Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden kann der Konferenz der Präsidenten Vorschläge für die Arbeit der Ausschüsse und für die Aufstellung der Tagesordnung der Plenartagungen unterbreiten.
Bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen zwei Ausschüssen kann die Konferenz der Ausschussvorsitzenden die Konferenz der Präsidenten beraten.
Das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten können der Konferenz der Ausschussvorsitzenden bestimmte Aufgaben übertragen.