Fischereiaufsicht
Kurzdarstellungen zur EU
15-01-2024
Mit der Fischereikontrollregelung der Union soll für die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik gesorgt werden. Ihre Effizienz wird weithin als notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Fischereipolitik anerkannt. Die Fischereiaufsicht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, die für die Kontrolle ihrer Fischerei und der damit verbundenen Tätigkeiten verantwortlich sind. Wie sie ihrer Aufgabe nachkommen, wird von der Kommission geprüft.
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