EUROPÄISCHER RAT (SANTA MARIA DA FEIRA)
19. UND 20. JUNI 2000

SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES

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1. Der Europäische Rat ist am 19. und 20. Juni in Santa Maria da Feira zusammengetreten. Zu Beginn der Beratungen hatte der Europäische Rat mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Nicole Fontaine, einen Meinungsaustausch über die Hauptdiskussionsthemen.

I. VORBEREITUNG DER ZUKUNFT

2. Vor dem Hintergrund der erneuten öffentlichen Diskussionen über die Zukunft der Europäischen Union und des verstärkten Interesses an dieser Frage hat der Europäische Rat eine Reihe wichtiger Schritte unternommen, um den Herausforderungen der nächsten Zukunft gerecht zu werden.

A. Regierungskonferenz über die institutionelle Reform

3. Der Europäische Rat nimmt den Bericht des Vorsitzes über die Regierungskonferenz zur Kenntnis und begrüßt ihn. Der Bericht des Vorsitzes zeigt die erheblichen Fortschritte auf, die die Konferenz bei der Prüfung der Vertragsänderungen erzielt hat, die sicherstellen sollen, daß die Union auch nach der Erweiterung über ordnungsgemäß funktionierende, effiziente und legitimierte Institutionen verfügt. Der Europäische Rat ist insbesondere der Ansicht, daß die in den Vertrag von Amsterdam aufgenommenen Bestimmungen über die verstärkte Zusammenarbeit Teil der künftigen Arbeit der Konferenz sein sollten, wobei der in einer erweiterten Union erforderlichen Kohärenz und Solidarität Rechnung zu tragen ist. Die Konferenz kann auf solider Grundlage voranschreiten, so daß im Dezember entsprechend dem vom Europäischen Rat in Köln und Helsinki festgelegten Zeitplan ein umfassendes Einvernehmen erzielt werden kann.

B. Charta der Grundrechte

4. Der Europäische Rat sprach Herrn Roman Herzog sein aufrichtiges Beileid aus und dankte ihm für seinen unschätzbaren persönlichen Beitrag zur Arbeit des Konvents. Herr Ignacio Mendez de Vigo, der stellvertretende Vorsitzende des mit der Erstellung des Entwurfs einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union beauftragten Konvents, unterrichtete den Europäischen Rat über die laufenden Arbeiten.

5. Der Konvent wird aufgefordert, seine Arbeit entsprechend dem im Mandat des Europäischen Rates (Köln) festgelegten Zeitplan fortzusetzen, so daß vor der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2000 ein Entwurfsdokument vorgelegt werden kann.

C. Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

6. Der Europäische Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, eine Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufzubauen, die geeignet ist, das außenpolitische Handeln der Union zu stärken, indem unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen eine militärische sowie eine nichtmilitärische Fähigkeit zur Krisenbewältigung entwickelt wird.

7. Der Europäische Rat begrüßt den vom Rat gebilligten Bericht des Vorsitzes über die Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die dazugehörigen Dokumente ( s. Anlage I). Bei der Erfüllung des Mandats von Helsinki in bezug auf die militärischen und die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung sind zufriedenstellende Fortschritte erzielt worden. In diesem Zusammenhang nimmt der Europäische Rat zur Kenntnis, daß das Politische und Sicherheitspolitische Interimskomitee und die militärischen Interimsgremien, die in Helsinki geschaffen wurden, sich mehr und mehr entwickeln.

8. Der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten kommt im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin zentrale Bedeutung zu. Der Europäische Rat ist entschlossen, das Planziel im Jahr 2003, wie in Helsinki vereinbart, zu erreichen. In diesem Zusammenhang richtet er seine Erwartungen auf die Beitragskonferenz, die zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr stattfinden soll und auf der die Mitgliedstaaten erste Zusagen machen werden, sowie auf die Schaffung eines Überprüfungsmechanismus, anhand dessen die Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele gemessen werden können. Die erforderliche Transparenz und der Dialog zwischen der Union und der NATO werden sichergestellt, und zu den Anforderungen im Hinblick auf die Fähigkeitsziele wird auf das einschlägige Fachwissen der NATO zurückgegriffen.

9. Es sind Grundsätze und Modalitäten für Regelungen ermittelt worden, nach denen die nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitglieder und andere Länder, die sich um einen Beitritt zur EU bewerben, zur militärischen Krisenbewältigung beitragen können. Außerdem sind Grundsätze für Konsultationen mit der NATO über militärische Fragen und Modalitäten für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der NATO in vier Bereichen ermittelt worden, darunter Sicherheitsfragen, Fähigkeitsziele, Modalitäten für den Rückgriff der EU auf Mittel der NATO und Festlegung von Dauervereinbarungen für Konsultationen.

10. Alle Partnerdrittländer sind eingelanden, zur Verbesserung der europäischen Fähigkeiten beizutragen. Der Europäische Rat begrüßt die Angebote der Türkei, Norwegens, Polens und der Tschechischen Republik, durch die das Spektrum der für EU-geführte Operationen verfügbaren Fähigkeiten erweitert wird.

11. Der Europäische Rat begrüßt die Tatsache, daß der Ausschuß für die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung eingesetzt wurde und bereits seine erste Sitzung abgehalten hat und daß prioritäre Bereiche für die Zielsetzungen bei den nichtmilitärischen Aspekten der Krisenbewältigung und spezifische Ziele für das Potential im Bereich der nichtmilitärischen Polizeikräfte ermittelt wurden. Die Mitgliedstaaten haben diesbezüglich zugesagt, daß sie bis 2003 in der Lage sein werden, im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit bis zu 5.000 Polizeibeamte für internationale Missionen im gesamten Spektrum von Konfliktpräventions- und Krisenbewältigungsoperationen bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten haben außerdem zugesagt, dafür zu sorgen, daß sie innerhalb von 30 Tagen bis zu 1.000 Polizeibeamte bestimmen und einsetzen können. Der Europäische Rat begrüßt ferner die Bereitschaft der Kommission, im Rahmen ihrer Tätigkeitsbereiche zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung beizutragen.

