Wie die EU Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen verbessert

Wie verbessert die EU Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, von Arbeitszeit und Elternurlaub bis hin zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz?

Menschen auf einer Strasse ©AP Images/European Union-EP
Die EU engagiert sich für ein soziales Europa ©AP Images/European Union-EP

Die EU hat eine Reihe arbeitsrechtlicher Bestimmungen verabschiedet, um starken Sozialschutz sicherzustellen. Dazu gehören Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Teilzeitarbeit, das Arbeitnehmerrecht auf Informationen über wichtige Aspekte der Tätigkeit und Regeln über die Entsendung von Arbeitnehmern. Die Rechtsvorschriften der EU sind ein wichtiger Eckpfeiler der sozialen Dimension Europas.

Arbeitsbedingungen

Arbeitszeiten

Die EU hat gemeinsame Mindeststandards für Arbeitszeiten eingeführt, die in der gesamten Union gelten. Die EU-Rechtsvorschriften legen individuelle Rechte für alle Arbeitnehmer fest, mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, einem bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen pro Jahr sowie Ruhezeiten und Regeln für Nachtarbeit oder Schichtarbeit.

Schutz für neue Arbeitsformen

Im Laufe der Jahre hat sich der Arbeitsmarkt in Europa jedoch entscheidend verändert, unter anderem durch die Digitalisierung und die Entwicklung neuer Technologien sowie zunehmend flexible Arbeitsformen. Diese Entwicklungen haben neue Beschäftigungsformen hervorgebracht, mit einem Anstieg von zeitlich befristeten Stellen und Nichtstandard-Jobs.

Um alle Arbeitnehmer in der EU zu schützen und die Rechte der am stärksten gefährdeten Arbeitnehmer mit atypischen Verträgen zu stärken, verabschiedete das Parlament 2019 neue Regeln zur Einführung von Mindestrechten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Das Gesetz sieht Schutzmaßnahmen vor, wie die Begrenzung der Dauer der Probezeit auf sechs Monate, die Einführung kostenloser Weiterbildungen und das Verbot restriktiver Verträge.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments arbeiten derzeit an einer Richtlinie zur Verbesserung der Bedingungen für Arbeitnehmer von digitalen Plattformen wie Uber und Deliveroo. Mit den vorgeschlagenen Regeln soll der Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern korrekt bestimmt werden, sodass ihre Arbeitsrechte geschützt werden.

Telearbeit

Telearbeit hat zwar die Effizienz und Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht, aber auch die Trennung zwischen Arbeit und Privatleben verwischt. Um sicherzustellen, dass die erweiterte Nutzung digitaler Werkzeuge die Rechte der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt, fordert das Parlament ein EU-weites Gesetz, das es ihnen erlaubt, außerhalb der Arbeitszeiten ohne Konsequenzen nicht erreichbar zu sein. Die Abgeordneten fordern auch Mindeststandards für die Fernarbeit.

Ein Arbeiter scannt Boxen in einem Lagerraum ©AP Images/European Union-EP
Die EU verbessert Arbeitnehmerrechte ©AP Images/European Union-EP

Mindestlohn

2017 bekräftigte die EU ihr Engagement für ein faires Einkommen für alle Arbeitnehmer. Im September 2022 verabschiedeten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die erste EU-Gesetzgebung für angemessene Mindestlöhne.

Die Länder können unterschiedliche Kriterien zur Bewertung der Angemessenheit der Löhne heranziehen – zum Beispiel können sie die Löhne mit einem nationalen Warenkorb oder mit weit verbreiteten Referenzwerten wie 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns vergleichen. Durch die Vorschriften sollen auch Tarifverhandlungen gefördert und durchgesetzt sowie die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Europäische Union verabschiedet Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen und zu unterstützen.

Die Rahmenrichtlinie über den Arbeitsschutz legt allgemeine Prinzipien für Mindestanforderungen an Gesundheit und Sicherheit fest. Sie gilt für fast alle Bereiche der öffentlichen und privaten Wirtschaftstätigkeit und definiert Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Außerdem gibt es Sonderbestimmungen für die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen, für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern (Schwangere, Jugendarbeitsschutz …), spezifische Tätigkeiten (manuelle Handhabung von Lasten …) und Arbeitsplätze (Fischereifahrzeuge …).

Die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern vor Risiken im Zusammenhang mit Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz wird beispielsweise regelmäßig aktualisiert, um Expositionsgrenzwerte festzulegen. Im Jahr 2022 gelang es den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, reproduktionsschädliche Stoffe in die jüngste Aktualisierung der Richtlinie aufzunehmen. Das Parlament verabschiedete zudem spezifische Vorschriften zur Begrenzung der Asbestexposition am Arbeitsplatz. Im Jahr 2024 verabschiedete das Parlament neue Expositionsgrenzwerte für Blei und andere Stoffe, die gefährlich sein können.

Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht strengere Normen festzulegen.

Mit einer alternden Erwerbsbevölkerung und einem höheren Rentenalter steigen auch gesundheitliche Risiken. Im Jahr 2018 verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht, in dem Maßnahmen vorgeschlagen wurden, um die Rückkehr von Menschen an den Arbeitsplatz nach einem Langzeitkrankenstand zu erleichtern und chronisch Kranke sowie Menschen mit Behinderung besser in die Arbeitswelt einzubeziehen.

Im Juli 2022, inmitten einer Zunahme von psychischen Problemen in der EU, forderte das Parlament die EU-Institutionen und die Länder auf, das hohe Maß an arbeitsbedingten psychischen Problemen anzuerkennen und Wege zu finden, um psychische Probleme zu verhindern.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Geschlechtergleichstellung fördern

Das Europäische Parlament war stets ein engagierter Verfechter der Gleichstellung von Männern und Frauen und fördert diese Gleichstellung in allen seinen Aktivitäten.

Um Chancengleichheit sicherzustellen und eine bessere Aufteilung der Betreuungsaufgaben zu fördern, verabschiedete das Parlament 2019 eine Reihe von neuen Vorschriften, um Eltern und Arbeitnehmern, die sich um Angehörige mit schweren gesundheitlichen Problemen kümmern, zu ermöglichen, Arbeit und Privates besser miteinander zu vereinbaren.

In der Richtlinie wurden mindestens zehn Tage Vaterschaftsurlaub, mindestens vier Monate Elternurlaub pro Elternteil (von denen zwei nicht übertragbar sind) und fünf Tage Betreuungsurlaub pro Jahr festgelegt sowie flexiblere Arbeitsbedingungen ermöglicht.

Mutterschaftsrechte sind in der Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen definiert. Der Mindestzeitraum für Mutterschaftsurlaub wurde auf 14 Wochen festgelegt, wobei zwei Wochen obligatorischer Urlaub vor und/oder nach der Entbindung vorgesehen sind.

Des Weiteren engagiert sich das Parlament für mehr Maßnahmen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle sowie das Rentengefälle zu bewältigen, und fordert EU-Vorschriften gegen Mobbing und sexuelle Belästigung.

Neue Vorschriften, die das Parlament im März 2023 verabschiedete, zwingen die Unternehmen zur Offenlegung von Gehaltsinformationen, as es den Arbeitnehmern erleichtert, Gehälter zu vergleichen und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufzudecken.

Arbeitskräftemobilität in der EU

EU-Vorschriften zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit stellen sicher, dass Bürger in vollem Umfang von ihrem Recht Gebrauch machen können, in ein anderes EU-Land zu ziehen, um dort zu studieren, zu arbeiten oder sich niederzulassen, während sie gleichzeitig die Sozial- und Gesundheitsleistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben. Die Rechtsvorschriften betreffen Krankheit, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub, Familien-, Arbeitslosen- und ähnliche Leistungen. Sie werden derzeit überarbeitet.

Die Einrichtung einer neuen EU-Agentur, der Europäischen Arbeitsbehörde, wurde 2019 beschlossen. Die Behörde soll die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission bei der Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts im Bereich der Arbeitsmobilität und der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme unterstützen.

Arbeitnehmer können von ihren Unternehmen vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um bestimmte Arbeiten auszuführen. Im Jahr 2018 wurden die EU-Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern überarbeitet, um den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sicherzustellen.

Um die Arbeitslosigkeit anzugehen und das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage in Europa besser miteinander in Einklang zu bringen, wurde 2016 ein neues Gesetz verabschiedet. Das europäische Job-Netzwerk EURES wurde mit einer EU-weiten Datenbank von Jobsuchenden und Stellenangeboten ausgestattet.

Sozialer Dialog

Die Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sind über den sogenannten „sozialen Dialog“ durch Konsultationen und Stellungnahmen an der Gestaltung der europäischen Sozial- und Beschäftigungspolitik beteiligt und können auch Rahmenvereinbarungen verhandeln.

Die EU möchte, dass Arbeitnehmer in die Entscheidungsfindung von Unternehmen einbezogen werden, und hat einen allgemeinen Rahmen für die Rechte von Arbeitnehmern auf Unterrichtung und Anhörung geschaffen. Die EU-Vorschriften sehen vor, dass Arbeitgeber im Falle von Massenentlassungen mit Arbeitnehmervertretern verhandeln müssen.

Auf transnationaler Ebene werden Arbeitnehmer durch den Europäischen Betriebsrat vertreten. Über dieses Gremium werden sie von der Unternehmensleitung über alle wichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, die sich auf Beschäftigung oder Arbeitsbedingungen auswirken könnten, informiert und dazu auch konsultiert. Die Abgeordneten fordern eine Aktualisierung der Vorschriften, um die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken.