Reformen für ein modernes und effizientes Europäisches Parlament

Das Parlament hat eine Reihe von Reformen angestoßen, um seine Integrität und Rechenschaftspflicht zu stärken und seine Arbeitsmethoden und -verfahren zu modernisieren.

Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments
Plenarsaal des Europäischen Parlaments

Die laufenden Reformen wurden durch eine Reihe von Vorschlägen eingeleitet, die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola seit 2022 vorgelegt hat.


So hat Parlamentspräsidentin Roberta Metsola erklärt: „Mit den in den vergangenen Monaten durchgeführten Reformen haben wir die Integrität der Systeme des Parlaments erheblich verbessert, die Entscheidungsfindung schneller, effizienter und transparenter gemacht und das Parlament als Ganzes gestärkt. Wir wollen bekräftigen, dass das Europäische Parlament eine offene, effiziente und moderne Institution ist.“

Modernisierung der Arbeitsweise des Parlaments

Anfang 2023 begann die umfassende Modernisierung der Arbeitsmethoden des Europäischen Parlaments bei Tätigkeiten, die die Gesetzgebung, die Kontrolle und den Haushalt betreffen, sowie bei Tätigkeiten des Plenums und externen Tätigkeiten.


Die Konferenz der Präsidenten einigte sich auf ein Reformpaket, auf dessen Grundlage Änderungen an der Geschäftsordnung vorgenommen wurden, die am 16. Juli 2024 zu Beginn der neuen Wahlperiode 2024-2029 in Kraft traten.


Mit den Reformen wird die Zuweisung von Kommissionsvorschlägen an Ausschüsse vereinfacht, indem Dokumente direkt an einen Ausschuss oder eine kleine Gruppe von bis zu drei Personen versandt werden, sodass es fortan weniger Streitigkeiten gibt und früher mit der Arbeit begonnen werden kann.


Bei umfassenden und komplexen Dossiers kann das Parlament nun nichtständige Legislativausschüsse einrichten, während beschleunigte Verfahren genutzt werden können, um bestimmten Dokumenten Vorrang einzuräumen.


Durch klarere Regeln für die Lösung von Konflikten über die Zuweisung von Rechtsakten an die verschiedenen Ausschüsse sollen Verzögerungen durch sich überschneidende Zuständigkeiten vermieden, interne Arbeitsabläufe gestrafft und die Kontrolle innerhalb des demokratischen Prozesses der EU gestärkt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission

Im September 2025 erzielten die Kommission und das Europäische Parlament eine Einigung bezüglich einer überarbeiteten Rahmenvereinbarung, um die Zusammenarbeit, das Vertrauen, die Transparenz und den Dialog zwischen den beiden Organen zu stärken.


Die Vereinbarung baut auf den neun politischen Grundsätzen auf, über die sich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Oktober 2024 verständigt haben. Mit der Einigung wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Parlament und Rat gestärkt, die Rolle der Kommission als ehrliche Vermittlerin deutlicher herausgestellt und dafür gesorgt, dass das Parlament umfassend und rechtzeitig informiert wird, um seine legislativen, haushaltsbezogenen und kontrollspezifischen Aufgaben erfüllen zu können.


Mit dem Entwurf werden außerdem strengere Regeln für die Teilnahme der Kommissare an Plenar- und Ausschusssitzungen, wenn es nötig ist, sowie eine regelmäßigere Teilnahme an umfassenderen parlamentarischen Tätigkeiten eingeführt, wobei gleichzeitig die Bemühungen des Parlaments um eine Verbesserung in Bezug auf die Anwesenheit der Abgeordneten unterstützt werden.


Die aktualisierte Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen und während einer Plenartagung vom gesamten Europäischen Parlament gebilligt und von beiden Präsidentinnen unterzeichnet wurde.

Schlupflöcher schließen und Transparenz fördern

Nachdem in Entschließungen des Europäischen Parlaments mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie eine stärkere Sicherheitskultur in Bezug auf Einmischungsversuche aus dem Ausland gefordert wurden, sind in verschiedenen Bereichen entsprechende Maßnahmen getroffen worden.


Das Präsidium des Europäischen Parlaments, das Entscheidungen in Verwaltungs-, Organisations- und Personalfragen trifft, genehmigte die überarbeiteten Vorschriften für ehemalige Mitglieder (neue Drehtürpolitik), neue Vorschriften über den Zugang zum Parlament und Transparenzpflichten über die Teilnahme von Interessenvertretern an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Parlaments.


