Maria BERGER
Maria BERGER
Österreich

geboren am : , Perg

6. Wahlperiode Maria BERGER

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 10-01-2007 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied
  • 11-12-2008 / 13-07-2009 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 10-01-2007 : Sozialdemokratische Partei Österreichs (Österreich)
  • 11-12-2008 / 13-07-2009 : Sozialdemokratische Partei Österreichs (Österreich)

Mitglied

  • 21-07-2004 / 10-01-2007 : Rechtsausschuss
  • 15-09-2004 / 10-01-2007 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC)
  • 18-12-2008 / 04-02-2009 : Nichtständiger Ausschuss zum Klimawandel
  • 18-12-2008 / 13-07-2009 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 18-12-2008 / 13-07-2009 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Stellvertreterin

  • 21-07-2004 / 10-01-2007 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
  • 15-09-2004 / 10-01-2007 : Delegation für die Beziehungen zu Kanada
  • 19-01-2006 / 10-01-2007 : Untersuchungsausschuss zur Krise der „Equitable Life Assurance Society“
  • 17-12-2008 / 13-07-2009 : Entwicklungsausschuss
  • 17-12-2008 / 13-07-2009 : Delegation in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Kasachstan, EU-Kirgistan und EU-Usbekistan sowie für die Beziehungen zu Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

OPINION on the future of professional football in Europe EN

22-11-2006 JURI_AD(2006)378678 PE378.678v02-00 JURI
Maria BERGER

STELLUNGNAHME zu dem Ergebnis der Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden

22-03-2006 JURI_AD(2006)369916 PE369.916v02-00 JURI
Maria BERGER

STELLUNGNAHME zu der Phase des Nachdenkens: Struktur, Themen und Rahmen für die Bewertung der Debatte über die Europäische Union

24-11-2005 JURI_AD(2005)364688 PE364.688v04-00 JURI
Maria BERGER

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.