REDE
von Frau Nicole FONTAINE
Präsidentin des Europäischen Parlaments

Europäischer Rat in Helsinki, Finnland,
10./11. Dezember 1999


Sehr geehrter Herr amtierender Präsident des Rates,
sehr geehrte Damen und Herren Staats- und Regierungschefs,
sehr geehrter Herr Hoher Vertreter für die GASP,
sehr geehrte Damen und Herren Minister,

1975, ebenfalls hier in Helsinki, war Finnland der Gastgeber der Konferenz, die der friedlichen Koexistenz ihre Dynamik gab. 24 Jahre später, wiederum in Helsinki, wird nun der Europäische Rat den Prozeß der institutionellen Reformen einleiten, die den Weg bereiten werden für den Beitritt neuer Länder.

Ich möchte, Herr Präsident, auf diese glückliche Fügung, die Finnland alle Ehre macht, hinweisen, sowie auf die außerordentlichen Fortschritte, die durch den Fall der Berliner Mauer möglich wurden, deren 10. Jahrestag Sie, Herr Bundeskanzler Schröder, mit dem wiedervereinigten Deutschland und ganz Europa soeben begangen haben.

Dem Hohen Vertreter für die GASP, der sein Amt gerade im vollen Bewußtsein der außergewöhnlichen Bedeutung seiner Aufgabe angetreten hat, übermittle ich alle guten Wünsche des Parlaments.

Zu einem Zeitpunkt, da erneut ein Volk, ich meine das tschetschenische Volk, Opfer der grausamen Behandlung durch russische Militärs - Blockade und Bombardierung der unschuldigen Bevölkerung — ist, erscheint es mir unerläßlich, daß die EU wirksamen Druck auf die russische Regierung ausübt. Mir ist sehr wohl bewußt, daß die Beschlüsse, die Sie zu treffen haben werden, sehr folgenschwer sein können. Wie dem auch sei und aufgrund der universellen Geltung der Menschenrechte hat das Europäische Parlament am 18. November deutlich gefordert, daß alle neuen Verträge im Rahmen der TACIS-Haushaltslinie zugunsten Rußlands eingefroren werden. Da Rußland seine Militärangriffe nicht eingestellt hat, fordere ich Sie auf, dieser Erwartung zu entsprechen.

In dieser Hinsicht begrüße ich die Einigung, die Ihre Minister im Bereich der europäischen Verteidigung erzielt haben. Unser Parlament, das seit Jahren für entschlossene Aktionen auf diesem Gebiet eintritt, kann, davon bin ich überzeugt, der Schaffung einer raschen Eingreiftruppe, die in sehr naher Zukunft bei friedenserhaltenden Missionen intervenieren kann, nur zustimmen. Für ihre uneingeschränkte Existenz und Unabhängigkeit muß die EU über die Instrumente verfügen, die ihrer Ambition entsprechen. Dafür sind Truppen, Gerät und Einrichtungen erforderlich. Ihr Beschluß wurde von der Öffentlichkeit in unseren Ländern dringend erwartet.

Als Auftakt zur Eröffnung Ihrer Arbeiten möchte ich Ihnen den Standpunkt des Europäischen Parlaments darlegen. Ich bin mir der Ehre und Bedeutung am Vorabend der Regierungskonferenz, die zu dem neuen Vertrag zur Ergänzung des Vertrags von Amsterdam führen soll, voll und ganz bewußt, und ich danke Ihnen dafür.

Die wichtigsten Vorschläge, die das Parlament am 18. November und 2. Dezember angenommen hat und die Ihnen übermittelt wurden, lassen sich von zwei Konzepten leiten, nämlich Erfahrung und Antizipation.

Die Lehren aus den politischen Fehlern der Vergangenheit

Die erste Lehre betrifft die Bedingungen, unter denen die Völker unserer Staaten den beiden vorangegangenen Verträgen von Maastricht und Amsterdam beigetreten sind. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Vorbereitung in der Öffentlichkeit unzureichend war und daher eine politisch sehr gefährliche Situation bestand, während paradoxerweise in sachlicher Hinsicht die positiven Vorstöße, die dieseVerträge beinhalteten, seitdem ohne weiteres übernommen wurden.

