Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU: nationale Ziele für 2030

Die Lastenteilungsverordnung legt nationale Ziele für die Senkung der CO₂-Emissionen fest, damit die EU bis 2050 klimaneutral wird.

Ein metallicblaues Elektroauto wird am 9. September 2021 in München aufgeladen.
Ein Elektroauto wird aufgeladen.

Um den Klimawandel zu bekämpfen, hat sich die EU ehrgeizige Ziele zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen gesetzt. Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Dieses Ziel sowie ein Zwischenziel von 55 Prozent CO₂-Emissionsreduzierung bis 2030 sind im Europäischen Klimagesetz festgelegt. Damit dies verwirklicht werden kann, hat die EU verschiedene Initiativen gestartet. Eine davon ist die Lastenteilungsverordnung.

Was versteht man unter Lastenteilung?

Die Lastenteilungsverordnung legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen in Bereichen fest, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen. Dazu gehören Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft. Auf diese Bereiche entfällt der größte Teil der Treibhausgasemissionen in der EU (ungefähr 60 Prozent der gesamten Emissionen in der EU).

Um sicherzustellen, dass sich alle Mitgliedstaaten an den Anstrengungen der EU zur Verringerung der Emissionen aus den oben genannten Bereichen beteiligen, werden in der Lastenteilungsverordnung verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsziele für die EU-Länder für den Zeitraum 2021 bis 2030 sowie die Regeln für die Festlegung der jährlichen Emissionszuteilungen und die Bewertung der Fortschritte festgelegt.

Im März 2023 stimmte das Parlament für eine stärkere Senkung der Treibhausgasemissionen in den bis 2030 abgedeckten Sektoren von 30 Prozent auf 40 Prozent im Vergleich zu den Werten von 2005.

Welche verbindlichen nationalen Ziele gibt es?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen um zwischen zehn und 50 Prozent zu reduzieren. Die nationalen Ziele variieren je nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und Kosteneffizienz des jeweiligen Landes. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie ihre jährliche Zuteilung von Treibhausgasemissionen nicht überschreiten.


EU-Mitgliedstaat

Bisheriges Ziel für 2030 im Vergleich zu 2005

Neues Ziel für 2030 im Vergleich zu 2005

Luxemburg

−40 %

−50 %

Schweden

−40 %

−50 %

Dänemark

−39 %

−50 %

Finnland

−39 %

−50 %

Deutschland

−38 %

−50 %

Frankreich

−37 %

−47,5 %

Niederlande

−36 %

−48 %

Österreich

−36 %

−48 %

Belgien

−35 %

−47 %

Italien

−33 %

−43,7 %

Irland

−30 %

−42 %

Spanien

−26 %

−37,7 %

Zypern

−24 %

−32 %

Malta

−19 %

−19 %

Portugal

−17 %

−28,7 %

Griechenland

−16 %

−22,7 %

Slowenien

−15 %

−27 %

Tschechien

−14 %

−26 %

Estland

−13 %

−24 %

Slowakei

−12 %

−22,7 %

Litauen

−9 %

−21 %

Polen

−7 %

−17,7 %

Kroatien

−7 %

−16,7 %

Ungarn

−7 %

−18,7 %

Lettland

−6 %

−17 %

Rumänien

−2 %

−12,7 %

Bulgarien

0 %

−10 %


Quelle: Europäische Kommission

Fahrzeuge an einer roten Ampel stoßen Abgase aus.
Für die Senkung der Treibhausgasemissionen in ganz Europa gibt es nationale Ziele ©AP Images/European Union-EP

Die Länder haben nur eine begrenzte Flexibilität hinsichtlich der Emissionen, die sie aus früheren Jahren einsparen, aus künftigen Jahren ausleihen oder mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauschen können.

Auf Ersuchen des Parlaments werden Informationen über nationale Maßnahmen im Rahmen der Lastenteilungsverordnung in zugänglicher Form veröffentlicht, um die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Weitere Initiativen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Es gibt noch weitere Maßnahmen, die der EU helfen sollen, ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz zu erfüllen: