Arbeitsmigration: Verbesserung der legalen Wege zur Arbeit in der EU
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger und darüber, wie die EU diese überarbeitet, um die legale Arbeitsmigration zu fördern.
Europa steht vor einem demografischen Wandel mit einer rasch alternden Bevölkerung und niedrigen Geburtenraten. Es wird erwartet, dass Rentnerinnen und Rentner bis 2050 etwa ein Drittel der EU-Bevölkerung ausmachen werden. Dies wird beträchtliche soziale und wirtschaftliche Folgen haben, unter anderem eine erhöhte Nachfrage nach Gesundheitsversorgung und sozialen Dienstleistungen, eine geringere Produktivität und höhere öffentliche Ausgaben.
Angesichts dieser Herausforderungen arbeitet die EU daran, die legale Zuwanderung zu fördern. So sollen der Arbeitskräftemangel behoben, Qualifikationslücken geschlossen und das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen legalen Wege in den EU-Arbeitsmarkt und was das Europäische Parlament unternimmt, um einige von ihnen zu verbessern.
Blaue Karte EU: Anwerbung hoch qualifizierter Arbeitskräfte
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben, sofern sie einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation sowie ein Stellenangebot mit einem Mindestgehalt vorweisen können.
Bis Ende 2023 treten überarbeitete Vorschriften in Kraft, mit denen die Dauer des Arbeitsangebots auf mindestens sechs Monate festgelegt und die Gehaltsschwelle auf mindestens 100 Prozent des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts im Beschäftigungsland gesenkt werden.
Die Blaue Karte ist bis zu vier Jahre lang gültig und kann verlängert werden. Karteninhaber können ihre Familienangehörigen in die EU mitnehmen.
Sie wird in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland anerkannt.
Die kombinierte Erlaubnis: eine befristete und länderspezifische Arbeitserlaubnis
Für diejenigen, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU nicht erfüllen, ist die kombinierte Erlaubnis eine Option. Dabei handelt es sich um eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die von dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Nicht-EU-Bürger arbeiten und leben wird, für bis zu zwei Jahre erteilt wird.
Im Januar 2024 einigten sich das Parlament und der Rat auf eine Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis aus dem Jahr 2011, damit die Erlaubnis schneller ausgestellt werden kann. Um die Attraktivität der EU zu erhöhen, wurde das Antragsverfahren von vier Monaten auf 90 Tage verkürzt. Die Vereinbarung wurde von den Abgeordneten im März 2024 gebilligt.
Die Erlaubnis wird nicht länger an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden sein, sodass die Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln können. Damit werden die Vermittlung von Arbeitskräften erleichtert und die Anfälligkeit für Ausbeutung verringert.
Arbeitnehmer, die seit weniger als zwei Jahren im Besitz der kombinierten Arbeitserlaubnis sind, sollen diese auch behalten dürfen, wenn sie bis zu drei Monate arbeitslos sind, während Arbeitnehmer, die seit mehr als zwei Jahren im Besitz der Erlaubnis sind, diese behalten können, wenn sie bis zu sechs Monate arbeitslos sind.
Die nationalen Behörden können weiterhin eine Mindestdauer festlegen, während der ein Inhaber der kombinierten Erlaubnis beim ersten Arbeitgeber arbeiten muss, bevor er den Arbeitgeber wechseln darf.
Das Parlament billigte die endgültige Fassung der aktualisierten Regeln für kombinierte Erlaubnis im März 2024 und der Rat folgte im April 2024. Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre nach Inkrafttreten der überarbeiteten Vorschriften Zeit, diese in ihre nationalen Gesetze aufzunehmen. Dieses Gesetz gilt nicht in Dänemark und Irland.
Für wen ist die kombinierte Erlaubnis gedacht?
Die neue kombinierte Erlaubnis gilt für fast alle Arbeitnehmer aus Drittstaaten und ihre Familien, Studenten mit einem Arbeitsplatz, Saisonarbeiter und Geflüchtete. Personen, die auf die Bearbeitung eines Asylantrags warten, können die kombinierte Erlaubnis jedoch nicht beantragen. Sie gilt zudem nicht für Selbstständige.
Langfristige Aufenthaltsberechtigung in der EU
Der Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, die sich seit fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in der EU aufhalten, auf unbestimmte Zeit in der EU zu bleiben und zu arbeiten. Der Aufenthaltstitel wurde 2003 eingeführt, um die legale Migration und Integration von Drittstaatsangehörigen zu fördern. Nach Erteilung der Rechtsstellung kann sich die Person innerhalb der EU frei bewegen und arbeiten.
Um Anspruch auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung in der EU zu haben, müssen Nicht-EU-Bürger nachweisen, dass sie in der Lage sind, für sich und ihre Familie finanziell zu sorgen. Sobald ein Antrag eingereicht wurde, haben die nationalen Behörden sechs Monate Zeit, ihre Entscheidung zu erlassen. Ein Antrag kann aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung abgelehnt werden, jedoch nicht aus wirtschaftlichen Gründen.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Nicht-EU-Bürger eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis, die automatisch verlängert wird. Anerkannte langfristig Aufenthaltsberechtigte haben das Recht auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Landes in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung und soziale Sicherheit.
Die Gesetze zur langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EU gelten nicht in Dänemark und Irland.
Anerkennung der Qualifikationen von Migranten in der EU
Im Jahr 2019 arbeiteten etwa 48 Prozent der hoch qualifizierten Migranten in gering- oder mittelqualifizierten Berufen, verglichen mit nur 20 Prozent der EU-Bürger. Die häufigste Form der Beschäftigung ist die als Reinigungskraft oder Haushaltshilfe. Zur gleichen Zeit melden 62 Prozent der Software-Entwicklungsunternehmen und 43 Prozent der Bauunternehmen einen Fachkräftemangel.
In einer Entschließung aus dem Jahr 2021 forderten die Abgeordneten, dass EU-Vorschriften die Qualifikationen von Migranten in der gesamten EU schneller, gerechter und effizienter anerkennen.
Im November 2023 gab die Kommission eine Empfehlung heraus, in der es hieß, dass die Länder daran arbeiten sollten, Hindernisse bei der Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen abzubauen, die es Menschen erschweren, legal in das jeweilige Land einzuwandern.