Die Zusammenarbeit der EU mit den afrikanischen Ländern und der Afrikanischen Union (AU) beruht auf zwei Säulen, und zwar 1. der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU und 2. den Partnerschaftsabkommen mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten).
Die Rechtsgrundlage für die politischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Aspekte der Partnerschaft zwischen der EU und den AKP-Staaten wurde im Jahr 2000 mit dem Cotonou-Abkommen geschaffen. Dieses Abkommen wurde am 15. November 2023 durch das Samoa-Abkommen ersetzt, das zwecks Modernisierung und Ausbau der Partnerschaft ausgehandelt wurde.
Die Gemeinsame Strategie Afrika-EU wird durch mehrjährige Fahrpläne und Aktionspläne umgesetzt, welche im Rahmen der – üblicherweise alle drei Jahre stattfindenden – Afrika-EU-Gipfel angenommen werden. Auf dem Gipfeltreffen EU-AU im Februar 2022 in Brüssel einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU und der AU auf eine „gemeinsame Vision für 2030“, die auf eine gestärkte, erneuerte Partnerschaft auf der Grundlage von Solidarität, Sicherheit, Frieden, nachhaltiger Entwicklung und gemeinsamem Wohlstand abzielt. Die dritte Ministertagung EU-AU, an der auch die neue AU-Führung teilnahm, fand am 21. Mai 2025 statt. Im Rahmen dieser Tagung wurden die Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinsamen Vision für 2030 untersucht und der Weg für das siebte Gipfeltreffen EU-AU geebnet. Dieses fand am 24. und 25. November 2025 in Luanda (Angola) statt und stand im Zeichen des 25-jährigen Bestehens der mit dem Gipfeltreffen von Kairo im Jahr 2000 begonnenen Partnerschaft. Am 8. und 9. Oktober 2025 hielten das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU und der Rat für Frieden und Sicherheit der AU in Brüssel ihr 16. Konsultationstreffen ab. Für Afrika ist die EU nach wie vor der wichtigste Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe. Diese Hilfe wird hauptsächlich über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt aus dem EU-Gesamthaushalt finanziert.
Rechtsgrundlage
- Artikel 217 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
- das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits vom November 2023 (im Folgenden das „Samoa-Abkommen“),
- dem das Parlament am 10. April 2024 zustimmte und das seit seiner vorläufigen Anwendung am 1. Januar 2024 das Cotonou-Abkommen ersetzt,
- die Verordnung (EU) 2021/947 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt
AKP-EU-Partnerschaft
Über zwei Jahrzehnte lang wurden die Beziehungen zwischen der EU und den afrikanischen Ländern südlich der Sahara durch das Cotonou-Abkommen geregelt, das die Grundlage für die Beziehungen zwischen der EU und 78 der 79 AKP-Staaten[1] bildete, welche seit April 2022 die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) bilden.
Das Cotonou-Abkommen, das ursprünglich 2020 auslaufen sollte, wurde mehrfach – zuletzt bis November 2023 – verlängert. Mit dem Abkommen wurde das Ziel verfolgt, der Armut ein Ende zu setzen und die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft zu fördern. Das Abkommen war in drei Säulen der Zusammenarbeit gegliedert:
- politische Zusammenarbeit,
- Entwicklungszusammenarbeit und
- Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel.
Die Umsetzung des Abkommens wurde durch die gemeinsamen Institutionen der AKP-Staaten und der EU, darunter ein Ministerrat, ein Botschafterausschuss und eine Paritätische Parlamentarische Versammlung, gewährleistet.
Die Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen zwischen der EU und der OAKPS wurden im Dezember 2020 abgeschlossen. Die Unterzeichnung des neuen Abkommens erfolgte jedoch aufgrund von EU-internen Unstimmigkeiten und Vorbehalten zweier EU-Mitgliedstaaten erst im November 2023.
Das im November 2023 unterzeichnete Samoa-Abkommen, das das Cotonou-Abkommen ersetzt, läutete ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und der OAKPS ein. Konkret brachte das Abkommen zwei wichtige Änderungen mit sich, nämlich eine Stärkung der parlamentarischen Dimension innerhalb des institutionellen Rahmens und eine Gliederung des Abkommens in drei regionale Protokolle. Aufbauend auf den Grundzügen des Cotonou-Abkommens begründete es eine modernere und aufgewertete Partnerschaft zwischen der EU und der OAKPS.