12. Der Europäische Rat bekräftigt die Entschlossenheit der Union, bei ihrem Konzept zur Konfliktprävention und Krisenbewältigung ihrer Verantwortung in bezug auf die Petersberg-Aufgaben in vollem Umfang - wie in Helsinki beschrieben - nachzukommen. Er fordert den kommenden Vorsitz auf, die Arbeit entsprechend den im Bericht des Vorsitzes erwähnten Mandaten zusammen mit dem Generalsekretär/Hohen Vertreter im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) voranzutreiben und dem Europäischen Rat in Nizza einen umfassenden Bericht des Vorsitzes vorzulegen. Die ständigen politischen und militärischen Strukturen sollten nach Nizza so bald wie möglich eingerichtet werden.

D. Erweiterung

13. Der Europäische Rat bekräftigt, daß der Erweiterungsprozeß für die Union Priorität hat, und nimmt mit Befriedigung die erheblichen Fortschritte zur Kenntnis, die seit der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki erzielt wurden ( s. Anlage II). Er begrüßt insbesondere die Tatsache, daß mit Malta, Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen und Bulgarien Beitrittsverhandlungen aufgenommen und bereits erste konkrete Ergebnisse erzielt wurden. Nach Auffassung des Europäischen Rates sollte es möglich sein, mit den am weitesten fortgeschrittenen dieser Beitrittsländer möglichst bald im Laufe des Jahres 2001 in allen Bereichen des Besitzstands Verhandlungen zu eröffnen.

14. Der Europäische Rat begrüßt außerdem, daß in allen Bereichen des Besitzstands, mit Ausnahme der Frage der Institutionen, inzwischen die Verhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien eröffnet worden sind. Er nimmt ferner zur Kenntnis, daß in mehreren Bereichen, in denen bereits Verhandlungen geführt werden, beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind.

15. Der Europäische Rat bekräftigt, daß die Union entschlossen ist, die Dynamik des Beitrittsprozesses zu wahren. Alle Beitrittsländer werden weiterhin für sich genommen beurteilt. Entsprechend dem Grundsatz der Differenzierung haben die Beitrittsländer die Möglichkeit, die Länder, mit denen die Verhandlungen schon früher begonnen haben, einzuholen.

16. Der Europäische Rat weist darauf hin, daß neben der Notwendigkeit, Lösungen für die Fragen zu finden, über die verhandelt wird, Fortschritte in den Verhandlungen davon abhängen, daß die beitrittswilligen Staaten den Besitzstand in ihr innerstaatliches Recht übernehmen und daß sie insbesondere in der Lage sind, ihn wirksam umzusetzen und anzuwenden. Auch wenn hierbei schon Fortschritte zu verzeichnen sind, sind die Beitrittskandidaten doch aufgerufen, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um ihre internen Reformen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau ihrer Verwaltungs- und Justizstrukturen, fortzusetzen. Die Union wird die Leistungen der Beitrittskandidaten genau verfolgen. Zu diesem Zweck wird die Kommission ersucht, dem Rat über ihre Erkenntnisse Bericht zu erstatten. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung in Nizza eine Bestandsaufnahme der Fortschritte im Hinblick auf die Erweiterung vornehmen und prüfen, wie der Beitrittsprozeß weiter vorangebracht werden kann.

17. Was die Türkei anbelangt, so nimmt der Europäische Rat die Initiativen zur Kenntnis, die dieses beitrittswillige Land ergreift, um die Beitrittskriterien zu erfüllen. In Einklang mit den Schlußfolgerungen von Helsinki erwartet der Europäische Rat konkrete Fortschritte insbesondere in den Fragen der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des Gerichtssystems. Die Kommission sollte dem Rat über die Fortschritte bei der Vorbereitung der analytischen Prüfung des Besitzstands mit der Türkei Bericht erstatten. Die Kommission wird außerdem gebeten, auf dieser Grundlage so bald wie möglich Vorschläge für einen einheitlichen finanziellen Rahmen für die Unterstützung der Türkei und für die Beitrittspartnerschaft vorzulegen.

18. Der Europäische Rat weist darauf hin, wie wichtig es ist, eine kontinuierliche Unterstützung für die Erweiterung zu gewährleisten, und daß es zu diesem Zweck erforderlich ist, die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten wie auch in den Beitrittsländern in geeigneter Weise zu informieren.

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II. BESCHÄFTIGUNG, WIRTSCHAFTSREFORMEN UND SOZIALER ZUSAMMENHALT - MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN LISSABON

19. Die in Lissabon festgelegte Strategie, deren Durchführung nunmehr in vollem Gange ist, dient als Grundlage für alle Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Beschäftigungsförderung, Innovation, Wirtschaftsreformen und sozialer Zusammenhalt. In allen von der Strategie erfaßten Bereichen wurden bereits nennenswerte Fortschritte erzielt.

20. Das Forum auf hoher Ebene, in dem die Sozialpartner, die Organe der Union, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank versammelt sind, ist am 15. Juni in Brüssel zusammengetreten. Es bestätigte, daß ein hohes Maß an Einvernehmen über die Strategie von Lissabon herrscht, benannte die möglichen Beiträge der verschiedenen Akteure in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen und zeigte auf, wie wichtig eine breit angelegte politische Debatte sowie Abstimmung und Dialog im sozialen Bereich sind. Insbesondere begrüßt der Europäische Rat die Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner, in der eine konstruktive Haltung zur Teilzeitarbeit, zur Telearbeit, zur lebenslangen Weiterbildung und zu Bestimmungen für eine gemeinsame Beobachtung des industriellen Wandlungsprozesses zum Ausdruck kommt.

21. Der Impuls für die Durchführung der Strategie muß aufrechterhalten werden; hierzu werden die nächsten vorrangigen Schritte festgelegt, die nachstehend skizziert sind.

A. Vorbereitung des Übergangs zu einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und wissensbasierten Wirtschaft

Der "e-Europe"-Aktionsplan

22. Der Europäische Rat billigt den umfassenden "e-Europe"-Aktionsplan 2002 und fordert die Organe, die Mitgliedstaaten und alle anderen Beteiligten auf, seine vollständige Durchführung bis 2002 sicherzustellen und langfristige Perspektiven für eine wissensbasierte Wirtschaft zu entwickeln, die dazu beitragen, daß die gesellschaftliche Integration mittels der Informationstechnologien gefördert und die digitale Kluft überwunden wird. Als kurzfristige Priorität sollten die notwendigen Schritte unternommen werden, um die Kosten für den Zugang zum Internet durch eine Entflechtung auf der Ebene der Teilnehmeranschlüsse zu senken. Die Kommission sollte dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza sowie danach regelmäßig über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans Bericht erstatten. Der Europäische Rat weist noch einmal auf die strategische Bedeutung des Galileo-Projekts sowie einer Beschlußfassung in dieser Sache bis Ende 2000 hin.

