„Fast Fashion“: EU-Gesetze für einen nachhaltigeren Textilkonsum

Mit „Fast Fashion“ ist die Menge an Kleidung, die produziert und wieder weggeworfen wird, rasant gestiegen. Erfahren Sie mehr über die Folgen für die Umwelt und die Lösungen der EU.

Der Textilkonsum in der EU stieg von 17 Kilogramm pro Person im Jahr 2019 auf durchschnittlich 19 Kilogramm im Jahr 2022 – genug, um einen großen Koffer mit neuen Textilien zu füllen. Gleichzeitig werden in der EU jedes Jahr rund zwölf Kilogramm Kleidung pro Person entsorgt.

Die Europäische Union verabschiedet derzeit neue Vorschriften, um Textilabfälle zu verringern und die Lebensdauer sowie das Recycling von Textilien zu erhöhen. Die Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Modebranche ist Teil des Plans, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Was ist „Fast Fashion“?

Fast Fashion bezeichnet die ständige Bereitstellung neuer Modestile zu sehr niedrigen Preisen.

Der Aufstieg von „Fast Fashion“ hat den Konsum von Kleidung entscheidend geprägt. Getrieben durch soziale Medien und die Fähigkeit der Branche, Trends schneller und für mehr Verbraucher verfügbar zu machen als in der Vergangenheit, hat dies zu einem starken Anstieg bei Produktion und Entsorgung von Textilien geführt.

Zu den neuen Strategien, um dieses Problem anzugehen, gehören die Entwicklung von Geschäftsmodellen für Kleiderverleih, das Design von Produkten, die Wiederverwendung und Recycling erleichtern („Circular Fashion“), die Förderung von langlebiger Qualitätskleidung („Slow Fashion“) und generell die Lenkung des Konsumverhaltens hin zu nachhaltigeren Modeoptionen.

Die Folgen von „Fast Fashion“ für die Umwelt – Zahlen und Fakten

Übermäßiger Verbrauch von natürlichen Ressourcen

Für die Herstellung von Textilien werden große Mengen Wasser sowie Flächen zum Anbau von Baumwolle und anderen Fasern benötigt. Um ein einziges Baumwoll-T-Shirt herzustellen, braucht es schätzungsweise 2.700 Liter Frischwasser, genug, um eine Person zweieinhalb Jahre lang mit Trinkwasser zu versorgen.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur war der Textilsektor im Jahr 2020 die drittgrößte Ursache für Wasserverschmutzung und Landnutzung.

Im Jahr 2022 erforderte der Textilkonsum pro Person in der EU durchschnittlich 323 Quadratmeter Land, zwölf Kubikmeter Wasser und 523 Kilogramm Rohstoffe.

Wasserverschmutzung und Mikroplastik

Die Textilproduktion ist Schätzungen zufolge für etwa 20 Prozent der weltweiten Verschmutzung von sauberem Wasser verantwortlich, vor allem durch Färbeprozesse.

Bei einer einzigen Wäsche von Polyesterkleidung können 700.000 Mikroplastikfasern freigesetzt werden, die in die Nahrungskette gelangen können. Der größte Teil des Mikroplastiks aus Textilien wird bei den ersten Waschgängen freigesetzt. „Fast Fashion“ basiert auf Massenproduktion, niedrigen Preisen und hohen Verkaufszahlen, was viele erste Waschgänge begünstigt.

Jedes Jahr gelangen durch das Waschen synthetischer Textilien mehr als eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in die Weltmeere. Zusätzlich hat die Wasserverschmutzung durch die Textilproduktion verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, Tiere und Ökosysteme vor Ort, wo die Fabriken angesiedelt sind.

Treibhausgasemissionen

Auch die Produktion und der Konsum von Textilien tragen zur Klimakrise bei. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur verursachten die in der EU 2022 konsumierten Textilprodukte durchschnittlich 355 Kilogramm CO₂ pro Person – das entspricht einer Autofahrt von 1.800 Kilometern mit einem Benziner.

Kleidungsmüll und geringe Recyclingquoten

Zwischen vier und neun Prozent aller Textilprodukte, die in der EU auf den Markt kommen, werden vernichtet, ohne jemals genutzt worden zu sein. Getragene Kleidung kann zwar exportiert werden, doch der Großteil, etwa 87 Prozent, wird verbrannt oder deponiert.

Auch die Art und Weise, wie sich die Menschen nicht mehr erwünschter Kleidung entledigen, hat sich geändert: Die Kleidungsstücke werden heute eher weggeworfen als gespendet. Weniger als die Hälfte der Altkleider wird zur Wiederverwendung oder zum Recycling gesammelt, und nur ein Prozent wird zu neuer Kleidung recycelt, da Technologien, die das Recycling von Kleidung zu neuen Fasern ermöglichen würden, erst jetzt aufkommen.

1 Prozent

der gebrauchten Klamotten wird zu neuer Kleidung recycelt.

EU-Gesetzgebung für mehr Nachhaltigkeit in der Textilindustrie

Die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien

Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft stellte die Europäische Kommission im März 2022 eine neue Strategie vor, um Textilien haltbarer, reparierbarer, wiederverwendbar und recycelbar zu machen, gegen „Fast Fashion“ vorzugehen und Innovationen innerhalb des Sektors zu fördern.

Auf Grundlage dieser Strategie wurden inzwischen mehrere Gesetze verabschiedet.

EU-Maßnahmen gegen Textilabfälle

Im September 2025 verabschiedete das Europäische Parlament neue Regeln, nach denen die EU-Mitgliedstaaten Systeme einführen müssen, die sicherstellen, dass Hersteller die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Kleidung, Accessoires, Schuhen, Decken, Bettwäsche, Vorhängen und optional Matratzen tragen.

Diese erweiterten Herstellerpflichten gelten auch für Produkte, die online verkauft oder von Herstellern außerhalb der EU vertrieben werden. Kleinstunternehmen erhalten ein Jahr länger Zeit zur Umsetzung.

Die Regeln ändern die bestehende Abfallrahmenrichtlinie. Seit Januar 2025 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Textilien getrennt für Wiederverwendung und Recycling zu sammeln.

Ökodesign-Verordnung

Im Jahr 2024 billigte das Parlament eine neue Ökodesign-Verordnung. Ökodesign bedeutet die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Produktentwicklung mit dem Ziel, Waren mit möglichst geringen Umweltauswirkungen während ihres gesamten Lebenszyklus herzustellen.

Die Vorschriften betreffen auch die Modebranche und legen Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Recycling fest.

Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung

Durch die Ökodesign-Verordnung werden große Unternehmen dazu verpflichtet, jährlich über die Zahl und Gründe entsorgter unverkaufter Waren zu berichten. Ab 2026 wird die Vernichtung unverkaufter Kleidung, Schuhe und Accessoires in der EU verboten.

Verbot von Grünfärberei

Grünfärberei, oder „Greenwashing“, bezeichnet die Praxis, einem Produkt durch Marketing eine umweltfreundliche Wirkung zuzuschreiben, ohne dass Belege dafür vorliegen. 2024 verabschiedeten die Abgeordneten ein Gesetz, das pauschale Umweltclaims ohne Nachweis verbietet.

Das EU-Umweltzeichen

Die EU verfügt über ein EU-Umweltzeichen, das Hersteller, die ökologische Kriterien einhalten, für ihre Produkte verwenden können. Dadurch werden Produkte, die weniger schädliche Stoffe enthalten und weniger Wasser- und Luftverschmutzung verursachen, besser sichtbar.