EUROPÄISCHER RAT
10. und 11. Dezember 1999
HELSINKI

SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES

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EINLEITUNG

  1. Der Europäische Rat ist am 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki zusammengetreten. Er hat eine Erklärung zur Jahrtausendwende angenommen. Er hat eine Reihe von Beschlüssen gefaßt, die eine neue Phase des Erweiterungsprozesses einleiten. Zudem wurden Schritte unternommen, durch die gewährleistet werden soll, daß die Union über effiziente, reformierte Institutionen, eine verstärkte gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik und über eine wettbewerbsfähige, beschäftigungswirksame, nachhaltige Wirtschaft verfügt.
  2. Zu Beginn der Beratungen hat ein Gedankenaustausch zwischen dem Europäischen Rat und der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Nicole Fontaine, über die wichtigsten zur Erörterung anstehenden Fragen - insbesondere über die Themen Erweiterung, institutionelle Reform und Beschäftigung - stattgefunden.

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I. VORBEREITUNG DER ERWEITERUNG

Der Erweiterungsprozeß

  1. Der Europäische Rat bekräftigt die Bedeutung des im Dezember 1997 in Luxemburg begonnenen Erweiterungsprozesses für die Stabilität und den Wohlstand des gesamten europäischen Kontinents. Der Erweiterungsprozeß muß weiterhin effizient und glaubhaft bleiben.
  2. Der Europäische Rat bestätigt erneut den umfassenden Charakter des Beitrittsprozesses, bei dem nunmehr dreizehn beitrittswillige Länder in einen einzigen Rahmen einbezogen werden. Die beitrittswilligen Länder nehmen gleichberechtigt am Beitrittsprozeß teil. Sie müssen die in den Verträgen festgelegten Werte und Ziele der Europäischen Union teilen. Diesbezüglich hebt der Europäische Rat den Grundsatz einer friedlichen Lösung von Streitigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen hervor und fordert die beitrittswilligen Länder auf, alles daran zu setzen, etwaige ungelöste Grenzstreitigkeiten und andere damit zusammenhängende Fragen zu lösen. Ist keine Lösung zu erreichen, sollten sie den Streitfall innerhalb einer angemessenen Frist dem Internationalen Gerichtshof vorlegen. Der Europäische Rat wird die Situation hinsichtlich ungelöster Streitfälle, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Beitrittsprozeß und mit dem Ziel, ihre Beilegung durch den Internationalen Gerichtshof zu fördern, spätestens Ende 2004 überprüfen. Darüber hinaus weist der Europäische Rat darauf hin, daß die Erfüllung der vom Europäischen Rat (Kopenhagen) festgelegten politischen Kriterien eine Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist und daß die Erfüllung sämtlicher Kriterien von Kopenhagen die Grundlage für einen Beitritt zur Union ist.
  3. Die Union hat eine feste politische Zusage abgegeben, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, die Regierungskonferenz über die institutionelle Reform bis Dezember 2000 abzuschließen, worauf dann noch die Ratifizierung folgen muß. Nach der Ratifizierung der Ergebnisse dieser Konferenz sollte die Union in der Lage sein, ab Ende 2002 neue Mitgliedstaaten aufzunehmen, sobald diese nachgewiesen haben, daß sie die Pflichten einer Mitgliedschaft auf sich nehmen können, und sobald der Verhandlungsprozeß zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht worden ist.
  4. Die Kommission hat eine neue, eingehende Bewertung der Fortschritte in den beitrittswilligen Ländern vorgenommen. Diese Bewertung zeigt, daß seit der vorangegangenen Bewertung Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien erzielt worden sind. In Anbetracht der Schwierigkeiten, die in bestimmten Bereichen nach wie vor bestehen, werden die beitrittswilligen Länder gleichzeitig aufgerufen, ihre Anstrengungen zur Erfüllung der Beitrittskriterien fortzusetzen und zu verstärken. Es zeigt sich, daß einige beitrittswillige Länder nicht in der Lage sein werden, allen Kopenhagener Kriterien auf mittlere Sicht gerecht zu werden. Die Kommission beabsichtigt, dem Rat zu Beginn des Jahres 2000 einen Bericht über die Fortschritte einiger beitrittswilliger Länder bei der Erfüllung der Wirtschaftskriterien von Kopenhagen vorzulegen. Die nächsten der regelmäßig vorzulegenden Berichte über die erzielten Fortschritte werden rechtzeitig vor der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2000 vorgelegt.
  5. Der Europäische Rat weist erneut auf die Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im Nuklearbereich in Mittel- und Osteuropa hin. Er fordert den Rat auf zu prüfen, wie die Frage der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Erweiterungsprozesses im Einklang mit den einschlägigen Schlußfolgerungen des Rates behandelt werden kann.
  6. Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der bei den Beitrittsverhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien in Angriff genommenen substantiellen Arbeit und den bisher erzielten Fortschritten.
  7. a) Der Europäische Rat begrüßt es, daß am 3. Dezember in New York Gespräche mit dem Ziel einer umfassenden Lösung des Zypern-Problems aufgenommen wurden, und er bringt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen des VN-Generalsekretärs um einen erfolgreichen Abschluß des Prozesses zum Ausdruck.
    b) Der Europäische Rat betont, daß eine politische Lösung den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union erleichtern wird. Sollte bis zum Abschluß der Beitrittsverhandlungen keine Lösung erreicht werden, so wird der Rat über die Frage des Beitritts beschließen, ohne daß die vorgenannte politische Lösung eine Vorbedingung darstellt. Dabei wird der Rat alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigen.
  8. Der Europäische Rat ist entschlossen, einen positiven Beitrag zu Sicherheit und Stabilität auf dem europäischen Kontinent zu leisten, und hat im Lichte jüngster Entwicklungen sowie aufgrund der Berichte der Kommission beschlossen, im Februar 2000 bilaterale Regierungskonferenzen einzuberufen, um mit Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta Verhandlungen über die Bedingungen für ihren Beitritt zur Union und die sich daraus ergebenden Anpassungen des Vertrags aufzunehmen.
  9. Bei den Verhandlungen wird jedes beitrittswillige Land für sich genommen beurteilt werden. Dieser Grundsatz wird sowohl für die Eröffnung der Verhandlungen über die verschiedenen Verhandlungskapitel als auch für den weiteren Verlauf der Verhandlungen gelten. Um die Dynamik der Verhandlungen aufrechtzuerhalten, sollten schwerfällige Verfahren vermieden werden. Die beitrittswilligen Länder, die jetzt in den Verhandlungsprozeß einbezogen worden sind, werden die Möglichkeit haben, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums die Länder einzuholen, mit denen bereits verhandelt wird, sofern sie hinreichende Fortschritte bei ihrer Vorbereitung auf den Beitritt erzielt haben. Fortschritte bei den Verhandlungen müssen mit Fortschritten bei der Einbeziehung des Besitzstands in einzelstaatliches Recht und bei der tatsächlichen Durchführung und Durchsetzung des Besitzstands einhergehen.
  10. Der Europäische Rat begrüßt die jüngsten positiven Entwicklungen in der Türkei, die die Kommission in ihrem Sachstandsbericht festgehalten hat, sowie die Absicht der Türkei, die Reformen zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien fortzusetzen. Die Türkei ist ein beitrittswilliges Land, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll. Auf der Grundlage der derzeitigen europäischen Strategie soll der Türkei wie den anderen beitrittswilligen Ländern eine Heranführungsstrategie zugute kommen, die zu Reformen anregen und diese unterstützen soll. Hierzu gehört ein verstärkter politischer Dialog, dessen Schwerpunkt auf den Fortschritten liegen wird, die bei der Einhaltung der politischen Beitrittskriterien zu erzielen sind, und zwar insbesondere hinsichtlich der Frage der Menschenrechte sowie der unter Nummer 4 und unter Nummer 9 Buchstabe a genannten Fragen. Die Türkei wird auch die Gelegenheit erhalten, an Gemeinschaftsprogrammen und -einrichtungen sowie an Treffen zwischen beitrittswilligen Ländern und der Union im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozeß teilzunehmen. Auf der Grundlage der Schlußfolgerungen der bisherigen Tagungen des Europäischen Rates wird eine Beitrittspartnerschaft errichtet werden, in deren Rahmen Prioritäten festgelegt werden, auf die sich die Beitrittsvorbereitungen im Lichte der politischen und wirtschaftlichen Kriterien und der Verpflichtungen eines Mitgliedstaates konzentrieren müssen, und zu der ein nationales Programm für die Übernahme des Besitzstandes hinzukommen muß.
    Es werden geeignete Überwachungsmechanismen eingerichtet. Zwecks Intensivierung der Arbeiten zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Praktiken der Türkei an den Besitzstand wird die Kommission ersucht, einen Prozeß der analytischen Prüfung des Besitzstandes vorzubereiten. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, einen einheitlichen Rahmen für die Koordinierung der gesamten Finanzhilfe der Europäischen Union zur Vorbereitung auf den Beitritt vorzulegen.
  11. Die Zukunft der Europa-Konferenz wird im Lichte der sich entwickelnden Situation und der in Helsinki gefaßten Beschlüsse über den Beitrittsprozeß überprüft werden. Der kommende französische Vorsitz hat seine Absicht angekündigt, in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 eine Tagung dieser Konferenz einzuberufen.