Die Ratifizierung des Vertrages von Maastricht, die dieser friedlichen Revolution, die die einheitliche Währung darstellen sollte, den Weg öffnete, wurde in mehreren Ländern, zu denen auch Frankreich zählte, gerade noch erreicht. Es fehlten noch einige hunderttausend Stimmen, und der Weg der Union hätte für Jahrzehnte blockiert werden können, wie dies vor einem halben Jahrhundert bei der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft der Fall war.

Die Ratifizierung des Vertrags von Amsterdam, durch die die freiwillige Zusammenlegung eines Teils der nationalen Souveränität in sehr sensiblen Bereichen wie Freiheit, Sicherheit und Recht eingeführt wurde, war ebenfalls unsicher und riskant.

Denn in beiden Fällen hatten die Völker das Gefühl, überrumpelt und erst am Ende von Verhandlungen beteiligt worden zu sein, und daß ihnen somit in gewisser Weise keine andere Wahl blieb. Dies führte zu einer irrationalen, aber gefährlichen Zunahme antieuropäischer Stimmungen in all unseren Staaten, die im Hinblick auf den in Ausarbeitung befindlichen neuen Vertrag ernsthaft berücksichtigt werden müssen, wie dies im übrigen dagegen für den Start des Euro in ausgezeichneter Weise geschehen ist.

Die Bürger müssen wieder im Mittelpunkt der Zielsetzung der Reformen stehen

Deshalb erscheint es uns wichtig, daß der nächste Vertrag, der eine Art dritter Revolution — nämlich die Union auf längere Sicht dem größten Teil der Staaten ganz Europas zu öffnen einleiten wird, nicht der gleichen Gefahr des Unverständnisses, der politischen Ausnutzung diffuser Ängste, ja sogar der Ablehnung der Völker, die heute die Union bilden, ausgesetzt wird.

Unabhängig davon, welche institutionellen und damit unweigerlich technischen Aspekte die Reformen auch aufweisen, mit denen Sie die Konferenz beauftragen, erscheint es uns daher wichtig, eine kopernikanische Revolution durchzuführen, wobei die Bürger wieder in den Mittelpunkt gestellt werden, um den sich die Reformen drehen. Dies ist die Voraussetzung für ihre eigene Zustimmung.

Die Herausforderung der Erweiterung wird nur gemeistert werden, wenn parallel dazu die europäische Demokratie gestärkt wird.

Hierzu hält es das Parlament für notwendig, den Rat aufzufordern, die Arbeiten der Konferenz gleich Anfang 2000 einzuleiten, damit ausreichend Zeit für eine demokratische Debatte und einen geistigen Reifungsprozeß bleibt. Es schlägt vor, das Europäische Parlament vorbehaltlos daran zu beteiligen, um so dessen ständigen Beitrag zu ermöglichen, und adäquate Verbindungsstellen zu den nationalen Parlament während der gesamten Verhandlungen zu schaffen, um durch unsere ergänzenden parlamentarischen Institutionen eine regelmäßige und transparente Information, auf die die Bürger Anspruch haben, und die bei den vorangegangenen Verträgen in gefährlicher Weise gefehlt hat, zu erleichtern.

Kurzum geht es darum, dafür zu sorgen, daß die Zielsetzung der Reform, nämlich den Beitritt neuer Länder zu ermöglichen, von den Völkern, und zwar sowohl denjenigen der heutigen Union als auch denjenigen der beitrittswilligen Länder, die erhebliche Anstrengungen werden leisten müssen, verstanden und angenommen wird.

Mit der Änderung ihrer Dimension ändert die Union auch ihre Natur

Das Parlament billigt den immer wieder geforderten neuen Ansatz der Kommission, wonach vorgeschlagen wird, die Verhandlungen mit den Bewerberländern unterschiedlos, aber flexibel, d.h. nach Maßgabe der jeweils erzielten und ordnungsgemäß festgestellten Fortschritte, zu eröffnen.

Vor allem möchte es jedoch wissen, wie weit sich die Union geographisch und kulturell ausdehnen möchte, selbst wenn die wirtschaftlichen und demokratischen Voraussetzungen in den beitrittswilligen Ländern gegeben sind. Und im Falle einer sehr extensiven Struktur stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die Integration der betreffenden Länder sowohl für sie selbst als auch für die Union positiv sein wird.

