Fischereiaufsicht

Kurzdarstellungen zur EU 15-01-2024

Mit der Fischereikontrollregelung der Union soll für die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik gesorgt werden. Ihre Effizienz wird weithin als notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Fischereipolitik anerkannt. Die Fischereiaufsicht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, die für die Kontrolle ihrer Fischerei und der damit verbundenen Tätigkeiten verantwortlich sind. Wie sie ihrer Aufgabe nachkommen, wird von der Kommission geprüft.