Regierungskonferenz zu den institutionellen Fragen

  1. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht des Vorsitzes über die mit der Regierungskonferenz zusammenhängenden Themen, der auch die wichtigsten Optionen darlegt, denen sich die Konferenz gegenübersieht.
  2. Es werden geeignete Schritte unternommen, damit die Regierungskonferenz Anfang Februar offiziell einberufen werden kann. Die Konferenz sollte ihre Arbeiten bis zum Dezember 2000 abschließen und sich bis dahin auf die erforderlichen Vertragsänderungen verständigen.
  3. Im Anschluß an die Schlußfolgerungen von Köln und im Lichte des Berichts des Vorsitzes wird die Konferenz die Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission, die Stimmenwägung im Rat, die Frage der möglichen Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat sowie weitere notwendige Vertragsänderungen prüfen, soweit sie sich in bezug auf die europäischen Organe im Zusammenhang mit den vorgenannten Fragestellungen und im Zuge der Umsetzung des Vertrags von Amsterdam ergeben. Der nächste Vorsitz wird dem Europäischen Rat über die auf der Konferenz erzielten Fortschritte Bericht erstatten und gegebenenfalls zusätzliche Themen für die Tagesordnung der Konferenz vorschlagen.
  4. Die dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) angehörenden Minister werden die politische Gesamtverantwortung für die Konferenz haben. Die Vorarbeiten werden von einer Gruppe durchgeführt, die sich aus je einem Vertreter der Regierung jedes Mitgliedstaats zusammensetzt. Der Vertreter der Kommission wird auf politischer Ebene und im vorbereitenden Stadium an den Arbeiten beteiligt sein. Das Generalsekretariat des Rates wird der Konferenz ein Sekretariat zur Verfügung stellen.
  5. Das Europäische Parlament wird eng an den Arbeiten der Konferenz beteiligt und in diese mit einbezogen. An den Sitzungen der Vorbereitungsgruppe können zwei Vertreter des Europäischen Parlaments als Beobachter teilnehmen. Vor jeder Tagung der Konferenz auf Ministerebene findet ein Gedankenaustausch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, die hierbei von zwei Vertretern des Europäischen Parlaments unterstützt wird, statt. Auch vor Tagungen auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs, die sich mit der Regierungskonferenz befassen, findet ein Gedankenaustausch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments statt.
  6. Der Vorsitz wird die erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, daß die beitrittswilligen Länder im Rahmen der bestehenden Gremien regelmäßig über die Fortschritte bei den Beratungen unterrichtet werden und Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte zu den behandelten Fragen vorzutragen. Auch die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums werden unterrichtet.

Effiziente Organe

  1. Bei den Arbeitsverfahren des Rates sind erhebliche Änderungen erforderlich, mit denen bereits jetzt schrittweise begonnen werden muß, damit der Rat zum Zeitpunkt der Erweiterung einen größeren Mitgliederkreis reibungslos aufnehmen kann. Der Europäische Rat billigt die in Anlage III enthaltenen Empfehlungen für Maßnahmen. Es liegt in der Verantwortung des Rates, des Vorsitzes und des Generalsekretärs/Hohen Vertreters sicherzustellen, daß diese Empfehlungen beachtet und in die Praxis umgesetzt werden, ohne daß die Vorkehrungen, die der nächste Vorsitz bereits getroffen hat, und die von ihm bereits festgelegte Programmplanung in Frage gestellt werden.
  2. Der Europäische Rat bekräftigt, daß er eine Reform der Verwaltung der Kommission - insbesondere ihrer Finanz- und Personalverwaltung - unterstützt, um die Effizienz, Transparenz und politische Verantwortlichkeit zu erhöhen und somit dafür zu sorgen, daß den höchsten Maßstäben für die öffentliche Verwaltung entsprochen wird. Die Kommission wird Anfang 2000 ein umfassendes Verwaltungsreformprogramm vorlegen. Der Europäische Rat ruft zu einer raschen Durchführung dieser Verwaltungsreformen auf.

Transparenz

  1. Transparenz der europäischen Organe ist ein wichtiger Faktor, um die Union bürgernäher zu gestalten und ihre Effizienz zu verbessern. Während des finnischen Vorsitzes wurden insbesondere im Bereich des Zugang zu Dokumenten und der raschen Übermittlung unter Einsatz moderner Informationstechnologien Fortschritte erzielt. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, im Januar 2000 einen Vorschlag für die allgemeinen Grundsätze vorzulegen, die für das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission gelten sollen.

Subsidiarität und bessere Rechtsetzung

  1. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht der Kommission mit dem Titel "Eine bessere Rechtsetzung", in dem die vorrangige Bedeutung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips und einer uneingeschränkten Anwendung des entsprechenden Protokolls zum Vertrag bekräftigt wird.

Betrugsbekämpfung

  1. Die Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) stellt einen wichtigen neuen Schritt bei der Betrugsbekämpfung dar. Die Kommission wird bis Juni 2000 eine Mitteilung zur Weiterentwicklung einer umfassenden Strategie zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vorlegen.

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II. GEMEINSAME EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK

  1. Der Europäische Rat billigt die beiden Zwischenberichte des Vorsitzes (siehe Anlage IV) über die Entwicklung der Fähigkeit der Union zur militärischen und nichtmilitärischen Krisenbewältigung im Rahmen einer verstärkten Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
  2. Die Union wird im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen ihren Beitrag zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit leisten. Die Union anerkennt die vorrangige Verantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit.
  3. Der Europäische Rat unterstreicht seine Entschlossenheit, die Union in die Lage zu versetzen, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht einbezogen ist, als Reaktion auf internationale Krisen EU-geführte militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen. Dabei ist unnötige Duplizierung zu vermeiden. Dieser Prozeß impliziert nicht die Schaffung einer europäischen Armee.
  4. Ausgehend von den Leitlinien, die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln vorgegeben hat, und auf der Grundlage der Berichte des Vorsitzes hat der Europäische Rat insbesondere folgendes vereinbart:
    • Spätestens im Jahr 2003 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit bei EU-geführten Operationen in der Lage sein, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von 50.000 bis 60.000 Personen, die imstande sind, den Petersberg-Aufgaben in ihrer ganzen Bandbreite gerecht zu werden, zu verlegen und dafür zu sorgen, daß diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz gehalten werden können.
    • Innerhalb des Rates werden neue politische und militärische Gremien und Strukturen geschaffen, um die Union in die Lage zu versetzen, unter Wahrung des einheitlichen institutionellen Rahmens die notwendige politische und strategische Leitung dieser Operationen zu gewährleisten.
    • Unter Berücksichtigung der Erfordernisse aller EU-Mitgliedstaaten werden Regelungen für eine umfassende Konsultation und Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO und für die Transparenz in deren gegenseitigen Beziehungen entwickelt.
    • Es werden geeignete Vorkehrungen getroffen, die es nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitgliedstaaten und anderen interesssierten Ländern unter Wahrung der Beschlußfassungsautonomie der Union erlauben, zur militärischen Krisenbewältigung der EU beizutragen.
    • Es wird ein Mechanismus zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung geschaffen, um parallel zu den militärischen auch die verschiedenen nichtmilitärischen Mittel und Ressourcen, die der Union und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, zu koordinieren und ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
  5. Der Europäische Rat ersucht den nächsten Vorsitz, zusammen mit dem Generalsekretär/ Hohen Vertreter im Rahmen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) die Arbeiten zu sämtlichen in den Berichten genannten Fragen einschließlich der Konfliktverhütung und der Frage eines Ausschusses für nichtmilitärische Krisenbewältigung als vorrangige Aufgabe fortzuführen. Der nächste Vorsitz wird ersucht, für die Tagung des Europäischen Rates in Lissabon einen ersten Zwischenbericht und für die Tagung des Europäischen Rates in Feira einen Gesamtbericht auszuarbeiten, der geeignete Empfehlungen und Vorschläge enthält und in dem auf die Frage eingegangen wird, ob eine Änderung des Vertrags für nötig erachtet wird. Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) wird ersucht, als erste Maßnahmen zur Umsetzung dieser Beschlüsse ab März 2000 unter Beachtung der gegenwärtig geltenden Vertragsbestimmungen innerhalb des Rates die vereinbarten Interimsgremien und -regelungen zu schaffen.

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III. EINE WETTBEWERBSFÄHIGE, BESCHÄFTIGUNGSWIRKSAME, NACHHALTIGE WIRTSCHAFT

Koordinierung der Politik zur Herbeiführung von Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen

  1. Die wirtschaftliche Erholung in der Union hat an Dynamik und Ausbreitung gewonnen. Sie beruht auf soliden Grundlagen: Die Investitionsbedingungen sind günstig, die Inflation ist nach wie vor niedrig und die Lage der öffentlichen Finanzen hat sich verbessert. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen, und die Arbeitslosigkeit ist rückläufig, auch wenn sie noch unannehmbar hoch ist. Diese positiven Aussichten werden durch die erfolgreiche Einführung des Euro gestützt und sollten auch weiterhin durch die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Haushaltskonsolidierung und Wirtschaftsreform - insbesondere in den Bereichen Liberalisierung und Steuerreform - sowie durch Lohnentwicklungen, die mit der Preisstabilität und der Schaffung von Arbeitsplätzen vereinbar sind, gefestigt werden.
  2. Die demographischen Veränderungen verlangen Politiken für ein aktives Leben im Alter und verstärkte Effizienz im öffentlichen und im privaten Sektor, damit die wirtschaftliche Belastung dieser Veränderungen bewältigt werden kann. Mit dem laufenden Prozeß der Globalisierung verschärft sich der Wettbewerb und wird eine Förderung von Innovationen und Strukturreformen immer notwendiger. Die Union und die Mitgliedstaaten müssen eine breitere Nutzung der neuen Technologien aktiv fördern und die Informationsgesellschaft weiterentwickeln, um Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt zu unterstützen. Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung macht deutlich, daß das Vorhandensein angemessener sozialer Sicherheitsnetze garantiert werden muß.
  3. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht des Rates über die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und betont, daß er von großer Bedeutung für die verstärkte Koordinierung der Wirtschafts-, der Beschäftigungs- und der Strukturpolitiken im Hinblick auf die volle Nutzung des Potentials des Binnenmarktes und der einheitlichen Währung ist. Der Schwerpunkt sollte nun darauf liegen, daß die bestehenden Verfahren und Regelungen wirksam angewandt und gestrafft werden und die Umsetzung der Politik eingehend überwacht wird. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik bilden den Rahmen für die Bestimmung der umfassenden politischen Ziele und Ausrichtungen. Die Synergie zwischen diesen Grundzügen, den beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Überwachung der Strukturreform sollte unter der politischen Führung des Europäischen Rates weiterentwickelt werden. Die Tätigkeiten der verschiedenen Fachräte sollten aufeinander abgestimmt und gleichzeitig die Rolle des Rates (Wirtschaft und Finanzen) bei der wirtschaftspolitischen Koordinierung gestärkt werden. Die Zusammenarbeit im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung für die einheitliche Währung sollte unter Beachtung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Luxemburg) vom Dezember 1997 zwischen den Mitgliedern der Euro-11-Gruppe weiterentwickelt werden.
  4. Auf der Sondertagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 in Lissabon wird die Gelegenheit bestehen, diese Fragen im Rahmen einer Prüfung der Ziele der bestehenden Prozesse und Instrumente zur Stärkung der Beschäftigung, der Wirtschaftsreform und des sozialen Zusammenhalts im Rahmen einer wissensorientierten Wirtschaft zu vertiefen.

