Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Auf einen Blick 08-11-2017

Die Kommission hat die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz („CPC-Verordnung“) vorgeschlagen, um ihren Anwendungsbereich auszuweiten und die Befugnisse der nationalen Behörden zu stärken, die bei grenzübergreifenden Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht zusammenarbeiten. Drei Runden von Trilogverhandlungen ergaben im Juni 2017 eine vorläufige Einigung, und nun wird eine Abstimmung in erster Lesung im November im Plenum erwartet.