Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA
Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA
Polen

geboren am : , Praga

7. Wahlperiode Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 02-12-2013 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 02-12-2013 : Platforma Obywatelska (Polen)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 30-09-2009 / 02-12-2013 : Delegation für die Beziehungen zu Indien

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Petitionsausschuss
  • 16-09-2009 / 29-09-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
  • 19-01-2012 / 02-12-2013 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 19-01-2012 / 02-12-2013 : Petitionsausschuss

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 16-09-2009 / 02-12-2013 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
  • 19-01-2012 / 02-12-2013 : Ausschuss für regionale Entwicklung

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft

29-11-2012 REGI_AD(2012)496464 PE496.464v02-00 REGI
Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA

STELLUNGNAHME zu einem Corporate Governance-Rahmen für europäische Unternehmen

21-12-2011 ITRE_AD(2011)475776 PE475.776v02-00 ITRE
Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA

STELLUNGNAHME zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

19-10-2011 REGI_AD(2011)472053 PE472.053v03-00 REGI
Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG

31-05-2012 REGI_AD(2012)486214 PE486.214v02-00 REGI
Wojciech Michał OLEJNICZAK

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)

22-03-2012 PETI_AD(2012)480596 PE480.596v02-00 PETI
Nikolaos SALAVRAKOS

STELLUNGNAHME zu einem Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union

11-05-2011 ITRE_AD(2011)460921 PE460.921v02-00 ITRE
Giles CHICHESTER

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu den von Bewegungen, die gegen das europäische Projekt eifern, ausgehenden Gefahren, wie Nationalismus, Antisemitismus und andere Formen ethnisch motivierter Intoleranz

07-10-2013 P7_DCL(2013)0015 Hinfällig
Boris ZALA Elmar BROK Sir Graham WATSON Rebecca HARMS Hannu TAKKULA Marek SIWIEC Eduard KUKAN Cecilia WIKSTRÖM Olga SEHNALOVÁ Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA Indrek TARAND
Fristbeginn : 07-10-2013
Fristablauf : 07-01-2014
Anzahl der Unterzeichner : 150 - 08-01-2014

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Unterstützung der Einführung eines Europäischen Gedenktags für die Gerechten

16-01-2012 P7_DCL(2012)0003 Angenommen
Gabriele ALBERTINI Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA David Maria SASSOLI Niccolò RINALDI
Fristbeginn : 16-01-2012
Fristablauf : 10-05-2012
Tag der Annahme : 10-05-2012
Liste der Unterzeichner : P7_PV(2012)05-10(ANN-1)
Anzahl der Unterzeichner : 388 - 10-05-2012

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Umsetzung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit im Bereich der Visumfreiheit gegenüber Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika

07-03-2011 P7_DCL(2011)0008 Hinfällig
Ioan ENCIU Zuzana ROITHOVÁ Kyriacos TRIANTAPHYLLIDES Antonyia PARVANOVA Lena KOLARSKA-BOBIŃSKA
Fristbeginn : 07-03-2011
Fristablauf : 09-06-2011
Anzahl der Unterzeichner : 144 - 15-03-2012

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.