Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Auf einen Blick
12-05-2021
Auf der Plenartagung im Mai soll das Parlament über den Bericht seines Umweltausschusses über einen Vorschlag abstimmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass die EU ihren Verpflichtungen als Vertragspartei des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten aus dem Jahr 1998 nachkommt.
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