Neue Verfahren in der Pflanzenzüchtung zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems

Mit neuen Vorschriften für die Pflanzenzüchtung will die EU die Nachhaltigkeit ihrer Lebensmittelversorgung verbessern und den Bedarf an Pestiziden verringern.

Die Pflanzenzüchtung ist eine uralte Praxis, bei der aus bestehenden Sorten neue Sorten gezüchtet werden, um Eigenschaften wie höhere Erträge, bessere Resistenz gegen Krankheiten oder einen besseren Nährwert zu erzielen.

Dank der Fortschritte in der Biotechnologie können neue Pflanzensorten heute schneller und präziser entwickelt werden, indem ihre genetische Struktur verändert wird.

In der EU fallen derzeit alle genetisch veränderten Organismen (GVO) unter die GVO-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2001. Die Verfahren der Pflanzenzüchtung haben sich jedoch in den letzten zwei Jahrzehnten stark weiterentwickelt. Neue genomische Techniken (NGT) ermöglichen gezieltere, präzisere und schnellere Ergebnisse als die herkömmlichen Methoden.

Was sind neue genomische Techniken?

Neue genomische Techniken ermöglichen die Züchtung von Pflanzen durch die Einführung spezifischer Veränderungen in der DNA.

In vielen Fällen benötigen diese Verfahren kein fremdes genetisches Material von Arten, die sich auf natürliche Weise nicht kreuzen könnten. Das bedeutet, dass ähnliche Ergebnisse auch mit traditionellen Methoden wie der Hybridisierung erzielt werden könnten, aber der Prozess würde viel länger dauern.

NGT könnten dazu beitragen, neue Pflanzen zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen Trockenheit oder andere Klimaextreme sind oder weniger Düngemittel und Pestizide benötigen.

GVO in der EU

Bei GVO handelt es sich um Organismen, deren Gene auf eine Weise verändert wurden, die auf natürliche Weise durch Züchtung nicht möglich wäre. Häufig wird dabei das Genom einer anderen Art verwendet.

Bevor ein GVO-Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden kann, muss es eine sehr strenge Sicherheitsprüfung durchlaufen. Außerdem gibt es strenge Vorschriften für die Zulassung, Risikobewertung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

Neue EU-Vorschriften

Im Juli 2023 schlug die Europäische Kommission eine neue Verordnung über durch neuartige genomische Verfahren erzeugte Pflanzen vor. Der Vorschlag würde eine einfachere Zulassung für solche NGT-Pflanzen ermöglichen, die als gleichwertig mit konventionellen Pflanzen angesehen werden. Zur Gewinnung dieser NGT-Pflanzen wird kein fremdes genetisches Material von einer Art verwendet, die sich nicht natürlich mit der zu verändernden Art kreuzen kann.

Andere NGT-Pflanzen müssten weiterhin strengere Anforderungen erfüllen, die denen der derzeitigen GVO-Vorschriften entsprechen.

NGT-Pflanzen wären im ökologischen Landbau weiterhin verboten und ihr Saatgut müsste deutlich gekennzeichnet werden, damit die Landwirte wissen, was sie anbauen.

Der Standpunkt des Parlaments

Das Parlament nahm am 7. Februar 2024 seinen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag an. Die Abgeordneten unterstützten die neuen Vorschriften und stimmten zu, dass die NGT-Pflanzen, die mit natürlich vorkommenden Sorten vergleichbar sind, von den strengen Anforderungen der GVO-Vorschriften ausgenommen werden sollten.

Allerdings wollen die Abgeordneten für Transparenz sorgen, indem sie die Kennzeichnungspflicht für alle NGT-Pflanzenbeibehalten.

Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Landwirte nicht zu sehr von großen Saatgutunternehmen abhängig werden, wollen die Abgeordneten sämtliche Patente für alle NGT-Pflanzen verbieten.

Das Parlament ist nun bereit, mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über das neue Gesetz aufzunehmen.