Steuerpaket

  1. Alle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Bürger sollten sämtliche auf ihre gesamten Zinserträge anfallenden Steuern entrichten.
  2. Bei der Prüfung, wie wir in Europa diesen Grundsatz am besten zur Anwendung bringen können, ist der Europäische Rat übereingekommen, daß eine Hochrangige Gruppe insbesondere prüfen wird, wie dieser Grundsatz am wirksamsten umgesetzt werden kann und ob das vom Vorsitz und von der Kommission am 7. Dezember 1999 vorgelegte Papier als Ausgangspunkt für diese Überlegungen einen Lösungsansatz bietet.
  3. Sie wird auch die Vorschläge des Vereinigten Königreichs, einschließlich des Auskunftsaustauschs, prüfen.
  4. Die Gruppe wird alle Beschlüsse des Rates, einschließlich der in dem Papier vom 29. November 1999 dargelegten Konzepte, in ihre Überlegungen miteinbeziehen.
  5. Sie wird dem Rat einen Bericht mit Lösungsvorschlägen zu den dargelegten Fragen sowie zum Verhaltenskodex und zur Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren als Paket vorlegen. Der Rat wird dem Europäichen Rat spätestens auf seiner Tagung im Juni 2000 Bericht erstatten.

Beschäftigung

  1. Im Rahmen des Luxemburg-Prozesses haben die Mitgliedstaaten in den vergangenen zwei Jahren die beschäftigungspolitischen Leitlinien in Nationale Aktionspläne umgesetzt. Die positiven Ergebnisse sind offenkundig. Der Europäische Rat begrüßt den Vorschlag der Kommission für beschäftigungspolitische Leitlinien für 2000 sowie die Empfehlungen an einzelne Mitgliedstaaten, die ihnen Unterstützung zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen Herausforderungen im Rahmen ihrer Nationalen Aktionspläne bieten. Er billigt die Ergebnisse der gemeinsamen Ratstagung (Wirtschaft und Finanzen/Arbeit und Soziales) über diese Leitlinien und Empfehlungen. Bei diesem Prozeß ist die verstärkte Beteiligung sowohl der Sozialpartner als auch des Europäischen Parlaments, das zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien zum ersten Mal förmlich gehört worden ist, von besonderer Bedeutung.
  2. Bei der Durchführung ihrer Arbeitsmarktreformen sollten die Mitgliedstaaten in ihren Nationalen Aktionsplänen den Steuer- und Sozialleistungssystemen, der Beschäftigung im Dienstleistungssektor, der Arbeitsorganisation, dem lebensbegleitenden Lernen und der Chancengleichheit für Frauen und Männer besondere Aufmerksamkeit schenken.
  3. Bei der Erarbeitung und Verwendung von Indikatoren für die Beschäftigungsleistung und der damit zusammenhängenden Daten wurden Fortschritte erzielt. Der Europäische Rat ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Arbeiten auf diesem Gebiet weiter voranzutreiben.

Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Informationsgesellschaft

  1. Ein optimal funktionierender Binnenmarkt ist von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie für Wachstum und Beschäftigung. Die Verbesserung des Funktionierens des Produkt-, des Dienstleistungs- und des Kapitalmarkts ist ein Schlüsselelement des Prozesses einer umfassenden Wirtschaftsreform. Die Mitteilung der Kommission über eine Strategie für den Europäischen Binnenmarkt wird als ein wichtiger Beitrag hierzu begrüßt. Die Kommission und der Rat werden gebeten, im Bereich der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken die Rolle, die Ziele und die Maßnahmen einer umfassenden Wettbewerbspolitik für die Europäische Union weiter auszugestalten und zu klären.
  2. Die wirksame Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien spielt eine entscheidende Rolle im globalen Wettbewerb. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Köln Europa das Ziel gesetzt, in der Informationsgesellschaft eine führende Rolle einzunehmen, was weitere Investitionen in innovative Entwicklungen sowie in Forschung und Bildung verlangt. Ein besonderer Schwerpunkt muß auf dem Erfordernis liegen, den zunehmenden Anforderungen gerecht zu werden, die die Informationsgesellschaft an die Arbeitsmärkte stellt.
  3. Voraussetzung für einen gut funktionierenden elektronischen Markt sind ein offener und wettbewerbsorientierter Telekommunikationsmarkt sowie Rechtsvorschriften, die den elektronischen Geschäftsverkehr unterstützen und dabei den Interessen sowohl der Unternehmen als auch der Verbraucher Rechnung tragen. Der Europäische Rat nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die unlängst bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr erzielt wurden, und fordert den Rat auf, die unerledigten Arbeiten in diesem Bereich rasch zu Ende zu führen. Die Kommission wird gebeten, unverzüglich Vorschläge für die Änderungen an den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich auszuarbeiten, die aufgrund der Entwicklung der Technik und des Marktes erforderlich sind.
  4. Der Europäische Rat begrüßt die von der Kommission eingeleitete " eEurope"-Initiative als eine Möglichkeit, Europa zu einer echten Informationsgesellschaft für alle zu machen. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zusammen mit dem Rat den " eEurope"-Aktionsplan vorzubereiten, dem Europäischen Rat auf seiner Sondertagung am 23./24. März 2000 in Lissabon einen Zwischenbericht vorzulegen und den Aktionsplan bis Juni 2000 fertigzustellen.

