Schengen: Erweiterung des grenzfreien Raums in Europa
Der Schengen-Raum ermöglicht Reisen ohne Ausweiskontrollen und umfasst 29 Länder. Mehr über seine Mitglieder und den Status der Schengen-Erweiterung.
Die Freizügigkeit – das Recht, überall in der EU zu leben, zu studieren, zu arbeiten und seinen Ruhestand zu verbringen – ist die wohl greifbarste Errungenschaft der europäischen Integration. Mit der Schaffung des Schengen-Raums im Jahr 1995 wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Union abgeschafft.
Heute sind die meisten EU-Mitgliedstaaten Teil des Schengen-Raums, mit Ausnahme von Irland, das sich für eine Nichtbeteilugung entschieden hat und über ein eigenes einheitliches Reisegebiet mit dem Vereinigten Königreich verfügt, sowie Zypern, das sich derzeit im Evaluierungsprozess befindet, um seine Beitrittsbereitschaft zum Schengen-Raum zu beurteilen.
Zudem sind Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein Teil des Schengen-Raums.
Schengen-Erweiterung
Am 10. November 2022 befürwortete das Parlament den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum vor Ende 2022. Am 1. Januar 2023 trat Kroatien dem Schengen-Raum bei.
Im Juli 2023 forderte das Parlament den Rat auf, dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum bis Ende 2023 zuzustimmen. In der Entschließung wurde betont, dass beide Länder bereits die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt haben. Am 30. Dezember 2023 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten einstimmig, grünes Licht für die Abschaffung der Grenzkontrollen zu Bulgarien und Rumänien an den EU-Binnenluft- und Seegrenzen zum 31. März 2024 zu geben. Es wird erwartet, dass die Gespräche über die Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen im Jahr 2024 fortgesetzt werden.
Was sind die Voraussetzungen für den Beitritt zum Schengen-Raum?
- Die Länder müssen die Verantwortung für die Kontrolle der EU-Außengrenzen übernehmen.
- Sie müssen gemeinsame Schengen-Regeln anwenden, wie zum Beispiel die Kontrolle der Land-, See- und Luftgrenzen sowie die Ausstellung einheitlicher Schengen-Visa.
- Um ein hohes Maß an Sicherheit im Schengen-Raum sicherzustellen, müssen die Länder mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Schengen-Länder zusammenarbeiten.
- Sie müssen sich an das Schengener Informationssystem (SIS) anschließen und dieses nutzen.
Vorübergehende Grenzkontrollen
Jedes Jahr werden über 1,25 Milliarden Reisen über die Schengen-Binnengrenzen unternommen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen wurden im Schengen-Raum abgeschafft, aber die Staaten haben sich das Recht vorbehalten, im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehende Kontrollen wieder einzuführen.
Seit 2015 – im Zuge der Migrationskrise als auch der Zunahme grenzüberschreitender terroristischer Bedrohungen – haben eine Reihe von Schengen-Staaten solche Kontrollen wieder eingeführt und sogar mehrfach verlängert. Auch die COVID-19-Pandemie veranlasste viele EU-Mitgliedstaaten zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Im Dezember 2021 schlug die Europäische Kommission eine Aktualisierung der Vorschriften für den Schengen-Raum vor, mit der sichergestellt werden soll, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen ein letztes Mittel bleibt und stattdessen alternative Maßnahmen wie gezielte Polizeikontrollen und eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit gefördert werden.
Die Abgeordneten haben sich bereits mehrfach gegen die häufige Wiedereinführung von Kontrollen ausgesprochen, die den freien Personenverkehr in der EU behindern.
Das Parlament billigte im April 2024 eine Aktualisierung der Schengen-Bestimmungen, die klare Fristen für die Kontrollen an den Binnengrenzen festlegt. Der Rat erteilte seine Zustimmung im Mai 2024.
Dieser Artikel wurde erstmals im Februar 2018 veröffentlicht und zuletzt im Juni 2024 aktualisiert.