
geboren am : , Kutno
6. Wahlperiode Ingo FRIEDRICH
Fraktionen
- 20-07-2004 / 30-08-2004 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied
- 31-08-2004 / 14-02-2007 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied des Vorstands
- 15-02-2007 / 13-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied
Nationale Parteien
- 20-07-2004 / 13-07-2009 : Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Deutschland)
Vizepräsident
- 20-07-2004 / 15-01-2007 : Europäisches Parlament
- 20-07-2004 / 15-01-2007 : Präsidium des Europäischen Parlaments
Quästor
- 16-01-2007 / 13-07-2009 : Europäisches Parlament
- 16-01-2007 / 13-07-2009 : Präsidium des Europäischen Parlaments
Mitglied
- 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- 15-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
- 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- 16-01-2007 / 13-07-2009 : Quästoren
- 31-01-2007 / 01-02-2009 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- 14-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
- 02-02-2009 / 13-07-2009 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Stellvertreter
- 15-09-2004 / 16-11-2004 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
- 17-11-2004 / 13-07-2009 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Anwesenheitsliste
Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.