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

  1. Über die Strategien zur Einbeziehung der Umweltbelange in die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr und Energie wurde Einvernehmen erzielt. Die Fachräte "Binnenmarkt", "Entwicklung" und "Industrie", die bereits erste Berichte vorgelegt haben, sowie die Fachräte "Allgemeine Angelegenheiten", "Wirtschaft und Finanzen" und "Fischerei" haben mit der Arbeit an ähnlichen Strategien begonnen. Der Rat wird ersucht, diese Arbeiten insgesamt zum Abschluß zu bringen und dem Europäischen Rat im Juni 2001 umfassende Strategien für diese Sektoren möglicherweise mit einem Zeitplan für weitere Maßnahmen und mit einem System von Indikatoren zu unterbreiten.
  2. Auf die endgültige Festlegung der Strategien für die einzelnen Sektoren sollte ihre sofortige Durchführung folgen. Hierbei ist für eine regelmäßige Evaluierung, Überprüfung und Beobachtung Sorge zu tragen, damit die Strategien angepaßt und vertieft werden können. Die Kommission und der Rat werden nachdrücklich dazu aufgefordert, hierfür angemessene Instrumente zu entwickeln und eine anwendbare Datengrundlage zu schaffen.
  3. Was das Kyoto-Protokoll anbelangt, sollten die Vorbereitungen in bezug auf Politiken und Maßnahmen einschließlich des nationalen und gemeinschaftlichen Rechts so fortgesetzt werden, daß die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Protokolls sowohl durch die Europäische Gemeinschaft als auch durch die Mitgliedstaaten vor dem Jahr 2002 erfüllt sind. Der Europäische Rat fordert alle Unterzeichnerparteien der Konvention auf, bis 2002 die Ratifizierung abzuschließen, damit sie in Kraft treten kann. Die Berücksichtigung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der verschiedenen Politiken ist von zentraler Bedeutung dafür, daß die Gemeinschaft die im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann. Es wird alles daran gesetzt, auf der Haager Konferenz zu kohärenten und glaubwürdigen Beschlüssen zu gelangen.
  4. Der Europäische Rat nimmt die Gesamtbewertung des Fünften Umweltaktionsprogramms und den Bericht über die Indikatoren für die Umwelt und für die Einbeziehung der Umweltbelange zur Kenntnis, die von der Kommission vorgelegt worden sind, und ersucht die Kommission, bis Ende des Jahres 2000 einen Vorschlag für ein Sechstes Umweltaktionsprogramm vorzulegen.
  5. Die Kommission wird ersucht, einen Vorschlag für eine langfristige Strategie auszuarbeiten, wie die verschiedenen Politiken im Sinne einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung aufeinander abzustimmen sind, und ihn dem Europäischen Rat im Juni 2001 vorzulegen. Diese Strategie wird auch den Beitrag der Gemeinschaft zur 10-Jahres-Überprüfung des Rio-Prozesses darstellen, die für 2002 vorgesehen ist.

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IV. ANDERE INTERNE POLITIKEN MIT UNMITTELBAREN AUSWIRKUNGEN FÜR DIE BÜRGER

Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  1. Der Europäische Rat erinnert daran, daß bei der Festlegung aller Gemeinschaftspolitiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist. Mit besonderer Aufmerksamkeit ist dafür zu sorgen, daß alle Bürger in den Genuß gesundheitlich einwandfreier und hochwertiger Lebensmittel kommen, indem die Qualitätsstandards verbessert und die Systeme für die Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette - vom landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zum Verbraucher - verstärkt werden. Der Europäische Rat ersucht den Rat, vordringlich das Weißbuch der Kommission über die Lebensmittelsicherheit, das in Kürze vorgelegt wird und in dem auch die etwaige Einrichtung einer unabhängigen Lebensmittelagentur und Unterstützung für einzelstaatliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit vorgesehen ist, sowie die Mitteilung der Kommission über das Vorsorgeprinzip zu prüfen. Der nächste Vorsitz wird dem Europäischen Rat (Feira) einen Bericht über die bereits erzielten Fortschritte unterbreiten.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Drogenbekämpfung

  1. Der Europäische Rat hat den Bericht über den Abschluß und die Bewertung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den er 1997 auf seiner Tagung in Amsterdam angenommen hat, zur Kenntnis genommen. Im Lichte der Schlußfolgerungen von Tampere ersucht der Europäische Rat den Rat, diesen Aktionsplan im Wege einer EU-Strategie zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität fortzuschreiben.
  2. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Drogenstrategie der Europäischen Union (2000-2004). Er ersucht die hiermit befaßten Einrichtungen und Gremien, die Strategie zügig durchzuführen und bis Ende 2002 über die ersten Ergebnisse Bericht zu erstatten.