Schaffung eines Europäischen Forschungsraums

23. Der Europäische Rat begrüßt die Entschließung des Rates (Forschung) und die darin enthaltene Verpflichtung, zügig einen "Europäischen Forschungsraum" zu entwickeln, wozu insbesondere die Aufstellung von Kriterien für ein Benchmarking der Forschungspolitiken, die Festlegung der Stufen und Fristen für die Kartierung der herausragenden Wissenschafts- und Technologiezentren in Europa bis 2001, die Vernetzung der einzelstaatlichen und der europäischen Forschungsprogramme untereinander sowie Initiativen zur Herstellung von Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen den einzelstaatlichen elektronischen Forschungsnetzen gehören. Im Anschluß an die Schlußfolgerungen des letzten Gipfeltreffens zwischen den USA und der EU wird die Kommission aufgefordert, den Dialog mit den amerikanischen Behörden im Hinblick auf die Einrichtung einer dauerhaften und ausgewogenen transatlantischen Breitbandverbindung zwischen europäischen und amerikanischen Forschungs- und Ausbildungszentren aktiv fortzusetzen.

Europäische Charta für Kleinunternehmen und neuer Rahmen für die Unternehmenspolitik

24. Der Europäische Rat begrüßt die kürzlich verabschiedete Charta für Kleinunternehmen ( siehe Anlage III) und hebt die Bedeutung der kleinen Unternehmen und der Kleinunternehmer für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Union hervor. Er fordert ihre vollständige Umsetzung als Teil des umfassenden Rahmens für die Unternehmenspolitik, der derzeit ausgearbeitet wird. Dieser umfassende Rahmen schreitet auf der Grundlage des von der Kommission vorgeschlagenen Arbeitsprogramms für die Unternehmenspolitik 2000 - 2005, der Vorschläge für die Bewertung (Benchmarking) der Unternehmenspolitik sowie des vorgeschlagenen Mehrjahresprogramms zur Förderung von Unternehmen und unternehmerischer Initiative 2001 - 2005 voran. Die ersten Ergebnisse dieser Arbeiten müssen bis Ende 2000 vorliegen.

Vollendung des Binnenmarktes

25. Der Europäische Rat billigt die allgemeine Ausrichtung der Mitteilung der Kommission zur Überprüfung der Binnenmarktstrategie als nützliche Grundlage für die Arbeitsplanung. Für die Weiterentwicklung des Binnenmarkts ist ein kohärenter Rahmen erforderlich, wozu die künftigen Überprüfungen der Strategie der Kommission mit dem Wirtschaftsreformprozeß von Cardiff abzustimmen sind, so daß auf den Frühjahrstagungen des Europäischen Rates die Fortschritte in vollem Umfang bewertet werden können.

26. Zur Vollendung des Binnenmarktes wurden bereits wichtige Schritte unternommen. So wurden

  • die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr angenommen und Einigung über eine Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte erzielt;
  • innerhalb des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen politisches Einvernehmen über die gemeinsamen Standpunkte in bezug auf Übernahmeangebote, die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und von Versicherungsunternehmen erzielt sowie soeben die Richtlinie über elektronisches Geld angenommen;
  • von der Kommission Vorschläge zur Neuregelung des öffentlichen Beschaffungswesens und für die nächste Stufe der Liberalisierung der Postdienste vorgelegt; die Kommission wird in Kürze weitere Vorschläge für eine Reform des Bereichs Telekommunikation sowie für ein Gemeinschaftspatent und das Gebrauchsmuster unterbreiten.

27. In anderen Bereichen müssen die Arbeiten nun vorangetrieben werden. Die Kommission wird daher

  • aufgefordert, bis März 2001 gemäß der Strategie von Lissabon einen Bericht über die Entwicklung der Energiemärkte vorzulegen;
  • aufgerufen, die Beratungen im Rahmen der hochrangigen Gruppe für einen einheitlichen europäischen Luftraum fortzusetzen, damit im ersten Halbjahr 2001 ein Abschlußbericht im Hinblick auf die Unterbreitung geeigneter Vorschläge vorgelegt werden kann.

28. Der Europäische Rat betonte, daß die Anliegen und die Bedeutung der gemeinwohlorientierten öffentlichen Leistungen in einem dynamischen Binnenmarkt mit berücksichtigt werden müssen. In diesem Zusammenhang forderte er die Kommission erneut auf, eine aktualisierte Fassung ihrer Mitteilung über gemeinwohlorientierte öffentliche Leistungen aus dem Jahre 1996 vorzulegen. Er erwartet, daß diese aktualisierte Mitteilung ihm spätestens auf seiner nächsten Tagung in Biarritz unterbreitet wird.

29. Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, ihre Beratungen über die Geldwäsche-Richtlinie und die OGAW-Richtlinie zu beschleunigen. Die Kommission wird dringend gebeten, Vorschläge für eine einzige, gemeinschaftsweite Zulassung für Emittenten (Prospekt-Richtlinie), für eine neue Strategie im Bereich des Rechnungswesens zum besseren Vergleich der Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen und für Maßnahmen zur Förderung des Vertrauens der Verbraucher in die Finanzdienstleistungen, einschließlich des Fernabsatzes und des elektronischen Geschäftsverkehrs vorzulegen.

30. Der Europäische Rat begrüßt die rasche Durchführung der Initiative "Innovation 2000" durch die Europäische Investitionsbank und deren Beitrag zum Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft und zum sozialen Zusammenhalt. Er fordert die Bank auf, ihre Bemühungen in Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Regierungsstellen, dem Finanzsektor und der Kommission fortzusetzen.

31. Der Europäische Rat unterstreicht die Rolle der öffentlichen Verwaltungen, der Verwaltungstätigkeit und besserer Rechtsvorschriften für die Wettbewerbsfähigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten, die so auch zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Europäische Rat ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, Qualität und Leistungsfähigkeit ihrer öffentlichen Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen, damit ein europäisches Benchmarking- und Best-Practices-System festgelegt werden kann.

