USB-C wird bis Ende 2024 Ladestandard in der EU sein

Das Parlament hat neue Vorschriften angenommen, um USB-C bis Ende 2024 zum einheitlichen Ladestandard für elektronische Kleingeräte zu machen.

Unterschiedliche Ladeanschlüsse für verschiedene Geräte sind lästig für die Verbraucher und erzeugen Tonnen von unnötigem Elektroschrott. Die EU wird nun einen einheitlichen Ladestandard einführen, damit sie ihre Umweltziele verwirklichen kann und Kosten reduziert werden können.

84 Prozent

Anteil der Verbraucher, die in den vergangenen zwei Jahren Probleme im Zusammenhang mit Ladegeräten für Mobiltelefone hatten, laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019

Was wird sich ändern?


Einbeziehung von mehr Geräten

Die Rechtsvorschriften gelten für Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Ohrhörer und tragbare Navigationsgeräte. Laptops müssen 40 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Anforderungen angepasst werden.

Anpassung an neue Technologien

Um mit neueren Technologien Schritt zu halten, kann die Kommission den Geltungsbereich der Richtlinie anpassen, insbesondere was drahtlose Ladelösungen betrifft.

Keine Notwendigkeit, ein neues Gerät mit Ladegerät zu kaufen

Nach dem neuen Gesetz haben die Verbraucher die Möglichkeit, ein neues Gerät entweder mit oder ohne Ladegerät zu kaufen.

Hintergrund

Das Parlament drängt seit über zehn Jahren auf einen gemeinsamen Ladestandard für tragbare Geräte. Obwohl einige Unternehmen freiwillige Initiativen ergriffen haben, um die Anzahl der verschiedenen Ladegeräte zu verringern, reicht dies nicht aus, um die Ziele der EU zur Reduzierung des Elektroschrotts zu verwirklichen. Die Europäische Kommission legte im September 2021 einen Vorschlag für einen einheitlichen Ladeanschluss vor. Das Abkommen wurde am 4. Oktober 2022 vom Parlament formell gebilligt. Nach der Billigung durch den Rat haben die EU-Regierungen zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Regelung gilt nicht für Produkte, die vor dem Inkrafttreten auf den Markt gebracht werden.