Interfraktionelle Arbeitsgruppen im Europäischen Parlament
Interfraktionelle Arbeitsgruppen sind ein Forum für den informellen Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Fraktionen über besondere Themen und für Kontakte zwischen den Mitgliedern und der Zivilgesellschaft. Jede interfraktionelle Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern aus mindestens drei verschiedenen Fraktionen.
Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Gremien des Parlaments, werden aber vom Parlament anerkannt. Zu Beginn jeder Wahlperiode werden sie von den Fraktionsvorsitzenden einvernehmlich gebildet.
Regelung für die Bildung interfraktioneller Arbeitsgruppen
Für interfraktionelle Arbeitsgruppen gelten Artikel 35 der Geschäftsordnung und weitere interne Regelungen.
Im Interesse der Transparenz dürfen nur im Transparenzregister verzeichnete Interessenvertreter an Aktivitäten der interfraktionellen Arbeitsgruppen mitwirken, die im Parlament organisiert werden (durch Teilnahme an, Unterstützung von oder als Mitgastgeber von Treffen oder Veranstaltungen). Zudem muss jede interfraktionelle Arbeitsgruppe eine jährliche Erklärung über die finanziellen Interessen veröffentlichen, in der alle erhaltenen Geld- und Sachleistungen (finanzielle, personelle und materielle Unterstützung) erfasst sind.
Darüber hinaus ist es den interfraktionellen Arbeitsgruppen untersagt,
- den Namen oder das Logo des Parlaments oder der Fraktionen zu verwenden,
- im Namen des Parlaments Stellungnahmen abzugeben,
- Tätigkeiten auszuüben, die mit den offiziellen Tätigkeiten des Parlaments oder seiner Organe verwechselt werden könnten,
- Tätigkeiten auszuüben, die sich negativ auf die Beziehungen zu Organen der Union oder zu Drittstaaten auswirken könnten, und
- Veranstaltungen in Drittstaaten durchzuführen, die mit einer Mission eines offiziellen Organs des Parlaments – etwa einer Wahlbeobachtungsmission – zusammenfallen.
Für die Aufsicht über die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind die Quästoren zuständig.