EU-Freihandelsabkommen: die wichtigsten Abkommen und wie sie ausgehandelt werden
Hier erfahren Sie, welche EU-Freihandelsabkommen es bereits gibt, wie sie ausgehandelt werden und welche Bedeutung das Europäische Parlament im Genehmigungsverfahren hat.
Was ist ein Freihandelsabkommen?
Freihandelsabkommen – oder auch einfach Handelsabkommen genannt – sind Verträge zwischen zwei oder mehr Ländern, die dazu dienen, ihre Handels- und Investitionsbeziehungen zu vertiefen, zum Beispiel indem mögliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.
Die EU hat mehr als 40 Abkommen mit mehr als 70 Ländern abgeschlossen und ist damit weltweit bei Handelsabkommen führend.
Zölle
Abkommen können dazu dienen, Zollschranken abzubauen oder zu beseitigen oder eine Zollunion zu schaffen, in der es keine Binnenzölle mehr gibt und ein gemeinsamer Zolltarif für Einfuhren aus dem Ausland eingeführt wird.
Investitionen
Oft geht es aber nicht nur darum, Zölle abzubauen. Handelsabkommen können auch Investitionen und damit verbundene Streitigkeiten regeln, etwa wenn ein Unternehmen das Gefühl hat, dass sich eine Entscheidung eines Landes negativ auf seine Investitionen in diesem Land auswirkt. Häufig spielt auch der gegenseitige Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen der Handelspartner eine Rolle.
Warum sind Handelsabkommen wichtig für die EU?
Handelsabkommen sind ein wichtiger Bestandteil der Handelspolitik der EU, weil sie das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Im Jahr 2024 war die EU der zweitgrößte Warenexporteur der Welt (14 %) – nach China (18 %) und vor den USA (10 %). Sie war auch der zweitgrößte Warenimporteur (12,9 %) – nach den USA (16,4 %) und vor China (12,6 %).
Mehr Wachstum
Handelsabkommen eröffnen europäischen Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten und schaffen Arbeitsplätze. Zudem profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher von einer größeren Produktauswahl und niedrigeren Preisen.
Gleiche Qualitätsnormen
Mithilfe von Handelsabkommen kann auch dafür gesorgt werden, dass in die EU eingeführte Produkte denselben Qualitätsanforderungen entsprechen wie in der EU hergestellte Produkte. So hat die EU etwa den Einsatz bestimmter Hormone in der Rinderhaltung verboten, weil sie sie als Gesundheitsgefahr erachtet. Die Handelsabkommen der EU stellen daher sicher, dass kein Rindfleisch eingeführt wird, das diese Hormone enthält.
Schutz regionaler Spezialitäten
Abkommen über geografische Angaben wiederum können traditionelle europäische Lebensmittel schützen, indem sie die Partnerländer dazu verpflichten, Ursprungsbezeichnungen anzuerkennen. Das heißt, man darf bestimmte Bezeichnungen oder Beschreibungen nicht für seine Produkte verwenden, wenn sie nicht an dem Ort und nach den traditionellen Verfahren hergestellt werden, die mit den Produkten verknüpft werden. Geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten zum Beispiel für französischen Champagner und griechischen Feta.
Förderung der Werte der EU
Die EU setzt ihre Handelsabkommen auch dafür ein, ihre Werte weiterzutragen. Dazu bauen die Verhandlungsführer der EU in den Abkommen oft Klauseln zum Schutz von Demokratie, Menschen- und Arbeitnehmerrechten und zum Umweltschutz ein. Damit tragen sie dazu bei, die Lage in dem Land, mit dem die EU Handel treibt, zu verbessern.
Bedenken bei Handelsabkommen
Es gibt Bedenken, dass Handelsabkommen in einigen Branchen zu mehr Wettbewerb und so auch zum Verlust von Arbeitsplätzen führen können. Eine weitere Sorge ist, dass sie der Landwirtschaft der EU schaden könnten, indem sie unlauteren Wettbewerb befördern und so zum Beispiel hohe Qualitätsanforderungen an Lebensmittel aufweichen. Da die EU jedoch für einen sehr großen Markt steht, ist sie durchaus in der Lage, ausländischen Unternehmen ihre Normen aufzuerlegen.
Wie kommen EU-Handelsabkommen zustande?
Zunächst bittet die Kommission den Rat – der die Mitgliedstaaten vertritt – um Erlaubnis, Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit einem Handelspartner aufzunehmen.
Sobald der Rat das Verhandlungsmandat erteilt, verhandelt die Kommission mit dem Partnerland im Namen der EU. Während des gesamten Verfahrens arbeitet die Kommission eng mit dem Ausschuss für Handelspolitik des Rates zusammen. Außerdem hält sie das Parlament stets auf dem Laufenden und veranstaltet Debatten mit Interessengruppen aus der Zivilgesellschaft.
Wenn die Kommission die Verhandlungen abgeschlossen hat, veröffentlicht sie den Text zu dem jeweiligen Abkommen und legt ihn dem Rat und dem Parlament vor. Anschließend erteilt der Rat der Kommission das Mandat, das Abkommen zu unterzeichnen.
Ist die Zustimmung des Parlaments für Handelsabkommen notwendig?
Seit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 muss das Parlament Handelsabkommen zustimmen, damit sie in Kraft treten können. Außerdem muss es regelmäßig über alle Fortschritte bei den Verhandlungen informiert werden.
Die Abgeordneten legen in den Handelsabkommen immer größten Wert auf Qualitätsnormen. Jeder Versuch, sie herabzusetzen, kann dazu führen, dass sie das Abkommen ablehnen.
Das Parlament kann den Gerichtshof der Europäischen Union auch um ein Gutachten über die Rechtsgrundlage für Handelsabkommen bitten. Das tat es z. B. im Januar 2026, als es die im selben Monat unterzeichneten Mercosur-Abkommen – die Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – dem Gerichtshof zur Prüfung vorlegte.
Das Parlament zeigte in der Vergangenheit bereits, dass es nicht zögert, sein Veto einzulegen, wenn es ernsthafte Bedenken hat. Beispielsweise lehnten die Abgeordneten im Jahr 2012 das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) ab.
Sobald das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat das Abkommen abschließen.
Einige Handelsabkommen können erst dann vollständig abgeschlossen werden, wenn die Mitgliedstaaten sie ebenfalls ratifizieren und unterzeichnen. Da es manchmal sehr lange dauert, bis alle Staaten und Parlamente ein Abkommen förmlich ratifizieren, kann es vorkommen, dass einige Bestimmungen des Abkommens bereits vor der Ratifizierung vorläufig angewandt werden.
Was sind die wichtigsten Handelsabkommen der EU?
Afrika
Die EU hat mit 18 afrikanischen Ländern Präferenzhandelsabkommen geschlossen. Zudem profitieren viele afrikanische Entwicklungsländer von der Regelung „Alles außer Waffen“, die zum Allgemeinen Präferenzsystem der EU gehört. Dank dieser Regelungen gelangen mehr als 90 % der Ausfuhren aus Afrika zollfrei in den EU-Binnenmarkt. Eines der letzten Handelsabkommen, dem das Parlament zugestimmt hat, war das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kenia.
Asien: Indien, China, Japan und Vietnam
Die EU und Indien kündigten am 27. Januar 2026 ein großes Handelsabkommen an. Es soll Freihandel zwischen der EU und Indien, dem bevölkerungsreichsten Land der Welt, ermöglichen. In vielen Bereichen sollen Zölle abgeschafft oder gesenkt werden. Eine Mobilitätsregelung soll dafür sorgen, dass Fachleute für kurzfristige Aufgaben einfacher zwischen Indien und der EU reisen können. Das Abkommen wird nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen, bevor es offiziell unterzeichnet werden kann. Anschließend muss es vom Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden.
Mit China laufen zurzeit keine Freihandelsverhandlungen. Im Jahr 2020 einigten sich die EU und China auf ein Abkommen zum Schutz der Ursprungsbezeichnungen und schlossen die Verhandlungen über das umfassende Investitionsabkommen grundsätzlich ab. Nachdem China jedoch 2021 viele Beamte, Denkfabriken und Wissenschaftler aus Europa sanktioniert hatte, lehnte das Europäische Parlament die Weiterarbeit an dem Abkommen ab. Wegen allgemeiner Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte, vor allem mit Blick auf Xinjiang und Hongkong, kam die Ratifizierung für viele Abgeordnete nicht in Frage.
Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft trat, wurden fast alle von europäischen und japanischen Unternehmen gezahlten Zölle aufgehoben.
Ein Abkommen mit Vietnam trat 2020 in Kraft.
