Gleichstellung der Geschlechter: So schützt die EU die Frauenrechte
Hier erfahren Sie, welche Vorschriften die EU zur Gleichstellung der Geschlechter und zu den Frauenrechten erlassen hat und welche zusätzlichen Maßnahmen das Parlament fordert.
Inhaltsverzeichnis
- So schützt die EU Frauen on- und offline vor Gewalt
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: So bekämpft die EU Einkommensunterschiede
- Die gläserne Decke durchbrechen: mehr Frauen in Führungspositionen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: flexiblere Regelungen für Eltern
- Die Gleichstellung der Geschlechter weiter auf der politischen Tagesordnung
Diskriminierung am Arbeitsplatz. Balanceakt zwischen beruflichen und familiären Aufgaben. Belästigung im Internet. Für viele Frauen in der EU ist das wegen ihres Geschlechts alltäglich.
Für die EU jedoch war die Gleichstellung der Geschlechter von Anfang an ein Grundwert. Das Europäische Parlament trägt dazu bei, mit konkreten Maßnahmen auf die Verwirklichung dieses Ziels hinzuarbeiten.
In den letzten Jahren hat das Parlament Rechtsvorschriften erlassen, mit denen man mehr Lohntransparenz erreichen will. Es hat außerdem Maßnahmen ergriffen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, das Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken und dafür zu sorgen, dass Frauen in Führungspositionen und bei der Entscheidungsfindung besser vertreten sind.
Das Parlament hält auch die anderen Organe der EU und die Mitgliedstaaten dazu an, die Frauenrechte zu fördern. Dazu überwacht es ihre Fortschritte auf diesem Gebiet und fordert spezifische Maßnahmen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Rechtsvorschriften, mit denen die EU die Gleichstellung der Geschlechter vorantreibt, und über die Bereiche, in denen das Europäische Parlament von den anderen Organen der EU und den Mitgliedstaaten mehr Tatkraft fordert.
Wichtige Maßnahmen der EU zur Gleichstellung der Geschlechter
- Vorschriften für mehr Lohntransparenz
- Gesetze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
- Stärkung des Rechts auf Elternurlaub
- Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen
So schützt die EU Frauen on- und offline vor Gewalt
Jede dritte Frau in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr geschlechtsspezifische Gewalt erfahren.
2024 billigte das Parlament die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Demnach müssen die Mitgliedstaaten ihre Gesetze zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Gewalt im Netz verschärfen. Sie müssen auch Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, Vergewaltigungen zu verhindern. Dazu zählen etwa Sensibilisierungskampagnen.
Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten der Sicherheit und dem Wohlergehen der Opfer oberste Priorität einräumen. Sie sollen außerdem die Opferhilfe verbessern, indem sie zum Beispiel Frauenhäuser einrichten.
Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird zu einem immer größeren Problem. Dazu gehören Cybermobbing, Stalking, die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material und die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass.
Die EU geht dieses Problem im Rahmen bestehender und geplanter Rechtsvorschriften an. Zum Beispiel müssen die Mitgliedstaten nach dem neuen Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ihre Vorschriften zur Bekämpfung digitaler Gewalt verschärfen und das Hilfsangebot für die Opfer verbessern. Das neue Gesetz über digitale Dienste verpflichtet große Online-Plattformen in der EU dazu, illegale Inhalte von ihren Websites zu entfernen. Dazu zählen beispielsweise Videos, die zu Gewalt gegen Frauen aufrufen, oder intime Bilder, die ohne Zustimmung geteilt wurden.
Mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz will man die Risiken im Zusammenhang mit der Weitergabe von Bildern oder Videos mindern, die technisch manipuliert wurden und täuschend echt wirken (sogenannten „Deepfakes“). Solche Bilder und Videos müssen nun entsprechend gekennzeichnet werden.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: So bekämpft die EU Einkommensunterschiede
Das Einkommensgefälle zwischen Frauen und Männern in der EU – also der Unterschied zwischen dem, was Frauen und was Männer verdienen – betrug 2023 durchschnittlich 12 %.
Um dem entgegenzuwirken, hat das Europäische Parlament verbindliche Vorschriften zur Lohntransparenz erlassen. Demnach müssen Unternehmen Informationen über die Gehälter ihrer Beschäftigten offenlegen. Somit kann man diese leichter vergleichen und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern erkennbar machen.
Das Gesetz tritt im Juni 2026 in Kraft. Wenn die Lohn- und Gehaltsberichte ab diesem Zeitpunkt ein geschlechtsspezifisches Gefälle von 5 % oder mehr aufweisen, müssen Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Belegschaftsvertretern eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen. Die Mitgliedstaaten müssen gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, Sanktionen verhängen – beispielsweise Geldbußen.
Um Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzubeugen, müssen Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sein.
Frauen in der EU beziehen außerdem geringere Renten als Männer. Nach Angaben des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) betrug im Jahr 2024 das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern 25 %. Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung dieses Problems vorzulegen.
Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
Die gläserne Decke durchbrechen: mehr Frauen in Führungspositionen
Im Jahr 2022 billigte das Europäische Parlament eine Vorschrift, die die Gleichstellung der Geschlechter in den Leitungsgremien von Unternehmen vorantreiben soll. Nach dieser Vorschrift müssen Unternehmen Informationen über ihre Einstellungsverfahren offenlegen. Bis Juli 2026 sollen mindestens 40 % der Posten nicht geschäftsführender Direktoren und 33 % aller Posten in der Unternehmensleitung mit Frauen besetzt werden, da Frauen in Führungspositionen momentan unterrepräsentiert sind.
Die Rechtsvorschriften gelten für die Leitungsorgane börsennotierter Unternehmen in der EU. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind von der Regelung ausgenommen.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: flexiblere Regelungen für Eltern
Es gibt bei der Arbeit und zuhause nach wie vor Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Frauen steigen aufgrund von Betreuungspflichten häufiger als Männer auf Teilzeit um oder legen ihre Karriere auf Eis.
Mit ihren Vorschriften stärkt die EU nun das Recht auf Elternurlaub und regt Väter dazu an, diesen auch in Anspruch zu nehmen.
Die neuen Regeln stärken außerdem das Recht von Eltern, flexible Arbeitsregelungen, z. B. flexible oder reduzierte Arbeitszeiten, zu beantragen.
EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz:
- Vorschriften für Beschäftigungsverhältnisse (einschließlich Lohngleichheit, Sozialversicherung, Arbeitsbedingungen und Belästigung)
- Vorschriften für selbständige Erwerbstätigkeit
- Rechte auf Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub
Die Gleichstellung der Geschlechter weiter auf der politischen Tagesordnung
Das Europäische Parlament erlässt nicht nur Gesetze. Es hält auch den Druck auf die anderen Organe der EU und die Mitgliedstaaten aufrecht und hält sie dazu an, wichtige Themen weiter voranzutreiben.
Einer der Ausschüsse des Parlaments beschäftigt sich speziell mit den Rechten der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter. Jedes Jahr im März begeht der Ausschuss den Weltfrauentag. Weitere Informationen finden Sie auf der Website zu diesem Thema.
Seit 2020 veranstaltet das Parlament außerdem jedes Jahr die Europäische Woche der Gleichstellung der Geschlechter. So sollen die parlamentarischen Ausschüsse in allen Politikbereichen dazu angeregt werden, bei der Gestaltung ihrer Politik zu berücksichtigen, wie sich diese auf Frauen auswirkt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Europäischen Woche der Gleichstellung der Geschlechter.
Parlament fordert entschlosseneres Vorgehen gegen Gewalt an Frauen
Im November 2025 forderte das Parlament die Kommission auf, eine ehrgeizige Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026 bis 2030 vorzulegen. Geschlechtsspezifische Gewalt müsse als besonders schwerwiegender Straftatbestand mit grenzüberschreitender Dimension anerkannt werden.
Die Abgeordneten wollen auch, dass die rechtliche Definition von Vergewaltigung in der EU künftig auf dem Fehlen von Einwilligung beruht, und forderten die Kommission auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.Die Kommission müsse außerdem die Leitlinien ausarbeiten, mit denen die Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2024 umsetzen können.
Abtreibung und sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben den Rat (in dem die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertreten sind) wiederholt aufgefordert, die Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie das Recht auf sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen.
Zudem forderten sie alle EU-Staaten auf, Abtreibungen im Einklang mit den Leilinien der Weltgesundheitsorganisation von 2022 uneingeschränkt zu entkriminalisieren.
Frauen in der Politik
Das Europäische Parlament weist immer wieder darauf hin, wie wichtig Geschlechtergleichstellung in der Politik ist, und es macht sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen stark.
Bei der Europawahl im Juni 2024 lag der Anteil der ins Parlament gewählten Frauen bei 38,5 %. 1979, bei der ersten Direktwahl zum Parlament, hatte dieser Anteil gerade einmal 15,9 % betragen.
Im Jahr 2019 forderte das Parlament die europäischen Parteien auf, dafür zu sorgen, dass sowohl Frauen als auch Männer für Positionen in den Leitungsgremien des Europäischen Parlaments vorgeschlagen werden.
Mehr Frauen in der Digitalbranche und in wissenschaftlichen Berufen
In der EU sind Frauen im digitalen Bereich unterrepräsentiert: Das liegt daran, dass es weniger wahrscheinlich ist, dass sie ein Studium aufnehmen oder sich um eine Stelle in diesem Bereich bewerben. Im Jahr 2018 forderten die Abgeordneten die EU-Staaten auf, für die vollständige Einbindung von Frauen in Digitalbranche und Wissenschaft zu sorgen und die allgemeine und berufliche Bildung in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Mathematik zu fördern.
Die Zahlen belegen für diesen Bereich in den letzten Jahren langsame, aber stetige Fortschritte.