Verordnung 604/2013 (Dublin-Verordnung) und Asylverfahren in Europa
Die Prüfung der Umsetzung der Dublin-Verordnung zeigt, dass die seit dem Inkrafttreten identifizierten Schwachpunkte weiterhin bestehen, d. h. die meisten von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Dublin-Systems vereinbarten Überstellungen finden nicht statt. Es ist auch nicht klar, ob das System Auswirkungen auf die Sekundärmigration hatte, die weiterhin bei ungefähr 15 % liegt. Solange die Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Asylverfahren und der sozioökonomischen Bedingungen bestehen und solange die Mitgliedstaaten ihren Fokus weiterhin auf die nationalen Auswirkungen von Migration legen, ist es unwahrscheinlich, dass das Dublin-System allein funktioniert. Da keine genaueren Informationen vorliegen, wie das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Umverteilungsverfahren in der Praxis funktionieren würde, ist es schwer zu beurteilen, ob die Vorschläge eine effektive Lösung zur Behebung der Defizite des Dublin-Systems darstellen.
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