Europäische Bürgerinitiative

Auf einen Blick 10-04-2017

Die Einführung der europäischen Bürgerinitiative wurde im Jahr 2009 durch den Vertrag von Lissabon beschlossen. Als Schlüsselelement der partizipativen Demokratie ermöglicht sie es Bürgerinnen und Bürgern der EU, Ersuchen für Gesetzgebungsvorschläge an die Kommission zu richten und auf diese Weise demokratische Prozesse aktiv mitzugestalten. Das Verfahren und die Bedingungen für Bürgerinitiativen werden von der im April 2012 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 211/2011 geregelt. In einer ersten dreijährlichen Überprüfung zog die Kommission im Jahr 2015 eine Zwischenbilanz, welche eine Debatte zur Wirksamkeit der Bürgerinitiative anstieß und einige Verbesserungsvorschläge hervorbrachte.