B. Modernisierung des Europäischen Sozialmodells durch Investitionen in die Menschen und Aufbau eines aktiven Wohlfahrtsstaates

Bildung und Ausbildung für das Leben und Arbeiten in der Wissensgesellschaft

32. Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission über das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln und billigt die Leitlinien des Rates zu den künftigen Herausforderungen und Zielen für die Bildungssysteme in der Lerngesellschaft. Diese Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausarbeitung des umfassenden Berichts zur Bildung, der dem Europäischen Rat im Frühjahr 2001 vorzulegen ist, sowie eine Methode, wie sich der Beitrag der Bildungspolitik zu dem in Luxemburg eingeleiteten Prozeß verbessern läßt.

33. Die lebenslange Weiterbildung ist ein ganz wesentliches Mittel, um gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Zusammenhalt und die Beschäftigung weiterzuentwickeln. Die Mitgliedstaaten, der Rat und die Kommission werden aufgefordert, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen kohärente Strategien und praktische Maßnahmen zu erarbeiten, um die lebenslange Weiterbildung für alle zu ermöglichen, die Einbeziehung der Sozialpartner zu fördern, sämtliche Möglichkeiten öffentlicher und privater Finanzierung auszuschöpfen und mehr Menschen im Rahmen einer Strategie der lebenslangen Weiterbildung Zugang zu den Hochschulen zu verschaffen.

Weiterer Ausbau der aktiven Beschäftigungspolitik

34. Die Beschäftigungsaussichten in der Union haben sich wesentlich verbessert. Bemühungen um eine weitere Verstärkung der europäischen Beschäftigungsstrategie im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Luxemburg-Prozesses sollten die Grundlage für die Überprüfung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2001 bilden. In diesem Zusammenhang werden die Sozialpartner aufgefordert, bei der Festlegung, Durchführung und Bewertung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, die von ihrer Mitwirkung abhängen, eine stärkere Rolle zu übernehmen und sich dabei insbesondere auf die Modernisierung der Arbeitsorganisation, die lebenslange Weiterbildung und die Erhöhung der Beschäftigungsquote, insbesondere der Frauen, zu konzentrieren.

Modernisierung des Sozialschutzes, Förderung der sozialen Integration

35. In diesem Bereich ist bereits eine Reihe von Prioritäten festgelegt worden:

  • Was die weitere Entwicklung des Sozialschutzes betrifft, so sollte besondere Aufmerksamkeit der langfristigen Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme gewidmet werden; dazu sollten zwei Aktionslinien festgelegt werden, die die Möglichkeit geben, zum einen künftige Entwicklungen besser vorauszusagen und zum anderen gründliche Kenntnisse über jüngst erfolgte, aktuelle oder erwartete Anstrengungen zur Reform der einzelstaatlichen Rentensysteme zu erlangen.
  • Zur Förderung der sozialen Integration sollte ein Rahmen mit geeigneten Zielvorgaben festgelegt werden, mit dessen Hilfe die Auswirkungen der sozialpolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten bewertet werden können, und es sollten Indikatoren festgelegt werden, die als gemeinsame Bezugswerte bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und bei der Beseitigung der Armut dienen können.

36. Der vor kurzem eingesetzte Sozialschutzausschuß wird dabei helfen können, die weitere Entwicklung und systematische Überwachung der Arbeiten in diesen Fragen auf Gemeinschaftsebene zu verbessern; dazu werden auch regelmäßige Aussprachen über diese Fragen und die Zusammenarbeit im Rahmen eines offenen Koordinierungsverfahrens beitragen, zu der die Mitgliedstaaten aufgefordert sind und bei der sich einzelstaatliche Aktionspläne mit einem Gemeinschaftsprogramm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu verbinden hätten. Was diese Zusammenarbeit betrifft, so wird der Rat aufgefordert, den jüngsten Vorschlag der Kommission für dieses Programm rasch anzunehmen. Auch sollte eine angemessene Beteiligung der Sozialpartner an den laufenden Arbeiten ausgebaut werden. In den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon wurde insbesondere an das soziale Verantwortungsgefühl der Unternehmerschaft appelliert. Der Europäische Rat vermerkt mit Befriedigung, daß dieser Appell bereits befolgt wird und begrüßt, daß der Prozeß zur Einrichtung eines Netzes für einen europaweiten Dialog über die Möglichkeiten, die Unternehmerschaft zu mehr sozialem Verantwortungsgefühl anzuhalten, angestoßen wurde. Der Europäische Rat stellt mit Genugtuung fest, daß der Rat vor kurzem politisches Einvernehmen über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft erzielt hat.

Europäische Sozialagenda

37. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf einer Europäischen Sozialagenda wird einen Mehrjahresrahmen für Maßnahmen im Sozialbereich schaffen. Der Rat wird aufgefordert, die Prüfung dieser Agenda als vordringliche Angelegenheit zu behandeln, damit sie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza gebilligt werden kann.

C. Verbesserung der Arbeitsmethoden

38. Die Durchführung, Überwachung der Fortschritte und weitere Verfolgung der Strategie von Lissabon findet innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens statt und wird dadurch konsolidiert, daß

  • die Abstimmung zwischen den verschiedenen Formationen des Rates verbessert und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Vorsitz des Rates und der Kommission unter der Gesamtleitung des Europäischen Rates im Einklang mit den vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Helsinki verabschiedeten Empfehlungen sichergestellt wird,
  • das offene Koordinierungsverfahren, gegebenenfalls innerhalb des Rates, als eines der möglichen Instrumente in Politikbereichen wie Informationsgesellschaft, Forschung, Innovation, Unternehmenspolitik, Wirtschaftsreformen, Bildung, Beschäftigung und soziale Integration ausgebaut und methodisch verbessert wird,
  • die Kommission bis Ende September einen Bericht über das vorgeschlagene Konzept für Indikatoren und Referenzwerte vorlegen wird, das sowohl in einzelnen Politikbereichen als auch für den zusammenfassenden Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates verwendet werden kann, um die notwendige Kohärenz und eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten.

