EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Auf einen Blick 08-03-2023

Die im Jahr 2004 angenommenen und im Jahr 2008 überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern bilden einen Rahmen und Instrumente zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten in Drittländern. Während der März-I-Plenartagung werden die Mitglieder die Umsetzung der Leitlinien auf der Grundlage eines Initiativberichts mit Bewertung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments erörtern. Im weiteren Verlauf der Tagung werden der Rat und die Kommission Erklärungen zur besonderen Lage von Menschenrechtsverteidigern abgeben, die sich für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte von Frauen einsetzen.