Die Maßnahmen der EU für weniger Kunststoffmüll in Europa

Erfahren Sie mehr über die vom Europäischen Parlament beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung von Kunststoffabfällen und zur Förderung des Recyclings.

Billig und beständig – Kunststoffe sind in unserer Wirtschaft weit verbreitet. Ihre steigende Beliebtheit hat aber auch zu immer mehr Plastikmüll und Abfällen im Meer geführt und somit auch zu Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.

Im Jahr 2021 erzeugte jede in der EU lebende Person im Durchschnitt 36,1 Kilogramm Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Davon wurden etwa 14,7 Kilogramm pro Person recycelt. Zwischen 2010 und 2021 ist die Menge der pro Einwohner erzeugten Kunststoffverpackungsabfälle um etwa 29 Prozent gestiegen (8,1 Kilogramm mehr pro Person).

Kunststoffabfälle, die nicht recycelt werden, die nicht recycelt werden, landen entweder auf Mülldeponien, werden verbrannt oder landen ungesammelt in der Natur, unter anderem an Stränden oder in Wäldern, Flüssen und Meeren.

Im Jahr 2023 startete die EU mehrere Initiativen zur Bekämpfung von Verpackungsabfällen und der Verschmutzung durch Mikroplastik. Diese Bemühungen ergänzen frühere Maßnahmen, wie das Verbot von Einwegplastik im Jahr 2019.

Um die Umweltverschmutzung durch Kunststoffabfälle zu bekämpfen, schlug die Europäische Kommission im Januar 2018 eine EU-Strategie für Künststoffe vor, mit der sichergestellt werden soll, dass bis 2030 alle Kunststoffverpackungen wiederverwendet oder recycelt werden können und der Verbrauch von Einwegkunststoffen und die Verwendung von Mikroplastik verringert wird.

Verpackungsmüll aus Kunststoff

Um den ständig wachsenden Verpackungsmüll zu bekämpfen, verabschiedete das Parlament im April 2024 neue Vorschriften zur Verringerung, Wiederverwendung und zum Recycling von Verpackungen. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss der Rat die Vereinbarung nun formell genehmigen.

Die neuen Vorschriften umfassen:

  • Neue Reduktionsziele: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2030 eine Verringerung der Verpackungsabfälle um fünf Prozent im Vergleich zu 2018 erreichen, dann eine Verringerung um zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040.
  • Verbot bestimmter Einwegkunststoffe: Ab dem 1. Januar 2030 werden bestimmte Arten von Einweg-Plastikverpackungen verboten, darunter Plastiktüten für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants konsumiert werden.
  • Wiederverwertbare Verpackungen: Nach den neuen Vorschriften müssen fast alle Verpackungen wiederverwertbar sein. Alle Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestanteil an recyceltem Material aus Kunststoffabfällen enthalten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um spezifische Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen zu erreichen.
  • Sammelsysteme für das Recycling: Bis 2029 müssen 90 Prozent der Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall getrennt gesammelt werden, um effiziente Recyclingprozesse sicherzustellen.

Mikroplastik

Unter Mikroplastik versteht man sehr kleine Partikel (kleiner als fünf Millimeter) aus Kunststoff. Sie sind zunehmend im Meer, aber auch in Lebensmitteln und Getränken zu finden.

Im April 2024 nahmen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihren Standpunkt zu einem Legislativvorschlag zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat an. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen im Juni 2024 weiterverfolgt werden.

Einwegkunststoffe

2019 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das Einwegkunststoffprodukte wie Besteck, Teller und Luftballonstäbe verbietet und Verpackungsunternehmen dazu verpflichtet, sich an den Kosten für die Entsorgung von Altkunststoffen zu beteiligen.

Im Jahr 2015 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Beschränkung von leichten Kunststofftüten.