Bei 30 Mitgliedstaaten und sogar mehr, muß die Europäische Union mit der Änderung ihrer Dimension zwangsläufig auch zumindest teilweise ihre Natur ändern.

Das exemplarische Dilemma des Beitrittsantrags der Türkei

Der Beitrittsantrag der Türkei, dem zahlreiche Mitgliedstaaten positiv gegenüberstehen, und den das Parlament am 2. Dezember zur Kenntnis nahm, macht das Dilemma in einfacher und exemplarischer Weise deutlich.

Wäre die endgültige Antwort ablehnend, so könnte sich die Türkei, deren lange Geduld erschöpft wäre, nur einer anderen Zukunft, die mit beträchtlichen geopolitischen Risiken verbunden wäre, zuwenden.

Wird sie nach Abschluß des von ihr verlangten wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklungsprozesses eines Tages Mitglied der Union, so wäre ihr Beitritt natürlich auf wirtschaftlicher und politischer Ebene von Vorteil für die Union, doch könnte das Problem der kulturellen Integration nicht ausgeklammert werden. Es wird sich stellen, ebenso wie das der Kriterien, die bestimmen, wie weit die neuen Grenzen Europas angesichts der neuen Beitrittsanträge, die durch diesen Beitritt nur gefördert werden können, nach dem Osten oder Süden Europas ausgedehnt werden sollen.

Der Wahrheit halber muß ich Ihnen sagen, daß das Parlament derzeit in dieser grundlegenden Debatte geteilter Meinung ist. Auf jeden Fall ist es seines Erachtens unerläßlich, bereits jetzt über die wirtschaftlichen und sogar die demokratischen Anforderungen an die beitrittswilligen Länder hinaus die Voraussetzungen festzustellen und vorzubereiten, die es der Union gestatten werden, eine ehrgeizige Erweiterung zu meistern und erfolgreich durchzuführen, ohne ihren Zusammenhalt, ihre Identität, ihre Solidarität und ihre Entscheidungsfähigkeit zu schwächen. Und als eine dieser Voraussetzungen darf der Bereich der kulturellen Integration nicht unterschätzt werden.

Notwendigkeit eines ausreichend offenen Mandats

Aus all diesen Gründen, nämlich jenen die auf die Förderung eines bewußten Beitritts der Völker abzielen, und jenen, die mit den voraussehbaren Folgen der ehrgeizigen Erweiterungspläne zu tun haben, wünscht das Parlament ein offenes Herangehen an die Probleme, die unmittelbar oder mittelbar mit den drei Zielsetzungen zu tun haben, die mit dem Vertrag von Amsterdam nicht erreicht wurden die selbstverständlich und unbedingt Schwerpunkt der Verhandlungen bleiben müssen.

Somit empfiehlt es sich aus Gründen der Kohärenz der Verfahren und der Logik der Demokratie, daß die Mitentscheidung zwischen Rat und Parlament in Zukunft für alle Rechtsakte anzuwenden ist, die, wie es sich im Laufe der Entwicklung ergeben wird, schrittweise in die Gemeinschaft einbezogen werden und unter die Regelung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zu liegen kommen, einschließlich jener des zweiten und dritten Pfeilers. Sollte dies nicht erfolgen, würde das Gemeinschaftsrecht zu einem undurchschaubaren Gewirr.

So muß im Zusammenhang mit der Revision der Stimmengewichtung im Rat mit dem Ziel, die Größe der jeweiligen nationalen Bevölkerung stärker zu berücksichtigen, in vielerlei Hinsicht dem Rechnung getragen werden, daß die Länder mit geringer Bevölkerung nicht in eine Randstellung gedrängt werden dürfen.

Der Zusammenhalt in der Union beruht großenteils auf der großen Bedeutung, die die Union immer dem Ziel beigemessen hat, daß weder die Staaten noch die nationalen Identitäten unter der Wirkung der arithmetischen Regel ausgelöscht werden. Dies ist eine der grundlegenden Besonderheiten der Union, und diese Errungenschaft muß bewahrt bleiben. Die Staaten und Völker, die sich an den Rand gedrängt fühlen würden, würden dies nicht akzeptieren und könnten nicht umhin, Reaktionen im Sinne eines stärkeren Pochens auf Souveränität zu entwickeln und sich deutlich von der Union abzusetzen.