D. Frühjahrstagung des Europäischen Rates

39. Der Europäische Rat sieht seiner ersten regelmäßigen Frühjahrstagung über die Wirtschafts- und Sozialpolitik, die in den ersten Monaten des Jahres 2001 in Stockholm stattfinden wird, mit Erwartung entgegen; diese Tagung sollte sich auf den von der Kommission vorzulegenden zusammenfassenden Jahresbericht stützen und die Beiträge der verschiedenen Ratsformationen berücksichtigen. Auch die Sozialpartner sollten Gelegenheit erhalten, sich auf dieser Tagung des Europäischen Rates zu diesen Themen zu äußern.

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III. WIRTSCHAFTS-, FINANZ- UND WÄHRUNGSFRAGEN

A. Grundzüge der Wirtschaftspolitik

40. Der Europäische Rat begrüßt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten (2000). Wie bereits auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon erklärt, dienen sie dazu, weiterhin eine wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik zu betreiben, das Wachstumspotential der Union zu stärken, die Qualität und dauerhafte Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und mit weitreichenden und umfassenden Reformen der Waren-, Kapital- und Arbeitsmärkte voranzuschreiten. Sie bauen auch auf der Strategie von Lissabon auf und tragen dadurch dazu bei, daß die Aufgaben der Wiederherstellung der Vollbeschäftigung, der Förderung des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft, der Vorbereitung auf die Folgen der Überalterung der Bevölkerung und der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts nach und nach erfüllt werden. Ferner verbessern sie das Zusammenspiel der Prozesse von Köln, Cardiff und Luxemburg.

41. Der Europäische Rat ersucht den Rat (Wirtschaft und Finanzen), seine Schlußfolgerungen zu praktischen Schritten für den Ausbau der koordinierenden Rolle der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in enger Zusammenarbeit mit den anderen einschlägigen Ratsformationen und durch Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Strukturpolitik und makroökonomischer Politik umzusetzen. Auch der makroökonomische Dialog sollte verbessert werden.

B. Steuerpaket

42. Der Europäische Rat billigt den Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) über das Steuerpaket ( siehe Anlage IV), die darin enthaltenen Erklärungen für das Ratsprotokoll und die Einigung über seine Grundsätze und Leitlinien. Er billigt ferner den Zeitplan, der einen schrittweisen Übergang zur Einführung der Auskunftserteilung als Grundlage für die Besteuerung der Zinserträge von Nichtansässigen vorsieht. Der Europäische Rat fordert den Rat (Wirtschaft und Finanzen) auf, seine Beratungen über alle Teile des Steuerpakets entschlossen fortzusetzen, damit so bald wie möglich, spätestens aber Ende 2002, vollständiges Einvernehmen über die Annahme der Richtlinien und die Durchführung des Steuerpakets als Ganzem erzielt wird.

C. Beitritt Griechenlands zum Euro-Währungsgebiet

43. Der Europäische Rat beglückwünscht Griechenland zu der Konvergenz, die es in den letzten Jahren aufgrund seiner soliden Wirtschafts- und Finanzpolitik erreicht hat, und begrüßt die Entscheidung, daß Griechenland zum 1. Januar 2001 dem Euro-Währungsgebiet beitritt; dies stellt einen weiteren Fortschritt bei der Währungsintegration der Union dar.

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IV. EUROPA UND DIE BÜRGER

A. Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit

44. Der Europäische Rat bekräftigt, daß bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken der Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet werden muß.

45. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von dem Bericht des Vorsitzes über die Beratungen in bezug auf das Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit. Die Politik der Lebensmittelsicherheit muß sich auf die gesamte tierische und menschliche Nahrungskette erstrecken und sich auf eine europäische Lebensmittelbehörde stützen, welche die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzt. Der Rat wird unverzüglich die Vorschläge der Kommission zur Umsetzung des Weißbuchs prüfen, damit bis spätestens 2002 aufbauend auf den Ergebnissen, die in den Mitgliedstaaten bereits erzielt worden sind, Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit vorliegen, die strengsten gesundheitspolitischen Kriterien standhalten. Der erste dieser Vorschläge, der die Errichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde betrifft, wird bis spätestens September 2000 erwartet. In der Zwischenzeit fordert der Europäische Rat die Kommission auf, Vorschläge zur Harmonisierung der Schadstoffhöchstwerte vorzulegen. Der Europäische Rat nimmt ferner den Bericht des Vorsitzes über die Fortschritte zur Kenntnis, die im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission über den Vorsorgegrundsatz erzielt wurden.

B. Umwelt und nachhaltige Entwicklung

46. Der Europäische Rat begrüßt das in Montreal erzielte Einvernehmen und die in Nairobi erfolgte Unterzeichnung des Protokolls über die biologische Sicherheit. Er unterstreicht die Bedeutung der Initiative der Gemeinschaft, die Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene zu fördern und die auf dem Umweltgipfel der Vereinten Nationen 1992 in Rio verabschiedete Agenda 21 anzuwenden, womit ein Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und Städtenetzwerken auf europäischer Ebene geschaffen wird.

47. Der Europäische Rat betont, daß die Beratungen zum Thema Städtische Umwelt erneut aufgenommen werden müßten, und ersucht die Kommission, diese Frage in den Vorschlägen zu berücksichtigen, die im Rahmen des bis Ende 2000 vorzulegenden sechsten Umweltaktionsprogramms unterbreitet werden, sollen.

48. Im Anschluß an die Schlußfolgerungen seiner Tagung von Helsinki wird der Europäische Rat den Prozeß der Integration der Erfordernisse des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in die vorrangigen Politikbereiche auf seiner Tagung im Juni 2001 einer umfassenden Prüfung unterziehen. Ferner beabsichtigt er, auf derselben Tagung eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags anzunehmen.

C. Sicherheit auf See

49. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Biarritz einen Bericht über die von ihr vorgeschlagene Gesamtstrategie für die Sicherheit auf See vorzulegen, damit bis Jahresende ein Beschluß gefaßt werden kann.

D. Sport

50. Der Europäische Rat fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen gemeinsamer Politiken die besonderen Merkmale des Sports in Europa und seine gesellschaftliche Funktion zu berücksichtigen.

