziele des territorialen Zusammenhalts und der Minderung der regionalen Disparitäten auswirken könnte;

2.  betont, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums mit Initiativen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einhergehen und diese ergänzen muss, wobei deren allgemeine Ziele wie etwa die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und der damit verbundenen Einkommen, die Stabilisierung des Marktes sowie die Versorgungs- und Ernährungssicherheit berücksichtigt werden sollten;

3.  betont, dass die ländlichen Gebiete aufgrund der ihnen eigenen Merkmale – alternde Bevölkerung, anhaltende Landflucht, geringere Qualifikation der ländlichen Bevölkerung, fehlende Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen, Mehrfachaktivitäten der ländlichen Akteure, fehlende technische Voraussetzungen für die Entwicklung von Projekten und Kompetenzzentren, in denen Unternehmen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammengeführt werden – Schwierigkeiten haben könnten, sich dieser Neuausrichtung der Regionalpolitik anzupassen;

4.  erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass allen Regionen im Bereich der Union, auch den ländlichen und abgelegenen Gebieten, grundsätzlich die gleichen Entwicklungschancen zuteil werden sollten, um eine weitere territoriale Ausgrenzung der am meisten benachteiligten Gebiete zu verhindern;

5.  betont, dass der erschwerte Zugang zu öffentlichen Diensten, das Fehlen von Arbeitsplätzen und die Alterspyramide in einer größeren Anzahl ländlicher Gebiete das Entwicklungspotenzial, insbesondere für junge Menschen und Frauen, verringern;

6.  weist darauf hin, dass es in bestimmten Gebieten keine Alternativen zu bestimmten Formen der Agrarproduktion gibt, die oft aus umwelt- und regionalpolitischen Gründen um jeden Preis aufrechterhalten werden müssen, insbesondere in entlegenen und hochgelegenen landwirtschaftlichen Gebieten, die von der Wüstenbildung betroffen sind;

7.  verweist darauf, dass der Europäische Rat von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 die Lissabon-Ziele um die Begriffe Nachhaltigkeit und Zusammenhalt erweitert hat und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ausdrücklich auf eine nachhaltige Landwirtschaft, die Erhaltung nichtagrarischer ländlicher Aktivitäten, die Verwertung der lokalen Entwicklungspotenziale, den Umweltschutz, die ausgewogene territoriale Entwicklung und die Weiterentwicklung von KMU zielt;

8.  betont, dass eine nachhaltige und ausgewogene territoriale Entwicklung nur dann gelingen kann, wenn die Interaktionen zwischen ländlichen Gebieten und Städten - beispielsweise in den Bereichen Bildung, Integration, Lebensmittelversorgung, Abfallentsorgung, Energieverbrauch und Umweltschutz - auf einer gleich gewichteten Interessenvertretung ländlicher und städtischer Räume basieren; unterstreicht ferner, dass in diesem Sinne den Stadt-Land-Beziehungen besondere Programme gewidmet werden sollten;

9.  vertritt die Auffassung, dass die Herausforderungen, denen sich der ländliche Raum gegenübersieht, eine ausgewogene Entwicklungspolitik erfordern, in die alle wirtschaftlichen und sozialen Akteure eingebunden sind, auch die kleinen und kleinsten Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die bei der integrierten Entwicklung der Gebiete eine Rolle spielen;

10. ist der Ansicht, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Falle der neuen Mitgliedstaaten unter anderem durch die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten gezielt sowohl auf die Verbesserung der Effizienz der Landwirtschaft als auch auf die Verringerung des wirtschaftlichen Entwicklungsgefälles zwischen ländlichen und städtischen Gebieten ausgerichtet sein sollte; ist der Auffassung, dass dieses Ziel auch durch den Einsatz der Strukturfonds erreicht werden kann;

11. hält es für die Aufgabe der EU, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten die Umstrukturierung des Agrarsektors, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung und eine ausgewogene Beziehung zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu fördern;

