Die Ursachen der Entwaldung und wie die EU dagegen vorgeht

Erfahren Sie mehr über die Ursachen der Entwaldung und darüber, wie mit neuen EU-Rechtsvorschriften die Einfuhr von auf abgeholzten Flächen hergestellter Waren eingeschränkt werden soll.

In einigen Ländern werden Regenwälder zerstört, um Platz für den Anbau von Palmöl zu schaffen.
In einigen Ländern werden Regenwälder zerstört, um Platz für den Anbau von Palmöl zu schaffen.

Das Ausmaß des Waldverlustes in der Welt ist alarmierend. Zwischen 1990 und 2020 gingen nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 420 Millionen Hektar Wald durch Abholzung verloren – eine Fläche so groß wie die EU.

Die Entwaldung ist die Zerstörung von Wäldern, damit das Land für andere Zwecke genutzt werden kann. Mit Waldschädigung bezeichnet man einen allmählicheren Prozess, der mit nicht nachhaltiger Holzernte zusammenhängt und zu einem Verlust der Fähigkeit der Wälder führt, wichtige Güter wie Holz zu produzieren oder biologische Vielfalt zu ermöglichen.

Diese Prozesse finden hauptsächlich in den drei großen Waldgebieten des Amazonas (Südamerika), des Kongo (Zentralafrika) und Südostasiens statt. Der umgekehrte Prozess findet in der EU statt, wo die Waldflächen zwischen 1990 und 2020 um 10 Prozent zugenommen haben.

Wälder bedecken 31 Prozent der globalen Landoberfläche und beherbergen den größten Teil der terrestrischen biologischen Vielfalt der Erde. Sie dienen auch als Kohlenstoffsenken, indem sie CO₂ aus der Atmosphäre absorbieren. Zudem ist der Wald eine wichtige Einkommensquelle für etwa 25 Prozent der Weltbevölkerung, wobei ein großer Teil dieses Ökosystems traditionell von indigenen Völkern bewohnt wird.

Was sind die Ursachen für Entwaldung und Waldschädigung?

Entwaldung und Waldschädigung sind hauptsächlich auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen und betreffen Menschen auf der ganzen Welt.

Industrielle Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist in allen Regionen außer Europa die Hauptursache für Entwaldung.

Die Umwandlung von Wald in Ackerland ist die Hauptursache für den Waldverlust. Nach Angaben der FAO sind mindestens 50 Prozent der weltweiten Entwaldung auf die industrielle Landwirtschaft zurückzuführen, hauptsächlich für die Produktion von Ölpalmen und Sojabohnen.

Die Beweidung durch Vieh ist für fast 40 Prozent der weltweiten Entwaldung verantwortlich.

In Europa entfallen etwa 15 Prozent der Entwaldung auf die Umwandlung in Ackerland und 20 Prozent auf die Beweidung mit Vieh.

Verstädterung

Die Stadt- und Infrastrukturentwicklung, einschließlich des Baus und des Ausbaus von Straßen, ist mit einem Anteil von etwas mehr als sechs Prozent die drittgrößte Ursache der weltweiten Entwaldung. Sie ist jedoch die Hauptursache für die Entwaldung in Europa.

Raubbau an den Holzressourcen

Zu den weiteren schädlichen Aktivitäten des Menschen gehören der Raubbau an Holz, etwa für die Verwendung als Brennstoff, und der illegale oder nicht nachhaltige Holzeinschlag.

Klimawandel

Der Klimawandel ist sowohl eine Ursache als auch eine Folge der Entwaldung und Waldschädigung. Die durch den Klimawandel ausgelösten Extremereignisse wie Brände, Dürren und Überschwemmungen beeinträchtigen die Wälder. Der Verlust von Wäldern ist wiederum schädlich für das Klima, da Wälder eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung sauberer Luft, der Regulierung des Wasserkreislaufs, der Bindung von CO₂, der Verhinderung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Bodenerosion spielen.

EU-Verbrauch von Waren, die auf abgeholzten Flächen produziert werden

Ein Großteil der Tropenwälder, die in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt wurden, wird für die Herstellung von weltweit gehandelten Waren verwendet. Der Verbrauch dieser Waren in der EU ist für etwa zehn Prozent der weltweiten Entwaldung verantwortlich. Zu diesen Waren zählen vor allem Palmöl und Soja, die mehr als zwei Drittel ausmachen.

Nach der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission sind dies die wichtigsten Produkte, die die EU aus abgeholzten Flächen importiert:

  • Palmöl 34 Prozent
  • Soja 32,8 Prozent
  • Holz 8,6 Prozent
  • Kakao 7,5 Prozent
  • Kaffee 7 Prozent
  • Kautschuk 3,4 Prozent
  • Mais 1,6 Prozent

Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte

Entwaldung und Waldschädigung haben Auswirkungen auf die Umweltziele der EU wie die Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt, aber auch auf Menschenrechte, Frieden und Sicherheit. Deshalb setzt sich die EU für die Bekämpfung des weltweiten Waldverlustes ein.

Im Juli 2021 stellte die Kommission die neue EU-Waldstrategie 2030 vor, mit der die Quantität und Qualität der Wälder in der EU erhöht und ihre Rolle als Kohlenstoffsenken gefördert werden sollen.

Im April 2023 verabschiedete das Parlament neue Vorschriften, nach denen Unternehmen nachweisen müssen, dass die auf dem europäischen Markt verkauften Produkte nicht zur Entwaldung oder Schädigung von Wäldern in der ganzen Welt beigetragen haben.

Ursprünglich sollten die Regeln ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Doch im Dezember 2024 stimmte das Parlament einer einjährigen Verschiebung zu. Große Unternehmen müssen nun bis zum 30. Dezember 2025 die Anforderungen erfüllen, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben, sich anzupassen.

Was fällt unter das neue Gesetz?

Die neuen Vorschriften gelten für Produkte wie Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee, Vieh und Holz sowie für Folgeprodukte wie Rindfleisch, Leder und bedruckte Papierprodukte, Möbel, Kosmetika und Schokolade.

Die Unternehmen müssen auch prüfen, ob diese Produkte den Menschenrechtsstandards entsprechen und ob die Rechte der indigenen Völker geachtet werden.

Das Parlament hat die Definition von Waldschädigung auf die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder andere bewaldete Flächen ausgeweitet.

Sanktionen

Die Kommission stuft die verschiedenen Staaten als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko ein. Unternehmen müssen bei Produkten aus Ländern mit geringerem Risiko vereinfachte Kontrollen durchführen.

Wenn Unternehmen keine Kontrollen durchführen, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu vier Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes in der EU belegt werden.