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V. AUSSENBEZIEHUNGEN

  1. Mit dem Amtsantritt des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, Herrn Javier Solana, wurden der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union neue Impulse gegeben. Zusätzliche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich nunmehr durch die gemeinsamen Strategien, die die Union in die Lage versetzen werden, im Außenbereich mit größtmöglicher Kohärenz, Nutzenpotenzierung und Effizienz zu handeln, wozu auch gehört, sich in Fragen der Durchführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in angemessener Weise der Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam über die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zu bedienen. Der Europäische Rat ersucht den Rat, auf der Grundlage des Beitrags des Generalsekretärs/ Hohen Vertreters und der Kommission, die Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind, um den bestmöglichen Einsatz aller verschiedenen Mittel sicherzustellen, die der Union für effizientere und umfassendere Maßnahmen im Außenbereich zur Verfügung stehen.

Tschetschenien

  1. Der Europäische Rat hat am 10. Dezember 1999 eine gesonderte Erklärung zu Tschetschenien angenommen (siehe Anlage II).

Gemeinsame Strategien

  1. Der Europäische Rat hat eine gemeinsame Strategie der Europäischen Union für die Ukraine beschlossen (siehe Anlage IV). Damit unterstreicht der Europäische Rat die große Bedeutung, die er einer künftigen Ukraine beimißt, die demokratisch, stabil, offen und wirtschaftlich erfolgreich ist und in dem neuen Europa eine herausragende Rolle spielt. Die gemeinsame Strategie trägt den auf Europa gerichteten Bestrebungen der Ukraine Rechnung und berücksichtigt, daß die Ukraine sich für Europa entschieden hat.
  2. Der Europäische Rat hat die gemeinsamen Strategien der Union einer allgemeinen Prüfung unterzogen. Er wies darauf hin, daß er in seiner Erklärung zu Tschetschenien beschlossen hat, daß die Durchführung der gemeinsamen Strategie für Rußland überprüft werden sollte. Er nahm Kenntnis von dem fortgeschrittenen Stand der Vorbereitungen für die gemeinsame Strategie für den Mittelmeerraum und von der Notwendigkeit, die Arbeiten über die gemeinsame Strategie für den westlichen Balkan fortzusetzen. Er fordert den Rat auf, seine Vorbereitungen fortzusetzen und sich eingehender mit dem Konzept gemeinsamer Strategien und mit den Gegenständen, insbesondere den thematischen Aspekten, sowie mit dem zeitlichen Rahmen weiterer gemeinsamer Strategien zu befassen.

Stabilität für Südosteuropa

  1. Die Union ist entschlossen, bei der Förderung von Stabilität, Sicherheit und wirtschaftlicher Entwicklung in Südosteuropa in enger Partnerschaft mit den Ländern der Region und anderen Beteiligten unter der umfassenden Ägide des Stabilitätspakts eine führende Rolle zu spielen. Der Europäische Rat begrüßt den gemeinsamen Bericht des Vorsitzes und der Kommission, in dem die wichtigsten Bereiche der künftigen Arbeit aufgezeigt werden. Er ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter zusammen mit der Kommission, dem Rat zur dringenden weiteren Prüfung eine politische und wirtschaftliche Analyse der künftigen Aussichten für die Region vorzulegen. Der Europäische Rat hebt auch hervor, daß es eines einheitlichen Rechtsrahmens für finanzielle Unterstützung bedarf, der dazu beitragen sollte, daß die Maßnahmen vor Ort und die Zusammenarbeit in der Region effizienter gestaltet werden. Der Europäische Rat spricht Herrn Bodo Hombach Dank für seine Arbeit aus.
  2. Mit der Aussicht auf Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sollte es möglich werden, engere Beziehungen zwischen allen Staaten der Region in allen Bereichen zu entwickeln. Die Unterstützung der Union wird davon abhängen, ob sich die Länder Südosteuropas in klarer und sichtbarer Weise zur Zusammenarbeit verpflichten, um die gemeinsamen politischen Prioritäten zu verwirklichen. Der Europäische Rat betont, daß es äußerst wichtig ist, die Beziehungen zwischen den betreffenden Ländern zu verbessern und die Schranken im Handels- und Personenverkehr zu beseitigen. Er hebt die Bedeutung rascher Maßnahmen zur Räumung der Donau hervor.
  3. Die Union möchte die Demokratisierung der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Stabilisierung Südosteuropas unterstützen. Sie wird den Dialog mit den demokratischen Kräften Serbiens sowie mit der demokratisch gewählten Regierung Montenegros vertiefen. Die Union wird weiteren Möglichkeiten zur Stützung des Politik- und Wirtschaftsreformprogramms Montenegros nachgehen.
  4. Die Union setzt sich für den Wiederaufbau im Kosovo ein. Sie begrüßt das Wiederaufbau- und Stützungsprogramm für das Kosovo und die Zusage der Union, für den Wiederaufbau zusätzlich zu den Beiträgen der Mitgliedstaaten 500 Millionen Euro ab dem Jahr 2000 bereitzustellen. Die Resolution Nr. 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen muß von allen Parteien in all ihren Teilen vollständig umgesetzt werden. Nichtbeachtung des Mandats der UNMIK und mangelnde Zusammenarbeit mit der KFOR werden ernsthafte Auswirkungen hinsichtlich des Engagements der EU im Kosovo nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang spricht der Europäische Rat Herrn Bernard Kouchner Dank für seine Arbeit aus.

