Parlamentarische Anfrage - E-7658/2010Parlamentarische Anfrage
E-7658/2010

Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-7658/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Rebecca Harms (Verts/ALE)

Bereits 2008 berief die Kommission eine Expertengruppe zur Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung ein. Im September 2010 soll die Kommission dem Europäischen Parlament eine Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG[1]) vorlegen.

1. Ist der Kommission bekannt, dass Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände die Vorratsdatenspeicherung ablehnen?

2. Liegen der Kommission Erkenntnisse vor, inwiefern sich die Kriminalitäts- oder Aufklärungsrate in Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung statistisch signifikant von der Kriminalitäts- oder Aufklärungsrate in Staaten unterscheidet, welche die Richtlinie 2006/24/EG umgesetzt haben?

3. Ist die Kommission der Auffassung, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Marper-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 4.12.2008 vereinbar ist
(http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=843941&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649)?

4. Der rumänische Verfassungsgerichtshof entschied 2009, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist
(http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/342/1/lang,de/#Urteil). Welche Schlüsse zieht die Kommission aus diesem Urteil?

5. Wird die Kommission vorschlagen, die Richtlinie 2006/24/EG als freiwillige Maßnahme auszugestalten, so dass sich Mitgliedstaaten gegen eine Vorratsdatenspeicherung entscheiden („Opt-out-Recht“) und sie die Kommunikationsfreiheit ihrer Bürger wieder voll garantieren können? Wenn nein, warum nicht?

ABl. C 243 E vom 20/08/2011