Lukas MANDL
Lukas MANDL

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)

Mitglied

Österreich - Österreichische Volkspartei (Österreich)

geboren am : , Wien

8. Wahlperiode Lukas MANDL

Fraktionen

  • 30-11-2017 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 30-11-2017 / 01-07-2019 : Österreichische Volkspartei (Österreich)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 15-03-2018 / 01-07-2019 : Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien

Mitglied

  • 11-12-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 11-12-2017 / 01-07-2019 : Petitionsausschuss
  • 11-12-2017 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo
  • 12-03-2018 / 14-03-2018 : Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien
  • 12-03-2018 / 01-07-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest

Stellvertreter

  • 05-12-2017 / 05-03-2018 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 2017/826

10-12-2018 ENVI_AD(2018)627841 PE627.841v02-00 ENVI
Lukas MANDL

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Große Anfragen

Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 139 und Anlage III GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Visa aus humanitären Gründen (A8-0328/2018 - Juan Fernando López Aguilar)

14-11-2018

Ich habe heute schweren Herzens für den legislativen Initiativbericht zu „Humanitären Visa“ gestimmt.
Gemeinsam mit der Europäischen Volkspartei bin ich nicht grundsätzlich gegen humanitäre Visa, immerhin ist ja unter geltender Rechtslage das Ausstellen von Visa aus humanitären Gründen bereits möglich. Diese Möglichkeit wird von vielen EU-Mitgliedstaaten auch auf unterschiedliche Weise genützt.
Außerdem honoriere ich das Bemühen des Berichterstatters um Kompromisse. So konnte ich erreichen, dass der Initiativantrag nicht bindend für die EU28 ist. Der Berichterstatter sicherte kurz vor der Abstimmung noch zu, dass er in der parallel verhandelten Überarbeitung des Visa-Kodex die Verknüpfung mit der von der EVP unterstützten „Rückführung illegaler Migranten in Drittstatten“ wieder aufnehmen wird.
Dennoch möchte ich festhalten, dass ich volles Verständnis für all jene haben, die die Gesetzgebungsinitiative ablehnen, weil sie ein derartiges Visum, mit einer Einreise nach Europa noch vor der Klärung einer Asylberechtigung, für ein falsches Signal zur heutigen Asylpolitik halten.
Aus der heute abgestimmten Gesetzgebungsinitiative entstehen keine gesetzlichen Verpflichtungen für die EU28 (selbst wenn die Kommission daraus 1:1 einen Vorschlag machen würde, der dann noch von Europäischem Parlament und Rat verhandelt und abgestimmt werden müsste).

Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (A8-0288/2018 - Michel Dantin)

23-10-2018

Ich teile das Ziel der Bürgerinitiative „Right2Water“, jenen Unionsbürgerinnen und -bürgern, die noch keinen Zugang zu sauberem Wasser haben, diesen Zugang zu ermöglichen. Das entspricht dem europäischen Welt- und Menschenbild. Damit wird Europa beispielhaft sein. Ich habe es daher auch begrüßt, dass die Europäische Kommission auf der Basis der Bürgerinitiative einen Entwurf für eine Richtlinie gemacht hat. Umso größer war die Überraschung darüber, dass der Entwurf der Kommission nicht etwa soziale Ausgrenzung und rechtsstaatliche Fragen, die zu Infrastrukturlücken führen, behandelt hat, sondern vor allem vorsah, in jene Wasserversorgungsstrukturen einzugreifen, die funktionieren. Im Fall der österreichischen Strukturen kann man erwähnen, dass diese sogar exzellent funktionieren. Zwar konnte durch die Behandlung des Kommissionsvorschlags im Europäischen Parlament – etwa durch Beschlüsse im Ausschuss im Sinne des Subsidiaritätsprinzips oder im Plenum im Sinne der Verhinderung eines Ansteigens der Zahl teurer Volluntersuchungen – vieles am Kommissionsentwurf verbessert werden, aber wie die Mehrheit der Abgeordneten konnte auch ich dem Parlamentsbericht nicht meine Zustimmung geben, weil beispielsweise die Errichtung zusätzlicher Aufbereitungsanlagen aufgrund der Einführung neuer Parameter, wie sie nicht einmal von der Weltgesundheits-Organisation (WHO) verlangt werden, zu Kostensteigerungen für die Haushalte in Österreich und anderen Mitgliedstaaten führen würde, ohne zur Erreichung des eigentlichen Ziels beizutragen.

Die Lage in Ungarn (A8-0250/2018 - Judith Sargentini)

12-09-2018

Ein Verfahren ist keine Vorverurteilung. Wenn von den verschiedensten Seiten im Vorfeld das Verfahren als Vorverurteilung oder Angriff gewertet wird, dann ist das eine politisch motivierte unsachliche Zuspitzung. Ich bin froh, dass es heute ein rechtsstaatliches Verfahren für derartige offene Fragen gibt. Durch das Verfahren können offene Fragen geklärt werden. Daher habe ich im Sinne der Einleitung des Verfahrens dem Bericht zugestimmt, obwohl Teile des Berichts ebenfalls eine unsachliche Zuspitzung darstellen. Offene Fragen sehe ich auch in anderen Mitgliedstaaten. Hier würde ich mich in Abstimmungen ebenso verhalten.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.

Kontakt

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60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
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