Rückführung: Fakten und Zahlen und EU-Maßnahmen (Infografik)

Künftige EU-Maßnahmen zur Rückführung von Migranten sollen die Grundrechte wahren und der freiwilligen Rückkehr Vorrang einräumen. Mehr dazu in unseren Fakten und Zahlen

Die Rückkehrpolitik der Europäischen Union weist Defizite und Lücken auf. So steht es in einer Entschließung über die Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie. Die Richtlinie legt gemeinsame Regeln für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen fest, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben. Die Entschließung wurde von den Abgeordneten am 16. Dezember 2020 angenommen.

Infografik mit Statistiken zu irregulären Grenzübertritten in der EU. Die wichtigsten Daten sind unter der Überschrift „Verfahren für die wirksame Rückführung“ zu finden.
Rückführung von Migranten: Zahlen und Fakten (Infografik)

Verfahren für die wirksame Rückführung

Im Jahr 2020 wurde 137.840 Menschen die Einreise in die EU verweigert. Zu den Hauptgründen dafür zählten das Fehlen zur Rechtfertigung des Aufenthalts geeigneter Dokumente (41 Prozent), dass sie als Bedrohung angesehen wurden (18 Prozent) oder dass sie kein gültiges Visum oder keine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten (9 Prozent).

Im Jahr 2020 wurden von den Mitgliedstaaten über 396.400 Rückkehrentscheidungen erlassen, der niedrigste Wert seit 2013. Allerdings wurde weniger als ein Viertel der Nicht-EU-Bürger tatsächlich in ein Drittland rückgeführt. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass kurze Fristen für die freiwillige Ausreise sowie die Verhängung von Einreiseverboten die Ausreise gänzlich verhindern können. Sie fordern die EU-Länder auf, angemessene Fristen vorzusehen, wobei Einreiseverbote von Fall zu Fall beschlossen werden sollen.

Eine wirksame Rückführungspolitik sollte jedoch nicht nur auf der Rückkehrquote beruhen, erklärt Berichterstatterin Tineke Strik (Grüne/EFA, Niederlande), sondern auch das Schicksal rückgeführter Personen nach ihrer Ankunft im Zielland in den Blick nehmen.

Am häufigsten wurden bis 2020 Menschen aus Algerien, Marokko, Albanien, der Ukraine und Pakistan rückgeführt.

Infografik mit Statistiken zur Einreiseverweigerung in der EU. Die wichtigsten Daten sind unter der Überschrift „Verfahren für die wirksame Rückführung“ zu finden.
Einreiseverweigerungen (2020)

Vorrang für freiwillige Ausreisen

In den Vorschriften wird der freiwilligen Ausreise Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung eingeräumt. Nach Angaben von Frontex waren 59 Prozent aller Ausreisen im Jahr 2020 freiwillig. In einigen Mitgliedstaaten wird eine Frist für die freiwillige Ausreise jedoch oftmals gar nicht eingeräumt oder verkürzt, beispielsweise wenn sich ein Migrant in Haft befindet oder wenn Fluchtgefahr besteht.

Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Rückkehrförderprogramme zu investieren. 27,5 Prozent der 2020 zurückgekehrten Personen erhielten Rückkehrförderung. Zudem sollte der freiwilligen Rückkehr Vorrang eingeräumt werden, da diese nachhaltiger und leichter zu organisieren ist, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Zielländern. Zu den wichtigsten praktischen Problemen, durch die der Rückkehrprozess behindert wird, gehören die Identifizierung der Migranten und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente bei den Behörden von Drittstaaten. Unbegleitete Minderjährige sollten nicht rückgeführt werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass es dem Wohl des Kindes dient, so die Abgeordneten.

Infografik mit Statistiken zu Rückführungen in der EU. Die wichtigsten Daten sind unter der Überschrift „Vorrang für freiwillige Ausreisen“ zu finden.
Rückführungen (2020)

Wahrung der Grundrechte

Bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Rückkehr/Rückführung gilt es, die Grundrechte zu wahren und Verfahrensgarantien einzuhalten. Das wird von den Abgeordneten klar hervorgehoben. Ferner fordern sie die Mitgliedstaaten auf, ausreichend Zeit für die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Rückkehrentscheidung einzuräumen und auf Antrag Prozesskostenhilfe und Dolmetscher kostenlos zur Verfügung zu stellen.

In einem Bericht, über den das Parlament im Mai 2021 abstimmte, verurteilte es die informellen Vereinbarungen, welche die EU und einige Mitgliedstaaten im Laufe der Jahre getroffen haben und die nur minimale Verweise auf die Grundrechte enthalten. Die Berichterstatterin Tineke Strik forderte die Kommission auf, formelle Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten zu unterzeichnen und forderte eine bessere Überwachung, eine verstärkte demokratische Kontrolle und mehr Transparenz bei der Verwendung von EU-Mitteln zur Finanzierung der Migrationszusammenarbeit. Sie betonte auch die Notwendigkeit, Migranten und Flüchtlingen, deren Rechte verletzt wurden, Zugang zur Justiz zu gewähren.

Hintergrund

Der Bericht des Parlaments folgt auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018 über eine Überarbeitung der Regeln für eine wirksame und glaubwürdige EU-Rückkehrpolitik. Sie soll der Eckpfeiler des neuen Migrations- und Asylpakets sein.

In einer separaten Entschließung zum Thema Asyl, die am 16. Dezember angenommen wurde, fordern die Abgeordneten mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und mehr Finanzmittel für die Länder an den EU-Außengrenzen, insbesondere wenn diese mit einer großen Zahl von Asylbewerbern konfrontiert sind.