Unternehmerische Nachhaltigkeit: Was die EU von Unternehmen erwartet
Die EU hat Vorschriften erlassen, um Unternehmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und die Umwelt stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Die EU möchte sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte achten, den Planeten schützen und transparent über ihr Handeln berichten.
In der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und in der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) ist festgelegt, wie Unternehmen agieren sollen und welche Informationen sie offenlegen müssen.
Im Februar 2025 schlug die Europäische Kommission einige Änderungen an diesen Vorschriften vor, um die Umsetzungspflichten insbesondere für kleinere Unternehmen zu erleichtern. Der Vereinfachungsvorschlag war eine Reaktion auf Bedenken, dass die Vorschriften für einige Unternehmen einen übermäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten könnten.
Das Europäische Parlament hat zudem beschlossen, die Umsetzung der Richtlinien zu verschieben, um Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen müssen große Unternehmen transparente Daten über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen offenlegen.
Diese Unternehmen unterliegen einer unabhängigen Prüfung und Zertifizierung, um sicherzustellen, dass sie digital zugängliche und verlässliche Informationen bereitstellen. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte müssen bestimmten Standards entsprechen, sodass Investoren leicht vergleichbare Daten erhalten.
Das Parlament verabschiedete die Richtlinie im November 2022. Die neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden schrittweise eingeführt: Zunächst waren die größten Unternehmen betroffen, während kleinere Unternehmen später folgen. Im April 2025 stimmte das Parlament dafür, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die zweite und dritte Welle von Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben.
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
Die EU hat zudem die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit eingeführt. Durch sie werden Unternehmen dazu verpflichtet, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt – wie Sklaverei, Kinderarbeit oder den Verlust der biologischen Vielfalt – aktiv zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren.
Diese Richtlinie wurde im April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie gilt für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von über 450 Millionen Euro in der EU.
Gemäß den Vorschriften müssen Unternehmen einen Übergangsplan erstellen, um ihre Geschäftspraktiken mit den Klimazielen des Übereinkommens von Paris in Einklang zu bringen, insbesondere mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C.
In der Richtlinie wird die Bedeutung der Integration von Nachhaltigkeit in die Kerngeschäftsstrategien unterstrichen. Unternehmen müssen ihre langfristigen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ihre Geschäftspartner – darunter Zulieferer, Händler und Kunden – sorgfältig zu prüfen, um soziale und ökologische Probleme frühzeitig zu erkennen und abzumildern.
Unternehmen, die gegen diese Pflichten verstoßen, können mit Geldstrafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes belegt werden. Sie können zudem verpflichtet werden, betroffene Personen und Gemeinschaften zu entschädigen.
Ähnlich wie bei den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stimmte das Parlament im April 2025 dafür, die Anwendung der Sorgfaltspflichtregeln zu verschieben. Die größten Unternehmen, die als erste von den neuen Regelungen betroffen wären, erhalten ein zusätzliches Jahr Zeit, um die Vorschriften umzusetzen.