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Verfahren : 2012/2100(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0145/2013

Eingereichte Texte :

A7-0145/2013

Aussprachen :

PV 20/05/2013 - 25
CRE 20/05/2013 - 25

Abstimmungen :

PV 21/05/2013 - 6.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0199

Angenommene Texte
PDF 165kWORD 34k
Dienstag, 21. Mai 2013 - Straßburg
Regionale Strategien für Industriegebiete in der Europäischen Union
P7_TA(2013)0199A7-0145/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zu regionalen Strategien für Industriegebiete in der Europäischen Union (2012/2100(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 162 AEUV, in dem die Ziele des Europäischen Sozialfonds genannt werden und der sich u. a. auf die Zielsetzung bezieht, die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme zu erleichtern,

–  gestützt auf Artikel 174 ff. AEUV, in denen das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts festgelegt ist und die strukturellen Finanzierungsinstrumente zur Erreichung dieses Ziels genannt werden,

–  gestützt auf Artikel 176 AEUV, der sich auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und u. a. auf die Entwicklung und strukturelle Anpassung der rückständigen Gebiete und die Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung bezieht,

–  gestützt auf Artikel 173 (Titel XVII) AEUV, der sich auf die Industriepolitik der EU und u. a. auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union bezieht,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 11. September 2012 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (COM(2012)0496),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Verwirklichung der Synergien von für Forschung und Innovation in der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mitteln in Städten und Regionen sowie in den Mitgliedstaaten und der Union(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zum Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU 2020(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung(6),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Tagung des Rates (3057. Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)) zum Thema „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ vom 10. Dezember 2010 in Brüssel,

–  in Kenntnis des sechsten Zwischenberichts der Kommission vom 25. Juni 2009 über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – Kreative und innovative Regionen (COM(2009)0295),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. Juli 2009 mit dem Titel „European Industry In A Changing World - Updated Sectoral Overview 2009“ (Die europäische Industrie in einer Welt im Wandel – Aktualisierter Sektorüberblick 2009) (SEC(2009)1111),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. September 2009 mit dem Titel „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“ (COM(2009)0512),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020: Innovationsunion“ (COM(2010)0546),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (COM(2010)0614),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 mit dem Titel „Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik“ (COM(2010)0642),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2011 mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – “Member States’ competitiveness performance and policies 2011„ (Die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten: Leistungsindikatoren und Politikansätze 2011)“ (COM(2011)0642),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. März 2012 über „Wesentliche Aspekte eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) 2014 bis 2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds“ (SWD(2012)0061),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 24. April 2012 über „Das Partnerschaftsprinzip bei der Umsetzung der Fonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt – Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft“ (SWD(2012)0106),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“ (COM(2012)0582),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 10. Oktober 2012 über den „European Competitiveness Report“ (Europäischer Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit) (SWD(2012)0299),

–  in Kenntnis der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Industrial Performance Scoreboard and Member States’ Competitiveness Performance and Policies“ (Scoreboard zur industriellen Leistung und Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten – Leistungsindikatoren und Politikansätze) (SWD(2012)0298),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 26. Mai 2010 zum Thema „Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes in der Stadterneuerung“(7),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (CCMI/083 - CESE 808/2011),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0145/2013),

A.  in der Erwägung, dass der Begriff „Industrie“ nicht klar definiert ist und eine große Vielzahl unterschiedlicher Sektoren einschließen kann;

B.  in der Erwägung, dass einer der ausschlaggebenden Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union auf internationaler Ebene zweifellos die Industrie ist, ohne die die EU keine derart wichtige Rolle im globalen Gleichgewicht der Wirtschaftsmächte einnehmen würde;

C.  in der Erwägung, dass der Industriesektor in der Wirtschaft der EU eine führende Rolle spielen könnte, da die Kommission schätzt, dass durch 100 in der Industrie geschaffene Arbeitsplätze zwischen 60 und 200 neue Arbeitsplätze in der restlichen Wirtschaft entstehen können; jedoch in der Erwägung, dass die industrielle Produktion im Zeitraum von 2008 bis 2011 von 20 % auf 16 % des Bruttoinlandprodukts der EU geschrumpft und die Beschäftigung um 11 % zurückgegangen ist;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission bestrebt ist, den Rückgang der industriellen Produktion in der EU umzukehren und diese bis zum Jahr 2020 von ihrem derzeitigen Niveau von 16 % des Bruttoinlandprodukts auf 20 % zurückzubringen; in der Erwägung, dass die Industrie der wichtigste Zielbereich von privaten und öffentlichen Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation ist;

