EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Auf einen Blick
08-03-2023
Die im Jahr 2004 angenommenen und im Jahr 2008 überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern bilden einen Rahmen und Instrumente zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten in Drittländern. Während der März-I-Plenartagung werden die Mitglieder die Umsetzung der Leitlinien auf der Grundlage eines Initiativberichts mit Bewertung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments erörtern. Im weiteren Verlauf der Tagung werden der Rat und die Kommission Erklärungen zur besonderen Lage von Menschenrechtsverteidigern abgeben, die sich für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte von Frauen einsetzen.
Auf einen Blick
Über dieses Dokument
Art der Veröffentlichung
Verfasser
Politikbereich
Schlagwortliste
- Drittland
- Entwicklungsland
- EUROPÄISCHE UNION
- europäisches Einigungswerk
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Grundrechte
- INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
- INTERNATIONALE ORGANISATIONEN
- Menschenrechte
- Menschenrechtsbewegung
- Politik der Zusammenarbeit
- POLITISCHES LEBEN
- Politisches Leben und öffentliche Sicherheit
- RECHT
- Recht der Europäischen Union
- Rechte und Freiheiten
- Richtlinie (EU)
- staatsbürgerliche Rechte
- UNO
- Vereinte Nationen
- WIRTSCHAFT
- Wirtschaftssituation
- öffentliche Sicherheit