EU-Bestimmungen für die Waffenausfuhrkontrolle

Auf einen Blick 07-11-2018

Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren ist die einzige auf regionaler Ebene getroffene rechtsverbindliche Regelung zur Ausfuhr konventioneller Waffen. Während der Gemeinsame Standpunkt den Informationsaustausch und die Transparenz der Waffenausfuhren der Mitgliedstaaten verbessert hat, gibt es weiterhin Spielraum, die Konvergenz der nationalen Rüstungsexportpolitik zu erhöhen und die in dem EU-Text festgelegten Kriterien genauer einzuhalten. Nach der Veröffentlichung des 19. EU-Jahresbericht über Waffenausfuhren im Februar 2018 soll das Europäische Parlament nun während seiner November-I-Plenartagung einen Bericht über die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts erörtern.