Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr
Auf einen Blick
30-03-2022
Nach den geltenden EU-Vorschriften können Güterkraftverkehrsunternehmen gemietete Fahrzeuge verwenden, wobei die Mitgliedstaaten berechtigt sind, dies zu beschränken. Im Jahr 2017 schlug die Europäische Kommission vor, diese Beschränkungen zu lockern. Auf seiner Plenartagung im April wird das Europäische Parlament in zweiter Lesung die mit dem Rat vereinbarten angepassten Regeln prüfen, die unter Aufrechterhaltung einiger Beschränkungen mehr Flexibilität für die Verkehrsunternehmen vorsehen.
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