E.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik bei der Bewältigung der strukturellen Herausforderungen, vor denen die Industrie in der Union steht, Unterstützung leisten und gleichzeitig dazu beitragen kann, die ehrgeizigen Ziele der Strategie „Europa 2020“ zu erreichen, einschließlich des Übergangs zu einer nachhaltigen, kohlenstoffarmen, energieeffizienten und inklusiven Wirtschaft, die Wachstum und Wissen fördert;

F.  in der Erwägung, dass viele ehemalige Industrieregionen in Europa mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, da sie lange Wachstumsperioden in der Vergangenheit, gefolgt von einem gravierenden wirtschaftlichen Rückgang in den letzten Jahren, erlebt haben;

G.  in der Erwägung, dass die Industriesektoren vieler Grenzregionen wie die Kohlenreviere, die Stahlstandorte oder die Textilindustrie, aufgrund ihrer gemeinsamen Merkmale und ihrer wechselseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit vor vergleichbare industrielle Herausforderungen gestellt werden;

H.  in der Erwägung, dass die Industriepolitik tendenziell eher auf die spezifischen alltäglichen Probleme der Industrie ausgerichtet ist und ihr starker Einfluss auf Regionen deshalb oft übersehen wird;

I.  in der Erwägung, dass die Forschung ergeben hat, dass die Umstrukturierung ehemaliger Industrieregionen einen umfassenden Ansatz erfordert, und dass administrative Hürden die Umsetzung behindern können;

J.  in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten, Regionen und Städte in der EU mit finanziellen Zwängen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass insbesondere Gebiete mit einer ehemaligen Industriestruktur oft nicht gut positioniert sind, um ausreichende Mittel für die Umstellung anzuziehen; in der Erwägung, dass EU-Mittel für Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen unerlässlich sind, um regionalpolitische und grenzübergreifende Ansätze zu unterstützen;

K.  in der Erwägung, dass die Städte wichtige Anreize für Innovation und nachhaltiges Wachstum bieten und ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen in ehemaligen Industriegebieten eine wichtige Funktion zukommt;

L.  in der Erwägung, dass neue und innovative integrierte Ansätze, die auch durch geeignete Rechtsrahmen und Strategien der intelligenten Spezialisierung begünstigt werden, erforderlich sind, um Regionen und Städten dabei zu helfen, ihr Innovationspotenzial zu nutzen und ihren Industriebestand auf neu entstehende Industrien und Dienstleistungen sowie globalisierte Märkte auszurichten;

M.  in der Erwägung, dass dem Potenzial der Kultur- und Kreativindustrie bei den diversen Maßnahmen zur Reindustrialisierung nicht genügend Rechnung getragen wird, obwohl sie ein bedeutendes Potenzial für Wachstum, Innovation und Beschäftigung bieten und einen Faktor der sozialen Kohäsion und ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der derzeitigen Rezession darstellen;

1.  verweist auf die Mittel, die im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Strukturfonds unter Nutzung der Finanzierungssysteme der Europäischen Investitionsbank und der nationalen, regionalen und kommunalen Politik für Wirtschaftsentwicklung bereitgestellt werden, um die Umstellung ehemaliger Industriegebiete und die Reindustrialisierung der in der Krise befindlichen Industriegebiete zu unterstützen, wobei eine moderne und nachhaltige Reindustrialisierung angestrebt wird; bedauert jedoch, dass diese Optionen nicht immer auf die realen regionenspezifischen Probleme abgestimmt sind, und dass die bereitgestellten Struktur- und Investitionsfondsmittel zu einem Zeitpunkt, zu dem die Industrie besonders schwer von der Krise getroffen ist, von den Mitgliedstaaten und Regionen nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden;

2.  verweist darauf, dass weitere Maßnahmen zur Unterstützung ehemaliger Industrieregionen, insbesondere monoindustrieller Regionen, ergriffen werden müssen, damit für diese Regionen erfolgreich neue Entwicklungsmöglichkeiten - besonders im Bereich der Kultur- und Kreativindustrie - gefunden werden können, und die Nutzung freier Flächen gefördert werden kann, was besonders für die Umstellung von Industriebrachen von großer Bedeutung sein kann;

3.  fordert stärker integrierte und systematische Ansätze für die industrielle Erneuerung und die regionale Entwicklung sowie mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen auf EU-Ebene sowie auf nationaler, regionaler, interregionaler und grenzübergreifender Ebene, damit gewährleistet ist, dass das Potenzial der europäischen Industrie genutzt wird; betont, dass es notwendig ist, Wirtschaftszonen von regionaler Relevanz und Hochtechnologie-Industrieparks zu schaffen, die auf öffentlich-privaten Partnerschaften beruhen, und durch die Anwendung moderner Technologien zu einem verbesserten Einsatz menschlicher und wirtschaftlicher Ressourcen auf lokaler und regionaler Ebene beizutragen;

