Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr

Auf einen Blick 30-03-2022

Nach den geltenden EU-Vorschriften können Güterkraftverkehrsunternehmen gemietete Fahrzeuge verwenden, wobei die Mitgliedstaaten berechtigt sind, dies zu beschränken. Im Jahr 2017 schlug die Europäische Kommission vor, diese Beschränkungen zu lockern. Auf seiner Plenartagung im April wird das Europäische Parlament in zweiter Lesung die mit dem Rat vereinbarten angepassten Regeln prüfen, die unter Aufrechterhaltung einiger Beschränkungen mehr Flexibilität für die Verkehrsunternehmen vorsehen.