E. Freiheit, Sicherheit und Recht

51. Der Europäische Rat bekräftigt seinen Willen, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, wie auf seiner Tagung in Tampere beschlossen wurde. Dementsprechend

  • billigt er den Aktionsplan der EU zur Drogenbekämpfung als ein entscheidendes Instrument, die Drogenbekämpfungsstrategie der EU für die Jahre 2000 bis 2004 in konkrete Maßnahmen umzusetzen, mit denen dem Drogenproblem in wirksamer, integrierter und multidisziplinärer Weise begegnet werden kann. Die Mitgliedstaaten werden dringend ersucht, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um verläßliche und vergleichbare Angaben zu den wichtigsten epidemiologischen Indikatoren vorzulegen, damit die Auswirkungen der Drogenproblematik besser beurteilt werden können;
  • billigt er den Bericht über die außenpolitischen Prioritäten der Europäischen Union im Bereich Justiz und Inneres, die in die globale Außenstrategie der Union integriert werden müssen, um so zur Errichtung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beizutragen; er wünscht, daß der Bericht, der ihm im Dezember 2001 entsprechend den Schlußfolgerungen seiner Tagung von Tampere unterbreitet wird, ein Kapitel enthält, das der Umsetzung dieser externen Dimension gewidmet ist;
  • bringt er seine Abscheu angesichts der Terrorakte in Europa und ihrer tragischen Folgen zum Ausdruck; er spricht den Familien der Opfer sein tiefes Beileid aus und bekräftigt auf das Entschiedenste seine Entschlossenheit, die Bekämpfung des Terrorismus auf einzelstaatlicher wie auf europäischer Ebene fortzusetzen. In diesem Zusammenhang erklärt der Europäische Rat, daß er entschlossen ist, die durch die Verträge gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet in solidarischem Geiste auszubauen und zu intensivieren.

52. Der Europäische Rat äußerte seine Bestürzung über den tragischen Tod von 58 Ausländern vor ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich. Er beklagte das kriminelle Handeln jener, die von derartigem Menschenhandel profitieren, und verpflichtete die Europäische Union zu verstärkter Zusammenarbeit zur Unterbindung solcher grenzüberschreitenden Kriminalität, die bereits so viele andere Todesfälle in ganz Europa verursacht hat. Er rief den kommenden französischen Vorsitz und die Kommission dazu auf, die Schlußfolgerungen von Tampere für diesen Bereich dringend umzusetzen, insbesondere in bezug auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Europol bei der Aufdeckung und Zerschlagung der kriminellen Netze, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind, sowie durch die Verhängung strenger Strafen für diejenigen, die dieses schwere und abscheuliche Verbrechen begangen haben.

F. Gebiete in äußerster Randlage

53. Der Europäische Rat hat das Arbeitsprogramm der Kommission für die Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags über die Gebiete in äußerster Randlage zur Kenntnis genommen. Er fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten übermittelten oder noch zu übermittelnden Angaben zu prüfen, damit sie die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen treffen kann, und dem Rat möglichst rasch geeignete Vorschläge zu unterbreiten, die dann so bald wie möglich verabschiedet werden müssen. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Dezember 2000 in Nizza die Fortschritte auf diesem Gebiet prüfen.

G. Statut für die Mitglieder des Europäischen Parlaments

54. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse, die kürzlich im Hinblick auf die Festlegung eines Statuts für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments erzielt wurden, das ihre Rolle bestätigt und für größere Transparenz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sorgt. Der Europäische Rat ersucht den künftigen Vorsitz, die Arbeiten zu diesem Thema auf der Grundlage der erzielten Fortschritte fortzuführen, damit so bald wie möglich ein endgültiges Ergebnis erzielt werden kann.

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V. AUSSENBEZIEHUNGEN

A. Rußland

55. Zwischen der Union und Rußland muß eine starke und gesunde Partnerschaft aufrechterhalten werden, die sich auf gemeinsame Werte gründen muß, insbesondere auf die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Der Europäische Rat begrüßt das positive Ergebnis des Gipfeltreffens zwischen der EU und Rußland vom 29. Mai 2000 und bietet an, die Bemühungen von Präsident Putin und der neuen russischen Regierung um Modernisierung und Reformierung ihres Landes zu unterstützen. Demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, eine Marktwirtschaft mit einem wirksamen Ordnungsrahmen und Steuerstrukturen sowie der Beitritt zur WTO stellen das beste Mittel dar, um das Vertrauen der Investoren zu erlangen und aufrechtzuerhalten, das für die erfolgreiche Entwicklung der russischen Wirtschaft notwendig ist. Die Vorschläge, die die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang vorgelegt haben, werden begrüßt. Die unabhängigen Medien müssen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft die Chance erhalten, eine wichtige Rolle zu spielen.

56. Die Union ist bereit, Rußland bei der Umsetzung dieser Bestrebungen, Ziele und Verpflichtungen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit Rußland auf der Grundlage der gemeinsamen Strategie der Union sowie des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit auszubauen. Mit Blick hierauf ersucht der Europäische Rat den Rat und die Kommission, die Situation im Juli zu überprüfen und die erforderlichen Beschlüsse über das TACIS-Programm und andere Instrumente zu fassen. Der Europäische Rat nimmt die im Verhältnis mit Rußland erreichte Zusammenarbeit in internationalen Fragen, namentlich was den westlichen Balkan anbelangt, mit Befriedigung zur Kenntnis.

57. Der Europäische Rat erinnert daran, daß der Wille der Union, eine starke Partnerschaft mit Rußland aufzubauen, einen offenen Dialog auf der Grundlage wechselseitigen Vertrauens bedingt. In diesem Zusammenhang richtet der Europäische Rat an Rußland den Aufruf, seinen Zusagen und Verpflichtungen in bezug auf den fortdauernden Konflikt in Tschetschenien nachzukommen. Dazu gehören die Vermeidung exzessiver Gewaltanwendung und einer Ausweitung des Konflikts, die Verfolgung eines politischen Prozesses unter Einbeziehung der gewählten Vertreter Tschetscheniens, eine echte und unabhängige Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, die Zusammenarbeit mit dem Europarat, Hilfestellung für die Unterstützungsgruppe der OSZE bei der umfassenden Wahrnehmung ihres Mandats und Gewährleistung sicherer Bedingungen für die Erbringung humanitärer Hilfe. Nur durch eine politische Lösung kann dieser Krise ein Ende bereitet werden.