Die Nördliche Dimension

  1. Der Europäische Rat begrüßt die Schlußfolgerungen der Außenministerkonferenz über die Nördliche Dimension vom 11./12. November 1999 in Helsinki und die Absicht des künftigen schwedischen Vorsitzes, eine Folgekonferenz auf hoher Ebene zu veranstalten. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit dem Rat und in Abstimmung mit den Partnerländern einen Aktionsplan für die Nördliche Dimension in den externen und grenzüberschreitenden Politikbereichen der Europäischen Union auszuarbeiten, der dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2000 in Feira zur Billigung unterbreitet werden soll.

Mexiko

  1. Der Europäische Rat begrüßt den Abschluß der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Mexiko.

Menschenrechte

  1. Der Europäische Rat nimmt den Bericht des Vorsitzes über die Menschenrechte zur Kenntnis und begrüßt die Folgemaßnahmen zu den in der Erklärung der Europäischen Union vom 10. Dezember 1998 vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Europäische Rat ersucht den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten, diese Maßnahmen aktiv weiterzuverfolgen und die Jahresberichte zur Menschenrechtslage sowie das Jährliche Forum zur Erörterung der Menschenrechtslage strukturell und inhaltlich weiter auszugestalten sowie zu prüfen, ob eine Verstärkung der Analyse und Bewertung im Bereich der Menschenrechte erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird zu einem regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit der Zivilgesellschaft aufgerufen.
  2. Der Europäische Rat betont erneut, wie wichtig es ist, daß alle Menschen in gleicher Weise in den Genuß der Menschenrechte kommen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verbesserung der Lage jener Gruppen geschenkt werden, die in keinem Staat eine Mehrheit bilden, wozu unter anderem auch die Roma gehören. Die Europäische Union setzt sich gemeinsam mit dem Europarat und der OSZE für die Erreichung dieses Zieles ein.

Nahost-Friedensprozeß

  1. Der Europäische Rat begrüßt die neue Dynamik bei den Bemühungen um einen gerechten, umfassenden und dauerhaften Frieden im Nahen Osten und bekräftigt die uneingeschränkte Unterstützung der Friedensbemühungen durch die Union.
  2. Der Europäische Rat begrüßt besonders die mutige Entscheidung von Präsident Assad und Ministerpräsident Barak, die Verhandlungen über die syrische Schiene Mitte Dezember in Washington wiederaufzunehmen. Er hofft, daß Israel und Syrien bald zu einer Einigung gelangen, die den Weg für die Wiederaufnahme der Verhandlungen und für eine Lösung auch auf der libanesischen Schiene ebnet.
  3. Der Europäische Rat betont die Bedeutung der bislang von Israel und den Palästinensern zur Umsetzung der Scharm-el-Scheich-Vereinbarung getroffenen Maßnahmen. Im Interesse stetiger Fortschritte sollte dafür Sorge getragen werden, daß alle Verpflichtungen, die die Unterzeichnerparteien der Vereinbarung eingegangen sind, rechtzeitig umgesetzt werden. Der Europäische Rat ruft beide Seiten auf, sich aller einseitigen Handlungen zu enthalten.
  4. Alle an den multilateralen Verhandlungen über den Friedensprozeß Beteiligten werden ersucht, sich für die volle und rasche Wiederaufnahme der Tätigkeiten in diesem Bereich einzusetzen. In der derzeitigen Phase des Friedensprozesses sollte es im Interesse aller Beteiligten liegen, auf allen Verhandlungsschienen parallele Fortschritte zu erzielen.

WTO

  1. Der Europäische Rat bedauert das Scheitern der WTO-Ministerkonferenz in Seattle. Er bekräftigt, daß er zu dem bestehenden multilateralen Handelssystem und zu einer umfassenden multilateralen Verhandlungsrunde über den Handel steht. Er billigt die Schlußfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 3. Dezember 1999.

Macau

  1. Der Europäische Rat hebt nun, da der Übergangsprozeß in Macau kurz bevorsteht, hervor, welche Bedeutung er der Stabilität und dem Wohlstand Macaus als Sonderverwaltungsregion Chinas beimißt und für wie wichtig er es erachtet, daß Macau seine besondere Identität und die Bevölkerung Macaus ihre Rechte und Freiheiten bewahrt, wie dies in der gemeinsamen Erklärung Chinas und Portugals von 1987 und in dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion niedergelegt ist.

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VI. NORDIRLAND

  1. Der Europäische Rat begrüßt die Übertragung dezentraler Regierungsbefugnisse auf Nordirland und die Errichtung von britisch-irischen sowie von Nord-Süd-Institutionen im Rahmen der Karfreitag-Vereinbarung und erkennt an, daß diese Entwicklungen sehr bedeutende Fortschritte auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung darstellen. Er beglückwünscht die politischen Parteien, die britische und die irische Regierung sowie Senator George Mitchell zu diesen Fortschritten. Der Europäische Rat bekräftigt, daß er Nordirland und die Zusammenarbeit zwischen dem Norden und dem Süden der Insel politisch wie praktisch unterstützt.

© Europäisches Parlament: 1999