4.  betont, dass der Erfolg einer derartigen industriellen Erneuerung, zusammen mit der regionalen Entwicklung, vom Bestehen wirksamer politischer Maßnahmen in Bereichen wie Kohäsionspolitik, wirtschaftliche Steuerung, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation, Energie, digitale Agenda, nachhaltige Entwicklung, Kultur- und Kreativsektor, neue Qualifikationen und Arbeitsplätze usw. abhängen wird;

5.  ist der Ansicht, dass die größten Herausforderungen für ehemalige Industrieregionen in Folgendem bestehen:

   der physischen Regeneration von Flächen;
   der Erneuerung von Gebäuden und sozialer Infrastruktur;
   der Erneuerung von Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse neuer Industrien ausgerichtet ist;
   der Schaffung von Breitbandinfrastrukturen, die zur Attraktivität einer Region beitragen;
   - Umschulungsmaßnahmen für erwerbslose Arbeiter und Bemühungen um lebenslanges Lernen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, wobei der Schwerpunkt auf eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Technik, insbesondere für junge Menschen, gelegt werden sollte;
   der Förderung von grenzüberschreitender Beschäftigung, Innovation, Umweltsanierung und Strategien zur Erhöhung der Attraktivität der Regionen;
   der Förderung unternehmerischer Initiativen mit auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnittenen Beschäftigungsstrategien der Union und Anpassung sozialer Fertigkeiten, Qualifikationen und unternehmerischer Initiativen an die neuen, aus den wirtschaftlichen, technologischen, beruflichen und umweltbezogenen Herausforderungen resultierenden Bedürfnisse;
   der nachhaltigen Sanierung der betroffenen Gebiete, wobei, wann immer es möglich ist, die Einbeziehung von Grünflächen gewährleistet werden sollte;
   der Umstellung bzw . Erneuerung der Wirtschaftsgrundlage und der Investitionsbedingungen;
   der Suche nach Lösungen für ökologierelevante Probleme;
   den finanziellen Hürden und dem Mangel an direkten Finanzierungsmöglichkeiten;
   im Aufbau intelligenter Spezialisierungslösungen für die industrielle Erneuerung und wirtschaftliche Diversifizierung;

6.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Maßnahmen zum Schutz von Boden, Wasser, Luftqualität sowie zum Erhalt der regionalen und lokalen biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen und zur Sanierung von Boden und Wasser Kernpunkt der Strategien für Industriegebiete sein sollten, damit keine umweltschädlichen Stoffe mehr in die Umwelt gelangen;

7.  hält es für wichtig, dass bei den Strategien für Industriegebiete in Bezug auf mögliche nachhaltige Verkehrsträger zu und aus diesen Gebieten ein integrierter schwerpunktmäßiger Ansatz verfolgt wird, auch was Rohstoffe und Waren und Arbeitnehmer sowie die notwendigen vorhandenen oder geplanten Infrastrukturen betrifft, und dass ein solcher schwerpunktmäßiger Ansatz dazu beitragen kann, die Umweltbelastung in Industriegebieten und in städtischen Gebieten zu verringern, und dass gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse der Kommunen befriedigt werden und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen und das Kapital erhalten bleiben und ein positiver Beitrag zur menschlichen Gesundheit geleistet wird;

8.  ist der Auffassung, dass sich die regionalen Ungleichheiten infolge des Erweiterungsprozesses der EU verstärkt haben und sich daher die Aufmerksamkeit und das öffentliche Bewusstsein von den ehemaligen Industrieregionen – denen es an ausreichenden Investitionsmöglichkeiten für konkrete regionale Entwicklungsstrategien mangelt – wegbewegt haben;

9.  fordert die Kommission auf, die gegenwärtige Situation der ehemaligen Industrieregionen zu beurteilen, ihre größten Herausforderungen zu ermitteln sowie Informationen und Orientierungshilfen für diese Regionen bereitzustellen, um auf demokratischem Weg auf der Basis einer breit angelegten Partnerschaft regionale Strategien zu entwickeln, die dazu beitragen können, die Perspektiven dieser Regionen mit Blick auf ein nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage ihres endogenen Potenzials zu verbessern;

10.  betont, dass die Stärkung der industriellen Basis der Wirtschaft erforderlich ist, um das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzubringen und die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele und Vorgaben zu erreichen, und dass mit der Industrie verbundene Güter und Werte wie das kulturelle, historische und architektonische Erbe und das in ehemaligen Industrieregionen verfügbare Know-how eine unersetzliche Grundlage hierfür bilden können und deshalb erhalten und an die neuen Bedürfnisse angepasst werden sollten;

11.  stellt fest, dass viele ehemalige Industriegebiete erhebliche Möglichkeiten für eine bessere Energieeffizienz bieten, wenn dort moderne Technologien und Baunormen angewandt werden, und dass dies sowohl der Wirtschaft in diesen Regionen als auch der Umwelt zugute kommen wird;

12.  weist erneut darauf hin, dass ehemalige Industrieregionen, die versucht haben, neue Möglichkeiten für regionales Wachstum zu erkunden, sehr erfolgreich waren, wenn sie ihre Strategien an ihren früheren Merkmalen, ihren territorialen Vorteilen, ihrem industriellen Erbe sowie ihren Erfahrungen und Fähigkeiten ausgerichtet haben;

13.  weist darauf hin, dass städtische Gebiete bei Innovation und nachhaltigem Wachstum eine bedeutende Rolle spielen, und dass Umstellungsmaßnahmen nicht erfolgreich sein können, wenn nicht ausreichend in diesen Bereich investiert wird, da die Ziele der EU ohne Maßnahmen für Gebäude und Stadtverkehr nicht verwirklicht werden können;

14.  ist der Auffassung, dass der Niedergang der meisten ehemaligen Industrieregionen zum Teil auf die Abhängigkeit von Monostrukturen zurückzuführen ist; ist der Ansicht, dass es kontraproduktiv ist, eine Wirtschaft allein auf Monostrukturen zu gründen, und dass eine diversifizierte Wirtschaft als Grundlage für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen von höchster Bedeutung ist;

15.  fordert die Kommission auf, politische Konzepte und Instrumente zu entwickeln, durch die der Kohäsionsfonds und die Strukturfonds mit industriepolitischen Ansätzen verbunden werden, um den Strukturwandel von ehemaligen Industrieregionen hin zu modernen Industrieregionen zu unterstützen;

16.  vertritt die Auffassung, dass regionale Strategien für die Industrie auf einem integrierten Ansatz beruhen müssen, der auch die Komponenten Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung umfasst, damit die Wachstumsbranchen gefördert werden, in denen auf lokaler und regionaler Ebene zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden können, besonders für junge Menschen, etwa in innovativen KMU im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME); betont die besondere Rolle, die den Städten bei der Entwicklung regionaler Strategien für Industriegebiete zukommt; ist überzeugt, dass die Städte zur Verwirklichung eines intelligenten Wachstums von wesentlicher Bedeutung sind; weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass insbesondere Städte mit einem ehemaligen Industriegebiet ein enormes Potenzial bieten, das die EU voll ausschöpfen sollte; fordert die Kommission auf, den Dialog mit den betroffenen Städten zu intensivieren, damit die Städte als direkte Partner der EU einen höheren Stellenwert erhalten;

17.  weist darauf hin, dass die Regionen insbesondere mithilfe einer Unterstützung für energieeffiziente Gebäuderenovierung besser in der Lage sein dürften, die Kohlendioxidemissionen zu senken, vor Ort Arbeitsplätze zu schaffen und die Heizkostenrechnungen für die Verbraucher zu reduzieren;

18.  fordert die Kommission auf, Synergien zwischen der Kohäsions- und Industriepolitik zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum zu fördern und die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte dabei zu unterstützen, eine Grundlage für regionale Entwicklungsstrategien für die Industrie zu finden;

19.  ist der Ansicht, dass es kein vorgefertigtes Konzept für regionale Strategien für Industriegebiete in der EU als Ganzes gibt und dass sich der lokale und regionale Ansatz am besten für die Entwicklung regionaler Strategien eignet; fordert die Kommission auf, regionale Wirtschaftsforschung im Rahmen von Horizont 2020 zu unterstützen, wodurch es möglich wird, regional angepasste Strategien für weitere ehemalige Industrieregionen zu entwickeln;

20.  hebt hervor, dass die Charakteristiken der Regionen berücksichtigt werden müssen, wenn regionale Entwicklungsstrategien geplant werden; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Bottom up-Initiativen zur Unterstützung der lokalen Entwicklung für die städtischen Gebiete gefördert werden sollten, nach dem Beispiel der Bottom-up-Konzepte für Entwicklungsstrategien für ländliche Gebiete (LEADER);

21.  fordert die Kommission auf, die Erfahrungen städtischer Gebiete in der Vergangenheit, wie z. B. Manchester im Vereinigten Königreich, Lille in Frankreich, Essen und das Ruhrgebiet in Deutschland sowie Bilbao in Spanien, wo EU-Mittel zur Umstellung und Umstrukturierung ehemaliger Industrieregionen beitrugen, zu nutzen, um künftige Strategien für weitere Regionen in der EU zu entwickeln;

22.  begrüßt die positiven Auswirkungen infolge der Erteilung des Labels „Europäische Kulturhauptstadt“ an Städte und Ballungsgebiete, die in der Vergangenheit vom Niedergang ihrer Industrien betroffen waren, wie Glasgow oder Lille, und hebt hervor, welch eine wichtige Katalysatorfunktion Kultur und kreative Tätigkeit für einen städtischen Aufschwung und für die Attraktivität einer Region haben;

23.  betont, dass die nachhaltige Erneuerung ehemaliger Industrieregionen Jahrzehnte dauert und sehr kostspielig ist, wobei die administrativen und finanziellen Kapazitäten der lokalen öffentlichen Stellen meist nicht ausreichen; hält es in diesem Zusammenhang für notwendig, die technische Hilfe für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und öffentlichen Organe auszubauen;

24.  hebt hervor, dass das neue Instrument für „integrierte territoriale Investitionen“, das in Artikel 99 des Vorschlags für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den neuen Finanzierungszeitraum 2014–2020 vorgeschlagen wird, eine Möglichkeit darstellen könnte, regionale Strategien über administrative Grenzen hinaus zu entwickeln;

25.  fordert die Mitgliedstaaten auf, übermäßig komplizierte Vorschriften für die Empfänger der Mittel zu vermeiden; verweist erneut darauf, dass, wenn es EU-Vorschriften gibt, einzelstaatliche Vorschriften entfallen können, damit doppelte oder widersprüchliche Regelungen vermieden werden;

26.  fordert die Kommission auf, die Industrieparks und die bestehenden Gebiete wirtschaftlicher Tätigkeit vor Ort in einer elektronischen Datenbank zu erfassen, um die am meisten bewährten Verfahren, die auch in anderen Regionen zum Einsatz kommen können, und deren langfristige Wechselwirkung mit lokalen und regionalen Entwicklungsstrategien zu ermitteln und Orientierungshilfen für die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung des Umstellungsprozesses bereitzustellen;

27.  vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung von unternehmerischem Denken unter den Jugendlichen stärker gefördert werden muss, indem ihnen Zugang zu Fördermitteln der EU und Beratung in unternehmerischen Fragen gewährt wird;

28.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass ehemalige Industrieregionen in vollem Umfang von nationalen und europäischen Mitteln profitieren können, damit die EU eine „neue industrielle Revolution“ in Gang bringen kann;

29.  betont die Notwendigkeit der stärkeren Konzentration der kohäsionspolitischen Unterstützung auf die industrielle Umstellung in den Regionen in den folgenden Bereichen: Unternehmensinnovation und Investitionen, soziale Eingliederung, integrierte Ansätze bei der Stadtentwicklung und städtische Erneuerung;

30.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Regionen bei der Beteiligung an der Strategie der „intelligenten Spezialisierung“ zu unterstützen; verweist erneut darauf, dass die Regionen angepasste Strategien für eine nachhaltige Entwicklung benötigen, um erfolgreich zu sein; stellt fest, dass die lokalen öffentlichen Stellen in vielen Fällen ohne die Unterstützung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten sich nicht die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen aneignen können;

31.  erachtet es als notwendig, Industriegebiete zu schaffen, die die Entwicklung der Städte vorantreiben; ist der Ansicht, dass größeres Gewicht auf Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Innovation und Lehre gelegt werden sollte und erinnert an die kreative Rolle, die den Universitäten in diesem Zusammenhang zukommt; spricht sich für die Schaffung von Netzwerken für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum auf regionaler Ebene aus, um Anreize für eine zunehmende Verknüpfung zwischen Universitäten, Unternehmen und Wissenszentren zu schaffen und damit die Entstehung neuer Industriezweige zu fördern, um zur Entwicklung von Strategien für eine sektorspezifische Spezialisierung beizutragen und die Bildung von Industrieclustern voranzutreiben; fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, bei der Zuweisung von Hilfen für die betreffenden Wirtschaftsakteure auf mehr Transparenz zu achten;

32.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 161 E vom 31.5.2001, S. 104.
(2) ABl. C 161 E vom 31.5.2001, S. 120.
(3) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 41.
(4) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 41.
(5) ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 39.
(6) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 131.
(7) ABl. C 21 vom 21.1.2011, S. 1.

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