B. Gemeinsame Strategie für den Mittelmeerraum

58. Der Rat hat eine gemeinsame Strategie der Europäischen Union für den Mittelmeerraum beschlossen ( siehe Anlage V). Diese gemeinsame Strategie wird bestimmend sein für die Politiken und Aktivitäten der Union mit ihren bilateralen und regionalen Komponenten beim Ausbau der mit der Erklärung von Barcelona geschaffenen Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und des in der Folge entwickelten einschlägigen Besitzstands wie auch für die Maßnahmen zur Konsolidierung von Frieden, Stabilität und Sicherheit im Nahen Osten nach einer umfassenden Friedensregelung. Sie ist somit Ausdruck der Entschlossenheit der Union, aktiv eine kohärente Politik gegenüber diesem Raum zu betreiben. Die Union wird die Bemühungen der Parteien um den Abschluß und die Umsetzung von Friedensvereinbarungen im Nahen Osten weiterhin unterstützen.

C. Nahost-Friedensprozeß

59. Nach Auffassung des Europäischen Rates besteht eine konkrete Möglichkeit, auf der Grundlage der Prinzipien, die im Rahmen der Vereinbarungen von Madrid und Oslo und der nachfolgenden Vereinbarungen aufgestellt wurden, und im Einklang mit den einschlägigen VN-Resolutionen zu einem gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden im Nahen Osten zu gelangen.

60. Der Europäische Rat ruft Premierminister Barak und Präsident Arafat auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um innerhalb der vereinbarten Fristen zu einem umfassenden Abkommen zu gelangen, das alle Fragen im Zusammenhang mit dem dauerhaften Status regelt und so dem Konflikt ein Ende bereitet und den Weg zu einer Aussöhnung ebnet.

61. Bei dieser Aufgabe kommt dem persönlichen Engagement der Führer Israels und der Palästinensischen Behörde und dem Fortbestand gegenseitigen Vertrauens zwischen ihnen allergrößte Bedeutung zu. Der Europäische Rat betont daher, daß die getroffenen Vereinbarungen, wie z.B. der dritte Truppenrückzug, in vollem Umfang umgesetzt werden müssen, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Erklärung des Rates vom 22. Mai.

62. Der Europäische Rat erinnert ferner an die Erklärung, die er am 25. März 1999 in Berlin abgegeben hat. Besonders wichtig ist, daß bei den nun stattfindenden Beratungen über die Fragen im Zusammenhang mit dem dauerhaften Status in vollem Umfang berücksichtigt wird, daß der letztlich daraus hervorgehende palästinensische Staat lebensfähig sein muß.

63. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Helsinki die mutige Entscheidung des verstorbenen Präsidenten Hafez al-Assad und von Premierminister Ehud Barak begrüßt, die Verhandlungen zwischen Israel und Syrien wieder aufzunehmen. Der Europäische Rat fordert die neue syrische Führung und die israelische Regierung auf, auf dem Weg fortzuschreiten, der durch die strategische Entscheidung für den Frieden eröffnet wurde.

64. Der Europäische Rat begrüßt, daß sich Israel vor kurzem gemäß der Resolution 425 aus dem Libanon zurückgezogen und den vom VN-Generalsekretär in seinem Bericht vom 22. Mai 2000 niedergelegten Bedingungen entsprochen hat. Er ruft alle beteiligten Parteien auf, mit den Vereinten Nationen und UNIFIL zusammenzuarbeiten sowie alle Handlungen und Erklärungen zu unterlassen, die deren Bemühungen beeinträchtigen könnten.

65. Der Europäische Rat fordert den Rat auf, anhand von Vorschlägen, die der Generalsekretär/ Hohe Vertreter mit Unterstützung des Sonderbeauftragten und die Kommission vorlegen werden, zu prüfen, wie die Europäische Union die Bemühungen des Libanon um Aussöhnung und Wiederaufbau unterstützen und dazu einen Beitrag leisten kann.

D. Westlicher Balkan

66. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht zum westlichen Balkan, der vom Generalsekretär/ Hohen Vertreter unter der Verantwortung des Vorsitzes und des Rates sowie unter umfassender Mitwirkung der Kommission vorgelegt wurde, und unterstützt nachdrücklich deren Bemühungen, die Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der Politik der Union im westlichen Balkan zu gewährleisten. Er ersucht sie, die einschlägigen Initiativen tatkräftig fortzuführen und die in ihrem Bericht herausgestellten Prioritäten umzusetzen.

67. Der Europäische Rat bekräftigt, daß es nach wie vor sein Ziel ist, die Länder der Region im Wege des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, des politischen Dialogs, der Liberalisierung des Handels und der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres so weit wie möglich in den Strom der europäischen Entwicklung einzubeziehen. Alle betroffenen Länder sind potentielle Bewerber für den Beitritt zur EU. Die Union wird den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß durch technische und wirtschaftliche Hilfe unterstützen. Die Kommission hat dem Rat bereits Vorschläge unterbreitet, die eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Auszahlung der Hilfe sowie eine baldige Gewährung asymmetrischer Handelsvorteile für industrielle Waren und Agrarerzeugnisse zugunsten der Balkanländer zum Ziel haben.

68. Der Europäische Rat bestärkt die Staaten der Region, ihre regionale Zusammenarbeit, unter anderem durch regionale Handelsvereinbarungen, auszubauen. Die EU ist bereit, ihre Zusammenarbeit mit diesen Ländern zu intensivieren; dazu gehören wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung, politischer Dialog, freier Handel, Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU und Zusammenarbeit in anderen Politikbereichen.

69. Der Europäische Rat fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, unter der Verantwortung des Vorsitzes und des Rates und unter voller Mitwirkung der Kommission die Tätigkeit auf der Grundlage des in Lissabon erteilten Mandats fortzuführen, insbesondere was die verstärkte Zusammenarbeit in der Region im Bereich Justiz und Inneres sowie in anderen Bereichen betrifft.

70. Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für die demokratischen und wirtschaftlichen Reformen in Kroatien und sieht dem baldigen Beginn der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwartungsvoll entgegen. Er begrüßt die Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und betont, daß er der Unverletzlichkeit der Grenzen, insbesondere der territorialen Unversehrtheit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, große Bedeutung beimißt. Der Europäische Rat ruft die albanische Regierung auf, in bezug auf die von der Kommission in ihrer Durchführbarkeitsstudie zur Sprache gebrachten Punkte ihre Bemühungen fortzusetzen, und verweist auf den "Fahrplan" für Bosnien und Herzegowina, in dem aufgezeigt wird, wo weitere Fortschritte erforderlich sind, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zu ziehen.

71. Eine demokratische, kooperative Bundesrepublik Jugoslawien wird als Mitglied der europäischen Familie demokratischer Nationen willkommen sein. Der Europäische Rat unterstützt die Initiativen im Bereich der Zivilgesellschaft sowie die demokratischen Kräfte in Serbien bei ihrem Kampf für dieses Ziel und ruft sie nachdrücklich auf, geeint zu bleiben und ihre Zusammenarbeit zu verstärken. Die Union hofft, daß die Zeit nicht fern ist, da die Bundesrepublik Jugoslawien in der Lage sein wird, sich in vollem Umfang an dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß zu beteiligen.

72. Die EU wird angesichts des massiven wirtschaftlichen und politischen Drucks aus Belgrad die Bemühungen Montenegros um demokratische und wirtschaftliche Reformen weiterhin unterstützen und begrüßt die von der montenegrischen Regierung verfolgte Politik der ethnischen Toleranz und der regionalen Zusammenarbeit.

73. Ein Jahr nach der Annahme der Resolution 1244 des Sicherheitsrates bekräftigt der Europäische Rat, daß er deren vollständige Umsetzung sowie die sorgfältig vorbereitete und von den zuständigen internationalen Gremien angemessen überwachte Abhaltung freier und fairer Gemeindewahlen im Kosovo im späteren Verlauf dieses Jahres unterstützt. Gewalttätigkeiten von extremistischer Seite werden nicht geduldet werden. Die lokalen Führer werden eindringlich aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und aktiv zur Errichtung einer multi-ethnischen, toleranten Gesellschaft beizutragen, die Flüchtlingen und Vertriebenen die Rückkehr ermöglicht und in der die gesamte Bevölkerung des Kosovo in Sicherheit leben kann.

74. Der Europäische Rat betont, daß die regionale Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden muß, und bekräftigt die Entschlossenheit der Union, im Rahmen des Stabilitätspakts weiterhin eine maßgebliche Rolle zu spielen. Er begrüßt es, daß in Thessaloniki die "Agenda für Stabilität" als Rahmen für künftige Maßnahmen angenommen wurde. Der Wiederaufbauagentur als einer Behörde, die das künftige CARDS-Programm durchführt, sollte die Möglichkeit gegeben werden, ihr gesamtes Potential zum Einsatz zu bringen, damit die Ziele von Köln erreicht werden können.

75. Der Europäische Rat begrüßt den von Frankreich vorgeschlagenen Gedanken eines Gipfeltreffens zwischen der Europäischen Union und den Ländern des westlichen Balkans, die, wenn auch auf unterschiedlichen Stufen, in ihrer demokratischen Entwicklung am weitesten fortgeschritten sind. Ein solches Gipfeltreffen würde es ermöglichen, die Länder der Region der Solidarität Europas zu versichern und mit ihnen zu prüfen, wie die demokratischen und wirtschaftlichen Reformen beschleunigt werden können. Der Europäische Rat fordert den Rat, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt werden wird, und die Kommission auf, mit der Vorbereitung eines solchen Gipfeltreffens zu beginnen.

E. Nördliche Dimension

76. Der Europäische Rat billigt den Aktionsplan für die Nördliche Dimension in den externen und grenzüberschreitenden Politikbereichen der Europäischen Union für den Zeitraum 2000-2003 als wichtigen Schritt zur Umsetzung der in Köln beschlossenen Leitlinien. Er fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung des Aktionsplans eine führende Rolle zu übernehmen und geeignete Vorschläge für Folgemaßnahmen vorzulegen, unter anderem zu Umwelt und nuklearer Sicherheit, zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie zu Kaliningrad. Er begrüßt die Absicht des künftigen schwedischen Vorsitzes, zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2001 in Göteborg zusammen mit der Kommission einen umfassenden Bericht an den Rat über die Politiken auf dem Gebiet der Nördlichen Dimension auszuarbeiten.

F. Afrika

77. Der Europäische Rat, der daran erinnert, daß Präsident Mandela auf seiner Tagung in Cardiff zugegen war, würdigt die Anwesenheit des Präsidenten der Republik Südafrika, Herrn Thabo Mbeki, als ein Zeichen der herzlichen und zunehmend engen Beziehungen zwischen der EU und Südafrika.

78. Im Anschluß an die Gespräche mit dem Präsidenten Südafrikas bekräftigt der Europäische Rat seine bei dem ersten Afrika-Europa-Gipfeltreffen am 3. und 4. April in Kairo gegebene Zusage, auf der Grundlage einer strategischen biregionalen Partnerschaft einen umfassenden Dialog zwischen Afrika und Europa zu entwickeln, mit dem die vielfältigen Aspekte ihrer Beziehungen abgedeckt werden. Die beiden Seiten erinnern daran, daß die Folgemaßnahmen zu dem Afrika-Europa-Gipfeltreffen diese Aspekte, einschließlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Schuldenerlaß, betreffen werden und daß demnächst geeignete Mechanismen für die Umsetzung der in Kairo getroffenen Beschlüsse eingerichtet werden. Der Europäische Rat begrüßt das Angebot Portugals, das nächste Europa-Afrika-Gipfeltreffen im Jahr 2003 während der griechischen Präsidentschaft in Lissabon abzuhalten.

79. Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß die Herausforderungen, denen sich der afrikanische Kontinent gegenübersieht, außerordentliche und anhaltende Anstrengungen seitens der Länder Afrikas erfordern, die durch ein starkes internationales Engagement und internationale Zusammenarbeit unterstützt werden müssen, und bekräftigt seine Bereitschaft, weiterhin Maßnahmen zur Förderung raschen Wirtschaftswachstums und nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen. Dies wird nur möglich sein unter geeigneten Rahmenbedingungen von Frieden, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

80. Der Europäische Rat hat die in der Anlage VI enthaltene Erklärung zu Äthiopien und Eritrea angenommen.


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