Elektro- und Elektronikschrott in der EU: Zahlen und Fakten (Infografik)

Elektroschrott ist einer der am stärksten zunehmenden Abfallströme in der EU – weniger als 40 Prozent werden recycelt. Weitere Zahlen und Fakten in unserer Infografik.

Elektro- und Elektronikgeräte prägen die moderne Zeit, von Waschmaschinen und Staubsaugern bis hin zu Smartphones und Computern. Es ist schwierig, sich das Leben ohne diese Geräte vorzustellen. Doch der durch diese Geräte entstehende Abfall wird mehr und mehr zu einem Hemmnis bei den Bemühungen der EU um die Verkleinerung ihres ökologischen Fußabdrucks.

Was versteht man unter Elektro- und Elektronikschrott?

Als Elektro- und Elektronikabfall wird eine Reihe von Produkten bezeichnet, die nach Gebrauch weggeworfen werden.

Dazu zählen:

  • große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Elektroherde;
  • IT- und Telekommunikationsgeräte (Laptops, Drucker);
  • Verbrauchergeräte (Videokameras, Leuchtstoffröhren) und Solarpaneele;
  • kleine Haushaltsgeräte (Staubsauger, Toaster);
  • anderen Kategorien wie Elektrowerkzeuge und medizinische Geräte.

Die Menge der in der EU in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte stieg von 7,6 Millionen Tonnen im Jahr 2012 auf 13,5 Millionen Tonnen im Jahr 2021. Die Gesamtmenge der gesammelten Elektro- und Elektronikgeräte stieg von 3,0 Millionen Tonnen im Jahr 2012 auf 4,9 Millionen Tonnen im Jahr 2021.

Der Recyclinganteil unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat. Im Jahr 2021 lag Österreich bei der Sammlung von Elektroschrott mit durchschnittlich 15,46 Kilogramm pro Einwohner an der Spitze der EU-Mitgliedstaaten.

Im Jahr 2021 wurden in der EU durchschnittlich 11 Kilogramm Elektro- und Elektronik-Altgeräte pro Einwohner gesammelt.

Warum muss Elektro- und Elektronikabfall recycelt werden?

Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten potenziell schädliche Materialien, die die Umwelt verschmutzen und die Risiken für Menschen erhöhen, die am Recycling von Elektronikabfall mitwirken. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die EU Rechtsvorschriften erlassen, um die Verwendung bestimmter Chemikalien wie Blei zu verhindern.

Viele seltene Minerale, die in modernen Technologien benötigt werden, stammen aus Ländern, in denen die Menschenrechte nicht geachtet werden. Um zu verhindern, dass bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverstöße finanziert werden, haben die Abgeordneten Vorschriften über die Verpflichtung von EU-Importeuren von Seltenerdmetallen verabschiedet, Sorgfaltsprüfungen bei ihren Lieferanten durchzuführen.

Was tut die EU zur Verringerung von Elektro- und Elektronik-Abfällen?

Im März 2020 legte die Kommission einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor, in dem die Verringerung von Elektro- und Elektronikabfall zu den wichtigsten Prioritäten zählt. Der Vorschlag umfasste insbesondere unmittelbare Ziele wie das „Recht auf Reparatur und die Verbesserung der Wiederverwendbarkeit im Allgemeinen, die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts und die Einführung eines Anreizsystems zur Förderung des Recyclings von Elektronikgeräten.

Der USB-Stecker vom Typ C wird bis Ende 2024 der gängige Ladeanschluss für die meisten elektronischen Geräte in der EU werden. Laptops müssen bis zum 28. April 2026 mit einem USB-Anschluss vom Typ C ausgestattet sein.

Im März 2023 legte die Kommission einen neuen Vorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren vor. Im Rahmen der gesetzlichen Garantie würden Verkäufer verpflichtet werden, Produkte zu reparieren, sofern es nicht billiger ist, sie zu ersetzen. Über die Garantie hinaus sind im Vorschlag Rechte vorgesehen, mit denen Reparaturen einfacher und billiger gemacht werden.

Die EU hat Vorschriften für die Sammlung, die Behandlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erlassen, um das Problem der wachsenden Menge an Elektroschrott in den Griff zu bekommen.

Im Februar 2023 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Aktualisierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vor, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Umfang der Verpflichtungen von Herstellern von Photovoltaik-Paneelen umzusetzen.

Parlament und Rat erzielten im November 2023 eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung. Sie einigten sich auch darauf, dass die Kommission bis 2026 die Richtlinie überprüfen und gegebenenfalls weitere Änderungen sowie eine umfassende Bewertung ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt vorschlagen soll.

Die Abgeordneten werden Anfang Februar im Plenum über die Einigung abstimmen.

Standpunkt des Europäischen Parlaments

Im Februar 2021 nahm das Parlament eine Entschließung zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft an, in der zusätzliche Maßnahmen gefordert werden, um bis 2050 eine kohlenstoffneutrale, ökologisch nachhaltige, giftfreie und vollständig kreislauforientierte Wirtschaft zu verwirklichen, einschließlich strengerer Recyclingvorschriften und verbindlicher Ziele für den Materialeinsatz und -verbrauch bis 2030.

Im Bereich des Elektroschrotts fordern die Abgeordneten, dass die EU eine längere Lebensdauer von Produkten durch Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit fördert.