Europa: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich
Drei der vier Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Island, Liechtenstein und Norwegen – unterhalten im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum enge Handelsbeziehungen zur EU. Die Schweiz ist ebenfalls Mitglied der EFTA, aber ihre Handelsbeziehungen mit der EU werden von einem Freihandelsabkommen aus dem Jahr 1972 geregelt.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, in dem Handelsbedingungen wie Nullkontingente, Nullzölle und Regeln für fairen Wettbewerb festgelegt sind. Das Abkommen trat am 1. Mai 2021 in Kraft.
Lateinamerika: Chile, Mercosur und Mexiko
Das jüngste vom Parlament genehmigte Abkommen ist das Abkommen mit Chile vom 29. Februar 2024, mit dem ein bestehendes Abkommen aktualisiert wurde. Es beseitigt Zölle für etwa 99,9 % der Ausfuhren der EU nach Chile, wodurch die EU-Ausfuhren voraussichtlich um bis zu 4,5 Mrd. EUR steigen werden. Außerdem macht das Abkommen wichtige Rohstoffe wie Lithium und Kupfer für die EU zugänglicher. Es gilt allerdings nicht für einige empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Fleisch, bestimmte Obst- und Gemüsesorten oder Olivenöl.
Im Januar 2026 wurde ein Abkommen mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnet. Parlament und Rat müssen dem Abkommen noch zustimmen. Das Verfahren ist jedoch bis auf Weiteres auf Eis gelegt, da das Parlament beim Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Abkommens mit den EU-Verträgen angefordert hat.
Im Januar 2025 erklärte die Kommission, dass die Verhandlungen mit Mexiko über die Überarbeitung der Handelsbestimmungen des Globalabkommens abgeschlossen wurden. Demnach hebt Mexiko fast alle Zölle auf die Einfuhr von Waren aus der EU auf, um sie dort wettbewerbsfähiger und für mexikanische Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Das modernisierte Globalabkommen wird voraussichtlich im Februar unterzeichnet. Anschließend kann es dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.
Naher Osten
Die EU unterhält verschiedene Abkommen mit Ländern im Nahen Osten, zum Beispiel Assoziierungsabkommen zur Förderung des Warenhandels. Außerdem führt sie mit einzelnen Ländern Gespräche darüber, diese Abkommen mit Blick auf Landwirtschaft und Industrienormen auszuweiten.
Nordamerika: Kanada und die USA
Das Freihandelsabkommen mit Kanada, bekannt als das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA), trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft. Vollständig in Kraft treten wird es, sobald alle EU-Staaten das Abkommen ratifizieren.
Die erneute Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA führte jedoch dazu, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA seit Januar 2025 unberechenbar geworden sind. Im ersten Halbjahr 2025 drohte Präsident Trump der EU mehrmals mit Zöllen. Im August 2025 traf sich Kommissionspräsidentin von der Leyen mit Trump in Schottland. Daraus resultierte eine gemeinsame Erklärung zu einem Rahmen für ein Abkommen über einen auf Gegenseitigkeit beruhenden, gerechten und ausgewogenen Handel.
Einige Gesetzesvorschläge, die sich aus der gemeinsamen Erklärung ergeben, werden zurzeit im Parlament geprüft. Das Verfahren kam allerdings zum Stillstand, nachdem die USA gedroht hatten, Grönland zu annektieren. Die Lage entspannte sich wieder und die territoriale Unversehrtheit des EU-Mitgliedstaats Dänemark konnte gesichert werden. Das gab dem Parlament erneut die Möglichkeit, seine Bewertung des Abkommens und des damit verbundenen Rechtsrahmens wieder aufzunehmen.
Dabei hält die EU ihr Instrument gegen Zwangsmaßnahmen in der Reserve. Dieses neue Instrument kann eingesetzt werden, wenn Länder auf Erpressung oder Handelsbeschränkungen zurückgreifen, um ihren Unternehmen einen ungerechten Vorteil zu verschaffen.
Ozeanien: Australien und Neuseeland
Im Juni 2022 schlossen die EU und Neuseeland ein Freihandelsabkommen ab. Das Parlament genehmigte das Abkommen am 22. November 2023. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm der Rat noch zustimmen.
Die Verhandlungen mit Australien über ein umfassendes Handelsabkommen wurden am 18. Juni 2018 aufgenommen und dürften in den kommenden Monaten abgeschlossen werden.
Mehr zur Handelspolitik und zu den Handelsabkommen der EU
Dieser Artikel wurde zum ersten Mal am 19. Oktober 2016 veröffentlicht und im Februar 2026 aktualisiert.