Wie die EU dazu beitragen wird, die Auswirkungen des Brexit zu mildern
Die vom Austritt Großbritanniens betroffenen Menschen, Unternehmen und Länder werden mit einem mit fünf Milliarden Euro ausgestatteten EU-Fonds unterstützt.
Das Ende des Brexit-Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 bedeutet das Ende des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, mit negativen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Menschen, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen auf beiden Seiten.
Um den Europäerinnen und Europäern bei der Anpassung an die Veränderungen zu helfen, einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Juli 2020 darauf, die Reserve für die Anpassung an den Brexit zu schaffen. Der Fonds ist mit fünf Milliarden Euro ausgestattet (zu Preisen von 2018) und soll bis 2025 ausgezahlt werden. Die EU-Mitgliedstaaten werden die Mittel ab Dezember erhalten, nachdem das Parlament am 15. September zugestimmt hat.
Wie viel erhält mein Land?
Mit dem Fonds soll allen EU-Mitgliedstaaten geholfen werden, aber es ist geplant, dass die Länder und Bereiche, die am stärksten vom Brexit betroffen sind, die meiste Unterstützung erhalten. Irland steht an der Spitze der Liste, gefolgt von den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und Belgien.
Bei der Festlegung des Betrags für jeden Mitgliedstaat werden drei Faktoren berücksichtigt: die Bedeutung des Handels mit dem Vereinigten Königreich, der Wert des in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs gefangenen Fischs und die Größe der Bevölkerung in den meeresnahen Regionen der EU, die dem Vereinigten Königreich am nächsten liegen.
Was kann aus der Reserve finanziert werden?
Für eine Finanzierung kommen nur Maßnahmen in Betracht, die speziell zur Bewältigung der negativen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU eingerichtet wurden. Dazu können gehören:
- Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen, einschließlich kurzfristiger Arbeitsprogramme, Umschulung und Ausbildung;
- Wiedereingliederung von EU-Bürgern, die das Vereinigte Königreich infolge des Brexit verlassen haben;
- Unterstützung für Unternehmen (insbesondere KMU), Selbstständige und lokale Gemeinschaften;
- Bau von Zolleinrichtungen und Sicherstellung des Funktionierens von Grenz-, Pflanzenschutz- und Sicherheitskontrollen;
- Zertifizierungs- und Lizenzierungssysteme.
Die Mittel sind zur Deckung von Ausgaben bestimmt, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2023 entstehen.
Fischerei und Bankensektor
Die nationalen Regierungen können frei entscheiden, wie viel Geld in die einzelnen Bereiche fließt. Mitgliedstaaten, die in erheblichem Maße von der Fischerei in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs abhängen, müssen jedoch einen Mindestbetrag ihrer nationalen Mittelzuweisung für die kleine Küstenfischerei sowie für lokale und regionale Gemeinschaften, die von Fischereitätigkeiten abhängig sind, bereitstellen.
Der Finanz- und Bankensektor, der vom Brexit profitieren könnte, ist ausgeschlossen.