Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU: nationale Ziele für 2030
Die Lastenteilungsverordnung legt nationale Ziele für die Senkung der CO₂-Emissionen fest, damit die EU bis 2050 klimaneutral wird.
Um den Klimawandel zu bekämpfen, hat sich die EU ehrgeizige Ziele zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen gesetzt. Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Dieses Ziel sowie ein Zwischenziel von 55 Prozent CO₂-Emissionsreduzierung bis 2030 sind im Europäischen Klimagesetz festgelegt. Damit dies verwirklicht werden kann, hat die EU verschiedene Initiativen gestartet. Eine davon ist die Lastenteilungsverordnung, die im Rahmen des Legislativpakets „Fit für 55“ überarbeitet wird.
Was versteht man unter Lastenteilung?
Die Lastenteilungsverordnung legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in Bereichen fest, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen. Dazu gehören Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft. Auf diese Bereiche entfällt der größte Teil der Treibhausgasemissionen in der EU (ungefähr 60 Prozent der gesamten Emissionen in der EU).
Um sicherzustellen, dass sich alle Mitgliedstaaten an den Anstrengungen der EU zur Verringerung der Emissionen aus den oben genannten Bereichen beteiligen, werden in der Lastenteilungsverordnung verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsziele für die EU-Länder für den Zeitraum 2021 bis 2030 sowie die Regeln für die Festlegung der jährlichen Emissionszuteilungen und die Bewertung der Fortschritte festgelegt.
Das Parlament stimmte am 14. März 2023 dafür, die Messlatte für die Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 von 30 Prozent auf 40 Prozent im Vergleich zu 2005 anzuheben.
Welche verbindlichen nationalen Ziele werden vorgeschlagen?
Zum ersten Mal sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen um zwischen zehn und 50 Prozent zu reduzieren. Die nationalen Ziele variieren je nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und Kosteneffizienz des jeweiligen Landes. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie ihre jährliche Zuteilung von Treibhausgasemissionen nicht überschreiten.
EU-Mitgliedstaat |
Bisheriges Ziel für 2030 im Vergleich zu 2005 |
Neues Ziel für 2030 im Vergleich zu 2005 (Kommissionsvorschlag) |
Luxemburg |
−40 % |
−50 % |
Schweden |
−40 % |
−50 % |
Dänemark |
−39 % |
−50 % |
Finnland |
−39 % |
−50 % |
Deutschland |
−38 % |
−50 % |
Frankreich |
−37 % |
−47,5 % |
Niederlande |
−36 % |
−48 % |
Österreich |
−36 % |
−48 % |
Belgien |
−35 % |
−47 % |
Italien |
−33 % |
−43,7 % |
Irland |
−30 % |
−42 % |
Spanien |
−26 % |
−37,7 % |
Zypern |
−24 % |
−32 % |
Malta |
−19 % |
−19 % |
Portugal |
−17 % |
−28,7 % |
Griechenland |
−16 % |
−22,7 % |
Slowenien |
−15 % |
−27 % |
Tschechien |
−14 % |
−26 % |
Estland |
−13 % |
−24 % |
Slowakei |
−12 % |
−22,7 % |
Litauen |
−9 % |
−21 % |
Polen |
−7 % |
−17,7 % |
Kroatien |
−7 % |
−16,7 % |
Ungarn |
−7 % |
−18,7 % |
Lettland |
−6 % |
−17 % |
Rumänien |
−2 % |
−12,7 % |
Bulgarien |
0 % |
−10 % |
Quelle: Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/842
Die Länder werden nur eine begrenzte Flexibilität hinsichtlich der Emissionen haben, die sie aus früheren Jahren einsparen, aus künftigen Jahren ausleihen oder mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauschen können.
Auf Ersuchen des Parlaments werden Informationen über nationale Maßnahmen im Rahmen der Lastenteilungsverordnung in zugänglicher Form veröffentlicht, um die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Die Regeln müssen noch von den EU-Mitgliedstaaten im Rat formell gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können.
Weitere Initiativen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Es gibt noch weitere Maßnahmen, die der EU helfen sollen, ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz zu erfüllen:
- Senkung der Emissionen: Neue CO₂-Ziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
- Carbon Leakage: Unternehmen daran hindern, Emissionsvorschriften zu umgehen
- CO₂-Emissionen des Luft- und Schiffsverkehrs: Zahlen und Fakten (Infografik)
Erfahren Sie mehr in unserer Infografik zu den Fortschritten der EU bei der Verwirklichung ihrer Klimaziele für 2020.
Weitere Informationen
- Legislativfahrplan: Änderung der Lastenteilungsverordnung (auf Englisch)
- Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments: Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung für 2021–2030: Paket „Fit für 55“ (auf Englisch)
- Europäische Kommission: Mehr Ehrgeiz für die Lastenteilungsverordnung der EU (auf Englisch) wird in einem neuen Fenster geöffnet
- Europäische Kommission: Fragen und Antworten – Lastenteilungsverordnung und Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft wird in einem neuen Fenster geöffnet