Die Frage der Arbeitssprachen stellt ein typisches Beispiel für die Probleme dar, die untrennbar mit der Erweiterung verknüpft sind. Pragmatismus und haushaltspolitische Zwänge lassen naheliegend erscheinen, daß man sich auf eine begrenzte Anzahl von Arbeitssprachen beschränkt. Doch das Land, dessen Sprache nicht ihren Platz in der Union findet - selbst wenn diese in den anderen Ländern wenig benutzt wird - wird sich hintangestellt und beschnitten fühlen. Das Dilemma wird sehr schwierig auszuräumen sein, doch wird die Behandlung des Themas sich im Rahmen der Regierungskonferenz nicht umgehen lassen, wenn man vermeiden will, daß es später in eine Sackgasse führt.

Die Erweiterung legt eine Neugestaltung der konstitutionellen Architektur der Union nahe

Im gleichen vorausschauenden Geiste fordert das Parlament den Europäischen Rat auf , zugunsten der Bürger die Verständlichkeit der Verträge zu verbessern, die heute wohl in solider Weise, doch sich stellenweise überlappend oder etwas auseinandergerissen den konstitutionellen Rechtskorpus darstellen, auf den sich die Union gründet und nach dem sie funktioniert.

Ein wichtiger Schritt in diesem Sinne wird mit der Ausarbeitung der Charta der bürgerlichen Grundrechte gemacht, die Sie in Tampere vorgezeichnet haben. Doch ist es unerläßlich, weitere Schritte zu tun, nicht nur aus pädagogischen Gründen, sondern aus Gründen, die mit den unmittelbaren Folgen der Erweiterung im Zusammenhang stehen. Der Vertrag, der das Ergebnis der Regierungskonferenz sein wird, wird die konstituierenden Grundsätze der Union für eine längere Zeit festschreiben, als die vorangegangenen Verträge dies taten, und zwar aus dem einfachen Grund, daß die größere Zahl an Mitgliedstaaten jede Änderung schwieriger machen wird, vor allem, wenn diese weiterhin mit Einstimmigkeit beschlossen werden müßten.

Um zu verhindern, daß die Annahme neuer Verträge praktisch unmöglich wird, selbst wenn es um selbstverständliche oder verhältnismäßig nebensächliche Punkte geht, ist es also unerläßlich, Verfahren vorzusehen, die je nach konstitutioneller Bedeutung der anstehenden Fragen abgestuft sind.

Zu diesem Zweck wurde vorgeschlagen, im Rahmen einer Neugestaltung der konstitutionellen Architektur der Union zu unterscheiden zwischen den wesentlichen Grundsätzen, die weiterhin unter die Regel der Einstimmigkeit fallen sollten, auf der einen Seite und ihrer Umsetzung in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft andererseits, wofür weniger schwerfällige und weniger für die Gefahr der Blockierung oder überhöhter Forderungen seitens eines einzigen Mitgliedstaats - auch wenn dieser mit seiner Haltung völlig allein steht und eine kleine Minderheit darstellt — anfällige Verfahren angewandt werden könnten, umso mehr als die Union nach und nach, statt der heutigen fünfzehn, bis zu dreißig oder mehr Mitgliedstaaten zählen wird. Dies ist ein Weg, der genutzt werden sollte.

Alle Reformen, die mit der Erweiterung anstehen, und die nicht vor dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten klar herausgearbeitet und vollzogen sind, werden später schwieriger, wenn nicht unmöglich, wenn diese Umgestaltung nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

Die Beteiligung des Europäischen Parlaments

Bezüglich der Bedingungen, unter denen das Europäische Parlament in die Regierungskonferenz einbezogen zu werden wünscht, besteht wie Sie wissen, große Sorge. Selbstverständlich respektiert das Parlament die Trennung der Institutionen und der diesbezüglichen Bestimmungen der Verträge. Doch würden die Völker nicht verstehen, daß zwar die Zustimmung des Parlaments zu künftigen Beitritten zur Union eingeholt wird, es aber nicht voll an allen Stufen der Aushandlung des Vertrags beteiligt wird, der die Beitritte dank der darin enthaltenen institutionellen Reformen möglich macht.

