Clemente MASTELLA
Clemente MASTELLA
Italien

geboren am : , Ceppaloni (BN)

7. Wahlperiode Clemente MASTELLA

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Unione Democratici per l'Europa (Italien)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 28-03-2012 / 23-10-2013 : Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 09-09-2009 / 18-01-2012 : Petitionsausschuss
  • 16-09-2009 / 07-04-2013 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
  • 28-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Rechtsausschuss
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Petitionsausschuss
  • 08-04-2013 / 30-06-2014 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.