Das Parlament nahm weitere Änderungen an der Geschäftsordnung des Parlaments an. Hierzu gehören:


  • ein strengeres Verbot jeglicher Lobbytätigkeiten für Mitglieder,
  • mehr Transparenz in Bezug auf Beiträge externer Akteure,
  • strengere Strafen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex,
  • mehr verbindliche Erklärungen der Mitglieder zu Treffen mit Dritten,
  • klarere Regeln, um Interessenkonflikte auszuschließen,
  • ausführlichere Erklärungen der Mitglieder über private Interessen und
  • obligatorische Vermögenserklärungen zu Beginn und am Ende jeder Amtszeit.


Es gelten nun strengere Vorschriften für die Annahme von Geschenken durch Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Angabe von Reise- und Aufenthaltskosten für Dritte. Zudem wurde ein Verbot der Zusammenarbeit mit ehemaligen Parlamentsmitgliedern in den ersten sechs Monaten nach Ablauf ihres Mandats im Parlament eingeführt. Die Rolle des Beirats zum Verhalten der Mitglieder wurde gestärkt und seine Zusammensetzung erweitert.


Das Parlament hat zudem seine Zusammenarbeit mit den nationalen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden verstärkt.


Die Fraktionsvorsitzenden haben die Vorschriften bezüglich Dringlichkeitsdebatten zu Menschenrechten im Plenum präzisiert, um das Verfahren vor übermäßiger Störung zu schützen.


Mitglieder und Führungskräfte in der Verwaltung des Europäischen Parlaments sind verpflichtet, Treffen mit Interessenvertretern und Vertretern der Behörden von Drittländern offenzulegen.

Stimmrechtsvertretung in der späten Phase der Schwangerschaft und nach der Geburt

Im November 2025 schlug das Parlament eine Änderung des EU-Wahlgesetzes vor, mit der Mitgliedern das Recht eingeräumt würde, in der späten Phase der Schwangerschaft und in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihre Stimme durch eine bevollmächtigte Person abzugeben. Mit dieser Reform könnten die Mitglieder ihr Mandat uneingeschränkt ausüben, ohne dass sie sich zwischen ihren beruflichen Pflichten und der Elternschaft entscheiden müssen.

Hinweisgeber

Das Präsidium erließ aktualisierte interne Vorschriften zu Hinweisgebern. In diesen Vorschriften wird klargestellt, welche Möglichkeiten die Mitarbeiter des Parlaments haben, schwerwiegende Unregelmäßigkeiten (auch anonym) zu melden. In den internen Vorschriften wird ferner klargestellt, was potenzielle Hinweisgeber tun sollten, was sie nach ihrer Meldung erwarten können und welche Informationen sie erhalten sollten.


Für Führungskräfte wurden obligatorische Schulungen zur Meldung von Missständen eingeführt und es gab Vorschläge, dass auch akkreditierte Assistenten an den Schulungen teilnehmen.

Fortschritte bei den Maßnahmen gegen Belästigung

Das Präsidium entschied, einen Mediationsdienst einzurichten und bekundete seine politische Unterstützung für die Einführung von obligatorischen Schulungen für Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Präsidium beschloss ferner, das bestehende Verfahren des Beratenden Ausschusses für Beschwerden über Mitglieder wegen Belästigung zu verbessern. Durch die neuen Regelungen sollen die Verfahren gestrafft und verkürzt und Beschwerdeführer geschützt werden.

Sensibilisierung und Schulung

Um sicherzustellen, dass alle Änderungen ordnungsgemäß umgesetzt werden, führt das Parlament regelmäßig Sensibilisierungskampagnen durch. Bediensteten und Parlamentsmitgliedern werden spezielle Schulungen zu ethischen Fragen, Transparenz und Rechenschaftspflichten angeboten.

Leicht zugängliche Informationen

Die Website des Parlaments wurde aktualisiert und Informationen zur Integrität der parlamentarischen Arbeit sind nun unter dem neuen Link „Transparenz und ethische Fragen“ zentral und leicht zu finden.

Weitere Empfehlungen und Maßnahmen

Im Jahr 2024 erzielten die EU-Organe und beratenden Einrichtungen eine Einigung zur Einrichtung eines unabhängigen interinstitutionellen Ethikgremiums, das damit betraut ist, ethische Standards festzulegen.


Der Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation schlug weitere mittel- und langfristige Maßnahmen vor. Diese Maßnahmen wurden im Juli 2023 erörtert und angenommen. Im Dezember 2024 richtete das Europäische Parlament einen Sonderausschuss für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie ein, um weitere Vorschläge für Maßnahmen zur Verhinderung böswilliger Einflussnahmen durch ausländische Akteure zu bewerten und auszuarbeiten.