geboren am : , Perg
6. Wahlperiode Maria BERGER
Fraktionen
- 20-07-2004 / 10-01-2007 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied
- 11-12-2008 / 13-07-2009 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied
Nationale Parteien
- 20-07-2004 / 10-01-2007 : Sozialdemokratische Partei Österreichs (Österreich)
- 11-12-2008 / 13-07-2009 : Sozialdemokratische Partei Österreichs (Österreich)
Mitglied
- 21-07-2004 / 10-01-2007 : Rechtsausschuss
- 15-09-2004 / 10-01-2007 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC)
- 18-12-2008 / 04-02-2009 : Nichtständiger Ausschuss zum Klimawandel
- 18-12-2008 / 13-07-2009 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
- 18-12-2008 / 13-07-2009 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Stellvertreterin
- 21-07-2004 / 10-01-2007 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- 15-09-2004 / 10-01-2007 : Delegation für die Beziehungen zu Kanada
- 19-01-2006 / 10-01-2007 : Untersuchungsausschuss zur Krise der „Equitable Life Assurance Society“
- 17-12-2008 / 13-07-2009 : Entwicklungsausschuss
- 17-12-2008 / 13-07-2009 : Delegation in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Kasachstan, EU-Kirgistan und EU-Usbekistan sowie für die Beziehungen zu Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Stellungnahmen – als Verfasser(in)
Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO
Entschließungsanträge
Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Anwesenheitsliste
Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.