Im Samoa-Abkommen werden sechs strategische Schwerpunktbereiche für die Zusammenarbeit festgelegt: Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, Frieden und Sicherheit, menschliche und soziale Entwicklung, integratives, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive, nachhaltige Entwicklung, ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel, Migration und Mobilität. Ferner wird in dem Abkommen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien in internationalen Foren, im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung hervorgehoben.
Die Zusammenarbeit ist in drei regionale Protokolle gegliedert, die die verschiedenen Prioritäten der AKP-Regionen widerspiegeln. Das Protokoll EU-Afrika bildet nun den wichtigsten rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Zu den regionalen Schwerpunktbereichen gehören integratives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, menschliche und soziale Entwicklung, Umwelt und natürliche Ressourcen, Frieden und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Demokratie und gute Regierungsführung, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter sowie Migration und Mobilität. In diesem neuen Protokoll wird dem Dialog und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU eine größere Rolle eingeräumt als im Cotonou-Abkommen.
Im Samoa-Abkommen sind gemeinsame Organe vorgesehen, insbesondere ein OAKPS-EU-Ministerrat und vier interparlamentarische Versammlungen, nämlich eine zentrale Paritätische Parlamentarische Versammlung OAKPS-EU und drei regionale parlamentarische Versammlungen: Afrika-EU, Karibik-EU und Pazifik-EU (siehe das Briefing des Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments mit dem Titel „After Cotonou: towards a new agreement with the African, Caribbean and Pacific States“ (Nach Cotonou: Auf dem Weg zu einem neuen Abkommen mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten)). Diese vier parlamentarischen Versammlungen wurden im Februar 2024 formell gebildet, als sie in Luanda (Angola) zum ersten Mal zusammentraten und ihre Geschäftsordnung annahmen. Jede der vier Versammlungen hält eine ordentliche jährliche Sitzung ab, die nach dem Rotationsprinzip an einem Ort in der EU oder in einem afrikanischen, karibischen bzw. pazifischen Staat stattfinden. Die Regionalversammlungen können zudem in Verbindung mit der jährlichen Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU zusätzliche Sitzungen abhalten.
Strategie Afrika-EU und Partnerschaft zwischen der EU und Afrika
Die ursprüngliche Gemeinsame Strategie Afrika-EU wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU und Afrikas auf dem zweiten EU-Afrika-Gipfel im Jahr 2007 in Lissabon angenommen. In dieser Strategie wurde die politische Vision für die Partnerschaft Afrika-EU festgelegt. Diese umfasst folgende Ziele:
- Ausdehnung der Beziehungen zwischen Afrika und der EU über die Zusammenarbeit zwischen Gebern und Empfängern hinaus auf Themen von beiderseitigem politischem Interesse,
- Ausweitung der Zusammenarbeit zur Bewältigung weltweiter gemeinsamer Herausforderungen wie Migration, Klimawandel, Frieden und Sicherheit sowie Stärkung der Zusammenarbeit in internationalen Foren,
- Unterstützung der Bestrebungen Afrikas, transregionale und kontinentale Antworten auf diese wichtigen Herausforderungen zu finden,
- Aufbau einer auf die Menschen ausgerichteten Partnerschaft, um eine bessere Teilhabe der Bürger Afrikas und Europas zu erreichen.
Im März 2020 veröffentlichten die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Vorfeld des sechsten Gipfeltreffens EU-AU eine gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“. In der Mitteilung wurde eine verstärkte Zusammenarbeit vorgeschlagen, die sich auf fünf Säulen stützt: Übergang zu einer grünen Wirtschaft und Zugang zu Energie, digitaler Wandel, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, Frieden und gute Regierungsführung sowie Migration und Mobilität.
Am 25. März 2021 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung. In dieser wurden Elemente der von der Kommission und dem Hohen Vertreter gemeinsam vorgeschlagenen Strategie, wie nachhaltiges und integratives Wachstum, aufgegriffen und gestärkt, während gleichzeitig gefordert wurde, den Schwerpunkt stärker auf andere Bereiche wie menschliche Entwicklung, soziale Inklusion, Menschenrechte, die Stärkung der Rolle von Frauen und jungen Menschen und widerstandsfähige Landwirtschaft zu legen. Was die Migration betrifft, so wurde in der Entschließung die Ansicht vertreten, dass der Erfolg der Partnerschaft von erheblichen Verbesserungen der Mobilitätsmöglichkeiten abhängen werde, und es wurde die Entwicklung legaler Migrationskanäle gefordert.
Auf dem sechsten Gipfeltreffen zwischen der EU und der AU (17. und 18. Februar 2022 in Brüssel) einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU und der AU auf eine Erklärung mit dem Titel „A Joint Vision for 2030“ (Eine gemeinsame Vision für 2030). Diese gemeinsame Vision bildet eine strategische, langfristige Grundlage für die Beziehungen zwischen der EU und Afrika in einer globalisierten Welt. Konkret sollen die wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden, wobei ein Miteinander beider Kontinente in Frieden, Sicherheit, Demokratie, Wohlstand, Solidarität und Menschenwürde angestrebt wird und ihre Völker, Regionen und Organisationen zusammengebracht werden sollen. Die erneuerte Partnerschaft soll sowohl unmittelbare Chancen und Herausforderungen als auch langfristige Möglichkeiten, die mit der Partnerschaft einhergehen, abdecken. Der Schwerpunkt soll dabei auf Maßnahmen auf kontinentaler und regionaler Ebene liegen, mit denen die EU und Afrika gemeinsam gute Ergebnisse erzielen können. Die Vision umfasst vier Zielvorgaben:
- ein Investitionspaket Afrika-Europa, in dessen Rahmen Investitionen in Höhe von 150 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt werden sollen, um diversifizierte, nachhaltige und widerstandsfähige Volkswirtschaften auf dem afrikanischen Kontinent zu fördern,
- eine erneuerte und verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden und Sicherheit,
- eine verstärkte und auf Gegenseitigkeit beruhende Partnerschaft in den Bereichen Migration und Mobilität sowie
- ein Engagement für die Stärkung des Multilateralismus innerhalb der regelbasierten internationalen Ordnung, in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen.
Im Anschluss an das sechste Gipfeltreffen zwischen der EU und der AU fand am 28. November 2022 eine gemeinsame Sitzung der AU und des Kollegiums der Kommissionsmitglieder der EU statt. Die dritte Ministertagung EU-AU, an der auch die neue AU-Führung teilnahm, fand am 22. Mai 2025 statt. Im Rahmen dieser Tagung wurden die Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinsamen Vision für 2030 untersucht und der Weg für das siebte Gipfeltreffen EU-AU geebnet. Dieses fand am 24. und 25. November 2025 in Luanda (Angola) statt und stand im Zeichen des 25-jährigen Bestehens der mit dem Gipfeltreffen von Kairo im Jahr 2000 begonnenen Partnerschaft.
Im Vorfeld des siebten Gipfeltreffens zwischen der EU und der AU nahm das Parlament eine Entschließung an, in der es eine neue gleichberechtigte Partnerschaft zwischen der EU und Afrika forderte, die auf gegenseitigem Respekt, gemeinsamen Interessen und gemeinsamen multilateralen Maßnahmen beruht. In der Entschließung wird hervorgehoben, dass der Schwerpunkt auf eine praktische Zusammenarbeit und greifbare Ergebnisse gelegt werden muss. Vorrangig sollten dabei im Rahmen des Global-Gateway-Investitionsinstruments Bereiche wie Frieden, Sicherheit, Infrastruktur und digitale Konnektivität angegangen und – durch Entwicklung des Privatsektors – das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden. Es wird außerdem betont, dass es wichtig ist, die gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu verstärken und – unter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten – migrationspolitische Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Ursachen angegangen werden. Ferner wird in der Entschließung hervorgehoben, dass die parlamentarische Dimension der Gipfeltreffen zwischen der EU und der AU institutionalisiert werden muss. So sollten unter anderem regelmäßige Treffen mit dem Panafrikanischen Parlament im Vorfeld der Gipfeltreffen, ein thematischer Austausch zwischen den parlamentarischen Ausschüssen sowie ein jährlicher Dialog auf hoher Ebene zu zentralen Themen wie Frieden und Sicherheit, Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, Migration und Mobilität sowie Klimawandel und Nachhaltigkeit stattfinden. Auf diese Weise wird letztlich zur Entwicklung eines gemeinsamen Aktionsplans der EU und der AU für den Zeitraum 2025-2030 beigetragen, der messbare Zielsetzungen wie etwa eine Verdoppelung von Handel und Investitionen, die Schaffung eines Rahmens für Mobilität und Visa und die Einrichtung einer digitalen und grünen Partnerschaft vorsieht.
Entwicklungszusammenarbeit
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nach wie vor Afrikas größter Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe.
Als Ergebnis der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2021-2027 (siehe Kurzdarstellung 1.4.3 „Mehrjähriger Finanzrahmen“) wird die Entwicklungszusammenarbeit durch das umfassende Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) abgedeckt, das vollständig in den EU-Haushalt integriert ist. Zuvor wurde der Großteil der Entwicklungshilfe der EU für afrikanische Länder über den Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt, der vom EU-Haushalt abgekoppelt war.
Mit dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ wurden zehn Instrumente aus dem vorangegangenen Haushaltszyklus (2014-2020) zu einem einzigen umfassenden Instrument zusammengefasst, wodurch die Außenfinanzierungsarchitektur der EU vereinfacht wurde. Ferner wurde auf diese Weise die Fähigkeit der EU gestärkt, ihre strategischen Prioritäten umzusetzen und ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, indem für Flexibilität gesorgt wird und innovative Instrumente bereitgestellt werden, um mehr Vertrauen unter den EU-Partnerländern und eine stärkere Zusammenarbeit mit diesen zu fördern. Das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ beruht auf dem Grundsatz „Policy first“ (Vorrang für politische Strategien und Maßnahmen) sowie auf einem werteorientierten Ansatz, wodurch die EU in die Lage versetzt wird, in ihrem auswärtigen Handeln in geopolitischer Hinsicht stärker aufzutreten.
Mit einer Mittelausstattung von fast 80 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 deckt „NDICI/Europa in der Welt“ über 70 % der EU-Finanzierungen im Bereich der Außenbeziehungen ab. Das Instrument gliedert sich in drei Komponenten, und zwar geografische Programme, thematische Programme und Krisenreaktionsmaßnahmen. Die geografischen Programme, bei denen es sich um den wichtigsten Durchführungsmechanismus handeln wird, zielen schwerpunktmäßig auf Regionen wie die Nachbarschaft der EU, Subsahara-Afrika, den asiatisch-pazifischen Raum sowie Nord- und Südamerika und die Karibik ab. Dieses Konzept ermöglicht weltweit strategischere und kohärentere EU-Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse der Partnerländer zugeschnitten sind. Die vorrangigen Ziele des Instruments bestehen in der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten sowie in der Stärkung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit, wodurch ein positiver Wandel vorangetrieben und eine gerechtere, fairere und stabilere Welt gefördert werden sollen.
Handelsbeziehungen
Das Cotonou-Abkommen ermöglichte es der EU und den AKP-Staaten, entwicklungsorientierte Handelsabkommen, sogenannte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), auszuhandeln. Dies hat sich auch mit dem Samoa-Abkommen nicht geändert, in dem WPA das wichtigste Instrument für den Zugang zum EU-Binnenmarkt darstellen. Der Handel zwischen der EU und afrikanischen Ländern – zusammen mit der regionalen und kontinentalen wirtschaftlichen Integration – gilt als wesentliches Element zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika. Darüber hinaus wird den meisten Ländern südlich der Sahara anhand von unilateralen Regelungen ein präferenzieller Marktzugang zur EU gewährt (siehe Kurzdarstellung 5.2.3 „Handelsregelungen für Entwicklungsländer“).
WPA sind die wichtigsten Instrumente zur Förderung des Handels zwischen den Regionen Afrikas und der EU und werden als uneingeschränkt mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar erachtet. Die Verhandlungen über diese WPA, die 2002 begonnen haben, haben sich jedoch als schwieriger als erwartet erwiesen und sind auf erheblichen Widerstand seitens einiger afrikanischer Regierungen, lokaler zivilgesellschaftlicher Gruppen und Gewerkschaften gestoßen. Daher werden mehrere WPA, die ganze afrikanische Regionen abdecken sollten, nur vorläufig mit Ländern angewandt, die dazu bereit sind, wie Côte d’Ivoire, Ghana, Kamerun und Kenia (weitere Informationen sind dem Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „EU economic Partnership agreements with ACP countries“ (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit AKP-Staaten) zu entnehmen).
