9. Wahlperiode Robert ROOS
Fraktionen
- 02-07-2019 / 19-04-2021 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Mitglied
- 20-04-2021 / 15-07-2024 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Stellvertretender Vorsitzender
Nationale Parteien
- 02-07-2019 / 19-12-2020 : Forum voor Democratie (Niederlande)
- 20-12-2020 / 25-08-2023 : JA21 (Niederlande)
- 26-08-2023 / 15-07-2024 : Independent (Niederlande)
Mitglied
- 02-07-2019 / 15-07-2024 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
- 10-02-2020 / 19-01-2022 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- 14-09-2020 / 23-03-2022 : Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation
- 20-01-2022 / 15-07-2024 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- 24-03-2022 / 18-07-2023 : Sonderausschuss zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft
Stellvertreter
- 02-07-2019 / 09-02-2020 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- 02-07-2019 / 09-02-2020 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- 02-07-2019 / 13-12-2021 : Ausschuss für Verkehr und Tourismus
- 06-06-2022 / 15-07-2024 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren
Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied
Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.