Heute äußert das Parlament Ihnen gegenüber den Wunsch, daß seine beiden Vertreter eine ähnliche Stellung wie der Vertreter der Kommission erhalten, nämlich die ganz selbstverständliche Beteiligung in allen Arbeitsphasen.

Ich möchte hoffen, daß Sie keine Schwierigkeit sehen, diesem Wunsch stattzugeben, und zwar im Interesse der größtmöglichen Harmonie zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament.

Seinerseits wird das Parlament im eigenen Rahmen die Initiativen entwickeln, die es erlauben, Schritt für Schritt zur Arbeit der Regierungskonferenz und zur Information beizutragen, die wir den Bürgern des gesamten Europas in einer für die qualitative Zukunft der Union entscheidenden Phase schuldig sind.

SCHLUSSFOLGERUNG

Im Rahmen dieses kurzen Beitrags war es mir weder möglich, alle Vorschläge anzusprechen, die das Parlament mit Blick auf die Regierungskonferenz angenommen hat und die Gegenstand seines Beitrags im Laufe der Entwicklung der Regierungskonferenz sein werden, noch auf alle Punkte der Tagesordnung des Europäischen Rates einzugehen, wie beispielsweise die Konvergenz der Beschäftigungspolitik, die Steuerpolitik, zu der das Parlament in seiner letzten Entschließung besonders nachdrücklich Stellung genommen hat, oder die Reform des Gerichtshofs.

Ich wollte meinen Beitrag schwerpunktmäßig richten auf die Herausforderung, die die Perspektive der umfassenden Erweiterung darstellt, deren Prozeß, der bereits unumkehrbar in Gang gekommen ist, Sie konkreter festlegen werden, sowie auf die Haltung des Parlaments bezüglich der Bedingungen, die den Erfolg dieses Prozesses dank eines neuen Vertrags, der bereits in Vorbereitung ist, möglich machen sollen.

Abgesehen von den technischen Aspekten bietet die Vorbereitung dieses Vertrags in der Tat die außerordentliche Gelegenheit, den Graben zu verschmälern, der im Laufe der letzten Jahre zwischen den Entscheidungsträgern auf Gemeinschaftsebene und den Bürgern Europas entstanden ist, und den begeisternden Charakter des neuen Abenteuers des Fortschritts stärker zu vermitteln, das unsere Institutionen Ihnen anbieten und bei dem es wichtig ist, daß sie es nicht mit Zögern, Zweifeln und Bedenken angehen.

Die Umstände meines Redebeitrags zu diesem Zeitpunkt zu Beginn der Tagung des Rates lassen üblicherweise wenig Raum für einen, wenn auch nur sehr kurzen Dialog, und sei dies auch nur, weil Ihre Arbeiten noch nicht voll angelaufen sind und es daher für jeden von Ihnen eine heikle Angelegenheit wäre, auf Fragen zu reagieren, die ich aufgeworfen habe.

Ich meinerseits bin, wie ich bereits dem amtierenden Ratspräsidenten zugesichert habe auf diesem seltenen und privilegierten Treffen bereit, anzuhören, was der Europäische Rat selbst dem Parlament gegenüber in Antwort auf meine Rede zum Ausdruck bringen will.

Dieser Austausch kann, wenn Sie dies wünschen, entweder die in meinem Beitrag angesprochenen inhaltlichen Fragen betreffen oder irgendwelche andere Fragen — und daran mangelt es keineswegs und ginge es auch nur um die Verabschiedung eines einheitlichen und transparenten Statuts der europäischen Abgeordneten. Das Parlament ist bereit, mit dem Rat diese Fragen anzusprechen mit der gleichen Offenheit und mit demselben Ziel vor Augen, nämlich dem, ganz Europa einen Schritt weiterzubringen.

Ich stehen Ihnen also zur Verfügung und bedanke mich.


© Europäisches Parlament: 10. Dezember 1999