Rolle des Europäischen Parlaments
Wie bei anderen internationalen Übereinkünften ist für den Abschluss des Samoa-Abkommens laut Gesetz die Zustimmung des Parlaments erforderlich (Artikel 218 AEUV). Allerdings kann das Abkommen bereits vor Erteilung der Zustimmung und vor der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten der EU und der OAKPS teilweise und vorläufig angewandt werden. Das Parlament hat sich an den Verhandlungen über das Samoa-Abkommen beteiligt, indem es vor und während des Abschlusses Entschließungen angenommen und eine von seinem Entwicklungsausschuss geleitete Monitoring-Gruppe eingesetzt hat. Im Anschluss an die Verhandlungen und die Unterzeichnung des Abkommens hat das Parlament am 10. April 2024 seine Zustimmung erteilt.
Die Zustimmung des Parlaments ist auch für WPA mit AKP-Ländern erforderlich. Darüber hinaus hat das Parlament aktiv zur Gestaltung des Finanzierungsinstruments „NDICI/Europa in der Welt“ beigetragen und überwacht dessen Umsetzung.
Das Parlament verfügt über mehrere ständige interparlamentarische Delegationen für die Beziehungen mit den afrikanischen Staaten und Institutionen. Die wichtigste Einrichtung für die Arbeit des Parlaments in dieser Hinsicht war bislang die Paritätische Parlamentarische Versammlung OAKPS-EU, die sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Abgeordneten der Parlamente der OAKPS zusammensetzt. Diese Versammlung, deren Rechtsgrundlage Artikel 14 des Cotonou-Abkommens war, trägt entscheidend dazu bei, die parlamentarischen Beziehungen zwischen der EU und ihren OAKPS-Partnerländern zu stärken. Neben der Einrichtung regionaler parlamentarischer Versammlungen bestand eine der Hauptforderungen des Parlaments während der Verhandlungen in der Beibehaltung einer Paritätischen Parlamentarischen Versammlung im neuen Abkommen, welche das Parlament als unabdingbare Voraussetzung für seine Zustimmung erachtete. Im Dezember 2023 erfolgte die förmliche Einrichtung von Delegationen für jede neue parlamentarische Versammlung, einschließlich einer Delegation für die parlamentarische Versammlung Afrika-EU. Dieser Delegation gehören 48 MdEP an, die alle auch Mitglied der neuen Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU sind.
Durch seine 2009 eingerichtete Delegation für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament hat das Parlament ebenfalls Formen der parlamentarischen Zusammenarbeit mit der AU entwickelt. Die zwischenstaatlichen Gipfeltreffen werden in der Regel von parlamentarischen Gipfeltreffen begleitet, wobei zu Beginn eines jeden zwischenstaatlichen Gipfeltreffens eine gemeinsame Erklärung der parlamentarischen Gipfeltreffen direkt an die Staats- und Regierungschefs abgegeben wird.
Die Europäische Union unterhält außerdem privilegierte parlamentarische Beziehungen mit Südafrika, die 2007 durch die Strategische Partnerschaft zwischen Südafrika und der EU, die einzige bilaterale strategische Partnerschaft der EU mit einem afrikanischen Staat, gestärkt wurden. Dies spiegelt sich auch in der ständigen Delegation des Parlaments für die Beziehungen zu Südafrika wider, deren 28. Interparlamentarisches Treffen vom 18. bis 19. Februar 2025 in Kapstadt (Südafrika) stattfand. Im Rahmen dieses Treffens wurde eine gemeinsame Erklärung angenommen. Das achte Gipfeltreffen zwischen der EU und Südafrika fand am 13. März 2025 ebenfalls in Kapstadt statt. Im Anschluss an das 29. Interparlamentarische Treffen vom 5. bis 6. November 2025 in Brüssel, fand vom 22. bis 23. November 2025 in Johannesburg der 20. G20-Gipfel statt – anlässlich des ersten G20-Vorsitzes Südafrikas vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025 zum ersten Mal auf afrikanischem Boden.
Rose BAGUDU / Tanya BOLNEVA MIHAYLOVA