12. begrüßt die 2003 auf der Zweiten Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung in Salzburg dargelegten Ziele, bedauert jedoch, dass die für die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bewilligten Mittel mit der letzten Finanziellen Vorausschau gänzlich wirkungslos sind und die Gefahr erhöht wird, dass es zu einer Kluft zwischen Landwirt und Landbewohner kommt;

13. vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen zur Konsolidierung der zweiten Säule nicht mit dem Transfer von Finanzmitteln der ersten Säule einhergehen sollten, da die neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten, ihre Agrarstrukturen zu konsolidieren; diese sollten vielmehr durch einen Beitrag der Struktur- und des Kohäsionsfonds zu den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum gefördert werden;

14. empfiehlt der Kommission, eine instrumentübergreifende Auswertung der Umsetzung und der finanziellen Ausführung der Programmplanung von ELER, EFRE und ESF nach Regionen durchzuführen, um sicherzugehen, dass die ländlichen Gebiete bei der Bereitstellung der Finanzmittel bestmöglich weiterentwickelt werden;

15. bekräftigt die Forderung des Parlaments, eine genaue Analyse der Vorteile vorzunehmen, die sich für die verschiedenen Akteure im ländlichen Raum – im landwirtschaftlichen wie auch im nichtlandwirtschaftlichen Bereich – ergeben, sowie die Ergebnisse zu untersuchen, die insbesondere in Bezug auf die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen erzielt wurden; fordert die Kommission erneut auf, eine genaue Studie für jede Region zu erstellen, anhand derer ermittelt werden kann, welcher Bedarf an unterstützenden Maßnahmen bei diesen Akteuren besteht, um auf diese Weise die neue Politik für den ländlichen Raum auf kohärenten Grundlagen festzulegen;

16. vertritt die Auffassung, dass es im Hinblick auf die Festlegung, Umsetzung und Weiterverfolgung der gebietsbezogenen politischen Maßnahmen für den ländlichen Raum nötig ist, durch eine bessere Abstimmung zwischen den staatlichen Stellen und allen Wirtschafts- und Sozialpartnern auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene die Governance und die Partnerschaft zu verbessern;

17. schlägt vor, ab der Förderperiode 2014 darauf hinzuwirken, dass die Strukturfonds stärker auf die Belange ländlicher Räume ausgerichtet werden und auch die Förderpolitik im Rahmen der zweiten Säule der GAP über den Sektor Landwirtschaft hinaus zu einer integrierten Politik für ländliche Räume weiterentwickelt wird; fordert, dadurch die Synergien zwischen GAP und Kohäsionspolitik zu verstärken; anerkennt die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung dieser beiden Politiken, um Synergien und die Komplementarität zwischen der Regionalpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und somit eine umfassende und ganzheitliche Umsetzung ihrer Ziele zu ermöglichen;

18. weist darauf hin, dass eine kohärente, langfristige Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums entwickelt werden muss um zu gewährleisten, dass alle verfügbaren Mittel so wirkungsvoll und effizient wie möglich genutzt werden;

19. fordert die Einrichtung einer hochrangigen Arbeitsgruppe durch die Kommission bis 2011 als Teil des GAP-„Gesundheitschecks“, die Vorschläge zur Sicherung der Zukunft der ländlichen Wirtschaft und all jener, die nach 2013 in ländlichen Gebieten leben, vorlegen würde;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.9.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Giovanna Corda, Albert Deß, Constantin Dumitriu, Michl Ebner, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Alyn Smith, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Katerina Batzeli, Gábor Harangozó, Astrid Lulling, Hans-Peter Mayer, Catherine Neris, Markus Pieper, Kyösti Virrankoski

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Giorgio Carollo, Antonio De Blasio, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Monica Giuntini, Ambroise Guellec, Jim Higgins, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Giovanni Robusti, Wojciech Roszkowski, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Andrzej Jan Szejna, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Domenico Antonio Basile, Brigitte Douay, Madeleine Jouye de Grandmaison, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Richard Seeber