Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung für nachhaltige Produkte

Die EU wird Mindeststandards einführen, um fast alle Produkte auf dem EU-Markt nachhaltig, langlebig und umweltfreundlich zu machen.

Illustration der Energieeffizienz-Klassen zur Förderung verbrauchsarmer und effizienter Produkte zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.
Energieeffizienz-Klassen sollen verbrauchsarme und effiziente Produkte zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks fördern.

Langlebige, sichere und recycelbare Produkte, die weniger umweltschädlich sind, sollen in der EU zur Norm werden. Aber wie? Die Antwort könnte in neuen Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung liegen.

Was ist Ökodesign?

Umweltgerechte Gestaltung, oder Ökodesign, bedeutet die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Produktentwicklung mit dem Ziel, Waren mit möglichst geringen Umweltauswirkungen während ihres gesamten Lebenszyklus herzustellen.

Die Hersteller in der EU müssen sich bereits an die Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Heizungen, Kühlschränke, Staubsauger oder Computer halten, um den Energieverbrauch und negative Umweltauswirkungen schon in der Entwurfsphase zu reduzieren. Die EU geht jetzt noch einen Schritt weiter und führt für fast alle Produkte auf ihrem Markt Ökodesign-Vorschriften ein.

10 %

jährliche Energieverbrauchseinsparungen durch Ökodesign-Produkte im Jahr 2021

Neue Regeln für umweltfreundliche Produkte

Im April 2024 billigte das Parlament die mit dem Rat erzielte Einigung über eine neue Ökodesign-Verordnung, die den Geltungsbereich der Verordnung erheblich erweitern wird. Mit ihr werden auch zusätzliche Anforderungen und Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Recycling eingeführt. Die Verordnung befasste sich zudem mit Praktiken der vorzeitigen Obsoleszenz, um zu vermeiden, dass Produkte aufgrund von Konstruktionsmerkmalen, nicht verfügbaren Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates ihre Funktionalität verlieren.

Das Parlament hat dafür gesorgt, dass Ökodesign-Anforderungen vorrangig für einige Produkte mit starken Auswirkungen auf die Umwelt eingeführt werden sollten, darunter Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben und Chemikalien.

Den Produkten wird ein digitaler Produktpass beiliegen, der die Verbraucher mit allen relevanten Informationen versorgt, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Die Verbraucher werden die Möglichkeit haben, Informationen aus den Produktpässen über ein von der Kommission verwaltetes Webportal zu vergleichen. Dies wird auch die Kontrollen für die Behörden erleichtern.

Außerdem soll mit den neuen Vorschriften der Vernichtung unverkaufter Produkte Einhalt geboten werden, die eine Verschwendung wertvoller wirtschaftlicher Ressourcen darstellt und zu einem Umweltproblem wird. Die Vorschriften verpflichten große Unternehmen dazu, die Anzahl der pro Jahr weggeworfenen unverkauften Konsumgüter und die Gründe dafür anzugeben.

Die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verboten sein, und weitere Kategorien könnten in Zukunft hinzukommen.

Nächste Schritte

Nach der formellen Billigung durch den Rat und das Parlament tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Kommission muss dann spezifische Anforderungen für verschiedene Produkte und Hersteller festlegen, und die EU-Mitglieder haben 18 Monate Zeit, diese zu erfüllen.